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Page 2Sie arbeiten seit Jahren in einem Beruf, haben diesen ursprünglich aber gar nicht gelernt? Wenn Sie sich Ihre Berufserfahrung als Fachkraft anerkennen lassen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Wenn man in einem Unternehmen arbeitet, das einem nicht gehört, hat man ein Arbeits-Verhältnis. Es gibt Arbeiter. Und Angestellte. Angestellte übernehmen diese Aufgaben
Wichtig: Angestellte sind:
Es gibt keine gesetzliche Regel dafür, wer Arbeiter ist. Arbeiter können Hilfs-Arbeiten machen. Oder eine gute Ausbildung haben. Arbeiter mit guter Ausbildung sind Facharbeiter. Sie machen sehr schwierige Arbeiten.
Wichtig: Arbeiter sind zum Beispiel
Mit Wirksamkeit 1. Juli 2018 erfolgt eine Gleichsetzung von Arbeiter und Angestellten bei
Seit 30. Oktober 2021 sind die für Angestellte geltenden Kündigungs-Fristen und -Termine auch auf Arbeiter-Dienstverhältnisse anwendbar. Abweichende kollektiv-vertragliche Regelungen sind nur mehr für Branchen zulässig, in denen Saison-Betriebe überwiegen. Ob eine bestimmte Branche als Saison-Branche gilt, ist normalerweise im Kollektiv-Vertrag angeführt. Unterschiedliche Regelungen gelten aber weiterhin
Tipp: Arbeiter können zu Angestellten werden. Damit wird ihre Rechts-Stellung verbessert. Man kann den Angestellten-Kollektiv-Vertrag und das Angestellten-Gehalt vereinbaren. Das nennt man eine volle Übernahme. Man kann aber auch nur in Teil-Bereichen das Angestellten-Gesetz vereinbaren. Dann bleibt der Arbeiter in der Betriebs-Verfassung Arbeiter. Es gilt der Lohn für Arbeiter.
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Es ist möglich, die Gesellenprüfung auch ohne vorhergehende Ausbildung abzulegen. Doch das erfordert eine gute Vorbereitung, die man selbstständig leisten muss. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Anmeldung, Fristen und der theoretischen und praktischen Gesellenprüfung ohne Lehre – der sogenannten Externenprüfung – im Überblick. Externenprüfung: Arbeitnehmer, die in einem Handwerksbetrieb beschäftigt sind, aber keinen Berufsabschluss haben, können dennoch die Gesellenprüfung nachholen. - © Robert Kneschke - stock.adobe.comDie wichtigste Voraussetzung für eine Gesellenprüfung, die man ohne vorhergehende Berufsausbildung ablegt, ist die Berufserfahrung. Die schwierigste Hürde dabei ist allerdings, dass man ohne Ausbildung und Ausbilder, ohne Berufsschule und Berufsschullehrer auch niemanden hat, der einem bei der Vorbereitung auf die Prüfungen hilft. Dennoch ist es möglich, den Gesellenbrief im Handwerk in jedem Beruf auch über diesen Weg zu erlangen – trotz der starken Eigendisziplin. So melden sich beispielsweise bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken jedes Jahr zwischen 15 und 20 Personen an, die diese Externenprüfung ablegen möchten. "Im Laufe der Vorbereitung treten dann aber leider im Schnitt fünf davon zurück. Die Prüfungen schafft ungefähr die Hälfte der Teilnehmer", berichtet Sandra Maier, Ausbildungsberaterin in Heilbronn. Ihrer Erfahrung nach sind es vorrangig Arbeitnehmer aus dem Bauhandwerk, die sich für Externenprüfungen interessieren und durch ihre Berufserfahrungen auch durchaus auch Chancen haben, gut mit den praktischen Prüfungsteilen klarzukommen. Die Theorie und dass eine Berufsausbildung fachlich breit aufgestellt ist, dürfe man aber nicht vergessen. "Manche Arbeitnehmer sind im Berufsalltag stark spezialisiert und lernen das ganze Spektrum eines Berufs dann erst kennen, wenn sie auch die Prüfungsanforderungen sehen", sagt Sandra Maier. Der erste Weg, wenn man eine Externenprüfung ins Auge fasst, sollte daher die Beratung bei der Handwerkskammer sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum "Gesellenbrief ohne Lehre" im ÜberblickWer kann den Gesellenbrief ohne Ausbildung wie bekommen?Interessant ist die Externenprüfung – auch Ausnahmsweise Zulassung genannt – vor allem für Menschen, die zwar bereits länger in einem Handwerksberuf tätig sind, aber keine abgeschlossene Ausbildung haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie zum Zeitpunkt, in dem sie sich für die Prüfung anmelden, angestellt sind, selbstständig oder arbeitslos. Die wichtigste Voraussetzung ist: Sie müssen mindestens anderthalb Mal so lange wie es die reguläre Ausbildungszeit des Berufs vorsieht, in dem sie arbeiten und in dem sie die Gesellenprüfung ablegen wollen. Bei einer dreijährigen Lehrzeit sind also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung nötig. Dabei werden auch Tätigkeiten im Ausland berücksichtigt. Unterscheidet sich die Gesellenprüfung ohne vorhergehende Ausbildung von den regulären Gesellenprüfungen?"Ganz klar nein", sagt dazu Sandra Maier. Die Gesellenprüfung bezieht sich auf die vorgeschriebenen Prüfungsinhalte des Berufs und wird sowohl, was den Zeitraum betrifft als auch den Umfang mit den Prüflingen desselben Berufs im jeweiligen Kammerbezirk absolviert. Wer nimmt die Externenprüfung ab?Die Prüfung wird vom jeweiligen Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufes abgenommen. Entweder organisiert die regionale Handwerkskammer die Prüfung oder die jeweils für den Beruf zuständige Innung hat eine Ermächtigung Gesellenprüfungen abzunehmen. Wo und wann meldet man sich für die Externenprüfung an?Die Anmeldung erfolgt bei der Handwerkskammer und ist – wie die regulären Prüfungen auch – zwei Mal im Jahr möglich. Für die Sommerprüfung, die als schriftliche Prüfung im Mai und als praktische Prüfung zwischen Juni und August stattfindet, meldet man sich bis zum 1. März eines Jahres an und für die Winterprüfung,die schriftlich im November stattfindet und praktische von Dezember bis März des nächsten Jahres, meldet man sich bis zum 1. September eines Jahres an. "Nach der Anmeldung hat man ein halbes Jahr Zeit zur Vorbereitung", erklärt die Ausbildungsberaterin. Gesellenprüfung ohne Lehre: Welche Unterlagen muss man bei der Anmeldung vorlegen?Vorlegen muss man Arbeitszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen, die die Berufserfahrung belegen – die sogenannten Nachweise der Handlungsfähigkeit. Zudem ist ein Antrag auf die Externenprüfung notwendig, den man bei der Handwerkskammer bekommt. Wie viel kostet die Externenprüfung?"Die Kosten unterscheiden sich je nach Kammerregion, bei uns sind es 210 Euro für die Gesellenprüfung und dazu kommen noch Materialkosten für die praktische Prüfung", sagt Sandra Maier und meint damit das Gesellenstück. Zudem muss man sich selbst eventuell noch Lehrbücher oder anderes Lehrmaterial kaufen. Woher weiß man, was man für die Externenprüfung lernen muss?"Prinzipiell muss man sich als Externen alleine vorbereiten, wenn man nicht die klassische Berufsausbildung absolviert", sagt die Beraterin. Doch sie gibt als Tipp, dass manche Berufsschulen Auskunft über das Unterrichtsmaterial geben und dass es bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten Kurse zur Prüfungsvorbereitung gibt, die man auch als Externen besuchen kann. keyboard_arrow_left Zurück zur Startseite |