Was ist der unterschied zwischen definiton und erläuterung

Osmose ist ein Spezialfall der Diffusion. Es handelt sich daher auch um einen passiven Transportvorgang. Allerdings fließt hier statt der gelösten Teilchen das Lösungsmittel, in der Regel Wasser.

Bei der Diffusion kann eine Membran beteiligt sein, muss aber nicht. Das ist bei der Osmose anders: Hier ist immer eine Membran beteiligt, die zwei Kompartimente voneinander abgrenzt. Sie ist für das Lösungsmittel (Wasser) durchlässig, für den gelösten Stoff jedoch nicht. Im Fall der Biomembran kann Wasser entweder durch einfache oder erleichterte Diffusion über bestimmte Kanalproteine (Aquaporine) die Membran passieren. 

Für die Osmose gilt jetzt also: Wasser diffundiert aus dem Kompartiment, an dem es höher konzentriert vorliegt (geringere Teilchenkonzentration), in das Kompartiment, in dem seine Konzentration geringer ist (höhere Teilchenkonzentration). Hier bewegen sich also im Gegensatz zur Diffusion nicht die Teilchen, sondern das Lösungsmittel, bis die Stoffkonzentrationen auf beiden Seiten ausgeglichen sind. 

Mehr über die Osmose und wo sie dir im Alltag überall begegnet, erfährst du in unserem extra Video! Schau gerne vorbei!

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Zum Video: Osmose

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Was ist der unterschied zwischen definiton und erläuterung


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Was ist der unterschied zwischen definiton und erläuterung

Die Schlussbilanz wird am Ende jedes Wirtschaftsjahres erstellt. Sie ist identisch mit der oben definierten Bilanz. Die Eröffnungsbilanz dokumentiert die finanzielle Lage eines Unternehmens zu Beginn eines Geschäftsjahres. In der Regel umfasst sie die gleichen Daten wie die Schlussbilanz des Vorjahres, wodurch etwaige Fehler direkt erkannt und korrigiert werden können. Die Deckungsgleichheit von Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz wird Bilanzkontinuität oder auch Bilanzidentität genannt.

Wie unterscheiden sich Handelsbilanz und Steuerbilanz?

Der Hauptunterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt in der Adressierung. Die Handelsbilanz dient zum Beispiel dazu, folgende Personengruppen über die Vermögenssituation des Unternehmens zu informieren:

  • Geschäftsführung und die Mitarbeiter
  • Kreditgeber und Anteilseigner
  • Lieferanten und Kunden

Im Fokus liegt dabei der Schutz von Investoren oder Kapitalgebern. Die Steuerbilanz wird nur für das Finanzamt erstellt, damit die Beamten die ausstehende Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer einbeziehen können. In der Regel geht die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz hervor, mit dem Unterschied, dass dort steuerrechtliche Regelungen mit einfließen.

Was ist eine elektronische Bilanz?

Als elektronische Bilanz oder E-Bilanz bezeichnet man die elektronische Übermittlung der Unternehmensbilanz an das Finanzamt via ELSTER.

Die sogenannte Bilanzierungspflicht ist im § 242 des Handelsgesetzbuches (HGB) verankert. Dort ist festgelegt, wer eine Bilanz in seinen Jahresabschluss integrieren muss. Nicht jeder Unternehmer ist automatisch von dieser Pflicht betroffen, denn dies wird primär von drei Faktoren abhängig gemacht:

  • Rechtsform
  • Umsatz
  • Tätigkeit

1. Freiberufler

Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Co. sind von der Bilanzierungspflicht befreit. Hier genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Teil der Steuererklärung.

2. Einzelunternehmer

Kleingewerbetreibende sind nicht im Handelsregister eingetragen und benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung. Sie sind dank der Kleinunternehmerregelung nicht von der Bilanzierungspflicht betroffen und erstellen in der Regel eine einfache EÜR.Eingetragene Kaufleute sind erst dann verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen, wenn ihr Umsatzerlös in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Marke von 600.000 Euro überschreitet und gleichzeitig der Jahresüberschuss mehr als 60.000 Euro beträgt.

3. Personengesellschaften

Personengesellschaften, also beispielsweise OHG, KG oder eine Mischform wie die GmbH & Co. KG sind zwingend bilanzierungspflichtig, müssen die Bilanzen aber nicht veröffentlichen. Besondere Personengesellschaften wie GbR oder PartG sind hingegen nicht betroffen, da sie keinen Kaufmanns-Status im Sinne des HGB besitzen bzw. für Freiberufler ausgelegt sind.

4. Kapitalgesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG, AG oder KGaG wird von mehreren Gesellschaftern mit Kapital getragen. Anders als Personengesellschaften ist die Kapitalgesellschaft haftungsbeschränkt. Um den Gläubigern also eine notwendige Transparenz zu gewährleisten, müssen Kapitalgesellschaften laut HGB eine Bilanz erstellen und darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Diese Unternehmensformen sind buchführungspflichtig und müssen daher auch eine Bilanz erstellen.

Die Bilanz ist aufgeteilt in die Vermögensgegenstände (Aktiva) und das Fremd- und Eigenkapital (Passiva). Beide Seiten der Bilanz müssen immer ausgeglichen sein. Zu den Bilanzpositionen Aktiva und Passiva gehören bestimmte Teilbereiche der Bilanz.

Bestandteile von Aktiva und Passiva

  • Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben)
  • Aktive Rechnungsabgrenzung
  • Aktiv latente Steuern
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

  • Eigenkapital
  • Rückstellungen (Steuerrückstellungen, Rückstellungen für Pensionen, etc.)
  • Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Unternehmen etc.)
  • passive Rechnungsabgrenzung
  • passive, latente Steuern

Die Passivseite zeigt also, wo die finanziellen Mittel herkommen, und die Aktivseite, wofür sie verwendet wurden. Zum Anlagevermögen zählen zum Beispiel Grundstücke, Maschinen oder Fahrzeuge. Diese Gegenstände sind dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Umlaufvermögen bezeichnet solche Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben, zum Beispiel Rohstoffe und Lagerbestände. Ein wichtiger Bestandteil der Bilanz sind die Rechnungsabgrenzungsposten. Dabei handelt es sich um Posten, die vom alten Rechnungsjahr ins neue Rechnungsjahr hinüberreichen – zum Beispiel Mietkosten oder die Kraftfahrzeugsteuer, die bereits im alten Jahr im Voraus gezahlt wurde.

Der Jahresabschluss besteht aus verschiedenen Teilbereichen. Das Kernelement des Jahresabschlusses ist die Bilanz. Deshalb spricht man in diesem Kontext auch von Bilanzbuchhaltung.

Die Bilanz basiert auf dem Inventar des Unternehmens, das im Zuge der jährlichen Inventur ermittelt wird. Oft wird eine Bilanz auch als Einheitsbilanz beschrieben, da man in der Praxis noch zwischen Handels- und Steuerbilanz unterscheidet.

Bei der Inventur werden die Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens für eine Bilanzanalyse gezählt, gewogen und gemessen. Bei einigen Positionen, zum Beispiel bei Grundstücken oder Patenten, muss auf Dokumente oder Verträge zurückgegriffen werden. In der Bilanz werden die Mengenangaben ggf. in Geld umgerechnet. Denn die Bilanz besteht ausschließlich aus Wertangaben, damit sie leichter zu lesen ist.

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