Was is der Unterschied zwischen öffentliches und privates Recht einfach ausgedrückt? ...komplette Frage anzeigen
Privatrecht: Bürger vs. Bürger (bzw. natürliche u.juristische Personen), Prinzip der Gleichordnung öffentliches Recht: Staat vs. Bürger, Über-/Unterordnung Derselbe Sachverhalt kann beide Rechtsgebiete berühren. Nach einer Körperverletzung drohen dem Täter Strafe (öffentliches Recht) und Schadenersatzansprüche des Geschädigten (Privatrecht)
Öffentliches Recht regelt Rechtsfragen zwischen dem Staat und den Bürgern (z.B. Steuerrecht) Privatrecht regelt Rechtsfragen zwischen Bürgern. (z.B. Kaufverträge, Verjährung usw.)
Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen normalen Bürgern oder Rechtspersönlichkeiten (Vereine, Jur. Personen) und Öffentliches Recht zwischen staatlichen Institutionen und privaten Personen/Rechtspersönlichkeiten würde ich sagen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wikipedia: Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Öffentlich: Bürger - Staat Privat: Bürger - Bürger (Bürger im weiteren umfasst auch juristische Personen)
Ist Eherecht ein öffentliches Recht oder ein Privatrecht? Ich finde dazu leider kaum was im Internet 😅
Das Strafrecht ist ein wichtiger Teil des öffentlichen Rechts.
Alles, was mit den Gesetzen und unserer Rechtsordnung zu tun hat, nennt man oft einfach nur „das Recht“. Ein wichtiger Teil dieses Rechts ist das öffentliche Recht. Es regelt das Verhältnis der Bürger/innen zum Staat und alles, was die staatliche Verwaltung betrifft. Das sind zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung oder das Steuerrecht. Dazu gehört auch das Strafrecht mit seinen Strafgesetzen. Diese legen fest, für welche Vergehen ein/e Täter/in bestraft wird und wie hoch die Strafe sein kann.
Zum öffentlichen Recht zählen auch die Vorschriften, die das Verhältnis der Staaten untereinander regeln. Dazu gehören das Europarecht und das Völkerrecht. Auch die Beziehungen zwischen den verschiedenen Einrichtungen in einem Staat werden durch das öffentliche Recht geregelt.Ein Beispiel: Das Umweltministerium ordnet an, dass ein Waldweg gesperrt werden muss, weil Steinschlag droht. Die Stadt, in der der Waldweg liegt, muss dann dafür sorgen, dass diese Anordnung nach den geltenden Regelungen durchgeführt wird.
Neben dem öffentlichen Recht gibt es noch weitere Bereiche des Rechts. Das Zivilrecht, man sagt auch „Privatrecht“, regelt alles, was zwischen den Bürgerinnen und Büergern untereinander geregelt werden muss. Das sind zum Beispiel Vorschriften, wie Kaufverträge abgeschlossen werden müssen, oder Regeln, die Nachbarn beachten müssen.
Die Zuordnung einzelner Rechtsgebiete und Rechtsnormen zum Privatrecht oder öffentlichen Recht ist schwierig, weil eine scharfe Trennung der beiden Bereiche nicht möglich ist. Zur definitiven Zuweisung eines Rechtsgebiets oder einer Rechtsnorm kann eine Vielzahl von Theorien herangezogen werden. Das Bundesgericht gibt keiner der Theorien den Vorrang, sondern prüft in jedem Einzelfall, welches Abgrenzungskriterium den konkreten Gegebenheiten am besten gerecht wird. Für die Zuordnung dürfte in erster Linie die Frage, ob eine «selbständige behördliche Interventionsmöglichkeit» besteht, ausschlaggebend sein. Besteht eine solche, so handelt es sich um öffentliches Recht. Die blosse Verfolgung öffentlicher Interessen (insbesondere polizeilicher und sozialpolitischer Interessen) und die Ausgestaltung als zwingendes Recht machen eine Regelung noch nicht zu einer solchen des öffentlichen Rechts. Selbst zwingendes Recht enthaltende Vorschriften, welche im Rahmen der Regelung privater Rechtsbeziehungen den Schutz von Dritt- und Allgemeininteressen bezwecken, stellen noch echtes, materielles Privatrecht dar.
Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Recht Das private Recht regelt alle Verhältnisse zwischen Bürger und Bürger. Dabei sind beide Parteien rechtlich gleichgestellt. (Koordinationsprinzip)
Beispiele Bürgerliches Gesetzbuch, Erbrecht, Schuldrecht, Familienrecht etc. Das öffentliche Recht hingegen regelt alle Verhältnisse zwischen Staat und Bürger. Im Gegensatz zum privaten Recht ist im öffentlichen Recht der Staat dem Bürger übergeordnet. (Subordinationsprinzip)
Beispiele Strafrecht, Verfassungsrecht, Völkerrecht etc. |