Was passiert wenn ich mehr als 450 euro verdiene

Für Minijobs gilt eine Einkommensgrenze – diese liegt bei 450 Euro. Das regelmäßige Einkommen der geringfügigen Beschäftigung darf diese Grenze nicht übersteigen. Es gibt allerdings Ausnahmen, wonach ein gelegentliches Überschreiten der 450 Euro Grenze erlaubt ist.

Übersteigt das regelmäßige Einkommen im Minijob die Grenze von 450 Euro, so wird aus der geringfügig entlohnten und versicherungsfreien Beschäftigung eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Handelt es sich nur um ein gelegentliches und unvorhergesehenes Überschreiten der 450 Euro Grenze (5.400 Euro in zwölf Monaten), so bleibt die Tätigkeit weiterhin versicherungsfrei. Als gelegentlich gelten bis zu drei Monate (in der Zeit vom 01.06.2021 bis 31.10.2021 sogar vier Monate) innerhalb eines 12-Monats-Zeitraum.

Für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 wurden die Regeln zur Überschreitung der Verdienstgrenze bei Minijobs aufgrund der Corona-Krise von bisher drei Kalendermonaten bzw. 70 Tagen auf bis zu fünf Monate bzw. 102 Tage ausgeweitet im 12-Monats-Zeitraum.

Update: Der Zeitraum der Möglichkeit zur Überschreitung wurde in 2021 erneut ausgeweitet. Die zuvor geltenden Regelungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie für 2020 eingeführt wurden, gelten ebenfalls für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.10.2021.

Was gilt als 12-Monats-Zeitraum?

Der 12-Monats-Zeitraum bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern orientiert sich an den Zeiten der Überschreitung – er endet mit dem Abrechnungsmonat, in dem die gelegentliche und unvorhergesehene Überschreitung der Minijob Grenze letztmalig eingetreten ist und beginnt zwölf Monate vorher.

Beispiel: Eine Aushilfe im Pflegeheim ist seit 2019 als Minijobberin beschäftigt. Bereits im November und Dezember 2019 muss sie aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen im Kollegenkreis mehr arbeiten und erhielt jeweils ein monatliches Nettoentgelt von 1.400 Euro. Aufgrund der Corona-Ereignisse kam es in den Monaten April, Mai und Juni 2020 ebenfalls zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen, so dass sie aufgrund der geleisteten Stunden einen monatlichen Verdienst von jeweils 1.800 Euro netto erhielt. Da letztmalig im Juni 2020 die Arbeitszeit unvorhergesehen erhöht werden musste, endet der 12-Monats-Zeitraum am 30.06.2020 und begann zwölf Monate vorher, am 01.07.2019.

Keine Obergrenze für Einkommen bei gelegentlicher Überschreitung

Es gibt zudem keine Obergrenze für das Einkommen, was bedeutet das die Höhe des Verdienstes bei der Überschreitung der Minijob Grenze keine Rolle spielt.

Das Überschreiten würde unvorhergesehen eintreten, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise unerwartet aufgrund einer Krankheitsvertretung Überstunden leisten muss.

Auch wenn Kollegen aufgrund der Corona-Pandemie in Quarantäne sind, rechtfertigt dies eine Überschreitung der Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr.

Nicht unvorhergesehen ist hingegen das Aufstocken der Stunden in Zeiten, die alljährlich wiederkehrend für Mehrarbeit sorgen, was beispielsweise im Handel das Weihnachtsgeschäft oder ähnlich gelagerte Fälle wären.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer erhält regelmäßig für seine Tätigkeit 450 Euro monatlich. Im November erkrankt einer seiner Kollegen, wodurch für den Arbeitnehmer eine erhebliche Mehrarbeit entsteht. Sein Einkommen erhöht sich für diesen Monat von 450 Euro auf 950 Euro. Da die 450 Euro Grenze nur gelegentlich und unvorhergesehen überschritten wurde, bleiben die 950 Euro weiterhin versicherungsfrei, der Arbeitgeber hat die Abgaben jedoch für 950 Euro abzuführen.

Beitragsabrechnung für November BetragBelastung
monatliches Einkommen des Angestellten 450,00 Euro
Überstunden aus Krankheitsvertretung
nur gelegentlich und unvorhergesehen
 500,00 Euro
Gesamteinkommen des Angestellten 950,00 Euro
Pauschale zur Krankenversicherung
13,00%
123,50 Euro 
Pauschale zur Rentenversicherung
15,00%
142,50 Euro 
Umlage U1
0,9%
 8,55 Euro 
Umlage U2
0,29%
 2,76 Euro 
Insolvenzgeldumlage U3
0,09%
 0,86 Euro 
Pauschale Lohnsteuer
2,00%
 19,00 Euro 
Abgaben Gesamt 297,17 Euro 
Gesamtbelastung des Arbeitgebers  1.247,17 Euro

Wie oft kann man die 450 Euro Grenze überschreiten?

Die 450 Euro Grenze darf grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten bis zu vier Mal überschritten werden. Diese Regelung wurde vom 01. Juni bis 31. Oktober 2021 ausgeweitet, vorher war aufgrund der Corona-Pandemie nur das dreimalige Überschreiten möglich.

Was passiert bei Überschreitung der 450 Euro Grenze?

Ein regelmäßiges Überschreiten der Grenze führt dazu, dass es sich nicht mehr um einen sozialversicherungspflichtigen Minijob, sondern um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Wird die Grenze nur gelegentlich und unvorhergesehen überschritten, handelt es sich trotz höherem Entgelt weiterhin um einen Minijob und bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wo ist die Obergrenze bei gelegentlichem Überschreiten?

Beim gelegentlichen und unvorhergesehenen Überschreiten gibt es keine Obergrenze. Die Einkommensgrenze von 5.400 Euro darf hierdurch also auch überschritten werden, ohne das das sozialversicherungsfreie, geringfügige Beschäftigungsverhältnis gefährdet wird.

Zuletzt aktualisiert: 27.01.2022

Titelbild: Romolo Tavani/ shutterstock.com

Wenn Sie zu den rund 6 Millionen Minijobbern in Deutschland gehören oder sich überlegen einer geringfügigen Tätigkeit nachzugehen, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren, um nicht in eine der Minijob-Fallen zu tappen oder sich Ansprüche auf Leistungen entgehen zu lassen, die Ihnen auch als Minijobber zustehen.

  • Beim Minijob gilt entweder die Einkommensgrenze von 5.400 Euro/Jahr oder eine zeitliche Grenze von maximal 70 Arbeitstagen/Jahr.
  • Minijobs sind sozialversicherungsfrei – es besteht allerdings Rentenversicherungspflicht.
  • Minijobber haben dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.
  • Mehrere Minijobs gleichzeitig sind möglich, ebenso ein Minijob neben einer Haupttätigkeit.
  • Ein Arbeitsvertrag ist auch beim Minijob nötig.

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, wobei geringfügig bedeutet, dass der monatliche Verdienst des Arbeitnehmers eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf oder aber das Arbeitsverhältnis von vornherein auf eine ganz bestimmte Zeit festgesetzt ist. Bei ersterem spricht man auch von einem 450-Euro-Job. Letzteres wird als kurzfristiger Minijob bezeichnet.

Hinter dem 450-Euro-Job verbirgt sich ein Arbeitsverhältnis mit sogenannter Entgeltgeringfügigkeit. Das bedeutet, dass das regelmäßige Monatseinkommen 450 Euro nicht überschreiten darf. „Regelmäßig“ heißt in diesem Fall, dass es auf den Monatsdurchschnitt ankommt und Sie als Minijobber im Jahr nicht mehr als (450 x 12 =) 5.400 Euro verdienen dürfen.

Hier ein Beispiel: Herr Müller verdient in seinem Minijob von Januar bis Juni 500 Euro pro Monat. In den kommenden sechs Monaten muss er deshalb weniger verdienen (durchschnittlich nur 400 Euro pro Monat), um aufs Jahr gerechnet unter den 5.400 Euro zu bleiben. Andernfalls gilt seine Tätigkeit nicht länger als Minijob und es tritt ab dem Überschreitungstag der Verdienstgrenze die normale Versicherungspflicht ein.

Die monatliche Grenze wurde Anfang 2013 von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Diese darf auch nicht durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld überschritten werden. Eine Grenze der wöchentlichen Arbeitsstunden besteht zwar nicht, allerdings gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro brutto pro Stunde (Stand: 2022) auch für Sie als Minijobber, woraus sich eine maximale Arbeitszeit pro Monat errechnen lässt. Aktuell wird eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 520 Euro diskutiert, jedoch ist diesbezüglich noch nichts beschlossen.

Ein kurzfristiger Minijob wird auch Kurzzeitbeschäftigung genannt. Als Minijobber dürfen Sie in diesem Fall innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als drei Monate oder aber 70 Arbeitstage beschäftigt sein. Eine Verdienstgrenze pro Monat wie beim 450-Euro-Job gilt hierbei in der Regel aber nicht.

Wird eine dieser Grenzen überschritten, zählt das Arbeitsverhältnis nicht mehr als Minijob und es gelten andere Pflichten und Ansprüche für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weitere Informationen zu den Zeitgrenzen oder der Versteuerung des Einkommens finden Sie hier: Kurzfristige Beschäftigung

Prinzipiell darf jeder einen Minijob annehmen. Besonders beliebt sind sie allerdings bei Schülern, Studenten, Hausfrauen und Rentnern. Gerade für diese Personengruppen gelten aber Besonderheiten, die dringend beachtet werden müssen.

Schüler müssen zwingend die im Jugendarbeitsschutzgesetz zulässigen Arbeitszeiten einhalten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Alter des Jugendlichen. Für Studenten gilt eine Höchststundenanzahl von 20 Stunden pro Woche.

Arbeitslose dürfen pro Woche nicht mehr als 15 Stunden arbeiten, damit die Arbeitslosigkeit nicht als beendet gilt. Davon abgesehen dürfen sie bis zur zulässigen Anrechnungsgrenze hinzuverdienen.

Rentner sind im Rahmen ihrer Hinzuverdienstgrenzen eingeschränkt und müssen in jedem Fall ihren Rentenversicherer informieren, wenn sie einen Minijob annehmen.

Darf ich zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig haben?

Sie dürfen auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, die aber zu einer normalen Beschäftigung zusammengezählt werden, wenn Ihr Einkommen daraus 450 Euro im Monat übersteigt. Das heißt: Sie können auch drei Minijobs gleichzeitig ausüben, dürfen aber nicht in jedem dieser Jobs 450 Euro pro Monat verdienen. Stattdessen gilt, dass Ihr Gesamteinkommen aus allen drei Jobs die 450 Euro pro Monat nicht überschreiten darf.

Minijobs aus Entgelt- und solche aus Zeitgeringfügigkeit werden nicht zusammengerechnet. Wenn Sie einer oder mehreren nicht geringfügigen, also versicherungspflichtigen Beschäftigungen und maximal einer geringfügigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgehen, werden diese ebenfalls nicht zusammengerechnet.

Darf ich einen Minijob neben meiner Hauptbeschäftigung ausüben?

Grundsätzlich dürfen Sie neben Ihrer Vollzeittätigkeit auch einen Minijob ausüben, um sich Geld dazuzuverdienen. Wichtig ist, dass diese Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zu Ihrer Hauptbeschäftigung steht oder Ihre Leistungsfähigkeit in dieser einschränkt. Dann nämlich könnte Ihr Hauptarbeitgeber durchaus darauf pochen, dass Sie den Minijob aufgeben.

Darüber hinaus dürfen Sie die im Arbeitsgesetz festgesetzte maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (maximal acht Stunden pro Tag an maximal sechs Tagen in der Woche) nicht überschreiten. In seltenen Fällen kann vorübergehend eine maximale Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche (maximal zehn Stunden pro Tag an maximal sechs Tagen) zulässig sein.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Minijob neben meiner Hauptbeschäftigung ausübe?

In den meisten Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel zur Meldepflicht eines Nebenerwerbs. In diesen Fällen sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über den Minijob, den Sie neben Ihrer Haupttätigkeit ausüben möchten, zu unterrichten. Solange der Minijob nicht in Konkurrenz zu Ihrer Haupttätigkeit steht oder Ihre Leistungsfähigkeit mindert, darf der Arbeitgeber Ihnen den Nebenerwerb allerdings nicht verbieten. Kommt eine solche Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag nicht vor, müssen Sie Ihren Minijob auch nicht bei Ihrem Arbeitgeber melden.

Eine Ausnahme davon besteht im Staatsdienst: Wenn Sie Angestellter im öffentlichen Dienst sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall über eine Nebenbeschäftigung informieren.

Als Minijobber haben Sie dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub im Minijob und auf Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall. Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch bei Minijobs finden Sie hier: Urlaubsanspruch bei Minijobs

Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Minijob - kein Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit?

Darüber hinaus gelten für Sie derselbe Kündigungsschutz und dieselben Kündigungsfristen wie für Vollzeitbeschäftigte. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und gerechtfertigt sein, damit sie rechtswirksam ist. Die Kündigungsfrist beträgt für Sie als Minijobber vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Bestand das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, gelten für den Arbeitgeber andere Kündigungsfristen. So gilt nach fünf Jahren zum Beispiel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Pflichten

Pflichten Arbeitnehmer

Minijobs sind sozialversicherungsfrei und außerdem für Sie als Arbeitnehmer nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass für Sie als Minijobber keine Kosten für diese Versicherungen anfallen. Seit Januar 2013 besteht allerdings auch für Minijobber eine Rentenversicherungspflicht, von der Sie sich aber durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen können. Stellen Sie diesen Antrag nicht, müssen Sie einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3,7 Prozent zahlen. Dieser wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen.

Vorteile der Zuzahlung zum Rentenbeitrag: Wenn Sie die 3,7 Prozent Zuzahlung zur Rentenversicherung leisten, erwerben Sie dieselben Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung wie ein ganz normaler Beitragszahler. Darüber hinaus werden die Zeiten der aufgestockten Rentenzahlung auf die Wartezeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Unter der Wartezeit versteht man die Zeit, die der Versicherte in bestimmten Umfang in der Rentenversicherung versichert war. Man nennt sie auch Mindestversicherungszeit. Wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die für die Regelaltersrente nötig ist, in Ihrem normalen Erwerbsleben noch nicht erreicht haben, können Sie diese im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Minijobs erreichen.

Das Einzige, was nicht für die Zuzahlung zur Rentenversicherung spricht, sind die geringen Anwartschaften, die sich infolge des geringen Lohns eines Minijobs ergeben.

Was passiert wenn ich mehr als 450 euro verdiene

Der Arbeitgeber muss Sie als Minijobber in jedem Fall gesetzlich unfallversichern. Darüber hinaus fallen für ihn bei 450-Euro-Jobs trotz Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung einige Kosten an. Es handelt sich hierbei um Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent), Rentenversicherung (15 Prozent) sowie Lohnsteuer (2 Prozent), die nach Anmeldung des Minijobbers an die Minijob-Zentrale gezahlt werden müssen. Insgesamt betragen die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber also 30 Prozent.

Bei kurzfristigen Minijobs fallen für den Arbeitgeber neben dem Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung nur wenige Kosten an. Er muss keine Pauschalabgaben zur Renten-und Krankenversicherung zahlen, sondern lediglich die Lohnsteuer abführen. Diese kann aber pauschalisiert werden und beläuft sich auf höchstens 25 Prozent.

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber darüber hinaus bei der Meldung zur Sozialversicherung die Krankenversicherung von Mini-Jobbern angeben. Mögliche Nachweise sind die Bescheinigung der Krankenkasse oder eine Kopie der Versichertenkarte. Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer des Angestellten im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermitteln.

Auch wenn es vielen Minijobbern und Arbeitgebern nicht bewusst ist, braucht man auch beim Minijob einen Arbeitsvertrag. Dieser kann auch mündlich zustande kommen. Nach dem in Deutschland geltenden Nachweisgesetz müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen allerding spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten und Ihnen als Minijobber unterschrieben ausgehändigt werden.

In diesem schriftlichen Nachweis müssen folgende Punkte zwingend dargelegt werden:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Informationen zur Vergütung
  • Informationen zu Sonderzuwendungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Dauer des Erholungsurlaubs
  • Regelungen im Krankheitsfall
  • Informationen zur Kündigung

Ein Minijobber kann nicht nur gewerblich, sondern auch in Privathaushalten angestellt sein. Das ist allerdings nicht möglich, wenn der Minijobber ein enger Familienangehöriger des Arbeitgebers ist. Für den Arbeitgeber in einem Privathaushalt gelten andere, sehr viel niedrigere Pauschalabgaben für die Lohnsteuer als im gewerblichen Bereich. Die Lohnnebenkosten betragen hierbei nur 15 Prozent. Über den Haushaltsscheck können Sie Ihre Haushaltshilfe einfach und schnell bei der Minijob-Zentrale anmelden und darüber hinaus noch steuerliche Vorteile geltend machen. Mehr über den Haushaltsscheck erfahren Sie hier: Haushaltsscheck-So melden Sie Ihre Haushaltshilfe an