Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Klasse B

Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

PKW-Anhänger sind vielseitig einsetzbar und vor allem praktisch. Sie eignen sich ideal für den Transport von Waren und Materialien, sowie Gepäck. Egal ob privat oder gewerblich. Darf man aber einen Anhänger an die Anhängerkupplung nehmen, sofern man lediglich einen Führerschein der Klasse B besitzt? Wenn ja, gilt dies für jeden Anhänger oder nur bestimmte? Wenn nein, dann ist welche Führerschein- Kategorie die Richtige? Gleich vorweg, wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf einen Anhänger an die Anhängerkupplung nehmen. Das gilt aber nur bis zu einem bestimmten Gewicht.

Die Führerscheinklassen B und B96 erläutert

Die Führerscheinklasse  B erlaubt es einem, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Wenn das Fahrzeug leichter als 3500 kg ist, darf der Anhänger jedoch auch mehr als 750 kg wiegen. Dann darf allerdings die Kombination aus Pkw und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.

Dann gibt es die Führerscheinklasse B96. Es handelt sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Der Zusatzvermerk „96" wird auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit. Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht.

Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

Ist solch eine Erweiterung sinnvoll?

Für wen lohnt sich solch eine Erweiterung? Für alle, die schwerere Anhänger ziehen wollen, aber keinen extra Führerschein mit Prüfung ablegen möchten, lohnt sich die B96-Erweiterung.  Im Gegensatz zur zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg, darf bei dieser Erweiterung die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen.

Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden. Hier darf alleine der Anhänger ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg haben. Kleiner Hinweis: Das Fahren mit Wohnmobilen bzw. Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht erfordert zusätzlich zur Klasse B die Klasse C1. Dies ist ein LKW-Führerschein.  Der Anhängerführerschein BE  berechtigt zum Ankuppeln eines 3,5 t schweren PKW-Anhängers an das Zugfahrzeug. In Kombination berechtigt die Führerschein Klasse BE also zum Führen einer Fahrzeug-Anhänger-Kombination von 7 t. Solche Anhänger sind beispielsweise Wohnmobile, Pferde- und  Bootsanhänger.

Fazit

Damit lässt sich feststellen, dass  der „B96"-Führerschein der „kleine Bruder” des BE Führerscheins ist. Zu empfehlen ist der B96 für die Fahrer kleinerer Wohnwagen, da hier die Kosten und auch der Zeitaufwand überschaubar ist. Allerdings ist eben diese Erweiterung der B-Fahrerlaubnis auf lediglich 4,25 t (725 kg mehr als Klasse B) für das gesamte Gespann begrenzt.

Hierbei ist anzumerken, dass wenn jemand einen Führerschein vor 1999 gemacht hat, derjenige mit seinem regulären PKW Führerschein die gleichen Berechtigungen hat, wie die eines BE Führerschein. Das bedeutet dass die alte Führerscheinklasse „3", was nach 1999 zur Führerscheinklasse B wurde, noch andere Berechtigungen inne hat. Es sollte also überlegt werden, ob man gelegentlich einen kleinen PKW-Anhänger von „nur" 750 kg für den Umzug oder den Großeinkauf braucht oder man sich ein Wohnmobil für das Reisen anschaffen möchte.  Dann kann man schnell feststellen, ob der reguläre PKW-Führerschein ausreicht oder die Erweiterung „B96" her muss. Oder aber sogar ein neuer Führerschein (BE).

— 12.10.2018

Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B eigentlich fahren? Und ist die Nutzung von Anhängern erlaubt? AUTO BILD schafft Klarheit.

Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden.

Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller fahren.

In Klasse B sind auch die Klassen L und M mit eingeschlossen. Die Klasse L besagt, dass Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben, gefahren werden dürfen. Wird ein Trecker in Kombination mit einem Anhänger verwendet, so darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Das besagt der Paragraf 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen. Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit zweirädrigen Kleinkrafträder: Roller, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie Mofas.

Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein. Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt. So ist es zum Beispiel mit Klasse B erlaubt, bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1990 Kilo, einen Anhänger mit 1500 Kilo zulässiger Gesamtmasse anzuhängen. Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96 (Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3500 kg und 4250 kg) oder die Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg zulässiger Gesamtmasse).

Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf Trikes (maximal 45 km/h) fahren.

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt, sodass die Klasse 3 jetzt den neuen Fahrerlaubnissen B, BE, L, AM, C1 und C1E entspricht. Zusätzlich zu dem mit Klasse B erlaubten Fahrzeugen, dürfen Inhaber des alten Führerscheins Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren. Außerdem dürfen Züge mit einer Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen samt Anhängern mit bis zu drei Achsen gefahren werden. Jedoch darf das Zugfahrzeug die 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen:

Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h


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— 12.10.2018

Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B eigentlich fahren? Und ist die Nutzung von Anhängern erlaubt? AUTO BILD schafft Klarheit.

Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden.

Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller fahren.

In Klasse B sind auch die Klassen L und M mit eingeschlossen. Die Klasse L besagt, dass Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben, gefahren werden dürfen. Wird ein Trecker in Kombination mit einem Anhänger verwendet, so darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Das besagt der Paragraf 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen. Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit zweirädrigen Kleinkrafträder: Roller, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie Mofas.

Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein. Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt. So ist es zum Beispiel mit Klasse B erlaubt, bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1990 Kilo, einen Anhänger mit 1500 Kilo zulässiger Gesamtmasse anzuhängen. Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96 (Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3500 kg und 4250 kg) oder die Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg zulässiger Gesamtmasse).

Welche anhänger kann man mit klasse b fahren

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf Trikes (maximal 45 km/h) fahren.

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt, sodass die Klasse 3 jetzt den neuen Fahrerlaubnissen B, BE, L, AM, C1 und C1E entspricht. Zusätzlich zu dem mit Klasse B erlaubten Fahrzeugen, dürfen Inhaber des alten Führerscheins Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren. Außerdem dürfen Züge mit einer Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen samt Anhängern mit bis zu drei Achsen gefahren werden. Jedoch darf das Zugfahrzeug die 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen:

Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h