Was ist der unterschied zwischen erster und zweiter wahlstimme

Wählen in der Bundesrepublik

Was ist der unterschied zwischen erster und zweiter wahlstimme

Stimmzettel zur Bundestagswahl 2017

Bei der Bundestagswahl ist der Stimmzettel unter Umständen sehr lang. Denn er ist in Erst- und Zweitstimme aufgeteilt und listet alle Kandidaten des Wahlkreises sowie alle im Bundesland teilnehmenden Parteien auf. Das hat gute Gründe.

Berlin – Bei der Bundestagswahl hat jeder Bürger zwei Wählerstimmen. Er kann die Erststimme und die Zweitstimme abgeben. Nicht jeder Wähler kennt den Unterschied zwischen den Stimmen und deren Gewichtung nach der Auszählung. (Wahldaten, Liveticker, Hintergrundberichterstattung - alle Infos rund um die Bundestagswahl 2021 bekommen Sie in unserem Politik-Newsletter.)

Wählerstimmen bei der Bundestagswahl: Was wählt man mit der Erststimme?

Die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Dabei erfolgt die Aufteilung so, dass jeder Wahlkreis möglichst ähnlich viele deutsche und damit wahlberechtigte Einwohner hat. Laut Bundeswahlgesetz soll die Abweichung nach oben und unten nicht mehr als 15 Prozent betragen. Ist sie größer als 25 Prozent, müssen die Wahlkreise neu eingeteilt werden. Das ist wichtig für die Erststimme.

Mit diesen Wählerstimmen entscheiden die Bürger bei der Bundestagswahl darüber, welcher Kandidat direkt aus ihrem Wahlkreis in den Bundestag einziehen soll. Das Verfahren stellt sicher, dass jede Region im Parlament vertreten ist und jeder Bürger einen Vertreter für seinen Wahlkreis bestimmen kann.

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Die Erststimme geben die Wähler also einem Kandidaten, der namentlich auf dem Stimmzettel genannt wird. Die meisten potenziellen Abgeordneten gehören einer Partei an. Diese bestimmen, welches Mitglied sie in einem bestimmten Wahlkreis vertritt. Es dürfen aber auch parteilose Bewerber gewählt werden, sofern diese im entsprechenden Wahlkreis genügend Unterschriften zur Unterstützung gesammelt haben. Ebenso können Parteien einen parteilosen Bewerber unterstützen und ihn in einem Wahlkreis aufstellen.

Wählerstimmen bei der Bundestagswahl: Was wählt man mit der Zweitstimme?

Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Mitgliedern. 299 Abgeordnete ziehen über die Direktwahl der Erststimme in das Parlament ein. Weitere 299 Sitze werden über die sogenannten Landeslisten verteilt. Mit der Zweitstimme votieren die Wähler nicht für eine Person, sondern für eine bestimmte Partei.

Die Parteien stellen die möglichen Parlamentarier aus ihrem Bundesland über die sogenannte Landesliste auf. Dabei gilt: Je höher der Listenplatz eines Kandidaten, desto wahrscheinlicher zieht er nach der Bundestagswahl nach Berlin. Diese Wählerstimmen sind verantwortlich für die prozentuale Gewichtung. Erringt eine Partei zum Beispiel 30 Prozent der Zweitstimmen, stehen ihr auch 30 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Dabei besteht ein Problem: Erreicht eine Partei über die Erststimme mehr Direktsitze aus den Wahlkreisen als prozentual Sitze über die Zweitstimmen, stimmen die Verhältnisse nicht mehr. Seit dem Jahr 2013 sieht das Bundeswahlgesetz daher einen Ausgleich vor.

Wählerstimmen bei der Bundestagswahl: Der Ausgleich der Gewichtung

Theoretisch ziehen 299 Abgeordnete über die Direktwahl in den Bundestag ein und dieselbe Anzahl über die Zweitstimme. Allerdings geht in der Regel eine Bundestagswahl nicht so glatt auf. Meist gewinnt mindestens eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme, als ihr prozentual über die Zweitstimme zustehen. Diese Sitze heißen Überhangmandat. Weil das Überhangmandat die prozentuale Sitzverteilung verzerrt, gibt es sogenannte Ausgleichsmandate. Diese zusätzlichen Sitze werden so an die Parteien verteilt, dass die Sitze anteilig zum Ergebnis der Auswertung der Zweitstimmen passen. Das Verfahren sorgt dafür, dass beide Wählerstimmen eines Bürgers die gleiche Gewichtung erfahren.

Bundestagswahl: Wählerstimmen ungültig abgeben

Wähler dürfen auch ungültig wählen. Das kann nur die Erststimme oder die Zweitstimme oder beide Wählerstimmen betreffen. Ungültig ist eine Stimme unter anderem in folgenden Fällen:

  • Der Wählerwille ist nicht klar erkennbar (zum Beispiel bei mehreren Kreuzen pro Stimme).
  • Zwar ist nicht unbedingt ein Kreuz im erforderlichen Feld erforderlich, um eine Stimme gültig abzugeben, Smileys und verfassungsfeindliche Symbole machen die Stimme aber ungültig.
  • Kommentare auf dem Stimmzettel sind ebenfalls tabu.

Wähler dürfen bei der Bundestagswahl nur eine oder beide Stimmen abgeben. Auch kann nur die Erststimme oder die Zweitstimme ungültig sein. Die Wahlhelfer prüfen jeden einzelnen Fall genau auf Gültigkeit oder Ungültigkeit.

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Was ist der unterschied zwischen erster und zweiter wahlstimme

Dieser Artikel behandelt den politischen Begriff. Siehe auch: Zweite Stimme.

Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Neben der Zweitstimme kann der Wähler eine Erststimme abgeben, mit der er für einen Bewerber im Wahlkreis stimmt. Die Gültigkeit der Zweitstimme bleibt von einer eventuellen Ungültigkeit der Erststimme unberührt (§ 39 BWahlG).

Bei manchen deutschen Landeswahlsystemen wird die der Zweitstimme entsprechende Stimme als Listenstimme (Sachsen) oder Landesstimme (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen) bezeichnet.

Das System der zwei Stimmen gibt es in Deutschland seit 1953. Die Umstellung auf die personalisierte Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme erfolgte zusammen mit der Einführung der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde zur zweiten Bundestagswahl 1953 (Bundeswahlgesetz vom 25. Juni 1953). Die Sitzverteilung erfolgte seit der Bundestagswahl 1987 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Nach einer im Januar 2008 beschlossenen Gesetzesänderung erfolgt die Sitzverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren.

Alle mindestens 598 Proporzmandate werden nach ihren bundesweiten Zweitstimmenzahlen auf die Parteien verteilt, die bundesweit mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen (siehe Sperrklausel) oder mindestens drei Direktmandate erringen (Grundmandats-, Direktmandats- oder Alternativklausel).

Der Anteil der Bundestagssitze einer Partei entspricht damit in etwa ihrem Anteil der erhaltenen Wahlstimmen. Verzerrungen entstehen durch die Sperrklausel. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes bleiben die Zweitstimmen derjenigen Wähler für die Sitzverteilung unberücksichtigt, die mit ihrer Erststimme für einen erfolgreichen Bewerber gestimmt haben, der entweder nicht von einer Partei aufgestellt wurde, die auch mit einer Landesliste kandidiert oder (dies gilt erst seit 2011) von einer Partei aufgestellt wurde, die an der Sperrklausel gescheitert ist. Mit dieser Regelung soll eine faktisch zweifache Einflussnahme dieser Wähler auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages verhindert werden.

Da bei Bundestagswahlen Erst- und Zweitstimme auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben werden, ist das Wahlverhalten in Bezug auf eine getrennte Vergabe von Erst- und Zweitstimme für Auswertungen im Rahmen der allgemeinen Wahlstatistik zugänglich. Bei der Bundestagswahl 2013 vergaben bei der CDU 89,8 % ihrer Zweitstimmenwähler auch die Erststimme an sie. Bei der SPD betrug der entsprechende Wert 84,1 %, bei der CSU 92,3 %. Bei den kleineren Parteien ist das Stimmensplitting häufiger, weil bei ihnen in der Regel nicht erwartet wird, dass sie im jeweiligen Wahlkreis die mandatsrelevante Erststimmenmehrheit erreichen. Trotzdem wählten 69,2 % der Linke-Zweitstimmenwähler diese Partei auch mit der Erststimme, bei den Grünen waren es entsprechend 51,4 %, bei der FDP 27,4 %.

Die Erststimmenvergabe durch Zweitstimmen-Wähler der kleineren Parteien kann durch die Person des Direktkandidaten beeinflusst sein, aber auch durch sekundäre Parteisympathien. Bei der FDP ist signifikant, dass ihre Zweitstimmen-Wähler während der sozialliberalen Koalition mit der Erststimme 1976 zu 29,9 % und 1980 zu 35,5 % den SPD-Direktkandidaten unterstützten, bei der ersten Wahl nach dem Koalitionswechsel 1983 zu 58,3 % den CDU/CSU-Kandidaten und der Wert bei den Folgewahlen hohe Schwankungen zeigte. Bei der Bundestagswahl 2013 betrug er 63,1 %. Die Zweitstimmenwähler der Grünen vergaben ihre Erststimme bei dieser Wahl zu 34,4 % an die SPD, die der Linken zu 15,7 %.[1]

  • Bundestagswahlrecht

 Wiktionary: Zweitstimme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  • Wahlrecht.de – Tipps zum richtigen Gebrauch der Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2009
  • bpb.de/wahlfilme – Erklärfilme der Bundeszentrale für politische Bildung zur Bundestagswahl
  1. Informationen des Bundeswahlleiters: Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive), Heft 4 der Wahlstatistik, S. 24.

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