Show Nicht jedes „Wunschkennzeichen“ und auch nicht jede Kennzeichenkombination ist hierzulande erlaubt. In Deutschland gibt es nämlich auf Nummernschildern verbotene Buchstabenkombinationen. Die Mehrzahl der Fahrzeugbesitzer will mit dem Nummernschild eine spezifische Botschaft übermitteln, zum Beispiel mit den Initialen des Kindes, den eigenen oder auch für Firmenfahrzeuge. Allerdings sind hierzulande nicht alle Buchstabenkombinationen erlaubt. Der folgende Beitrag informiert darüber welche Kombinationen auf Nummernschildern bundesweit und in einigen Bundesländern verboten sind. Bundesweit verbotene KombinationenDie gesetzliche Grundlage für das Verbot bestimmter Buchstabenkombinationen auf Kfz-Kennzeichen bildet Paragraf 8, Absatz 1 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). In diesem Absatz steht sinngemäß, dass weder Erkennungsnummern noch Buchstabenkombinationen sittenwidrig sein dürfen. Deshalb sind generell in Gesamtdeutschland die Buchstabenkombinationen „SS“, „SA“, „KZ“ und „HJ“ verboten. Der Grund dafür ist, dass es sich bei diesen Buchstabenkombinationen um Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus handelt.
Verbotene Zahlen- und Nummernkombinationen in verschiedenen BundesländernJedes Bundesland ist darüber hinaus zum Verbot weiterer Zahlen- und Nummernkombinationen auf Kfz-Kennzeichen berechtigt.
auch diese Autokennzeichen gehen zu weitAuch das Kennzeichen „HH 1933“ wurde kürzlich erst von einem Gericht verboten – wegen Nazi-Bezügen. Leider ist der exakte Name und das Geburtsdatum der Person zu diesem Verfahren nicht bekannt. Fakt ist aber, der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf ging verloren. Das Fahrzeug wurde im Landkreis Viersen (VIE) mit der Buchstaben-Zahlen-Kombination „HH 1933“ zugelassen. Das Straßenverkehrsamt hatte das Nummernschild erst erlaubt, zog es nach einer Bürgerbeschwerde aber wieder ein. Dies war die Grundlage für die Klage des Fahrzeughalters. Das VG Düsseldorf hat die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes aber bestätigt und das Kennzeichen eingezogen (Az.: 6 L 175/19). „N-SU“ ist verboten – „S-EX“ ist erlaubtAndere Themen werden da nicht (oder nicht mehr) so streng gehandhabt. Eine Zeit lang war „S-EX“ als Kennzeichen in Stuttgart nicht erlaubt. Jetzt aber schon. Gleiches gilt für andere Kombinationen wie „S-AU“, „S-OS“, „S-KY“ und selbst „SE-XY“ ist nicht mehr wirklich ein Problem. Ein Grund sind wohl auch die Kosten. Die Kommunen lassen sich ein „Wunschkennzeichen“ durchaus gut bezahlen. Allein Berlin nimmt im Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag mit Wunschkennzeichen ein. PS: Es gibt auch jede Menge lustige Kennzeichenkombinationen. Eine große Übersicht haben wir in unserem Beitrag „Lustige Autokennzeichen – wir haben die Spaß-Liste!“ für Euch. Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie „Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu: „tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.
In Deutschland gibt es sehr häufig die Diskussion um Kennzeichen, die Buchstaben und Zahlen Kombinationen und ihre Bedeutungen. Generell steht im zuständigen §8 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ (FZV §8 Abs. 1) Was nun darunter fällt und was nicht, obliegt neben dem Bund den Ländern, die dies entscheiden können. So gibt es bspw. in Bradenburg andere Regelungen als in Nordrhein-Westfalen, so ist in Brandenburg die Zulassung eines Kennzeichens „..-HH…“ verboten, in NRW hingegen ist dies erlaubt und gerade eben in der Hansestadt Hamburg ist HH sogar die Abkürzung für die schöne Stadt selbst. Eine Liste der verbotenen Kennzeichen Abkürzungen und Kombinationen
Was genau bedeuten die Kennzeichen Abkürzungen, die verboten sind
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