Versicherungsmakler oder versicherungsvertreter wo liegt der unterschied

In vielen Gesprächen mit Interessenten, aber auch in diversen Internetforen stelle ich oftmals fest, dass fast keiner die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler kennt. Der Gesetzgeber differenziert diese beiden Berufe aber, und für den Versicherungsnehmer selbst, kann es durchaus von Bedeutung sein, ob er sich nun von einen Makler oder einen Vertreter beraten lässt. Dieser BLOG-Beitrag soll die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Versicherungs-Makler und dem Versicherungs-Vertreter aufzeigen.

In § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) findet man folgende Begriffsbestimmungen:

„(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.“

Soweit so gut. In den Absätzen 2 und 3 des § 59 VVG wird nun wie folgt zwischen diesen beiden unterschieden:

„(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“

Ein Versicherungsvertreter, egal ob gebundener oder ungebundener, steht also rechtlich gesehen auf der Seite des Versicherers, da er von einem bzw. mehreren Versicherern damit betraut ist, Versicherungen zu vermitteln. Ganz anders beim Versicherungsmakler. Die Stellung des Maklers ist im §59 VVG wie folgt definiert:

„(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. […]“

Ein Makler steht also rechtlich gesehen auf der Seite des Versicherungskunden. Der Mandant des Maklers, z.B. ein Interessent für eine BU oder PKV, kann einen Versicherungsmakler damit beauftragen für ihn einen geeigneten, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zugeschnittenen Versicherungsschutz zu suchen. Der Versicherungsmakler ist quasi Vertreter des Versicherungskunden und kann auch als Verhandlungspartner zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer fungieren.

Die Aufgaben des Maklers umfassen, je nachdem was mit dem Mandanten vereinbart wird, zum Beispiel

  • die Beratung sowie Durchführung einer Marktanalyse,
  • die Durchführung einer Risikovorabanfrage (Ausschreibung) bei mehreren Anbietern,
  • die Verwaltung der Versicherungsverträge

Die Pflichten und Aufgaben des Versicherungsmaklers können in einem sogenannten Maklervertrag schriftlich fixiert werden. Ein Versicherungsmakler ist also Sachwalter und Interessensvertreter seines Mandaten (des Versicherungsnehmers).

Wie kann ich jetzt herausfinden, wer mich berät?

Zunächst ist jeder Versicherungsvermittler bei dem ersten Geschäftskontakt dazu verpflichtet, dem Interessenten die sogenannte Erstinformation auzuhändigen. Darin muss u.a. ersichtlich sein, ob der Vermittler ein Versicherungsmakler oder ein Versicherungvertreter ist. Die Erstinformation zu meiner Person finden Sie hier.

Zusätzlich kann im öffentlich zugänglichen Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) der Status des Vermittlers eingesehen werden.

Natürlich ist alleine die Eintragung des Vermittlers im Register keine Garantie dafür, dass dieser auch gleichzeitig für alle Versicherungsfragen „der“ kompetente Ansprechpartner ist. Meiner Meinung nach ist gerade in den Bereichen der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung tiefes Fachwissen und viel Erfahrung notwendig, um den Versicherungskunden optimal zur Seite stehen zu können.

Ich habe mich als Versicherungsmakler auf die Themen PKV, BU und Dienstunfähigkeitsversicherung spezialisiert, um meinen Mandanten eine gute und umfassende Beratung zu diesen wichtigen Versicherungsfeldern liefern zu können.

Weitere Details zum Thema Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sind beide Versicherungsvermittler. Dies bedeutet beide verdienen Geld damit, dass sie bei Interessierten den Versicherungsbedarf ermitteln und sodann Angebote für den Abschluss von Versicherungen unterbreiten. Beide sind verpflichtet richtig zu beraten. Aber wo liegt der Unterschied? 

Es gibt einen bedeutenden Unterschied: Der Versicherungsvertreter wird für eine oder mehrere bestimmte Versicherungen tätig und wird deshalb auch nur Produkte der von ihm vertretenen Versicherungen anbieten. Rechtlich steht er auf der Seite des Versicherungsunternehmens, da er für dieses tätig ist.

Der Versicherungsmakler wird dagegen im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig, sein Auftrag ist es, aus dem gesamten Angebot des Versicherungsmarktes die beste Versicherung für seinen Auftraggeber herauszufinden. Rechtlich steht er damit auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Dies hat gerade in einem sehr wichtigen Punkt bei Abschluss eines Versicherungsvertrages unterschiedliche Folgen. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, umfassende und zutreffende Angaben gegenüber der Versicherung zu machen. Tut er dies nicht, riskiert er dann, wenn es darauf ankommt seinen Versicherungsschutz.

Werden nun Angaben gegenüber einem Versicherungsmakler gemacht, diese Angaben von dem Versicherungsmakler aber nicht vollständig in das Antragsformular übernommen, gehen diese fehlenden Angaben zulasten des Versicherungsnehmers, weil der Versicherungsmakler wie gesagt auf der Seite des Versicherungsnehmers steht.

Werden Angaben gegenüber einem Versicherungsvertreter gemacht und dieser übernimmt diese nicht vollständig ins Antragsformular, ist dies – soweit das Ganze beweisbar ist – unschädlich, weil der Versicherungsvertreter als „Auge und Ohr“ der Versicherung gilt. Dies geht soweit, dass selbst Umstände, die einem Versicherungsvertreter nicht ausdrücklich gesagt wurden, dieser aber mit eigenen Augen gesehen hat, der Versicherung als bekannt gelten.

Man kann also vereinfacht sagen, Fehler eines Versicherungsvertreters beim Versicherungsantrag gehen zulasten der Versicherung, die gleichen Fehler eines Versicherungsmaklers zulasten des Versicherungsnehmers. Allerdings kann ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsmakler dann im Nachhinein auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

In beiden Fällen wird es am Ende darauf ankommen, dass man den Fehler, den der Versicherungsvertreter oder der Versicherungsmakler begangen hat, nachweisen kann.

Es gibt viele Begriffe für Vermittler von Versicherungsprodukten. Die wohl häufigsten sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Außerdem gibt es noch Versicherungsberater, Mehrfachagenten und einige etwas herablassendere Bezeichnungen wie Versicherungsfuzzi oder Versicherungsfritze. Sucht man bei google nach Synonymen, so sind laut Sprachnudel außerdem noch „Seelenfrieden-Verkäufer“ und „Waschbeckenpisser“ geläufig – beides habe ich allerdings noch nie gehört.

Versicherungsmakler oder versicherungsvertreter wo liegt der unterschied

Gemeint ist wohl immer das selbe: Versicherungsvermittler, die Dir helfen, die richtige Versicherung für Dich zu finden.

Den wenigsten Menschen ist jedoch der genaue Unterschied zwischen den Vermittlertypen bewusst, deshalb schauen wir uns hier die zwei häufigsten Vermittlerarten an.

Versicherungsmakler oder versicherungsvertreter wo liegt der unterschied

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Versicherungsvertreter

Der Versicherungsvertreter vertritt eine einzelne Versicherungsgesellschaft. Dabei muss er im Interesse der Versicherungsgesellschaft handeln, mit welcher er einen Arbeits- oder Handelsvertretervertrag hat. Eine vertragliche Verpflichtung dem Kunden gegenüber gibt es nicht.

Ein umfassender Marktvergleich über einen Versicherungsvertreter ist nicht möglich, da sein Angebot begrenzt ist. Dafür kennt er seine Produkte sehr gut. Außerdem haben viele Vertreter eine Schadenregulierungsvollmacht von ihrer Gesellschaft und dürfen kleinere Schäden selbst an ihre Kunden ausbezahlen. Besonders bei Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen kann das hilfreich sein, wenn Du einfach zu Deinem Vertreter gehen kannst und Deinen Schaden bezahlt bekommst.

Außerdem hat ein Versicherungsvertreter im Unterschied zu einem Versicherungsmakler oft bessere Kontakte im eigenen Haus und kann damit manchmal Sonderlösungen erwirken, vor allem wenn es eine gute oder sehr gute Kundenverbindung gibt. Beispielsweise eine Sondereinstufung bei der KFZ-Versicherung oder der Annahme der Gebäudeversicherung trotz einiger Vorschäden.

Versicherungsvertreter oder Generalvertreter bieten in der Regel sämtliche Produkte an und sind eher selten spezialisiert. Für bestimmte Absicherungen oder Betriebsarten empfiehlt es sich daher, besser zu einem Spezialisten zu gehen.

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler schließt mit seinem Kunden oder Mandant einen Maklervertrag ab und steht rechtlich auch auf dessen Seite. Bereits im BGH Urteil vom 22. Mai 1985, Az.: IVa ZR 190/83 wurde festgestellt, dass der Versicherungsmakler als Sachverwalter des Kunden dient und somit eine ähnliche Stellung wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt besitzt.

Eine Verpflichtung gegenüber einzelnen Gesellschaften oder ein Vermittlungsauftrag von diesen gibt es nicht. Der Versicherungsmakler kann viele verschiedene Versicherer anbieten und somit einen umfassenden Marktvergleich erstellen. Die wenigsten Versicherungsunternehmen sind in allen Bereichen sehr gut. Der Makler kann somit für jeden Bereich genau den Versicherer aussuchen, der am besten für Dich passt.

Dadurch ist oft eine deutlich bessere Absicherung zu einem günstigeren Preis möglich. Besonders bei komplexen und langfristigen Verträgen, wie der Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der Krankenversicherung empfiehlt sich der Gang zum Versicherungsmakler – am besten dem Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet.

Übrigens kannst Du den Vermittlerstatus Deines Versicherungsvermittlers hier abfragen.

Versicherungsmakler oder versicherungsvertreter wo liegt der unterschied

Aus den oben genannten Gründen habe ich mich nach vielen Jahren als Versicherungsvertreter dazu entschieden, Versicherungsmakler zu werden. Zusammen mit der Spezialisierung auf das Thema Arbeitskraftabsicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich meinen Kunden einen deutlichen Mehrwert bieten.

Fazit: Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler

Der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler liegt eben nicht nur in der Begrifflichkeit, sondern auch in der rechtlichen Stellung dem Kunden gegenüber und natürlich auch der Produktauswahl. Aber egal wie – menschlich sollte es passen. Wenn Du Deinem Berater nicht vertraust, hilft auch das beste Know-how nichts.

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