Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Rechtsanwalt und Notar sind beide studierte Juristen, die sich dennoch erheblich in ihren Tätigkeitsfeldern unterscheiden. Wann Sie zum einen und wann besser zum anderen gehen sollten, erfahren Sie im Beitrag.

Sowohl um Rechtsanwalt als auch um Notar werden zu können, muss man ein Jurastudium abgeschlossen haben. Entscheidend ist dabei die sogenannte Befähigung zum Richteramt. Das heißt, im Jurastudium müssen die erste und die zweite Staatsprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Wie man danach Notar wird, erfahren Sie im Folgenden.

  • Notare bekleiden ein öffentliches Amt. Sie werden jeweils vom Justizministerium zum Notar ernannt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach strengen Kriterien.
  • Neben dem abgeschlossenen Studium spielen auch die Persönlichkeit von Bewerbern und deren bisherige Leistungen eine Rolle. Um erstmals zum Notar ernannt werden zu können, darf man nicht älter als 60 Jahre sein.
  • Notare unterstehen der Aufsicht des Präsidenten des Landes- oder Oberlandesgerichts. Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, sich stetig fortzubilden, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Notare betreiben in Deutschland vorsorgende Rechtspflege. Das heißt, Sie arbeiten juristisch, um möglichst keine Rechtsstreitigkeiten oder rechtliche Unklarheiten aufkommen zu lassen.

  • Vor allem erstellen Notare Dokumente und Urkunden, die gegenüber Gerichten beweiskräftig und voll gültig sind.
  • Bestimmte Schriftstücke von einem Notar erstellen zu lassen, schreibt das Gesetz vor. Dazu gehören beispielsweise Immobilien- aber auch Eheverträge, welche Dinge wie Unterhaltsvereinbarungen regeln. Ebenso müssen Erbverträge oder Verträge im Handelsrecht von einem Notar erstellt werden.
  • Für bestimmte Dokumente ist die notarielle Form nicht zwingend vorgeschrieben, trotzdem empfiehlt es sich unter Umständen Rat von einem Notar einzuholen.
  • Damit gewährleisten Sie, dass die jeweiligen Schriftstücke korrekt sind und die richtige Form gewahrt ist. Dazu gehören etwa Testamente oder Patientenverfügungen.

Im Paragrafendschungel übernehmen Notar und Rechtsanwalt unterschiedliche Aufgaben.(Bild: Pixabay/Gerd Altmann)

Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Ein Rechtsanwalt hingegen wahrt oder verteidigt die Interessen seines Auftraggebers. Seine Tätigkeit vollzieht er also - im Unterschied zum Notar - parteiisch.

  • Ein Rechtsanwalt kann jeden Auftraggeber in Rechtsfragen beraten und außergerichtlich oder vor Gericht vertreten. Rechtsanwälte haben das Monopol darauf, Menschen in Rechtsfragen beraten zu dürfen.
  • Bei Rechtsstreitigkeiten darf er Mandanten vor jedem Gericht in Deutschland vertreten. Eine Sonderregelung gilt für Zivilangelegenheiten für den Bundesgerichtshof, für diesen ist eine besondere Zulassung nötig.
  • Da nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens rechtlich geregelt sind, kann es auch fast überall zu Unklarheiten oder Streitfällen kommen. Aus diesem Grund gibt es Anwälte mit den unterschiedlichsten Spezialgebieten.
  • Straf-, Medizin-, Sozial-, Wirtschafts-, Arbeits-, Vertrags-, Urheberrecht, Bau-, Familien- oder Erbrecht sind nur einige Beispiele für die zahlreichen juristischen Fachbereiche.

Je nachdem, in welcher Angelegenheit Sie juristische Beratung bzw. Hilfe benötigen, müssen Sie sich für den richtigen Berufsjuristen entscheiden.

  • Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten, eine Vertretung vor Gericht, fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder sind zu Unrecht gekündigt worden, haben einen Strafbefehlt oder einen Bußgeldbescheid bekommen - für all diese und ähnliche Dinge gehen zum Rechtsanwalt.
  • Geht es für Sie darum, einen Vertrag aufsetzen, prüfen oder abschließen zu müssen, eine Beglaubigung zu erwirken oder ein Testament erstellen zu lassen - in diesen Angelegenheiten ist der Notar der geeignete Ansprechpartner.

Je nach Anliegen wählen Sie zwischen Rechtsanwalt und Notar.(Bild: Pixabay/Gerd Altmann)

Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Als was verdient man mehr Geld im Durchschnitt ? Als Anwalt, Notar oder als Richter ?

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Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Beim Notar oder Anwalt kommt es immer auf die Klienten und die Gegenstandswerte an. Das Einkommen kann also stark schwanken. Als Richter hast du ein Festgehalt - egal wie oft du verhandelst. Da würde ich den Richterposten (mit Garantiepension) vorziehen.

Was ist der unterschied zwischen notar und richter

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Das kann man nicht pauschal beantworten, da gerade das Einkommen der Rechtsanwälte doch sehr schwanken kann. Gleiches gilt auch für Richter und Notare, wenn auch nicht so extrem, wie bei den Anwälten.

Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Das kommt ganz auf die Stellung an. Ein Richter ist Beamter. Ein Anwalt kann selbstständig sein, oder bei einer Firma angestellt oder sonstwas. Darauf gibt es also keine einfache Antwort.

Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Richer sind Beamte, die recht gut verdienen. Die Besoldungslisten sind offen zugänglich, die kannst du googlen. Notare sind zwar freiberufler, aber haben auch gut kalkulierbare Einkommen. Anwälte haben keinerlei Garantien, das verteilt sich zwischen ALG2 und Multimillionär.

Was ist der unterschied zwischen notar und richter

Aufgaben und Tätigkeiten

Notare und Notarinnen beraten im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege Rechtssuchende und halten deren Willenserklärungen in Form von Rechtsregelungen fest, die alle Beteiligten zufriedenstellen.

Nach der Beurkundung der Willenserklärungen haben sie deren Vollzug einzuleiten und zu überwachen. Dazu wickeln sie den notwendigen Schriftverkehr und ergänzende Rechtsgeschäfte ab. Schwierigkeiten, die beim Vollzug von Urkunden auftreten, räumen sie gegebenenfalls durch das Einlegen von Rechtsmitteln aus.

Notare und Notarinnen beurkunden und bescheinigen auch tatsächliche Vorgänge wie die Identitätsfeststellung (Beglaubigung von Unter- und Abschriften), die Protokollierung von Gesellschafter-Versammlungen oder die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen.

Ferner übernehmen sie Vermögensverwaltungen, Treuhandschaften, Testamentsvollstreckungen sowie Konkurs- oder Vergleichsverwaltungen.

Quelle: Berufenet

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Uni): Aufgaben/Tätigkeiten

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Mandanten in allen Rechtsfragen und prüfen, ob deren Wünsche und Forderungen rechtlich begründet und durchsetzbar sind.

Sie begleiten als Rechtsbeistand Mandanten zu Verhandlungen mit Dritten wie Behörden und Privatpersonen und beraten sie dort, ohne Erklärungen für sie abzugeben.

Vor Gericht verteidigen sie die Interessen ihrer Mandanten, zum Beispiel in Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Aber auch außerhalb des Gerichts, zum Beispiel bei Verhandlungen mit Behörden und Prozessgegnern, vertreten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ihre Mandanten. Dabei geben sie Erklärungen mit Wirkung für und gegen die auftraggebenden Mandanten ab.

Außerdem führen sie Arbeiten auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung aus.

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Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Im Rahmen von Gerichtsprozessen vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und unterstützen gleichzeitig als Organ der Rechtspflege Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung.

Jeder hat das Recht, sich in Angelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen vertreten zu lassen. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Person wegen ihrer mangelnden Rechtskenntnisse Nachteile erleidet.

Auf der Basis eines Beratungs- oder Vertretungsauftrags vereinbaren Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen einen Termin in der Kanzlei oder in Wohnungen und Geschäftsräumen von Mandanten. In einigen Fällen müssen sie Mandanten auch in Strafvollzugsanstalten aufsuchen. In einem ersten Beratungsgespräch lassen sie sich den entsprechenden Sachverhalt schildern. Anschließend prüfen sie, ob die Wünsche und Forderungen der Mandanten rechtlich begründet und durchsetzbar sind. Dazu verwenden sie Entscheidungssammlungen, Kommentare und juristische Datenbanken.

In ihrer Eigenschaft als Rechtsbeistand begleiten sie Mandanten zu Verhandlungen mit Behörden, Geschäftspartnern und Privatpersonen. Dabei üben sie nur eine beratende und keine vertretende Funktion aus, das heißt, sie geben keine Erklärungen mit Wirkung für oder gegen ihre Auftraggeber ab.

Manche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind auch als Mediatoren bzw. Mediatorinnen tätig. Dann ist es ihre Aufgabe, gemeinsam mit den Kontrahenten zur einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu kommen und den Gang vor Gericht zu vermeiden. Mithilfe spezieller Gesprächs- und Vermittlungsmethoden analysieren und verbessern sie dann die bestehenden Kommunikationsstrukturen zwischen den Konfliktparteien und tragen so dazu bei, Konfliktsituationen zu benennen und geeignete Konfliktlösungsstrategien aufzuzeigen und anzuwenden.

Kann eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermieden werden, verteidigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Interessen ihrer Mandanten auch vor Gericht, zum Beispiel in Straf-, Disziplinar- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Vor der Gerichtsverhandlung bereiten sie sich durch intensives Aktenstudium vor, holen Gutachten ein und fertigen Schriftsätze an. Während der Gerichtsverhandlung stellen sie die rechtlich relevanten Tatsachen aus der Sicht der zu vertretenden Partei dar und versuchen den Richter/die Richterin zu überzeugen, dem Antrag ihrer Partei zu entsprechen. Dabei stehen ihnen in den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen der Gegenpartei oder in den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen ebenbürtige Gegner und Gegnerinnen gegenüber.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten ihre Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern auch bei Verhandlungen und Gesprächen mit Behörden (zum Beispiel Finanzamt), Vertragspartnern und Privatleuten. In dieser Funktion geben sie mündliche und schriftliche Erklärungen ab, die ihre Mandanten unmittelbar berechtigen und verpflichten. Außerdem sind sie auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung tätig. Dazu gehört zum Beispiel die Ausarbeitung von Kauf-, Arbeits-, Gesellschafts-, Fusions-, Lizenz- und Pachtverträgen.

In einigen Bundesländern üben Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zugleich den Beruf des Notars/der Notarin aus.

http://www.berufenet.de