Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

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Status: Philosoph (12719 Beiträge, 4320x hilfreich)

Sorry, versehentlich auf Absenden geklickt. Eigentlich ist es nicht meine Antwort, eine Antwort auf mehrere Beiträge aufzuteilen.

Soweit ich weiß werden Ausgaben wie zB für die Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung auf evtl. Einkommen angerechnet.
Dann weißt Du falsches Erhöhend auf den Erwerbstätigenfreibetrag können sich ausschließlich solche Versicherungen auswirken, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung und erst Recht die Hausratversicherung wirkt sich diesbezüglich nicht aus. Anders als im SGB XII.
In den Leistungen sind schon Pauschalbeträge dieser Versicherungen berücksichtigt, aber wenn du zB etwas dazuverdienst, dann erhöht sich diese Pauschale entsprechend.
Auch das ist so nicht richtig. Ich vermute, Du meinst die Versicherungspauschale, die vom anzurechnenden Einkommen in Abzug gebracht. Diese Pauschale für sich genommen kann allerdings nicht erhöht werden. Was erhöht werden kann, ist der Grundfreibetrag auf das Erwerbseinkommen, nämlich dann, wenn alle berufsbedingten Aufwendungen, zu denen z.B. die Versicherungspauschale (30,- €), aber eben auch z.B. Fahrtkosten zur Arbeit gehören, höher sind als der Grundfreibetrag von 100,- €.
Nein. Weil man die Mitwirkungspflichten verletzt hat.
Die Verletzung von Mitwirkungspflichten kann zur Entziehung oder Versagung von Leistungen insgesamt führen, aber nicht zu Leistungskürzungen.
Nur wird das Jobcenter in dem Fall, daß der Antragsteller bzw. Leistungsbezieher seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, die Leistungen kürzen oder ganz verweigern.
Das "Leistungen kürzen" im Sinne von, wir zahlen jetzt mal x% weniger, wäre allerdings rechtswidrig.
Die einzige, die pauschal korrekt ist.
Nö. Siehe oben. Gruß,

Axel

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Du darfst alle persönlichen Ausgaben ,die nicht im Bezug mit der Arge stehen schwärzen , allerdings ist es fragwürdig ,warum will die Arge die Auszüge Deines Freundes sehen ,um die Einsicht zu erhalten ,muss schon ein Verdacht des Missbrauchs vorliegen ,ansonsten kommen die nicht drauf ,ob es rechtens ist ,kannst Du bei der öffentlichen Rechtsauskunft erfragen .wenn die sagen es ist nicht rechtens ,verweigere die Einsicht ,Du musst aber bei der Wahrheit bleiben ,sonnst ist keinem gedient

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Die kann die Frage so nicht beantworten. Allerdings wurde ein Link genannt, der einem Medienbericht, den ich hier in AT neulich verfolgt habe etwas wiederspricht. Es geht nicht nur um die reine Einnahmenseite, sondern auch um evtl. missbräulich oder den vermeindlichen Missbrauch von Gemeinschaftsleistungen -AUSSGEHEND-. In sowas sollte da im eigenen Interesse nichts geschwärzt oder sonstwie "manipuliert" werden, da dies nur auf ein ewiges hin- und her mit den Behörden hinausläuft und wenn sich da noch tatsächliche Differenzen ergeben, die auf derartiges handeln hinauslaufen gibts womöglich noch ne Anzeige obendrauf, weil durch die Schwärzung dann auch nicht argumentiert werden kann "Ja, wir wussten nicht, dass wir das nicht dürfen".... Wie gesagt... Alles "unter Vorbehalt", da ich in AT leben und dieses "halbwissen" diesbezüglich nur zufällig habe.

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Man kann alles schwärzen was nicht zu den Fixkosten gehört und du darfst den Geldeingang nicht schwärzen, damit sie beurteilen könne wieviel regelmäßiges Einkommen vorhanden ist.

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Du darfst keinerlei Schwärzungen bei Zuflüssen vornehmen.

Wenn Du das Konto für Deine Stütze nutzt, muss Dein Freund damit leben dass das Amt sich über das Einkommen informiert.

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Hallo an alle, in unserer Runde hatten wir folgendes Thema. Was darf man eigentlich an den Kontoauszügen schwärzen? Nun hat man ja darüber schon reichlich gelesen. Meistens ist dann vom Arbeitsamt die Rede. Jetzt geht es aber darum, was darf ein Amtsgericht? Die Kontoauszüge nur sichten oder gar Kopien erstellen und speichern? Und von welchem Zeitraum? Darf jedes Amtsgericht dies nach eigenem Ermessen entscheiden? Vielleicht hat jemand von euch Ahnung oder eine verbindliche Quelle.

Danke euch

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Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

das kommt doch darauf an was für den Fall relevant ist. Wenn es darum geht zu beweisen, dass ich meine Miete pünktlich bezahlt habe, dann darf auch nur dieser Teil sichtbar sein. Wenn es darum geht, dass ich zu viele Bareinzahlungen habe, die ich nicht nachweisen kann, dann dürfen natürlich alle Zahlungseingänge und Ausgänge gesichtet werden, die was damit zu tun haben KÖNNTEN. Es geht auch hier, wie so oft, um die Verhältnismäßigkeit

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Das Gericht darf sich auch direkt an die Bank wenden und sich von dieser mit einem entsprechenden Beschluss alle Unterlagen aushändigen lassen. Da brauchst Du gar nichts mehr zu schwärzen, weil das Gericht sie direkt von der Bank bekommt und alles auswertet.

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Ich dachte nicht, dass diese Frage selbst bei Gerichten zu höchst erstaunlichen Antworten führt. Nu habe ich einfach verschiedene Städte angerufen und folgende Kommentare erhalten:

1) ... und darum verlangen wir vom Antragsteller den (letzten) Kontoauszug mit dem aktuellen Kontostand.

2) ... wir benötigen die fortlaufenden Kontoauszüge des letzten Monats.

3) ... müssen alle Kontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos und natürlich ungeschwärzt vorgelegt werden. Uns reichen auch Kopien, welche jedoch vom beauftragten Rechtsanwalt eingeschickt werden müssen. Persönliche Vorsprache und Abgabe unerwünscht.

??? Was ist das denn ???

Darf jede Kommune nach Lust und Laune entscheiden?

Bevor eventuell jemand dies falsch versteht. Es geht ausschließlich um einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Grund für den Antrag ist keine Straftat, sondern die Hilfe durch einen RA bei geringem Einkommen. Wir dachten eben, es sei klar, dass diesen Menschen geholfen wird. Wenn ich richtig liege, muss man bei Antragstellung eh sein Einkommen beifügen. Das mit dem Konto halte ich für Schikane. Wer arm ist, hat keine Kontobewegungen über mehrere tausend Euro. Die "Schlitzohren" brauchen kein Konto zum Geschäfte machen. Also mal wieder eine unfeine Art arme Menschen abzustempeln?!

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Wenn das Gericht irgendwelche Unterlagen anfordert, dann werden diese zu den Gerichtsakten genommen. Wenn es Originale sind, dann werden sie in Kopie zu den Akten genommen.

Wenn Du etwas schwärzen willst, dann schwärze es. Wenn Du etwas schwärzt, was das Gericht angefordert hast, dann bist Du der Aufforderung des Gerichtes nicht nachgekommen.

Wenn das Gericht Prozesskostenhilfe genehmigen soll, will es sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse verschaffen. Wenn Du nur geschwärzte Auszüge einreichst, dann geht das nicht und die Hilfe ist vom Tisch.

Ich kenn die Sache vom Finanzamt. Wer eine Stundung oder Vollstreckungsaufschub will, der muss seine Vermögensverhältnisse mit Kontoauszügen belegen. Wer nur schwarze Balken einreicht, bekommt nichts, denn die Unterlagen sind dann nicht geeignet.

Was darf ich auf dem Kontoauszug schwärzen?

Was seit ihr denn für eine Runde? Was soll nachgewiesen werden oder auch nicht nachgewiesen werden? Das ist doch entscheidend dafür welche Informationen benötigt werden und entsprechend nicht geschwärzt werden können.

Hat ein Betreuter mit Einwilligungsvorbehalt Recht auf Kontoauszüge und Mitspracherecht?

Guten Tag,

es handelt sich um einen Bekannten (28-jung), dem ich gerne helfen würde, jedoch selbst nicht richtig schlau werde. Er ist ziemlich vermögend, da er von seinem verstorbenen Großvater einiges geerbt hat. Letztes Jahr wurde er wegen Suizidversuch unter Betreuung gestellt und hat dieses Jahr dem Rat bzw. der Bitte seiner Berufsbetreuerin, einen Einwilligungsvorbehalt auf Einvernehmen zu beantragen Folge geleistet. Nun ist er Minderjährige gleichgestellt und seine Betreuerin, mit dieser er es schon in seinem vorherigen alltäglichen Leben öfters zu tun gehabt hat, behandelt ihn auch als einen solchen.

Schon mehrere Male hatte er sie um Kopien von seinen Kontoauszügen gebeten, dieser Bitte sie jedoch noch nie nachgekommen ist, sie berichtet ihm immer nur mündlich.

Darf Sie das ? Hat ein Betreuter kein Recht auf Kontoauszüge ?

Auch sein Mietshaus will sie verkaufen, da ihrer Meinung nach Mieter nur Ärger machen. Darf sie das ? Ich nehme an dass dabei auch der Maklerrabatt eine große Rolle spielt. Bereits vor einem Monat wurde eine Wohnung frei, diese sie seit dem von einem Hausmeister, der Geld kostet in Stand halten lässt. Dem Betreuten selbst hat sie den Schlüssel genommen und verweigert ihm somit den Zutritt.

Kurz zusammengefasst will diese Dame viel ! Das Problem meines Betreuten sind nicht die üblichen, also er verschwendet nicht seine Gelder, sondern wusste bzw. weiß einfach nicht mehr weiter, da er zu viel hat. Er kam mit seinem großen Vermögen nicht mehr klar, sein Opa verstarb plötzlich und vollkommen unerwartet.

Jedes Mal wenn sie ihn wieder einmal dazu auffordert sie zu besuchen, hat er schon zuvor schlaflose Nächte und bekommt Atemprobleme. Könnte nicht eventuell auch sie ihn aufsuchen ?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Gruß, Der Besorgte

Amazon zahlt nicht zurück?

Hallo,

Am 29.Oktober 2018 habe ich einen Artikel bei Amazon gekauft für 154,80€.
Der Artikel hat 139,90€ gekostet und 14,90€ Versand.

Paar Tage später steht der Postbote vor der Haustüre und hat 3 Pakete dabei...
Da ich nur eins bestellt habe, habe ich auch nur eins behalten und die anderen beiden verweigert und anschließend überprüft ob ich nicht aus versehen 3 bestellt hatte, was nicht der Fall war. Eine Woche später sehe ich, dass mir 3 mal die 154,80€ vom Konto abgebucht wurden. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer hat dieser mir 139,90€zurückgezahlt. Und nach weiteren 5 Emails und fast 2 Monaten wurden mir nun 14,90€ für den Versand auch zurück erstattet....

Hab mich dann wieder beim Kundenservice gemeldet, die Situation ein weiteres mal erklärt, denen vorgerechnet wie viel ich zurück bekomme, anschließend Kopien meiner Kontoauszüge und die Sendungsnummern der Pakete, die ich verweigert habe per Post zugeschickt und nochmal ausführlich erklärt, was mein Problem ist.

Und als Antwort kam heute eine Email mit der Aussage:

"leider konnte wurden die Seite 2 und drei nicht richtig übertragen . 

Wären Sie daher bitte so nett und würden uns die Belege bitte erneut zu faxen.

Unsere Zahlungsabteilung würde daher der Sache gerne nachgehen. Sind Sie so nett, uns die betreffenden Kreditkartenabrechnungen zu faxen oder per Post zukommen zu lassen? Schreiben Sie doch noch Ihre Amazon E-Mail-Adresse dazu, sowie die Bestellnummer Ihrer letzten Bestellung, damit wir die Buchungen zuordnen können. Bitte schwärzen Sie einfach alle anderen Transaktionen."

Ich hab denen doch genug Informationen und Zeit gegeben um alles zu überprüfen, oder ist es wirklich so schwer die Anzahl der Bestellungen und die Abzüge von einem Benutzer zu überprüfen?
Ich schicke denen alles nochmal aber wird da jemals was passieren...

Wie kann man da weiter vorgehen?