Welche förderung bei neuer heizung

Informieren Sie sich umfassend über mögliche Förderungen für die Heizung. Diese Optionen gibt es:

Zuschuss vom BAFA für erneuerbare Heiztechniken

Die Heizung mit staatlicher Förderung modernisieren – dafür gibt es seit 1. Januar 2021 die BEG. Diese führt bisherige Programme zur Heizungsförderung zusammen. Beim BAFA können Sie im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen einen Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizung beantragen, wenn es sich dabei um effiziente Technologien auf Basis erneuerbarer Energien handelt. Denn das Heizen mit erneuerbaren Energieträgern wie Sonnenenergie, Umweltwärme (z. B. Energie aus Erdreich und Grundwasser) sowie Biomasse (z. B. Holzpellets oder Hackschnitzel) verringert den Ausstoß an Treibhausgasen und schont dadurch das Klima. Ihr Vorteil dabei: Als Hauseigentümer profitieren Sie bei einer Heizungserneuerung von der Förderung sowie von geringeren Heizkosten und einer größeren Unabhängigkeit von Erdgas oder Heizöl.

Für den Einbau einer neuen Ölheizung gibt es keine Förderung, auch nicht in Kombination mit erneuerbarer Heiztechnik. Dafür wird der Ersatz einer alten Ölheizung durch ein förderfähiges Heizsystem mit einem zusätzlichen Austauschbonus belohnt. Heizungsanlagen, die den Energieträger Gas nutzen, werden gefördert, wenn sie sofort oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme mit erneuerbaren Energiequellen kombiniert werden. In letzterem Fall spricht man von sogenannten „Renewable Ready“-Gasheizungen.

Bei einer Heizungsmodernisierung können Sie vollständig auf die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umsteigen oder eine bestehende Heizung mit erneuerbarer Heiztechnik nachrüsten. Fördermittel können Sie in beiden Fällen erhalten. Allerdings fällt die Förderung für eine neue Heizung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, höher aus. Lassen Sie sich vorab in jedem Falle von einem Fachhandwerker dazu beraten, welches Heizsystem oder welche Kombination von Technologien am besten zu Ihrem konkreten Gebäude und Ihren Ansprüchen passt.

Neue Zusatzboni bei der Heizungsförderung

Neben der Austauschprämie für Ölheizungen von 10 Prozent können Sie künftig von diesen weiteren Bonusregeln profitieren:

Den iSFP-Bonus erhalten Sie, wenn Sie den Einbau einer neuen Heizung im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans für Wohngebäude (iSFP) erledigen lassen. Der Fördersatz für die jeweilige Maßnahme erhöht sich dann um 5 Prozent. Beim iSFP werden durch einen Energieberater der energetische Zustand des Hauses ermittelt und wichtige Sanierungsschritte festgelegt. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf dem Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren FEBS.

Den Innovationsbonus Biomasse von 5 Prozent können Sie beanspruchen, wenn Ihre neue Biomasseanlage die Grenzwerte für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhält.

Besonders lukrativ wird es, wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine Biomasseanlage austauschen. In diesem Fall sieht die Rechnung so aus:

  • 10 Prozent Austauschprämie Ölheizung
  • 35 Prozent Biomasseanlage
  • 5 Prozent Biomasse Innovationsbonus
  • 5 Prozent ISFP Bonus

Der Staat trägt also insgesamt 55 Prozent der Kosten, wenn Sie sich für diese klimafreundliche Heizung entscheiden. Das gilt übrigens auch, wenn Ihre Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen ist.

Fördermittel für erneuerbare Energien im Rahmen der Einzelmaßnahme BEG

Voraussetzung für eine BAFA-Förderung beim Heizungstausch ist, dass Sie Ihre alte Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 5 Jahren nutzen. Je nachdem, mit welcher Technik Sie Ihre alte Heizung erweitern oder erneuern, gibt es einen Zuschuss auf die Investitionskosten (Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer) in folgender Höhe:

Fördermittel für Lüftungstechnik

BAFA-Zuschüsse gibt es darüber hinaus auch für den Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen. Folgende Maßnahmen sind beispielsweise förderfähig:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

Neu durch BEG: Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Mit der Einführung der BEG werden erstmalig Digitalisierungsmaßnahmen förderfähig, die zu einer besseren Energiebilanz Ihrer Heizung oder anderer Anlagen, wie beispielsweise der Lüftungstechnik, beitragen. Fördermittel erhalten Sie vom BAFA im Rahmen der BEG EM für die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten- und Energiekosten
  • elektronische Heizkostenverteiler
  • elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung
  • Wohnungsdisplay zur Heiz- und Elektroenergie
  • elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate

Auch Umfeldmaßnahmen anrechenbar!

Bei der Berechnung des Zuschusses können Sie auch Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung anrechnen lassen. Darüber hinaus sind sogenannte Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dazu zählen Maßnahmen wie die Entsorgung der alten Heizung, der Einbau von Niedertemperatur-Heizkörpern oder die Sanierung des Heizraums. Ebenso werden Kosten berücksichtigt, die für Beratung, Planung und Baubegleitung anfallen.

Förderfähige Kosten erhöht

Mit der Einführung der Bundesförderung 2021 wurde die Obergrenze bei den förderfähigen Kosten von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für BEG geförderte Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto). Weitere Informationen zu den Fördermitteln des BAFA im Rahmen der BEG finden auf der Website der BAFA.

Welche förderung bei neuer heizung
Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen.

Erneuerbare Energien – warum es sich lohnt

Ihnen ist Klimaschutz wichtig? Sie möchten unabhängiger von möglichen Preissteigerungen bei herkömmlichen Brennstoffen werden? Dann ist es Zeit, Ihre bestehende Heizung zu erneuern und eine der attraktiven Fördermöglichkeiten des BAFA für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beantragen. Sie haben die Wahl:

Wärmepumpen und Biomasseanlagen

Wenn Sie Ihr Haus künftig vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen möchten, bietet sich in vielen Fällen der Einbau einer Wärmepumpen- oder einer Biomasseanlage an. Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft die darin gespeicherte Energie, um daraus mithilfe von elektrischer Energie Wärme zu erzeugen. Alternativ kann auch eine Biomasseanlage ein Gebäude komplett mit Wärme und Warmwasser versorgen. Zu den vom BAFA geförderten Anlagen gehören beispielsweise Holzpellet- oder Hackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Kachel- oder Kaminöfen, die nur in einem einzelnen Raum Wärme abgeben, werden dagegen nicht vom BAFA gefördert.

Solarthermieanlage

Mit der Installation einer Solarthermieanlage können Sie die Warmwasserbereitung und die Raumheizung in Ihrem Zuhause unterstützen. Eine solche Anlage ersetzt also keine Heizung, sie ist aber eine ökologisch wie ökonomisch empfehlenswerte Ergänzung zu einem bestehenden Heizsystem – wie zum Beispiel einer Gasbrennwertheizung. Der Zuschuss für den alleinigen Einbau einer Solarthermieanlage fällt mit 30 Prozent etwas geringer aus als für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen, die mit einem Fördersatz von 35 Prozent bezuschusst werden. Den Fördersatz von 35 Prozent erhalten Sie auch auf Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen: Diese Anlagen kombinieren die genannten erneuerbaren Energiequellen über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.

Achtung: Wichtig ist, dass die neue Heizung die für eine Förderung notwendigen Voraussetzungen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ihr Fachhandwerker berät Sie dahingehend gern.

Neue Gasheizung: Förderung für Gas-Hybridheizungen und „Renewable Ready“-Anlagen

Auch wenn Sie nicht komplett auf erneuerbare Energien umsteigen möchten, können Sie für den Einbau einer neuen Heizung einen Zuschuss vom Staat erhalten. Sie können beispielsweise Ihren alten Kessel durch eine Gas-Hybridheizung ersetzen: Dabei kombinieren Sie eine moderne Gasbrennwertheizung mit einer oder mehreren erneuerbaren Technologien (Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage). Das BAFA gewährt hierfür einen Zuschuss von 30 Prozent.

Installieren Sie zunächst nur eine neue Gastherme, ist eine Förderung mit einem Zuschuss von 20 Prozent möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gasheizung innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme um eine oder mehrere erneuerbare Technologien zu einer Hybridheizung erweitert wird. Dazu muss die Gasheizung bereits von Anfang an mit einem Speicher sowie Steuerungs- und Regelungstechnik für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien ausgestattet sein („Renewable Ready“-Anlage). Der spätere Einbau durch erneuerbare Heiztechnik wird dann ebenfalls vom BAFA mit einem Zuschuss gefördert.

Austauschprämie für Ölheizungen

Heizen Sie derzeit mit einer Ölheizung, gibt es eine besonders saftige Förderung für den Heizungstausch: Der Fördersatz für die jeweils gewählte Anlage erhöht sich in diesem Fall um zehn Prozentpunkte. Wenn Sie also künftig vollständig mit erneuerbaren Energien heizen, profitieren Sie von einem Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Diesen können Sie um weitere 10 Prozent erhöhen – nämlich dann, wenn Sie den Austausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beantragen und Sie außerdem den Innovationsbonus Biomasse, der für bestimmte Biomasseanlage gilt, beanspruchen. Der iSFP-Bonus und der Innovationsbonus bieten Ihnen jeweils zusätzliche 5 Prozent. Das heißt: Sie bezahlen in diesem Fall für den Heizungstausch dank der Förderung weniger als die Hälfte der ursprünglichen Kosten. Keine Austauschprämie gibt es dagegen für den alleinigen Einbau einer Solarthermieanlage, da diese nicht die gesamte Wärmeerzeugung im Gebäude übernehmen und damit eine Ölheizung nicht komplett ersetzen kann.

Das ist bei der Antragstellung für die Förderung der neuen Heizung zu beachten

Die Förderung beantragen Sie über ein Online-Formular des BAFA und zwar unbedingt, bevor Sie einen Fachbetrieb mit den geplanten Maßnahmen beauftragen. Beachten sollten Sie, dass die Summe der Kosten, die Sie im Antrag auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen angeben, nicht mehr nachträglich nach oben korrigiert werden kann. Neben den Anschaffungskosten der Heizungsanlage können für die Förderung der neuen Heizung auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie für sogenannte Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden. Darunter sind Arbeiten zu verstehen, die unmittelbar für den Heizungstausch notwendig sind. Das kann beispielsweise die Errichtung eines Lagerraums für Holzpellets, die Sanierung des Schornsteins, die Wärmedämmung von Rohrleitungen oder der Ersatz alter Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper sein. Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung können im Antrag aufgeführt werden. Bei Wohngebäuden werden Investitionskosten maximal in Höhe von insgesamt 60.000 Euro brutto pro Wohneinheit berücksichtigt. Den Antrag für die Förderung der neuen Heizung können auch andere Personen – etwa Fachhandwerker, Energieberater oder Architekten – für Sie beim BAFA stellen. Dafür müssen sie eine entsprechende Vollmacht ausfüllen.

Um Fördergeld vom BAFA für eine neue Heizung zu erhalten, ist bei allen Anlagen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Pflicht. Denn nur wenn die Anlage dadurch richtig eingestellt ist, heizen Sie energieeffizient. Die Kosten dafür werden ebenfalls gefördert.

Was Sie noch beachten müssen: Wenn Sie die Zuschüsse des BAFA für Maßnahmen rund um die neue Heizung in Anspruch nehmen, können Sie dafür nicht zusätzlich die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung nutzen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Konditionen und zur Antragstellung finden Sie auf der Website der BAFA. Ebenso können Sie sich mit Fragen an die Hotline der BAFA wenden (+49 6196 908-1625) oder das Kontaktformular des Portals nutzen.