• Wenn Sie seit Jahren in einem Unternehmen (oder in mehreren) als Fachkraft arbeiten, aber keinen Abschluss haben, müssen Sie Ihre Tätigkeiten erst einmal formlos nachweisen können.
  • Sofern Ihre Arbeitgeber mit Ihnen zufrieden sind, werden sie dies auch gerne tun. Lassen Sie sich den Zeitraum Ihrer Tätigkeit bescheinigen, hier reicht zunächst ein formloses Schriftstück: "Herr/Frau XX war bei uns im Zeitraum von ... bis ... als Fachlagerist tätig. Er/Sie war hier unseren gelernten Kräften gleichgestellt."
  • Auch wenn es sich um ehemalige Arbeitgeber handelt: Rufen Sie Ihren Ex-Chef an, erklären Sie ihm freundlich, dass Sie Ihre Berufserfahrung anerkennen lassen möchten, und bitten Sie ihn um ein Schriftstück.
  • Um den Vorgang zu beschleunigen, hilft es oft, einen Satz vorzuformulieren, diesen an den Chef zu schicken und die Personalabteilung/Verwaltung in Kopie zu setzen. So sind alle gleich informiert.
  • Hier gilt: Lassen Sie sich helfen. In jedem Bundesland, ja in jedem Landkreis gelten andere berufsbezogene Leistungen. Lassen Sie sich einen Beratungstermin bei Ihrer IHK oder der Agentur für Arbeit geben.
  • Meistens gibt es die Möglichkeit, fünf Jahre Berufserfahrung als Praxisausbildung anerkennen zu lassen. Sie müssen unter Umständen eine kleine schriftliche Theorieprüfung ablegen, sofern Ihr gelernter Beruf diese nicht bereits abdeckt.
  • Haben Sie keine Berufsausbildung, werden Sie wahrscheinlich einen Lehrgang besuchen müssen. Alles in allem verkürzt aber Ihre Berufserfahrung die Ausbildung, die Ihnen noch bevorsteht.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie unterstützt, zum Beispiel durch Freistellen für die Schule, zum Lernen oder durch Sonderurlaub. Oft geben Chefs auch einen finanziellen Beitrag zum Schulgeld.
  • Sind Sie arbeitslos gemeldet, besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Agentur für Arbeit. Oft werden Weiterbildungen, die zur Wiederaufnahme eines Berufs führen, gefördert.