Was ist der unterschied zwischen eingewiesen und unterwiesen

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  • Hallo zusammenIch stehe etwas auf dem Schlauch. Die Grundlagen der regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind klar.Das Mitarbeiter an "neuen" Arbeitsgeräten eine Einweisung erhalten auch.Wie ist es mit der Wiederholung von Einweisungen?Wenn z.B. Mitarbeiter an einem neuen Gabelstapler eingewiesen werden und eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Ab wann müßte hier die Einweisung erneut durchgeführt werden (nicht eine Sicherheitsunterweisung)?

    Bei einem Defi wird z.B auch eine Wiederholungsschulung durchgeführt.

Einen schönen Tag euch allen Gruß

MST

Was ist der unterschied zwischen eingewiesen und unterwiesen

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  • Defi ist ein Medizinprodukt ... andere Baustelle als Stapler und Co.

    Was ist der unterschied zwischen eingewiesen und unterwiesen

    Unterweisungen sind, wie den einschlägigen Vorgaben zu entnehmen ist, mindestens jährlich durchzuführen.
    Um beim Staplerfahrer zu bleiben, der muss mindestens jährlich eine Unterweisung zum Umgang mit dem Gerät erhalten.

    Aber ...

    Es steht nirgendwo, wie diese Unterweisung mit welchem Zeitaufwand durchzuführen ist und welche Themen genau zu behandeln sind. (Ist z.B. beim Thema Atemschutz anders geregelt).Beim Staplerfahrer könnte ich mir vorstellen, das nach der sehr umfangreichen Erstunterweisung danach im laufenden Jahr die Tätigkeit überwacht und bei Mängeln konkret eingeschritten wird (= Unterweisung, 15 - 20 Minuten, dokumentieren). In den darauffolgenden Jahren kommen trotz Arbeitserfahrung und Routine sicherlich immer wieder Themen (z.B. Unfälle, Änderung von Arbeitsverfahrung, usw.) hoch, die angesprochen werden müssen (= Unterweisung, 15 - 20 Minuten, dokumentieren). Es sind auch im Laufe des Jahres durchaus "Reverse Unterweisungen" möglich, sprich, der Vorgesetzte / Unterweisende lässt sich den richtigen, sicheren Umgang zeigen (= Unterweisung, 15 - 20 Minuten, dokumentieren).

    So kommst du problemlos auf mehrere Unterweisungen im Jahr, ohne das dir die Leute in irgendeiner Form bei der Unterweisung einschlafen können oder sich langweilen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo MST,

    generell (als Minimum!):

    - eine Unterweisung pro Jahr- neuer Mitarbeiter, dann zeitnah (sofort)

    - Änderung des Arbeitsbereiches (sofort)

    Klartext:
    Eine neue Staplertype oder ein neues bislang nicht vorhandenes Stapleranbaugerät erfordern eine sofortige Unterweisung. Nutzt der MA das dann, dann spätest. nach einem Jahr wieder. Hier stellt euch keiner an die Wand, wenn euer Jahr, jetzt 400 Tage hat. Ihr solltet jedoch eine erkennbare Regelmässigkeit haben.

    Wer kontrolliert es?
    Im Normalfall keiner. Im Schadensfall die BG oder die behördlichen Arbeitsschützer, zusammen mit dem anderen üblichen Papierkram.

    Ich mache es immer so:
    Unterschriebene Teilnehmerlist mit Inhaltsstichpunkten, bei einer ppt wird ein Ausdruck dahintergetackert.

    ...

    ... viele Grüße vom Waldmann.

    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin MST,

    mir fallen da zwei Dinge ein, die vielleicht weiter helfen.

    1. Beauftragung zum Führen/Bedienen bestimmter Maschinen. Dazu müssen die zu beauftragenden MA natürlich durch Lehrgänge/Seminare ggf. wenn gesetzl. vorgeschrieben auch durch Führerscheine mit entsprechenden Prüfungen fit gemacht werden.

    2. Beauftragung vom MA zu befähigten Personen zur Prüfung von, z. B. Leitern. Grundlagen muss man hierzu analog Pkt. 1 schaffen.

    Wenn dann nicht irgendwie/irgendwo Wiederholungsprüfungen für etwas gesetzlich vorgeschrieben sind und die MA die Tätigkeit regelmäßig ausüben, brauchst Du m. E. keine wiederholende Einweisung mehr durchführen.

    Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden.

    Gruß aus dem Norden
    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi...

    eine Frage erst einmal: was ist für dich der Unterschied zwischen "Einweisung" und "(Sicherheits)Unterweisung"?Die Sicherheitsunterweisung ist klar im Regelwerk zum Arbeitsschutz definiert. (z.B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV...)

    Den Begriff der Einweisung gibt es da nicht!

    Zur Sicherheitsunterweisung noch ein Punkt:
    Vergesst bei den Fristen nicht die Ergbenisse Eurer Gefährdungsbeurteilungen. Auch hier kann herauskommen, dass bei bestimmten Risiken eine Unterweisung pro Jahr nicht ausreichend ist, und diese daher häufiger durchgeführt werden müssen.

    2. Punkt: Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht ebenfalls wengistens eine Verdoppelung der Unterweisungen vor!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Was ist der unterschied zwischen eingewiesen und unterwiesen

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  • Hallo,

    ich habe in meiner Arbeit passend zum Thema erst kürzlich für meine Chefin eine grobe Übersicht über das Rechtsgebiet Unterweisen erstellt, ich stell euch dass jetzt einfach mal so zur Verfügung, leider muss ich laut Firmenrichtlinie dass Logo im Dokument lassen, ist aber nicht als Schleichwerbung gedacht!

  • Die iManSys Software-Welt Unterweisen & Schulen besitzt ausgereifte Funktionalitäten, um Einweisungen von externen Mitarbeitern, die auch als Fremdfirmeneinweisungen bekannt sind, zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, deren Aufenthalte auf dem eigenen Gelände im Auge zu behalten.

    Neben den eigenen Mitarbeitern halten sich üblicherweise auch andere Personen im Unternehmensgebäude beziehungsweise auf dem Werksgelände auf. Das sind beispielsweise Mitarbeiter von Fremdfirmen, die in Ihrem Unternehmen Aufgaben erfüllen oder bestellte Materialien anliefern.

    Warum müssen externe Mitarbeiter eingewiesen werden?

    Gefährdungen, die in Ihrem Unternehmen zu erwarten sind, machen auch vor Ihren Gästen nicht Halt. Externe Mitarbeiter sind mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut – beispielsweise weder mit Fluchtwegen noch mit Arbeitsmitteln oder Anlagen. Typische betriebliche Abläufe in Gefahrensituationen kennen sie nicht. In einer fremden Arbeitsumgebung ist es also viel wahrscheinlicher, dass Schutzvorkehrungen nicht bekannt sind oder leicht übersehen werden. Aus diesen Gründen ist eine Einweisung von Gästen fast immer notwendig.

    Fremdfirmeneinweisung ist keine Fremdfirmenunterweisung

    Während Sie eigene Mitarbeiter unterweisen müssen, werden Ihre Gäste von Ihnen eingewiesen. Beide Wörter werden irrtümlicherweise häufig als Synonym verwendet. Im Gegensatz zur Unterweisung, die als ausführliche und gesetzlich geforderte Sicherheitsschulung verstanden werden kann, dient die Einweisung dazu, sicherheitsrelevante Begebenheiten des neuen, nicht üblichen Arbeitsumfeldes aufzuzeigen.

    Auch wenn sich der Begriff der Einweisung im Gegensatz zur Unterweisung nicht im Arbeitsschutzgesetz wiederfindet, ist er ein relevanter und auch zwingend zu berücksichtigender Faktor im Bereich des Arbeitsschutzes. Zudem weisen das Arbeitsschutzgesetz und die darauf aufbauenden Vorschriften und Richtlinien sehr wohl darauf hin, dass beide Auftraggeber – also Sie als Gastgeber und der Arbeitgeber des externen Mitarbeiters – in puncto Arbeitssicherheit zusammenarbeiten müssen. Übrigens: Auch eigene Mitarbeiter müssen eingewiesen werden: Zum Beispiel, wenn sie an einer für sie neuen Maschine arbeiten sollen. Dieses Beispiel zeigt, dass Einweisungen auch als Teil der Unterweisung verstanden werden können. Beide Formen lassen sich dabei problemlos elektronisch umsetzen.

    Gefährdungen im Vorfeld erkennen

    Wer durch Einweisungen auf Gefährdungen hinweisen möchte, muss die Gefährdungen kennen. Aus diesem Grund ist eine Gefährdungsanalyse in Verbindung mit einer Gefährdungsbeurteilung eine Grundvoraussetzung. Grundsätzlich müssen folgende Fragen geklärt werden: Welche Gefahren gehen von Umständen aus, von Stoffen, Anlagen oder Tätigkeiten? Wie erheben Sie die Gefährdungen und wie werten Sie diese aus? Wie können Sie aus den Ergebnissen geeignete Maßnahmen generieren, um Gefährdungen zu vermeiden? Auf dieses komplexe Thema gehen wir in der Software-Welt Risiken & Gefährdungen näher ein.

    Optimale Fremdfirmeneinweisung mit iManSys

    Und wie lassen sich externe Mitarbeiter nun effektiv einweisen? Eine Fremdfirmeneinweisung gelingt einfach und bequem mit unserem Modul Fremdfirmenmanagement. Wir haben es flexibel gestaltet, damit Sie die Funktionen an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen können. Aus diesem Grund können Sie eine Vielzahl an realisierbaren Konzepten umsetzen – eben ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

    Unsere Software bietet noch mehr: Gäste können grundsätzlich über zwei Wege ins System eingetragen werden: von einem Verantwortlichen Ihres Unternehmens mit den entsprechenden Systemrechten oder über eine Selbstregistrierungsfunktion. In beiden Fällen wird für den Gast eine Identifikationsnummer generiert, über die er bei seinem Besuch freigeschaltet wird. Ein interessantes Feature ist in diesem Zusammenhang der Besucherausweis, den iManSys automatisch erstellt. Auf Wunsch wird er mit einem Barcode versehen, über den Einweisungen noch schneller aufgerufen werden können.

    Darüber hinaus können Sie dem Gast bereits nach erfolgreicher Registrierung – egal über welche Variante – Schulungsunterlagen zur Einweisung zuweisen. Auf diese Art und Weise können Schulungen – um Zeit zu sparen – schon vor dem Besuch abgearbeitet werden.

    Aktive Besuche werden vom System selbstverständlich übersichtlich dargestellt und lassen sich verwalten. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick darüber, welcher Gast sich zu welcher Zeit und zu welchem Zweck auf dem Werksgelände aufhält. So ist es auch möglich, interne Besucherbewertungen vorzunehmen, um etwaige Verstöße nachhalten zu können.

    In unserem kostenfreien Whitepaper haben wir für Sie kompakt zusammengetragen, was Sie bei der Organisation und Durchführung von elektronischen Unterweisungen zu beachten haben und geben Ihnen wertvolle Tipps zur didaktischen Aufbereitung der Inhalte.

    Was ist der unterschied zwischen eingewiesen und unterwiesen

    Weiterführende Infos:

    BG ETEM (2021): Beauftragung von Fremdfirmen. Online verfügbar unter https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/brancheninformationen1/energieversorgung/biogas/beauftragung-von-fremdfirmen (Abgerufen am 13.10.2021).