Noch bis Ende Oktober 2021 können zur Veranlagung verpflichtete Steuerpflichtige eine Steuererklärung für 2020 abgeben. 2017 gab es in Deutschland rund 25,9 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. 14 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,3 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1 051 Euro. Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1 000 Euro (58 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 000 Euro erstatteten die Finanzämter in 2 % der Fälle. Eine Nachzahlung an das Finanzamt mussten 1,5 Millionen Steuerpflichtige leisten – der durchschnittliche Betrag lag bei 1 175 Euro. Die Nachzahlungen bewegten sich ebenso wie die Erstattungen besonders häufig im Bereich zwischen 100 und 1 000 Euro (56 %). Kleinere Beträge unter 100 Euro mussten 23 % der Steuerpflichtigen zahlen. Hohe Summen über 5 000 Euro betrafen dagegen lediglich 3 % der Steuerpflichtigen.
Mit diesen Steuer-Tipps holen Sie Geld vom Staat zurück Donnerstag, 10.07.2014 | 18:23
48 Tipps, mit denen Sie richtig Geld machen können. Denn das Finanzamt erstattet jedem Arbeitnehmer im Schnitt 823 Euro. FOCUS Online zeigt, wie Berufstätige den Fiskus in diesem Jahr richtig schröpfen.
Die Bundesbürger werden wie Zitronen ausgepresst. Als Beleg gibt es jährlich den „Steuerzahlergedenktag“. 2013 war es der 8. Juli. Erst ab diesem Stichtag arbeiteten Arbeitnehmer für die eigene Tasche. Die vorherige Arbeitsleistung des Jahres geht rein rechnerisch komplett für Steuern und Sozialabgaben drauf - so das Ergebnis einer Studie des Steuerzahlerbunds. Halbe Milliarde abholen. Dennoch sind die Steuerzahler großzügig - jedes Jahr schenken sie dem Fiskus geschätzt eine halbe Milliarde Euro zu viel gezahlte Lohnsteuer. Die Gründe: Entweder geben sie ihre Steuererklärung gar nicht erst ab, oder sie schöpfen lukrative Sparmöglichkeiten nicht aus - oder vergessen wichtige Abzugsposten.
Dabei sorgen immer wieder steuerzahlerfreundliche Urteile für Furore - ob Pendlerpauschale, Arbeitszimmer oder doppelte Haushaltsführung. Berufstätige und Jobsuchende können zahlreiche Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Laut Statistischem Bundesamt bekommen Steuerpflichtige im Schnitt 823 Euro vom Fiskus erstattet.
Im Video: So zahlt das Finanzamt Ihr Smartphone
Das lohnt sich aber nur, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr überschritten wird. Diese Hürde ist schnell übersprungen, wenn der Arbeitnehmer neben Computer, Pendlerpauschale und Arbeitszimmer berufliche Ausgaben etwa für Fortbildung, Bewerbung und Dienstreisen geltend macht.
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