Wenn man einen alten Führerschein besitzt, ist es immer wichtig, darauf zu achten, dass der Ort an dem der Führerschein ausgestellt wurde und auch das Erteilungsdatum zu erkennen sind. Die Schwierigkeiten, die sich auftun, liegen an der unterschiedlichen Rechtsprechung, den vom System abgegrenzten Behördenwesen der DDR. Doch auch Sonderregeln einzelner Bundesländer in der Vergangenheit tragen zu der Verwirrung bei. So konstituierte beispielsweise in den 60ziger Jahren das Saarland eine ganze Reihe von Ausnahmegesetzen. Hier eine Liste, die eine Übersicht ermöglicht.
Für welche Fahrzeuge gilt der Führerschein Klasse 3?Wie sich aus obiger Liste ersehen lässt, ist die Aussage über bestimmte Klassen, die mit dem alten Führerschein 3 auf den neuen EU-Führerschein übertragen werden, nicht wirklich zu treffen, zumindest sehr kompliziert. Grundsätzlich gilt jedoch: Ganz danach, wann und wo der Führerschein ausgestellt wurde, ist es möglich zu fahren:
Anhänger
Die Schlüsselzahlen im FührerscheinsystemAuf der Rückseite des neuen EU-Führerscheines finden sich die Schlüsselzahlen aufgelistet. Sie sind definiert als Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in der EU. Die Schlüsselzahlen erklären sich als Beschränkungen beziehungsweise Auflagen für den jeweiligen Inhaber des Führerscheins. Aus der Fahrerlaubnisverordnung FeV Paragraph § 23 Absatz 2 „Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubeisbehörde die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.“ Die Rechtsgrundlage findet sich in der Richtlinie des Rates vom 29. 07.1991 über den Führerschein sowie in der Neufassung vom 20.12.2006 mit der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein in ihrer Neufassung. Hier ein kleiner Auszug aus den sogenannten „harmonisierten Gemeinschaftscodes“.
Es existieren neben diesen in der Europäischen Union außerdem harmonisierte Gemeinschaftscodes in den einzelnen Staaten. Die sind in aller Regel dreistellig, manchmal gibt auch noch Unterschlüssel. Diese Schlüsselzahlen haben nur als eigenständige, nationale Rechtsprechung Gültigkeit. Hier ein Beispielauszug. So steht die Schlüsselzahl 104 beispielsweise für: Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen. Oder die Schlüsselzahl 171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Die Schlüsselzahl 172: für Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste. So sind eine ganze Reihe von Schlüsselzahlen in den neuen EU-Führerschein aufzunehmen. Es lohnt sich, sich genauer mit dieser Materie zu befassen. |