Welche mehrheit ist für die wahl des bundespräsidenten nötig

Der Bundespräsident wird – vom bisher zweimal aufgetretenen Fall der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit abgesehen – alle 5 Jahre von der Bundesversammlung, also indirekt gewählt. Die ausschließlich für die Wahl des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland gebildete Bundesversammlung besteht aus:

Zur Zeit hat der 20. Deutsche Bundestag 736 Mitglieder, so dass die am 13. Februar 2022 zusammentretende 17. Bundesversammlung aus maximal 1.472 Mitgliedern bestehen wird Die Zahl der Bundestags­mitglieder kann sich bis zur Bundes­präsi­denten­wahl noch verringern, wie das bei der 12. Bundesversammlung der Fall war.

Feststellung der Mitgliederzahl der Länder

Einige Monate vor dem Zusammentritt einer Bundesversammlung – bzw. im Fall der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit entsprechend kurzfristiger – legt die Bundesregierung auf Grundlage der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung fest (etwa am 2. Juni 2010 für die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 sowie am 21. Januar 2009 für die 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009), wie viele Vertreter auf jedes Bundesland entfallen. Das genaue Sitzzuteilungsverfahren ist im Gesetz nicht vor­geschrieben. Soweit es sich für die vergangenen Bundesversammlungen rekonstruieren lässt sowie nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern auch für die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010, errechnet die Bundesregierung die Verteilung nach dem Quotenverfahren mit Ausgleich nach größten Resten (Hare/Niemeyer).

Wahl der Mitglieder in den Ländern

In den darauf folgenden Monaten wählen die Landtage die entsprechende Zahl an Vertretern, die nicht Mitglieder des Landtags sein oder in dem Bundesland wohnen müssen – zur Bundesversammlung wählbar ist jeder, der das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzt. Je nach Bundesland gibt es dazu eine gemeinsame Liste des ganzen Parlaments oder konkurrierende Listen von (einzelnen oder mehreren) Fraktionen. Rechtlich fragwürdig und umstritten ist die Praxis, gemeinsame Listen nach Fraktionen aufzugliedern, wie es zumindest hinsichtlich der Nachrücker üblich ist, damit für einen verhinderten Vertreter einer Partei immer ein Vertreter derselben Partei nachrückt (was aber dem Prinzip einer gemeinsamen Liste widerspricht). Bei konkurrierenden Listen erfolgt die Verteilung der Mandate auf die Listen entsprechend dem Abstimmungsergebnis nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt). Auch gemeinsame Listen werden ggf. in der Regel auf Grundlage von d’Hondt zusammengestellt, die beteiligten Fraktionen können aber auch hiervon abweichende Vereinbarungen treffen. Da das Verfahren nach d'Hondt kleine Parteien benachteiligt, ergibt sich durch seine getrennte Anwendung in den 16 Landtagen eine Versechzehnfachung dieses Effekts. Die Stärkeverhältnisse der Fraktionen in den Landtagen werden daher letztlich erheblich verzerrt in der Bundesversammlung wiedergegeben. Weitere Abweichungen können sich durch Fraktionsaustritte bzw. -ausschlüsse ergeben. Werden die Vertreter vom Landtag aufgrund getrennter Listen gewählt, kann die Verteilung auch durch abweichendes Stimmverhalten oder der Abwesenheit einzelner Abgeordneten beeinflusst werden.

Nicht selten muss der letzte Vertreter eines Landes durch Losentscheid ermittelt werden. Dies ist beispielsweise 1999 zweimal (in Brandenburg zugunsten der CDU, in Schleswig-Holstein zugunsten der GRÜNEN), 2004 einmal (in Hessen zugunsten der CDU) sowie 2009 in Berlin zugunsten der GRÜNEN und in Niedersachsen zugunsten der SPD. Auch zur 14. Bundesversammlung 2010 musste mehrfach gelost werden.

Wahltermin der Bundespräsidentenwahl

Die so ermittelten Vertreter und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kamen seit der Bundespräsidentenwahl 1979 bis zur Bundespräsidentenwahl 2009 traditionell am 23. Mai des jeweiligen Wahljahres (dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes) unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten zusammen. Seit 1994 ist der Versammlungsort das Reichstagsgebäude in Berlin. Formell bestimmt der Präsident des Bundestages gemäß Bundespräsidentenwahl­gesetz Ort und Zeit des Zusammentrittes der Bundesversammlung, was in der Regel etwa ein Jahr vor dem ordentlichen Wahltermin geschieht.

Wählbarkeit des Bundespräsidenten

Zum Bundespräsidenten wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig, nach einer Pause sind weitere zwei Wiederwahlen möglich.

Wahlablauf in der Bundesversammlung

Vorschlagsberechtigt – auch für einen eventuell notwendigen zweiten und dritten Wahlgang – ist jedes Mitglied der Bundesversammlung. Dem schriftlichen Vorschlag ist die ebenfalls schriftliche Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Kandidaten beizufügen. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache und geheim in bis zu drei (bzw. weiteren) Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen ist zur Wahl eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, im dritten oder ggf. weiteren Wahlgängen reicht die relative Mehrheit. Eine Stimmengleichheit in einem über den 2. Wahlgang hinausgehenden Wahlgang kann nicht durch ein Los entschieden werden.

Rechtsgrundlagen

Welche mehrheit ist für die wahl des bundespräsidenten nötig
Berlin Blick in den Bundestag bei der Bundesversammlung (Archiv) © Guido Bergmann

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache gewählt. Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen und tritt spätestens dreißig Tage vor dem Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammen. Der Präsident des Bundestages ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Weitere Informationen des Bundestages erhalten Sie hier.

Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, das sich auf Artikel 54 Absatz 7 Grundgesetz stützt. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2014 sind die Aufgaben und Befugnisse der Bundesversammlung näher beschrieben (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10).

Der Bundespräsident muss ein Deutscher oder eine Deutsche sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig (Artikel 54 GG).

Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Artikel 55 Absatz 1 GG). Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident ebenfalls nicht angehören (Artikel 55 Absatz 2 GG).

Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates einen Amtseid (Artikel 56 GG).

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Der wiedergewählte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nimmt Glückwünsche zur Wahl an. Foto: © Deutscher Bundestag, photothek, 5007957

Am 13. Februar 2022 kam die Bundesversammlung in Berlin zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen. Frank-Walter Steinmeier war für eine zweite Amtszeit angetreten und erhielt bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit mit 1.045 von 1.425 gültigen Stimmen. Auf den von der Partei DIE LINKE aufgestellten Mediziner Gerhard Trabert entfielen 96 Stimmen, der von der AfD nominierte Ökonom Max Otte erhielt 140 Stimmen. Für die von den FREIEN WÄHLERN ins Rennen geschickte Physikerin Stefanie Gebauer stimmten 58 Delegierte. Zwölf Stimmen waren ungültig, 86 Delegierte hatten sich enthalten.

In unserem Dossier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Wahl des Bundespräsidenten und zu seiner Rolle an der Spitze der Bundesrepublik.

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  • Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Sie bzw. er hat die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen, die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen zu repräsentieren, den Förderalismus zu fördern und durch ihre bzw. seine Überparteilichkeit Gesamtdeutschland zu einen.
  • Aktueller und seit 2017 amtierender Bundespräsident ist Frank-Walter Steinmeier.
  • Die Wahl des Bundespräsidenten findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 13. Februar 2022 statt. Das Bundespräsidentenamt ist auf zwei Amtszeiten begrenzt.
  • Alle Deutschen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, können theoretisch in das Amt gewählt werden. In der Praxis nominieren Parteien oder Koalitionen ihre Kandidaten.
  • Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Dies ist einziger Zweck der Bundesversammlung. Die Bundesversammlung besteht laut Grundgesetz aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Bei der Bundespräsidentenwahl 2022 hatte die Bundesversammlung 1.472 Mitglieder.
  • Für die Wahl am 13. Februar 2022 kandidierten drei Bewerber und eine Bewerberin: der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Kandidat von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und SSW, der Sozialmediziner Gerhard Trabert als Kandidat der Partei DIE LINKE sowie für die AfD der Ökonom und Publizist Max Otte, der auch Mitglied der CDU ist. Für die FREIEN WÄHLER kandidierte die Physikerin und Kommunalpolitikerin Stefanie Gebauer.

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Am 13. Februar 2022 kam die Bundesversammlung in Berlin zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen. Frank-Walter Steinmeier war für eine zweite Amtszeit angetreten und erhielt bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit mit 1.045 von 1.425 gültigen Stimmen. Auf den von der Partei DIE LINKE aufgestellten Mediziner Gerhard Trabert entfielen 96 Stimmen, der von der AfD nominierte Ökonom Max Otte erhielt 140 Stimmen. Für die von den FREIEN WÄHLERN ins Rennen geschickte Physikerin Stefanie Gebauer stimmten 58 Delegierte. Zwölf Stimmen waren ungültig, 86 Delegierte hatten sich enthalten.

Er sei überparteilich, sagte Steinmeier in seiner Antrittsrede vor der Bundesversammlung. Doch neutral will er nicht sein - zumindest nicht, wenn es um die Zukunft von Staat und Gesellschaft geht: „Wer für die Demokratie streitet, der hat mich auf seiner Seite. Wer sie angreift, wird mich als Gegner haben.“ In seiner Rede warnte Steinmeier auch vor einem bewaffneten Konflikt in Europa. „Wir sind inmitten der Gefahr eines militärischen Konflikts, eines Krieges in Osteuropa. Dafür trägt Russland die Verantwortung.“ Steinmeier wandte sich direkt an den russischen Präsidenten Wladimir Putin. „Ich appelliere an Präsident Putin: Lösen Sie die Schlinge um den Hals der Ukraine! Und suchen Sie mit uns einen Weg, der Frieden in Europa bewahrt.“

Steinmeier ist der fünfte Bundespräsident mit einer zweiten Amtszeit. Unmittelbar im Anschluss nahm er die Wahl an. Seine zweite und letzte Amtszeit beginnt am 19. März 2022 und dauert fünf Jahre. Die Bundesversammlung tagte coronabedingt nicht wie üblich im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes, sondern im benachbarten Paul-Löbe-Haus. Dort konnten sich die Delegierten auf mehrere Stockwerke verteilen und die Abstände einhalten. 1.472 Delegierte hatte die Bundesversammlung, die sich aus den 736 Abgeordneten des Deutschen Bundestags und noch einmal so vielen Mitgliedern aus den Ländern zusammensetzte.

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Wiederwahl des Bundespräsidenten am 13. Februar 2022. Foto: Deutscher Bundestag/photothek

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Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Sie bzw. er hat die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen, die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen zu repräsentieren, den Förderalismus zu fördern und durch ihre bzw. seine Überparteilichkeit Gesamtdeutschland zu einen.

Das Grundgesetz enthält einen eigenen Abschnitt (Abschnitt V., Art. 54 bis 61 GG) über den Bundespräsidenten. Im Vergleich zur Weimarer Republik wurde der Einfluss des Bundespräsidenten stark eingeschränkt: Die Tätigkeiten sind mittlerweile eher repräsentativer Natur.

Eine Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, dass es auf vor allem geistig-moralische Wirkung angelegt ist.“

(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10. Juni 2014, 2 BvE 2/09)

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Theoretisch können alle Deutschen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, in das Amt gewählt werden. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. In der Praxis einigen sich die Fraktionen in der Bundesversammlung schon im Voraus auf ihre Wahl.

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Die Bundesversammlung bei der Wahl 2017. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik, deren einziger Zweck es ist, das Amt des Bundespräsidenten zu besetzen. Daher kommt die Bundesversammlung in der Regel nur alle fünf Jahre zu dieser Wahl zusammen. Die Bundesversammlung wird von der Bundestagspräsidentin bzw. vom Bundestagspräsidenten einberufen und tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammen. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Art. 54 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geregelt.

Die Bundesversammlung besteht laut Grundgesetz aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden: Je größer also eine Landtagsfraktion ist, desto mehr Delegierte kann sie in die Bundesversammlung entsenden. Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert.

Aktuell hat der Deutsche Bundestag 736 Abgeordnete, deshalb stellten auch alle Landtage zusammen 736 Wahlleute für die Bundesversammlung. Insgesamt hatte die Bundesversammlung am 13. Februar 2022 deshalb 1.472 Mitglieder. Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen.

Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

mehr zur Zusammensetzung der Bundesversammlung 2022

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Der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kandidierte für eine zweite Amtszeit. Er wurde von folgenden Parteien unterstützt: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU sowie SSW (Südschleswigscher Wählerverbund).

Die Partei DIE LINKE hatte den parteilosen Sozialmediziner Gerhard Trabert als Kandidaten nominiert. Als Kandidat der AfD ging der Ökonom und Publizist Max Otte ins Rennen, der bisher Mitglied der CDU ist. Die FREIEN WÄHLER hatten die Physikerin und Kommunalpolitikerin Stefanie Gebauer nominiert.

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

Leben und beruflicher Werdegang

Frank-Walter Steinmeier wurde am 5. Januar 1956 in Detmold in der Region Ostwestfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen) geboren und dort auch aufgewachsen. Nach dem Abitur 1974 absolvierte er seinen Wehrdienst und studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er später auch in Rechtswissenschaft promovierte.

1975 trat Steinmeier in die SPD ein. Dort machte er an der Seite des SPD-Ministerpräsidenten und späteren Kanzlers Gerhard Schröder Karriere. 1991 begann Steinmeier bei der Niedersächsischen Staatskanzlei zu arbeiten, zunächst als Referent für Medienrecht und Medienpolitik, dann als Leiter des persönlichen Büros des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder. Schließlich stand er der Abteilung für Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung und -planung vor. Von 1996 bis 1998 war Steinmeier Leiter der Niedersächsischen Staatskanzlei, ab 1997 im Rang eines Staatssekretärs. 1998 wurde er Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste, 1999 auch Chef des Bundeskanzleramts.

In der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte Steinmeier von 2005 bis 2009 das Amt des Außenministers inne. Von 2007 bis 2009 war er außerdem Vizekanzler. Bei der Bundestagswahl 2009 zog Steinmeier zwar in den Deutschen Bundestag ein, die SPD verlor die Wahl jedoch mit ihm als Kanzlerkandidaten. Von 2009 bis 2013 war Steinmeier Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und damit Oppositionsführer. Seine zweite Amtszeit als Außenminister dauerte von 2013 bis 2017 im Rahmen der Großen Koalition. Am 12. Februar 2017 wurde Frank-Walter Steinmeier zum 12. Bundespräsidenten der Bundesrepublik gewählt.

Privatleben

Frank-Walter Steinmeier ist seit 1995 mit Elke Büdenbender verheiratet und hat eine Tochter.

Webseite des Bundespräsidenten

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Gerhard Trabert, Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten 2022. Foto: Christof Mattes

Leben und beruflicher Werdegang

Gerhard Trabert wurde am 3. Juli 1956 in Mainz geboren und studierte von 1975 bis 1979 zunächst Sozialarbeit an der Fachhochschule Wiesbaden. Im Anschluss arbeitete er im Krankenhaussozialdienst, bevor er 1983 mit seinem Medizinstudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz begann. Nach seinem Abschluss und seiner Promotion arbeitete er als Arzt in verschiedenen Krankenhäusern mit einem Schwerpunkt auf der Inneren Medizin. Trabert bildete sich zum Arzt für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin weiter und absolvierte zahlreiche Auslandseinsätze.

Trabert engagierte sich schon früh für die ärztliche Versorgung wohnungsloser Menschen. Er initiierte 1994 das sogenannte Mainzer Modell, eine niedrigschwellige medizinische Versorgungseinrichtung von wohnungslosen Menschen (Arztmobil). 1997 gründete er den Verein Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., der sich um arme und notleidende Menschen kümmert, die krank sind. Von 2005 bis 2013 war er europäischer Delegierter der Nationalen Armutskonferenz.

Von 1999 bis 2009 hatte Trabert eine Professur für Medizin und Sozialmedizin an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, seit 2009 hat er eine Professur für Sozialmedizin und Sozialpsychiatrie im Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain inne. Zudem ist er Autor zahlreicher Fachartikel zu den Themen Armut und Gesundheit, Kinderarmut, Armut und Suizidalität sowie Kinder krebskranker Eltern. Er hat auch Kinderbücher zum Thema Krebs geschrieben.

Bei der Bundestagswahl 2021 trat Trabert als parteiloser Direktkandidat für die Partei DIE LINKE für den Wahlkreis Mainz an, verpasste jedoch den Einzug in den Bundestag.

Privatleben

Gerhard Trabert hat vier erwachsene Kinder.

Webseite von Gerhard Trabert

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Max Otte, Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten 2022. Foto: Marcus Kaufhold

Leben und beruflicher Werdegang

Max Otte wurde am 7. Oktober 1964 in Plettenburg (Nordrhein-Westfalen) geboren und studierte von 1983 bis 1989 Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaften an der Universität zu Köln. Während seines Studiums verbrachte er ein Auslandsjahr in den USA, wohin er nach seinem Abschluss als Volkswirt zurückkehrte und an der Princeton University Public Affairs studierte und dort später auch promovierte.

Otte arbeitete zunächst mehrere Jahre als Unternehmensberater und wissenschaftlicher Mitarbeiter in Deutschland und den USA, bevor er 2001 verbeamteter Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms wurde. Von 2011 bis 2016 war er Professor für Unternehmensanalyse an der Universität Graz. 2018 schied er auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis aus. Seit 2005 ist Max Otte außerdem als Fondsmanager tätig, Autor mehrerer Bücher, vor allem zu finanzpolitischen Themen, sowie Herausgeber finanzwirtschaftlicher Magazine. Zudem ist er Stifter mehrerer Preise, unter anderem des Archäologiepreises „Human Roots Award“.

Seit 1991 ist Max Otte Mitglied der CDU sowie seit 2017 Mitglied der Werteunion, einer erzkonservativen Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU. 2021 übernahm Otte deren Vorsitz.

Am 25. Januar 2022 gab die AfD bekannt, Max Otte als ihren Kandidaten für die Wahl des Bundespräsidenten aufzustellen. Daraufhin schloss der CDU-Parteivorstand Otte vorläufig aus der Partei aus. Über den endgültigen Parteiausschluss entscheidet ein Parteigericht. Ein entsprechendes Parteiausschlussverfahren wurde eingeleitet. Zur Begründung des Parteivorstandes heißt es: „Der CDU-Bundesvorstand sieht in der Kandidatur von Dr. Max Otte für das Amt des Bundespräsidenten auf Vorschlag der AfD einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei als gegeben an, wodurch der Partei schwerer Schaden zugefügt wurde“ (Quelle: CDU).

Privatleben

Max Otte ist Vater von drei Kindern und hat seit 2005 neben der deutschen auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft.

Webseite von Max Otte

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Stefanie Gebauer, Kandidatin für das Amt der Bundespräsidentin 2022. Foto: BVB/FREIE WÄHLER

Leben und beruflicher Werdegang

Stefanie Gebauer wurde 1980 in Staaken im Bezirk Potsdam geboren. Die ersten Jahre ihrer Kindheit verbrachte sie in Peking, später wuchs sie in Brandenburg auf. Von 1999 bis 2006 studierte sie Physik an der TU Berlin, wo sie nach ihrem Abschluss als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war und in Astrophysik promovierte. Von 2016 bis 2021 arbeitete sie am Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum in Berlin. Anfang 2021 wechselte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zur Fraktion der BVB/FREIEN WÄHLER im Landtag Brandenburg.

In ihrem Heimatort Kremmen ist Gebauer in der Kommunalpolitik als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung aktiv. Zu ihren inhaltlichen Schwerpunkten gehören Bürgerdialog, Ehrenamt, Klima- und Energiepolitik, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie die Bildungs- und Familienpolitik.

Privatleben

Stefanie Gebauer ist verheiratet und hat eine Tochter.

Webseite des FREIEN WÄHLER zur Nominierung

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Die Wahl des Bundespräsidenten fand am 13. Februar 2022 statt. Aufgrund der Coronapandemie nutzte die Bundesversammlung bei dieser Wahl nicht den Plenarsaal des Bundestages im Reichstagsgebäude, sondern tagte verteilt über mehrere Stockwerke im Paul-Löbe-Haus, um die Abstände besser einhalten zu können. Das Paul-Löbe-Haus ist ein großes Funktionsgebäude des Deutschen Bundestages in der Nähe des Reichstagsgebäudes.

Am Wahltag kamen die 1.472 Delegierten der Bundesversammlung zusammen. Zu den 736 Mitgliedern des Bundestags stießen nochmals 736 Delegierte aus den Landtagen dazu. Bei den Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern handelt es sich häufig um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten. Dadurch soll der repräsentative Charakter der Bundesversammlung gestärkt werden.

Den Vorsitz der Bundesversammlung hat die Bundestagspräsidentin inne. Sie ist sowohl für die Festlegung von Zeit und Ort der Bundesversammlung als auch weitgehend für deren Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig.

Die Delegierten stimmen geheim und ohne vorherige Aussprache über die Kandidatenvorschläge ab, die vorher bei der Bundestagspräsidentin eingereicht worden sind. Im ersten und zweiten Wahlgang muss der Kandidat die absolute Mehrheit, also mindestens 50 Prozent der Stimmen, erreichen. Am 13. Februar 2022 waren das 737 Stimmen. Im dritten Wahlgang genügt eine relative Mehrheit. Es gewinnt dann also der Kandidat, der mehr Stimmen als jeder andere hat.

Die Bundesversammlung hat ihre Aufgabe erfüllt, sobald ein neuer Bundespräsident gewählt ist. Die Präsidentin des Bundestages, die die Versammlung leitet, erklärt sie für beendet, wenn der siegreiche Kandidat seine Wahl angenommen hat. Nach dem Gesetz stehen dem neu gewählten Bundespräsidenten dafür zwei Tage Bedenkzeit zu. Bislang haben aber alle die Wahl sofort angenommen.

Deutscher Bundestag (pdf-Broschüre, 2015): Die Bundesversammlung - Die Wahl des Bundespräsidenten

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Der Bundesversammlung am 13. Februar 2022 gehörten 1.472 Mitglieder an, 736 Abgeordnete des Deutschen Bundestags und weitere 736 Delegierte der Landtage. Wie viele Delegierte ein Bundesland schicken darf, hängt von der Bevölkerungszahl ab: Baden-Württemberg mit rund elf Millionen Einwohnern schickte 94 Delegierte, Bremen mit 569.000 Einwohnern nur sechs Delegierte. Wie viele Delegierte die einzelnen Parteien in den Landtagen vorschlagen dürfen, hängt von den Fraktionsstärken im jeweiligen Landtag ab.

Bei der 17. Bundesversammmlung stellte die Union (CDU/CSU) 30 Prozent der Delegierten (445 von 1.472 Delegierten), die SPD 26,5 Prozent (391 Delegierte), die Grünen 16 Prozent (233 Delegierte), die FDP zehn Prozent (154 Delegierte), die AfD ebenfalls zehn Prozent (152 Delegierte), DIE LINKE fünf Prozent (71 Delegierte), die FREIEN WÄHLER ein Prozent (18 Delegierte) und übrige Parteien etwa 0,5 Prozent (8 Delegierte).

 alle ParteienCDU/CSUSPDGrüneFDPAfDLINKEFreie WählerSSWSonstige
Delegierte: Gesamtsumme1472445391233154152711826
Delegierte des Bundestags736197206118928039-13
Delegierte der Landtage736248185115627232181312
   
Bundeslandalle ParteienCDU/CSUSPDGrüneFDPAfDLINKEFreie WählerSSWSonstige
Baden-Württemberg94251335129----
Bayern115491221612-15--
Berlin30687225---
Brandenburg24483-53--

BVB: 1

Bremen6221--1---
Hamburg16284-11---
Hessen53161112464 ---
Mecklenburg-Vorpommern16371122---
Niedersachsen732631771---1
Nordrhein-Westfalen1565754112210- --2
Rheinland-Pfalz371215323-2--
Saarland953---1-- -
Sachsen391634-115-- -
Sachsen-Anhalt21921 243-- -
Schleswig-Holstein27117431--1-
Thüringen20511 157-- -

Quellen: Bundesgesetzesblatt, Mitteilungen der Landesparlamente über Entsendung ihrer Delegierten

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Der neue Bundespräsident tritt sein neues Amt an, sobald die Amtszeit seines Vorgängers abgelaufen ist. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat.

Die Vereidigung findet bei einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat statt. Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung (letzter Satz) geleistet werden (Quelle: Grundgesetz, Artikel 56).

Die erste Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier endet am 18. März 2022. Falls ein Bundespräsident eine zweite Amtszeit antritt, erfolgt üblicherweise keine erneute Vereidigung.

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Dass die bzw. der deutsche Bundespräsident:in nicht direkt vom Volk gewählt wird und hauptsächlich repräsentative Funktionen inne hat, hängt mit historischen Erfahrungen zusammen. In der Weimarer Republik (1918 bis 1933) wurde der Reichspräsident direkt gewählt und hatte dadurch eine Legitimation, die ihn vom Reichstag unabhängig machte. Der Reichspräsident war außerdem mit „umfangreichen Befugnissen“ ausgestattet und stellte eine Art „Ersatzkaiser“ dar (Quelle: bundespraesident.de). Diese Macht nutzte Reichspräsident Paul von Hinderburg gegen Ende der Weimarer Republik „in unheilvoller Weise“ (indem er u.a. den Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannte).

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes entschieden deshalb nach 1945, den Bundespräsidenten indirekt (über die Bundesversammlung) wählen zu lassen. Seine Aufgaben wurden in erster Linie auf repräsentative und integrative Aufgaben begrenzt.

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Welche mehrheit ist für die wahl des bundespräsidenten nötig
Standarte des Bundespräsidenten

Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und steht protokollarisch an der Spitze des Staates. Eine Gemeinsamkeit aller bisherigen Bundespräsidenten bestand im Versuch, durch wegweisende Reden gesellschaftliche Impulse zu setzen und integrierend in die Gesamtgesellschaft hinein zu wirken.

Viele wichtige Aufgaben kann der Bundespräsident nicht im Alleingang, sondern nur im Zusammenwirken mit anderen politischen Organen wahrnehmen:

  • So schlägt er nach Bundestagswahlen dem Bundestag einen Kandidaten zur Wahl zum Bundeskanzler vor. Sie oder er kann sich faktisch jedoch nur für den Kandidaten der Partei oder der Koalition entscheiden, die siegreich aus den Bundestagswahlen hervorgegangen ist.
  • Bei der Ernennung von Ministerinnen und Ministern muss der Bundespräsident dem Vorschlag des Bundeskanzlers folgen. Auch bei der Ernennung von Bundesrichter:innen, Bundesbeamt:innen und Offizier:innen folgt der Bundespräsident den Vorschlägen der Regierung oder anderer Verfassungsorgane. Er oder sie entlässt auch Ministerinnen und Minister sowie andere Bundesbedienstete.

Zu den klassischen Aufgaben zählen außerdem:

  • die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (durch das öffentliche Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste),
  • die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und damit der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten,
  • die Unterzeichnung und Verkündung von Gesetzen,
  • das Begnadigungsrecht in Fällen, wo das Urteil von einem Bundesgericht gefällt wurde (bsp. Staatsschutzdelikte wie Terrorismus und Spionage) sowie
  • das Ordensrecht des Bundes (Quelle: bundespraesident.de)

BpB-Grafik zu den Aufgaben des Bundespräsidenten zum Download

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Im politischen Leben der Bundesrepublik können besondere Situationen auftreten, in denen der Bundespräsident eine besondere Rolle spielt.

  • Bundeskanzler scheitert bei Vertrauensabstimmung: Wenn der Bundeskanzler bei einer Vertrauensabstimmung im Bundestag keine Mehrheit mehr findet, kann der Bundespräsident auf Antrag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausrufen. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bislang drei Mal aufgetreten: 1972 stellte Willy Brandt (SPD) einen Antrag auf Neuwahlen, 1982 Helmut Kohl (CDU) und 2005 Gerhard Schröder (SPD) (Quelle: bpb.de).
  • Bedenken, ob ein Gesetz dem Grundgesetz entspricht: Wenn ein Bundespräsident Zweifel daran hat, ob ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz verfassungsmäßig ist, dann kann er seine Unterschrift verweigern. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das bislang acht Mal vorgekommen. Die Gründe dafür waren verschieden: Beispielsweise war der amtierende Bundespräsident der Ansicht, dass die Zustimmung des Bundesrates fehle, dass das Gesetz dem Grundgesetz widerspreche oder der Bundestag seine Kompetenzen überschreite (Quelle: bundespraesident.de).
  • Gescheiterte Bundeskanzlerwahl: Wenn ein Kanzlerkandidat bei seiner Wahl im Bundestag auch im dritten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erhält, kann der Bundespräsident ihn zum Kanzler einer Minderheitenregierung ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen. Seit Bestehen der Bundesrepublik ist dieser Fall noch nie eingetreten.

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Welche mehrheit ist für die wahl des bundespräsidenten nötig
Schloss Bellevue, Amtssitz des Bundespräsidenten. Foto: wikimedia.org | A. Savin | CC BY-SA 3.0

Nach der Umsetzung des „Hauptstadtbeschlusses“ des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 nimmt der Bundespräsident seine Tätigkeit von Berlin aus wahr. Seit Beginn des Jahres 1994 ist das Schloss Bellevue in Berlin der erste Amtssitz des Bundespräsidenten. Inmitten des Tiergartens, direkt am Spreeufer, unweit von Siegessäule, Bundestag und Brandenburger Tor liegt es im Zentrum der Hauptstadt Berlin. Der Neubau des Bundespräsidialamtes entstand am Rande des „Englischen Gartens“, etwa 200 Meter südlich von Schloss Bellevue.

Geschichte des Gebäudes
Nach den Plänen des Architekten Michael Philipp Daniel Boumann entstand die dreiflügelige klassizistische Schlossanlage für den Prinzregenten Ferdinand von Preußen in den Jahren 1785 bis 1790. Noch vor dem Bau des Schlosses nahm der Schlosspark mit seiner Bellevueallee Gestalt an. Mit ihm entstand einer der ersten Landschaftsgärten in Preußen, der noch heute das Bild des Schlosses prägt. Seinen Besitzer wechselte das wunderschön gelegene Schloss im Herzen Berlins danach mehrfach. Unter anderem beherbergte es eine Zeitlang das „Museum für Völkerkunde“, bevor es 1938 zum „Reichsgästehaus“ umgestaltet wurde.

Im Zweiten Weltkrieg erlitt das Gebäude schwere Schäden, wurde aber in den Jahren 1955 bis 1959 als Berliner Domizil des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut, da man damals noch davon ausging, Berlin werde bald wieder Hauptstadt eines ungeteilten Deutschlands sein (Quelle: bundespraesident.de).

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Theodor HeussFDP1949–1959Biografie
Heinrich LübkeCDU1959–1969 Biografie
Gustav W. HeinemannSPD1969–1974Biografie
Walter ScheelFDP1974–1979Biografie
Karl CarstensCDU1979–1984Biografie
Richard von WeizsäckerCDU1984–1994Biografie
Roman HerzogCDU1994–1999Biografie
Johannes RauSPD1999–2004Biografie
Horst KöhlerCDU2004–2010Biografie
Christian WulffCDU2010–2012Biografie
Joachim Gauck-2012–2017Biografie
Frank-Walter SteinmeierSPDseit 2017Biografie

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Welche mehrheit ist für die wahl des bundespräsidenten nötig

Welche Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume hat der Bundespräsident im politischen System der Bundesrepublik Deutschland? Dieser Frage geht Karl-Rudolf Korte, ein ausgewiesener Kenner des politischen Betriebs der Berliner Republik, nach.

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Letzte Aktualisierung: Februar 2022, Internetredaktion LpB BW.