• Sie sind auf der Autobahn unterwegs. Plötzlich sehen Sie einen Lkw vor sich, an dem eine weiße Tafel mit einem großen schwarzen A befestigt ist. Ein Anfänger wird der Fahrer wohl nicht sein, schießt es Ihnen durch den Kopf. Schließlich sehen Sie diese Tafeln häufiger europäischen Straßen.
  • In Deutschland gibt es gesetzliche Vorschriften für Nutzfahrzeuge. Diese Vorschriften besagen, dass Nutzfahrzeuge so gekennzeichnet werden müssen, dass ihre besonderen Eigenschaften auf den ersten Blick erkennbar sind. Auch die steuerliche Behandlung und die Art der Ladung sind anhand der Hinweisschilder erkennbar.
  • In diesem Fall handelt es sich um Fahrzeug zur Abfallentsorgung. Diese Schilder müssen hinten und vorne befestigt werden.
  • Wahrscheinlich haben Sie bereits mehr als einmal einen Lkw auf deutschen Straßen gesehen. Jedes dieser Nutzfahrzeuge besaß ein anderes Hinweisschild. Mal war es eine weiße Tafel mit einem großen schwarzen A. Dann wieder war es ein grünes Schild mit einem großen, weißen G. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich dann um einen geräuscharmen Lastkraftwagen. Das Schild befindet sich an der Vorderseite des Fahrzeugs. In Österreich ist es ein großes weißes L.
  • Sehen Sie ein rundes grünes Schild mit einem großen, weißen S, haben Sie einen schadstoffarmen Lastkraftwagen vor bzw. neben sich. Ein grünes Schild mit einem großen weißen K steht für den Kombiverkehr - allerdings nur in Deutschland. D. h. dieser Lastkraftwagen verkehrt nur zwischen einem Güterbahnhof oder einem Hafen und der Be- und Entladestation. Diese Fahrzeuge sind von der Steuer befreit.