Führerschein umtauschen: Schon 2022 beginnt's! Ablaufdatum für alte Lappen kommt Show
Die EU hat sich durchgesetzt: Unsere Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre lang. Was für die neuen schon länger gilt, wird auch für die alten "Lappen" Pflicht. Das bedeutet: Nun müssen auch alte Führerscheine umgetauscht werden.
Führerscheine haben seit März 2019 ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Die "Pappe" ist künftig nur noch 15 Jahre gültig und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden – so hat es die EU durchgedrückt. 43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werdenWichtig: Das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument - die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht. Und: Betroffen sind nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Trotz der Einschränkung müssen insgesamt 43 Millionen Menschen ihren Führerschein umtauschen. Bekannt ist das schon seit 2016. Aber erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18. März 2019 ist das Verfahren auch in Deutschland offiziell in Kraft getreten. Wer vom Führerschein-Umtausch betroffen istBund und Länder haben eine zeitliche Staffelung beschlossen. Dies folgt der Idee vom Verkehrsausschusses im Bundesrat. Dabei werden zwei Unterscheidungen gemacht:
Ganz alte Fahrer müssen ihren Führerschein nicht tauschenÜbrigens: Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen", so der Ausschuss. Die Liste: Wer 2022 mit dem Führerschein-Umtausch an der Reihe istDer früheste Umtauschtermin für Führerscheine in Deutschland ist 2022 – hier trifft es ältere Fahrer. Denn bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umgetauscht haben. Zu Beginn empfahl der Verkehrsausschuss bereits 2021 mit dem Umtausch zu beginnen. 2019 war das dann aber vom Tisch. Am meisten Zeit lassen können Sie sich, wenn Sie den Schein im Jahr 2012 bis 2013 erworben haben – der Stichtag liegt dann erst im Jahr 2033. Wann Sie nach den gegenwärtigen Plänen der Behörden an der Reihe sind mit dem Umtausch, sehen Sie in den folgenden Tabellen. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sindFührerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Der Grund für die eigentümliche Staffelung ist, dass nicht Millionen Autofahrer auf einmal den Zulassungsstellen die Tür einrennen. "Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den circa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann. Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen", erklärt der Verkehrsausschuss im Bundesrat. Auch interessant: Stolperstein für Fahranfänger - Durchfallquoten steigen bedenklich: Fahrschüler rasseln reihenweise durch Prüfung Zum Umtausch Ihres Führerscheins benötigen Sie nur wenige Dokumente:
Wichtig ist: Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Abschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle. Hier können Sie sich über eine Karteikartenabschrift auch einen Nachweis über Ihre Fahrberechtigungen einholen. Sie behalten Ihre FührerscheinklassenImmerhin: Eine neue Prüfung oder ein anderer Eignungstest sind bei Führerscheinen für Auto oder Motorrad nicht nötig. Zudem werden die Klassen auch in den EU-Führerschein übernommen - respektive in die neuen Klassen übersetzt. Fahrberechtigungen, die es per Antrag gibt, werden jedoch nicht einfach vom alten auf den neuen Führerschein überschrieben: Hier benötigen Fahrer einen gesonderten Antrag und ab dem 50. Lebensjahr zudem eine Gesundheitsuntersuchung.
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Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst, erklärt der ADAC: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Übrigens: die neuen Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden. Aktuell hat der Bundesrat mit der Sitzung vom 11.2.2022 beschlossen, dass die Polizeibehödren keine Verwarngelder aussprechen, wenn Autofahrer nach der ersten Frist vom 19.1.2022 (gültig für Führerscheininhaber mit dem Geburtsjahr 1953 bis 1958) noch mit einem alten Führerscheindokument erwischt werden. Wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten und der personellen Probleme auf den Ämtern aufgrund der Corona-Pandemie gilt eine Gnadenfrist bis zum 19.7.2022. Zuvor hatte die Innenministerkonferenz dieses vorgehen abgesegnet. Die Fristen zum Umtausch
Was brauche ich für die Umschreibung des Pkw- oder Motorradführerscheins?Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Häufig ist das kostenlos. Ich wohne im Ausland – muss ich auch in Deutschland tauschen?Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann sind Sie von den hier beschriebenen Umtauschfristen nicht betroffen. Sie unterliegen den Regelungen (etwaige Umtauschfristen oder Gesundheitsuntersuchungen) des Landes, in dem Sie ihren Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) haben. Welche konkreten Regeln im Ausland bestehen, erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort. Soweit Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben müssen Sie Ihren Altführerschein jedoch bis spätestens zum 19.1.2033 umtauschen. Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.
Wie viel kostet der Umtausch?Die Kosten betragen ca. 25 Euro. Wo und wie oft muss umgetauscht werden?Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen werden im neuen Führerscheindokument auf 15 Jahre befristet. Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Vermutlich müssen Sie den umgetauschten Führerschein dann schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorlegen. Verpassen Sie auch diese Frist, droht wieder ein Verwarngeld. Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen. .
mehr lesen FazitMehr als 40 Millionen Umtauschaktionen für einen "digitalen" Führerschein, wo doch schon der Personalausweis fälschungssicher ist und die Dokumente im Tandem auch so funktionieren könnten – da könnte man sich durchaus über die Sinnhaftigkeit Gedanken machen. Muss man aber nicht. Wie immer bei Bürokratie heißt es: Beschlossen ist beschlossen. Zeitlich könnte die erste Welle (Führerscheine von 1953 bis 1958) mit der Frist bis 19.1.2022 angesichts von Corona aber durchaus kritisch werden. Und wer nicht mehr wohnt, wo er einst den Führerschein gemacht hat, braucht erst einmal eine Kartei-Abschrift. Klingt alles andere als digital und modern. |