Trotz sinkender Zahlen gelten in Deutschland auch weiterhin die Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Immer noch ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Coronavirus-Pandemie zu stoppen – daher sind trotz der Mini-Lockerungen noch die Regelungen zu Quarantäne und Ausgangssperre zu beachten. Neu ist allerdings, dass bei einer Inzidenz unter 100 jedes Bundesland autonom über Regeln und Einschränkungen entscheidet. Show
Immer noch gelten in einigen Gebieten Ausgangsbeschränkungen. Auch Quarantäne-Maßnahmen sind nach wie vor einschlägig und können behördlich angeordnet werden. Welche Konsequenzen bei Verstößen gegen Quarantäne und Ausgangssperre drohen, erfahren Sie hier bei uns. Das Wichtigste in Kürze
Unterschied zwischen Quarantäne und AusgangssperreDrei wichtige Begriffe sind derzeit landesweit im Umlauf: Ausgangsbeschränkung, Ausgangssperre und Quarantäne. Grundsätzlich gibt es hier keine deutschlandweit geregelte Definition – jedes Bundesland entscheidet für sich selbst, welche Maßnahmen zur Vorbeugung beim Infektionsschutz getroffen werden sollen. Eine Ausgangssperre oder eine Ausgangsbeschränkung kann also in jedem Bundesland mehr oder weniger in die Rechte der Bürger eingreifen, da die Rahmenbedingungen vom Land selbst festgelegt werden dürfen. Seit dem 23. April 2021 gilt abweichend dazu jedoch eine bundesweit einheitliche "Notbremse", wenn ein Landkreis oder oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. Eine Überschreitung der Inzidenz von 100 ist dann gegeben, wenn in einem Zeitraum von sieben Tagen mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus nachgewiesen werden. Besonders die Ausgangsbeschränkungen hatten hierbei in der Bevölkerung für Diskussionen gesorgt. Die Bundes-Notbremse sieht vor, dass im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr das Haus nur noch aus gutem Grund verlassen werden darf – etwa aufgrund von Arbeit oder weil medizinische Hilfe benötigt wird. Ebenfalls darf man in dieser Zeit das Haus oder die Wohnung verlassen, um mit dem Hund Gassi zu gehen. Im Gegensatz dazu darf während einer behördlich angeordneten Quarantäne die Wohnung nicht mehr verlassen werden – auch nicht, um die oben genannten Punkte zu erledigen. Wer unter Quarantäne gestellt ist und Hilfe benötigt, sollte daher Familie, Freunde oder Behörden um Unterstützung bitten. Was sind die Konsequenzen bei Quarantäne-Verstößen im Falle einer Corona-Erkrankung?Wer wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder einem begründeten Verdacht, beispielsweise nach einem engen Kontakt zu Infizierten oder einer Reise in ein Risikogebiet, unter Quarantäne gestellt wird, hat sich an strenge Auflagen zu halten. Eine Quarantäne wird immer vom Gesundheitsamt angeordnet, kontrolliert und auch wieder aufgehoben. Da die Inkubationszeit beim Coronavirus ca. 5 Tage dauert, liegt die empfohlene Länge für die Quarantäne bei 14 Tagen für enge Kontaktpersonen einer mit COVID 19 infizierten Person. Sollte während dieser Zeit eine Infektion sichtbar werden, kann die Quarantäne bis zur vollständigen Genesung verlängert werden. Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen des Gesundheitsamtes kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen mit sich bringen – nicht nur für den Betreffenden selbst. Die Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne kann rechtlich als Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung gewertet werden und dadurch mit Haftstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden. Die Grundlage dafür ist im Infektionsschutzgesetz zu finden. Zusätzlich zu den rechtlichen Konsequenzen für die eigene Person sollte man natürlich auch die Konsequenzen für die Mitmenschen bedenken, die durch einen Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert werden und unter Umständen schwere Krankheitsverläufe erleben. Was droht bei einem Verstoß gegen die Corona-Ausgangssperren?Etwas anders sieht es bei den Ausgangssperren aus. Aktuell gibt es noch keine bundesweite Regelung, was Ausgangssperren oder Ausgangsbeschränkungen angeht. Daher sind auch die Strafen bisher nicht abschließend für alle Bundesländer geregelt und können von Land zu Land unterschiedlich sein. Einen ersten Überblick über mögliche Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Corona-Ausgangssperren gibt der Bußgeldkatalog. Wann darf man bei einer Ausgangssperre das Haus verlassen?Bei einer Ausgangssperre darf man aus wichtigen Gründen dennoch die eigenen vier Wände verlassen. Aber auch dabei gibt es einiges zu beachten:
Auch bei einer Ausgangssperre gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für private Treffen – sowohl drinnen als auch draußen. Bei einer Inzidenz über 100 sind Treffen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person zulässig. Zu den triftigen Gründen, die ein Verlassen des Hauses während einer Ausgangssperre rechtfertigen, gehören:
Zweck der Maßnahmen ist es, die Verbreitung des Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen, um eine Überlastung der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivversorgung zu vermeiden. Daher ist es besonders wichtig, dass man sich an die rechtlichen Vorschriften von Bund und Ländern hält. Was tun bei Verstößen gegen die Auflagen einer Ausgangssperre oder Quarantäne?Wer gegen die Auflagen zur Quarantäne oder Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus verstößt und dabei erwischt wird, hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Neben einem Bußgeld von bis zu 25.000 € ist unter Umständen auch eine Anzeige wegen Körperverletzung möglich. Sollten Sie von diesem Fall betroffen sein und eine Strafe bei Nichteinhaltung der Quarantäne befürchten, sollten Sie sich für eine allgemeine Einschätzung der Lage an unsere Erstberatung wenden. Bei KLUGO erhalten Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt zum Thema Corona und dort können erste rechtliche Fragen in Bezug auf das Coronavirus gestellt werden.
Jetzt Rechtsfrage klären Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt. Mehr zu KLUGO und unserem Anwaltsnetzwerk Die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 enthält unter § 21 Ordnungswidrigkeiten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Verstöße gegen die QuarantäneVerstöße gegen Quarantäneanordnungen oder Veranstaltungsverbote sind strafbewehrt. Diese werden von der Polizei verfolgt und an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Wer seine Quarantäneauflagen missachtet oder Covid-19 vorsätzlich verbreitet, wird gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Stand: 03.04.2022, 13:14 Uhr Wir beantworten Ihre Fragen zum Alltag mit dem Coronavirus. Hier: Bußgeld - Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln?
Wer gegen Corona-Schuzmaßnahmen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. So steht es in der Coronaschutzverordnung für NRW. Das gilt zum Beispiel bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Der Bußgeld-Katalog des Landes NRW wird fortlaufend aktualisiert und lässt sich hier als PDF herunterladen:
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