"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Verkehrswertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 Baugesetzbuch [BauGB]) Show
Was bedeutet das konkret?1. ZeitpunktDer Wertermittlungsstichtag (WEST) ist ein mit privaten Auftraggebern vereinbarter bzw. vom Gericht festgesetzter Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Eine Veränderung des Wertermittlungsstichtages bedeutet i. d. R. auch eine Veränderung des Verkehrswertes der Immobilie. "Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht." (§ 3 Abs. 1 ImmoWertV) Davon abzugrenzen ist der Qualitätsstichtag (QST). "Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht." (§ 4 Abs. 1 ImmoWertV) Der Wertermittlungsstichtag bezieht sich also auf die allgemeinen Wertverhältnisse am Immobilienmarkt, während der Qualitätsstichtag sich auf die qualitativen Merkmale des Grundstücks bezieht. Wertermittlungsstichtag (WEST) und Qualitätsstichtag (QST) fallen in aller Regel auf den gleichen Zeitpunkt. Aber es gibt auch Ausnahmen, nämlich wenn die Frage steht, was die damalige Qualität heute für einen wert hat? 2. Gewöhnlicher GeschäftsverkehrEs wird eine "normale" Käufer-Verkäufer-Beziehung bei der Verkehrswertbetrachtung unterstellt, auch dann, wenn die Verkehrswertermittlung nicht aus Verkaufsanlass erfolgt. Also auch wenn es um die Auszahlung von Miteigentümern (z. B. im Rahmen von Ehescheidungen oder bei Erbengemeinschaften) geht, ist der Verkehrswert so zu betrachten, als ob (fiktiv) ein Verkau erfolgen würde. Es sind im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs keine Zugeständnisse zu berücksichtigen, die ein Verkäufer beispielsweise an einen Käufer innerhalb der Familie machen würde. Auch dürfen keine Zwangslagen von Käufer oder Verkäufer, keine Spekulationsgeschäfte oder Liebhaberpreise berücksichtigt werden. 3. Rechtliche GegebenheitenBei der Immobilienbewertung sind die rechtlichen Gegebenheiten eines Grundstückes zu berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise das Bebauungsrecht, Ortssatzungen, Wasserschutz, Denkmalschutz oder Einschränkungen aus Grundbucheintragungen. 4. Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit der ImmobilieBei einem Bewertungsgrundstück sind die qualitativen Merkmalen im Rahmen der Immobilienbewertung zu berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise:
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Wir erstellen für Sie Marktwert-/Verkehrswert- Gutachten für Immobilien (Wohnungen, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) nach § 194 BauGB. Dabei berücksichtigen wir nicht nur aktuell messbare Daten wie Bausubstanz, rechtliche Gegebenheiten oder Standortqualität, sondern auch Marktrends. Wie wird durch ein Gutachten der realistische Marktwert einer Immobilie ermittelt?Um bei Verkaufsverhandlungen mit fundierten Argumenten überzeugen zu können, ist es wichtig, den Marktwert der Immobilie zu kennen. Ein Immobiliengutachter ermittelt im Rahmen eines Immobiliengutachtens einen realistischen Marktwert des Verkaufsobjekts. Die Immobilie wird hierzu gründlich auf den Prüfstand gestellt und die individuellen Merkmale wie Größe, Lage und Ausstattung ausgewertet. Über die Berücksichtigung von Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte fließt die aktuelle Marktlage mit ein, woraus sich dann letztendlich der Immobilienwert berechnet. Gutachten-Immobilie: Liefert es auch einen Einblick in die Bausubstanz?Die große Sorge von Immobilienkäufern ist oft versäumte Instandsetzungen oder auch versteckte Baumängel – käme deren Beseitigung unter Umständen doch sehr teuer. Der beauftragte Sachverständige für Immobilienbewertung besichtigt im Rahmen seines Auftrags die Immobilie und untersucht diese auch auf mögliche Baumängel bzw. Bauschäden. Weiterhin hält er mögliche anstehende Sanierungsmaßnahmen und die hierfür anfallenden Kosten fest. Auch der energetische Zustand wird bewertet. Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?Das Verkehrswertgutachten enthält eine detaillierte und besonders ausführliche Beschreibung der Lage, des Grundstücks, der Aufbauten sowie der rechtlichen Gegebenheiten (Umfang der Wertexpertise ca. 40-60 Seiten). Diese ausführliche Wertbestimmung findet nicht zuletzt auch vor Gericht Verwendung. Kurzgutachten sind für diejenigen sinnvoll, die ein kurzgefasstes Gutachten eines Gebäudes oder Grundstücks benötigen. Diese kürzere Objektbeschreibung (ca. 10 Seiten) enthält z.B. keine Erläuterungen der Fachbegriffe. Auf dieser Basis können persönliche Entscheidungen getroffen werden. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGBDer Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch). Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigt wird. Zielgruppe sind Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte. In aller Regel besteht ein Gutachten aus folgenden Teilen:
Grundlagen der GutachtenerstellungBei einem Gutachten handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme, die entsprechend dem Auftrag (Antragstellung) Tatsachenfeststellungen, Erfahrungssätze sowie aus Tatsachenfeststellungen gezogene Schlussfolgerungen einschließlich Werturteilen in objektiver, begründeter, systematisch gegliederter und nachvollziehbarer Weise vermitteln soll. Ein Gutachten ist von daher eine Art Indizienbeweis. Als Kriterium für die äußerliche Gestaltung eines Gutachtens hat das OLG Koblenz die vom DIN (Deutsches Institut für Normierung e.V.) für Veröffentlichungen aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung des Normenausschusses, Bibliotheks- und Dokumentationswesen herausgegebenen Normen herangezogen: Danach sollen auf einer geschriebenen Seite links 4 cm und oben 2 cm frei bleiben. Für den Zeilenabstand werden 60 Anschläge und 30 Zeilen pro Seite empfohlen. Bei extrem großem Seitenrand, einem großen Zeilenabstand sowie einer großen Zeichengröße können die Kosten für die Erstellung des Gutachtens entsprechend gekürzt werden. Allgemeine Anforderungen an ein Gutachten:
Anforderungen an Gutachten gemäß der ImmoWertVEntsprechend den Regeln der ImmoWertV sollen Verkehrswertgutachten mindestens vier Teile enthalten:
Grundstückszustand:
Angabe des Wertermittlungsstichtags:
2. Teil: Wahl und Begründung der anzuwendenden Wertermittlungsverfahren
3. Schritt: Verfahrensergebnisse ermitteln ImmoWertV
4. Schritt: Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit
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