Wann hat man einen qualifizierten Realschulabschluss Hessen?

die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.

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Welche Noten für erweiterten Realschulabschluss Sachsen-Anhalt?

Ein Notendurchschnitt von mindestens 2,3 in den Kernfächern mit mindestens ausreichenden Leistungen. Ein Notendurchschnitt von mindestens 2,7 in den anderen versetzungsrelevanten Fächern mit nicht mehr als zwei mangelhaften und jeweils ausreichenden Leistungen.

Wie viel zählt die Abschlussprüfung Realschule Hessen?

Ab 2010 beträgt die zu erreichende Punktzahl 100 Punkte. Davon entfallen 70 Punkte auf die Pflicht- und 30 Punkte auf die Wahlaufgaben. Wie viele E Kurse braucht man für Realschulabschluss Hessen? Mindestens 3 E-Kurse in den Fächern Deutsch/Englisch/Mathematik/Physik/Chemie, 2 davon aus D/M/E.

Hat man mit einer 5 den Realschulabschluss?

Den mittleren Abschluss an Realschulen erhält, wer die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt und die Abschlussprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mit einer Gesamtleistung von 4,4 oder besser ablegt. Hat man nach der 10 Klasse automatisch den Realschulabschluss? Nach den Abschlussprüfungen am Ende der 10. Klasse können demnach die erweiterte Berufsbildungsreife (entspricht dem erweiterten Hauptschulabschluss), die Fachoberschulreife (FOR; vormals Realschulabschluss) sowie die Fachoberschulreife mit Berechtigungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ) erworben werden.

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Was für Noten braucht man um Polizist zu werden?

15 bis 14 Punkteeine Leistung, die die Anforderungen in besonderem Maße erfüllt, 13 bis 11 Punkteeine Leistung, die die Anforderungen vollständig erfüllt, und 10 bis 8 Punkteeine Leistung, die die Anforderungen im Allgemeinen erfüllt, sind sehr gut.

Welche Noten braucht man für Abitur Hessen?

Das Abitur gilt als bestanden, wenn der Abiturient mindestens 300 Punkte erreicht hat. Dies entspricht der Abiturnote 4,0. Maximal können 900 Punkte erreicht werden, ab 823 Punkten wird die Abiturnote 1,0 vergeben. Welchen Abschluss hat man nach der 11 Klasse Gymnasium Hessen? Die allgemeine Hochschulreife (das "Voll"-Abitur) ist das Zeugnis, das man nach dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe am Gymnasium erhält.

Auf der Grundlage einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Sekundarstufe I und die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist es nur möglich, den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Jahrgangsstufe 10 zu vergeben. Wie setzt sich die Realschulabschluss Note zusammen? Durchschnittsnote. Aus den Noten aller im letzten Schuljahr unterrichteten Fächern wird eine Gesamtdurchschnittsnote gebildet. Die traditionellen Hauptfächer Mathematik, Deutsch und Englisch sowie das selbst gewählte Prüfungsfach werden dabei doppelt gewichtet.

Mit einem qualifizierten oder sogenannten erweiterten Realschulabschluss erwerben die Absolventen der Schule die Berechtigung, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Der Unterschied zu einem normalen Realschulabschluss besteht darin, dass ein bestimmter Notenschnitt erreicht werden muss.

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Hessen folgende weiterführenden Schulen an:

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • die Mittelstufenschule
  • die kooperative und die integrierte Gesamtschule und
  • das Gymnasium.

Daneben gibt es weiterhin auch Förderschulen.

Inklusion Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen können in Hessen entweder im Inklusiven Unterricht an der allgemeinen Schule oder an der Förderschule unterrichtet und gefördert werden. Seit 2014 haben Eltern dafür ein gesetzlich verankertes Wahlrecht. Entscheidend soll dabei immer der einzelne Schüler mit seinem individuellen Förderbedarf sein. Seit 2016 werden inklusive Schulbündnisse (iSB) als Weiterentwicklung der Modellregionen Inklusive Bildung aufgebaut. Diese regionalen Netzwerke sollen gemeinsam den besten Förderort für jedes einzelne Kind finden. Die iSB bestehen aus regionalen Entscheidungsträgern der allgemeinen Schulen, Förderschulen und dem jeweiligen regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ).

Bis 2018 werden landesweit etwa 120 inklusive Schulbündnisse eingerichtet, sodass langfristig eine flächendeckende und verbindliche inklusive Bildungslandschaft in Hessen entsteht.

Überblick Schulsystem Hessen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Hessen:

Die Grundschule in Hessen

Einschulung Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Auf Antrag der Eltern können auch jüngere Kinder in der Grundschule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig. Grundsätzlich werden Schüler in die Schule ihres zuständigen Schulbezirks aufgenommen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Zurückgestellte Kinder erhalten in Vorklassen in einer kleineren Lerngruppe unter Anleitung von Sozialpädagogen die Möglichkeit, sich über den Zeitraum eines Jahres auf den Schulanfang vorzubereiten.

Fächer/Organisation  Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden in den meisten hessischen Grundschulen eine pädagogische Einheit. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden ohne Feststellung der Schulfähigkeit in die Schule aufgenommen und in alters- und entwicklungsgemischten Gruppen unterrichtet. Entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen durchlaufen die Schüler die Jahrgangsstufen 1 und 2 in einem, zwei oder drei Schuljahren. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird eine erste Fremdsprache angeboten. Die Gesamtkonferenz entscheidet darüber, welche Fremdsprache eingeführt wird. Die Schulen entscheiden selbstständig über die verwendete Schriftart und die Methode zum Erlernen von Lesen und Schreiben.

Hessen bietet auch bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht an. Das Fach wird als ordentliches Lehrfach , d. h. nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und durch staatliche Lehrkräfte ab einer Gruppengröße von acht Schülern durchgeführt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Schwerpunkt der Beurteilung in der Grundschule sind die mündlichen Leistungen. Ab der 3. Klasse erhalten die Schüler auch ein Halbjahreszeugnis. Für den Fremdsprachenunterricht werden Noten vergeben, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Eltern erhalten im letzten Schuljahr in einem Beratungsgespräch eine Bildungsempfehlung für ihr Kind. Die Eltern entscheiden über den weiteren Bildungsgang. Auch Kinder ohne Gymnasial- oder Realschulempfehlung können auf diese Schule wechseln, wenn die Eltern es wünschen. Die aufnehmende Schule wird über die anderslautende Empfehlung der Klassenkonferenz informiert. Am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 5 oder am Ende des Schuljahres der 5. Jahrgangsstufe können diese Schüler in eine andere Schulform versetzt werden, wenn Leistungsentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung die Anforderungen des gewählten Bildungsganges nicht erfüllen und eine erfolgreiche weitere Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht zu erwarten ist.

Die Hauptschule bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Darüber hinaus befähigt sie die Jugendlichen, ihren Bildungsweg vor allem in berufs-, aber auch in studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. In Hessen können Haupt- und Realschulen auf Antrag des Schulträgers zur Mittelstufenschule werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen Schüler, die mindestens die Note 4 in allen Fächern erreichen, werden am Schuljahresende in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Erreicht ein Hauptschüler diese Voraussetzung nicht, kann er dennoch vorrücken, wenn sein Lern- und Leistungsstand erwarten lässt, dass er die höhere Klasse erfolgreich besuchen wird. Schülerinnen und Schüler der Hauptschule müssen in der Klasse 9 an zentralen Abschlussarbeiten in Deutsch und Mathematik sowie an einer Projektprüfung teilnehmen.

Mit seinen Ostercamps bietet das hessische Kultusministerium ein Projekt an, dass es versetzungsgefährdeten Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht, ein Sitzenbleiben zu verhindern. Jugendliche erhalten in den Osterferien ein intensives Lern- und Methodentraining, um Leistungsdefizite und Lernschwächen abzubauen und die Motivation zu fördern.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse Die Hauptschule ermöglicht unterschiedliche Abschlüsse:

> einfacher Hauptschulabschluss
> qualifizierender Hauptschulabschluss

Die Qualifikation wird erreicht durch die zusätzliche Teilnahme an den zentralen Abschlussarbeiten in Englisch und eine Gesamtleistung mindestens 3,0.

> Mittlerer Abschluss/Realschulabschluss


Der mittlere Abschluss kann am Ende des 10. Hauptschuljahres mit einer erfolgreich abgelegten Realschulabschlussprüfung erreicht werden.

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 kann eine duale Berufsausbildung angestrebt oder der Schulbesuch im 10. Hauptschuljahr fortgesetzt werden. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss nach Klasse 9 berechtigt außerdem zum Besuch der Berufsfachschule, Realschule oder Gesamtschule. Mit dem Hauptschulabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bieten sich eine Berufsausbildung oder der Besuch der Berufsfachschule. Der Mittlere Abschluss bietet zusätzlich die Möglichkeit, die höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule oder - mit der entsprechenden Zugangsvoraussetzung - die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.

Die Realschule soll ihren Schülern eine lebensbezogene Allgemeinbildung vermitteln und sie dazu befähigen, entsprechend ihren Leistungen und Neigungen Schwerpunkte zu setzen. Ab der Jahrgangsstufe 7 bietet die Realschule den Schülerinnen und Schülern ein breites Wahlpflichtangebot.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen Schüler, die in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Eine Versetzung ist auch möglich, wenn einzelne Fächer mit einer schlechteren Note bewertet werden. Außerdem können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Über die Versetzungen entscheidet die Klassenkonferenz. Schülerinnen und Schüler der Realschule müssen in der Klasse 10 an zentralen Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache sowie an einer Präsentation auf Basis einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung teilnehmen.

Mit seinen Ostercamps bietet das hessische Kultusministerium ein Projekt an, dass es versetzungsgefährdeten Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht, ein Sitzenbleiben zu verhindern. Jugendliche erhalten in den Osterferien ein intensives Lern- und Methodentraining, um Leistungsdefizite und Lernschwächen abzubauen und die Motivation zu fördern.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse Die Realschule ermöglicht unterschiedliche Abschlüsse:

> ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss > ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss

> Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss ist der Übergang in die Berufsausbildung oder die Berufsfachschule möglich. Mit dem Mittleren Abschluss und der entsprechenden Zugangsvoraussetzung ist der Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs möglich. Schüler der Realschulen, der Realschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen und an Integrierten Gesamtschulen können mit entsprechenden Leistungen nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 von der Mittelstufe in die dreijährige gymnasiale Oberstufe wechseln. Sie treten dann in die Einführungsphase (1. Jahr der gymnasialen Oberstufe) ein.

In Hessen können Haupt- und Realschulen zur Mittelstufenschule werden. Diese Mittelstufenschule soll mit gemeinsamen Eingangsklassen, abschlussbezogenen Bildungsgängen und praxis- und handlungsorientiertem Unterricht für individuelle Fördermöglichkeiten sorgen. Die Berufsorientierung und die Förderung der Ausbildungsreife der Schüler stehen im Vordergrund. In der Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5 bis 7) können die Schülerinnen und Schüler gemeinsam oder in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache teildifferenziert unterrichtet werden. Ziel des praxisorientierten Bildungsgangs (Jahrgangsstufe 8/9 bzw. 10) ist der Hauptschulabschluss. Das Profil des mittleren Bildungsganges (Jahrgangsstufe 8 bis 10) wird entweder bestimmt durch den berufsfeldbezogenen Unterricht oder durch Schwerpunktfächer. Dieser Unterricht eröffnet Perspektiven für die Wahl eines Schwerpunktes im Übergang zur Fachoberschule oder zur gymnasialen Oberstufe.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Eine Versetzung ist auch möglich, wenn einzelne Fächer mit einer schlechteren Note bewertet werden. Außerdem können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Über die Versetzungen entscheidet die Klassenkonferenz.

VergleichsarbeitenAlle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
> Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
> Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10

Übergänge/Wechsel Mit dem Hauptschulabschluss ist der Wechsel in die Berufsausbildung möglich. Leistungsstarke Schülerinnen und Schülern des praxisorientierten Bildungsgangs können anschließend auch den Mittleren Abschluss ablegen.

Mit dem Realschulabschluss und der im Abschlusszeugnis vermerkten Eignung können die Schülerinnen und Schüler zur Fachoberschule oder in die gymnasiale Oberstufe wechseln.

Die Gesamtschulen in Hessen sind entweder kooperativ (schulformbezogen) oder integriert (schulformübergreifend) organisiert:

Kooperative Gesamtschulen verbinden die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule sowie der Mittelstufe des gymnasialen Bildungsganges pädagogisch und organisatorisch in einer Schule. Ziel ist eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Zweigen.

In der Integrierten Gesamtschule wird von Klasse 5 bis 10 schulformübergreifend unterrichtet. Durch eine Differenzierung der Fachleistungen in zwei oder drei Anspruchsebenen sowie durch Organisation des Unterrichts in gemeinsamen Kerngruppen und Kursen ist eine individuellere Förderung möglich.

Gymnasien und kooperative Gesamtschulen können ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule anbieten. Für alle Schülerinnen und Schüler, die unter G8-Bedingungen in eine Schule aufgenommen wurden, besteht aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutzes das Recht, an dieser Schule die gesamte Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) zu durchlaufen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen An der integrierten Gesamtschule in Hessen rücken Schüler ohne Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Ab Jahrgangsstufe 8 wird den Eltern jährlich schriftlich mitgeteilt, welcher Abschluss nach dem gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich zuerkannt werden kann. Diese Mitteilung wird dem Halbjahreszeugnis beigefügt. Spätestens in der Mitteilung der Jahrgangsstufe 9 müssen die Eltern schriftlich erklären, ob der voraussichtlich zu erteilende Abschluss dem angestrebten Abschluss entspricht. Wird dieser angestrebte Abschluss nicht erreicht, kann die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden. Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Schulversuchs können Gymnasien und kooperative Gesamtschulen ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule anbieten. Die Versetzungsbedingungen an der kooperativen Gesamtschule entsprechen denen der jeweiligen Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium).

Mit seinen Ostercamps bietet das hessische Kultusministerium ein Projekt an, dass es versetzungsgefährdeten Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht, ein Sitzenbleiben zu verhindern. Jugendliche erhalten in den Osterferien ein intensives Lern- und Methodentraining, um Leistungsdefizite und Lernschwächen abzubauen und die Motivation zu fördern.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Alle Abschlüsse der Kooperativen Gesamtschule und der Integrierten Gesamtschule entsprechen denen der jeweiligen Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium).

Übergänge/Wechsel Nach dem mittleren Abschluss können die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums erhalten. Die Schulform der integrierten Gesamtschule führt auch weiterhin nach 13 Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife.

Schülerinnen und Schüler der Realschulen, der Realschulzweige an kooperativen Gesamtschulen und der integrierten Gesamtschulen können mit entsprechenden Leistungen nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 von der Mittelstufe in die dreijährige gymnasiale Oberstufe wechseln. Sie treten dann in die Einführungsphase (1. Jahr der gymnasialen Oberstufe) ein.

Das gymnasiale Angebot richtet sich an intellektuell begabte, leistungsfähige und -willige Schülerinnen und Schüler und bereitet diese auf den Besuch einer Universität oder auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Es ist auf die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung zugeschnitten.Das Gymnasium umfasst die Mittelstufe (Sek I: Jahrgangsstufen 5 - 9) und die Oberstufe (Sek I: Jahrgangsstufen 10 – 12).

Gymnasien und kooperative Gesamtschulen können ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule anbieten. Für alle Schülerinnen und Schüler, die unter G8-Bedingungen in eine Schule aufgenommen wurden, besteht aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutzes das Recht, an dieser Schule die gesamte Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) zu durchlaufen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Eine Versetzung ist auch möglich, wenn einzelne Fächer mit einer schlechteren Note bewertet werden. Außerdem können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Über die Versetzungen entscheidet die Klassenkonferenz.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II sind möglich - vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Ein zunächst auf fünf Jahre befristeter Schulversuch soll seit 2012 den Schülern des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8), die die Schule nach Klasse 9 verlassen, eine Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss gewährleisten. Vorher haben diese Schülerinnen und Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erhalten.

Übergänge/Wechsel
Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung in der Mittelstufe können die Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.