Während der Pandemie haben Kinder besonders unter den Einschränkungen zu leiden. Die Bundesregierung hat deshalb ein Corona-Aufholpaket auf den Weg gebracht, um Kinder und Jugendliche zu fördern. Im Zuge dessen erhalten bedürftige Familien, die beispielsweise auf Wohngeld oder Hartz IV angewiesen sind, einen Kinderfreizeitbonus. Somit könnten deutschlandweit rund 2,7 Millionen Kinder von der Sonderzahlung profitieren. Nach dem Kinderbonus, den bereits im Mai 2021 alle kindergeldberechtigten Kinder erhalten haben, stellt die Bundesregierung damit im Zuge der Coronakrise nun schon zum zweiten Mal Extrageld für Kinder bereit. Show
Die Frage ist nur – wann wird denn jetzt der neue Kinderfreizeitbonus 2021 ausgezahlt? Wir halten euch hier auf dem Laufenden. Aktuelle Neuigkeiten zum Kinderfreizeitbonus
Was ist der Kinderfreizeitbonus?Beim Kinderfreizeitbonus handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung des Staates an bedürftige Familien mit Kindern. Er wurde als Teil eines Corona-Aufholpakets ins Leben gerufen, um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an schönen Ferien- und Freizeiterlebnissen zu ermöglichen. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie begann für uns alle eine schwere Zeit, ganz besonders auch für unsere Kinder. Schon seit vielen Monaten müssen sie auf vieles verzichten: Vom Schulbesuch vor Ort über Ausflüge bis hin zu Freizeitbeschäftigungen wie das Ausüben ihrer Lieblingssportart im Sportverein. All das war lange Zeit überhaupt nicht möglich. Das hat Konsequenzen, zum Beispiel einen deutlich gestiegenen Medienkonsum, wie die gerade erst erschienen Jugend-Digitalstudie der Postbank zeigt: Demzufolge waren Kinder und Jugendliche im Frühjahr 2020 im Schnitt 71,5 Stunden pro Woche online. Im Jahr zuvor waren es nur 58 Stunden. Das sind mehr als mehr als 10 Stunden pro Tag! Einen Teil dieser Zeit verbrachten sie natürlich während der Homeschooling-Phase auch im Online-Unterricht oder beim Erledigen ihrer Hausaufgaben, was aber laut Studie nur ein Drittel ihrer Internetzeit ausmachte. Das sind alarmierende Zahlen. Denn der gestiegene Medienkonsum, geschlossene Sportstätten und fehlende Freizeitaktivitäten dürften auch Folgen wie Bewegungsmangel nach sich ziehen. Mit dem Kinderfreizeitbonus will die Bundesregierung Familien dabei helfen, den Kindern wieder etwas Schönes bieten zu können. Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus?Der Kinderfreizeitbonus beläuft sich auf 100 Euro pro Kind und wird einmalig ausgezahlt. Die Voraussetzungen: Wer bekommt den Kinderfreizeitbonus?
Welche Auszahlungstermine gelten für den Kinderfreizeitbonus 2021?Nach offiziellen Angaben erhaltet ihr den Kinderfreizeitbonus über die Familienkasse am 23. August 2021, es sei denn, ihr bezieht ausschließlich Wohngeld ohne Kinderzuschlag oder nur Sozialhilfe. Dann müsst ihr einen gesonderten Antrag stellen und bekommt den Kinderfreizeitbonus erst, nachdem dieser Antrag geprüft wurde. Kinderfreizeitbonus – wer muss einen Antrag stellen, wer nicht?Es gibt Bezugsberechtigte, die den Kinderfreizeitbonus automatisch erhalten, und solche, die erst einen Antrag stellen müssen. Zu welcher Gruppe ihr gehört, hängt davon ab, woher ihr eure Sozialleistungen bezieht und welche das genau sind. Wichtigste Grundvoraussetzung ist, dass ihr im August 2021 einen Anspruch auf diese gewohnten Sozialleistungen habt. Ihr bekommt eure Sozialleistung von der Familienkasse:
Dann zahlt die Familienkasse euch den Kinderfreizeitbonus am 23.08.2021 ganz automatisch aus, ohne, dass ihr einen extra Antrag stellen müsst. Anders sieht es bei der Familienkasse aber in diesen beiden Fällen aus:
Dann müsst ihr bei der Familienkasse einen formlosen Antrag stellen. Dieser Antrag wird dann zunächst geprüft. Bei diesem Weg bekommt ihr den Kinderfreizeitbonus 2021 im Anschluss an die Prüfung automatisch ausgezahlt. Beachtet bitte, dass die Familienkasse dazu keinen extra Bewilligungsbescheid verschickt. Das Geld wird also ohne weitere Vorankündigung auf eurem Konto landen. Ihr bekommt eure Sozialleistung vom Jobcenter oder Sozialamt:
Dann erhaltet ihr den Kinderfreizeitbonus ebenfalls automatisch und müsst keinen extra Antrag dafür stellen. Der Betrag soll noch im Laufe des Augusts ausgezahlt werden. Kann man den Kinderfreizeitbonus auch online beantragen?Diejenigen, die über die Familienkasse einen gesonderten Antrag auf Kinderfreizeitbonus stellen müssen, weil sie Wohngeld ohne Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, können den Antrag an dieser Stelle downloaden und ihn anschließend per E-Mail an verschicken. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die E-Mail und die angehängten Dokumente während der Übertragung nicht vor eventuellen Zugriffen dritter, unberechtigter Personen geschützt ist. Einen anderen Weg, Kinderfreizeitbonus online zu beantragen, gibt es nicht. Wohin soll man den Antrag auf Kinderfreizeitbonus per Post schicken?Falls der Weg per E-Mail für euch nicht infrage kommt, könnt ihr den Antrag auf Kinderfreizeitbonus natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und per Post an eure vor Ort zuständige Familienkasse verschicken. Ihr habt die Adresse nicht zur Hand? Dann findet ihr sie entweder auf eurem letzten Kindergeldbescheid, oder ihr startet eine Suche über den Dienstellenfinder der Arbeitsagentur. Verwendungszweck: Wofür ihr den Kinderfreizeitbonus verwenden dürftDen 100-Euro-Freizeitbonus könnt ihr flexibel einsetzen: „Ob das der Kauf neuer Turnschuhe oder Ausstattung ist, um in den Ferien an einem Ferienprogramm teilzunehmen, das wird den Familien überlassen sein“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) auf merkur.de. Kinderfreizeitbonus, Unterhalt und Alleinerziehende – wie sieht es damit aus?Die Frage, ob Kinder, die Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (UVG) bekommen, den Kinderfreizeitbonus erhalten oder nicht, ist leider nicht so einfach zu beantworten. Die Entscheidung, ob Kinder trotz Unterhalt oder UVG Kinderfreizeitbonus erhalten oder nicht, scheint in der Praxis von den verschiedenen, zuständigen Stellen derzeit ganz unterschiedlich gehandhabt zu werden. Was die Bundesagentur für Arbeit zum Thema Unterhalt, UVG & Kinderfreizeitbonus sagtWir haben deshalb bei der Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt und zu diesem Thema folgende Antwort erhalten: Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderfreizeitbonus nicht angerechnet. Für die Auswirkung des Kinderfreizeitbonus nach § 71 Absatz 2 SGB II auf die Unterhaltspflicht existiert keine eindeutige gesetzliche Regelung. Nach unserer Rechtsauffassung ist der Kinderfreizeitbonus nach dem SGB II nicht beim Unterhalt zu berücksichtigen. (Stand: 23.8.2021) Das heißt, theoretisch dürften sich weder der Unterhaltsvorschuss (UVG) noch der Unterhalt verhindern, dass Kinder den Kinderfreiteitbonus erhalten. In der Praxis sieht das aber anders aus, wie die zahlreichen Kommentare unserer Leser und Leserinnen unter diesem Artikel bestätigen. Wir können deshalb nur raten, dabei hartnäckig zu bleiben und sich von den entsprechenden Stellen nicht so schnell abwimmeln zu lassen. Verweist dabei gerne auf die Aussagen der Pressestelle, die wir hier zusammengetragen haben. Wie Unterhalt & UVG beim Kinderfreizeitbonus in der Praxis gehandhabt werdenWurde der Kinderfreizeitbonus verweigert, hat das in der Regel folgenden Hintergrund: Bekommen Kinder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (UVG), dann verfügen sie über ein eigenes Einkommen und erhalten deshalb in der Regel kein Hartz IV. “Mitunter wird das Einkommen des Kindes sogar vom H4 des alleinerziehenden Elternteils abgezogen. Die kleine Familie lebt auf H4-Niveau und erhält trotzdem keinen Kinderbonus.” berichtete unsere Leserin Edeltraud dazu bei uns in den Kommentaren. Daraus entsteht dann eine Kettenreaktion: Unterhalt = kein Hartz IV = kein Kinderfreizeitbonus. Denn als wichtigste Voraussetzung für den Kinderfreizeitbonus gilt: Es reicht nicht aus, wenn nur die Eltern Hartz IV-Empfänger sind, auch das Kind muss Anspruch auf Hartz IV haben. Diese Regelung trifft Alleinerziehende besonders hart. Der Unterhalt fürs Kind minimiert dann nicht nur die Bezüge des alleinerziehenden Elternteils, sondern verhindert auch noch höchst willkommene Sonderzahlungen wie den Kinderfreizeitbonus. Viele Familien, die ohnehin schon am Existenzminimum leben, fallen also beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster. Geht es euch ebenso? Dann berichtet gern in unseren Kommentaren darüber, und helft uns dabei, auf dieses Thema aufmerksam zu machen! Hier geht’s zu unseren Kommentaren! Im Folgenden wollen wir einmal weitere Fragen beantworten, die ihr uns in den Kommentaren gestellt habt. Gibt es Kinderfreizeitbonus auch für Pflegekinder?Wir gehen dieser Frage aktuell bei offiziellen Stellen nach und bitten euch deshalb noch um ein wenig Geduld. Unser aktueller Wissensstand (16.08.2021) ist folgender: Pflegeltern können für ein Pflegekind Kindergeld beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass ein “Pflegekindschaftsverhältnis” besteht, was der Fall ist, wenn sie planen, das Kind länger als zwei Jahre lang zu betreuen. Kindergeld zu beziehen, ist sozusagen der erste, wichtige Schritt auf dem Weg zum Kinderfreizeitbonus. Denn wer kindergeldberechtigt ist, könnte auch eine Berechtigung für die Sozialleistungen haben, die als Grundvoraussetzung für den Kinderfreizeitbonus gelten. Schauen wir uns diese Sozialleistungen noch mal genauer im Hinblick auf Pflegekinder an:
Es spricht leider vieles dafür, dass die meisten Pflegekinder keinen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben. Wir bringen diese Dinge gerade nochmal bei offiziellen Stellen in Erfahrung und haken nach, ob wir die Sachlage richtig erfassen. Sobald wir darauf eine offizielle Antwort bekommen, werden wir diesen Text aktualisieren. Kinderbonus und Kinderfreizeitbonus 2021 – wo ist der Unterschied?Der Kinderbonus wurde im Mai 2021 an alle kindergeldberechtigten Kinder in Deutschland ausgezahlt und betrug einmalig 150 Euro. Der neue Kinderfreizeitbonus, der nun für August 2021 vorgesehen ist, beläuft sich lediglich auf einmalig 100 Euro und kommt ausschließlich Kindern aus bedürftigen Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, zugute. Wie sieht es aus mit Kinderfreizeitbonus nach SGB2 / SGB II?Die Abkürzung SGB 2 / SGB II bezieht sich auf das zweite Sozialgesetzbuch. Wer Leistungen danach erhält, bekommt Arbeitslosengeld II (Hartz IV / Grundsicherung). Der Kinderfreizeitbonus wird nur dann an solche Empfängerfamilien ausgezahlt, wenn das Kind selbst auch Anspruch auf ALG II (Hartz IV / Grundsicherung) gemäß SGB 2 / SGB II hat. Kinderfreizeitbonus bei Studenten und BAföGStudierende haben zwar in der Regel keinen Anspruch auf Hartz IV, aber Studierende mit Kindern können Wohngeld und / oder Kinderzuschlag bekommen. Und damit wären wichtige Voraussetzungen für den Bezug des Kinderfreizeitbonus erfüllt.
Wie sieht es mit Kinderfreizeitbonus beim Elterngeld aus?In unseren Kommentaren fragten Leser*innen, ob der Bezug von Elterngeld nicht auch dazu berechtige, Kinderfreizeitbonus zu bekommen. Unser aktueller Wissensstand dazu (16.08.2021) lautet: Nein. Wer ausschließlich Elterngeld bezieht, aber keine andere Sozialleistung, die als Grundvoraussetzung des Kinderfreizeitbonus gilt (Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), erhält für sein Kind bzw. seine Kinder keinen Kinderfreizeitbonus. Hotline zum KinderfreizeitbonusIhr habt Fragen zur Antragstellung? Für diesen Fall hat die Arbeitsagentur eine eigene, kostenlose Telefon-Hotline zum Kinderfreizeitbonus eingerichtet, die ihr unter 0800 – 4 5555 43 erreicht. Ihr wollt wissen, wann genau der euch der Kinderfreizeitbonus überwiesen wird? Mit dieser Frage richtet ihr euch am besten an die jeweils zuständige Stelle, die sich danach richtet, welche Form der Sozialleistung ihr bekommt:
Habt ihr den Kinderfreizeitbonus schon?Ist der Kinderfreizeitbonus schon bei euch eingegangen, oder wollt ihr euch dazu noch austauschen? Dann nutzt gern unseren Kommentarbereich dazu. |