Unterschied zwischen arbeitstagen und werkstagen

(Kiel) Umgangssprach­lich wer­den von Arbeit­nehmern Werk­tage oft mit Arbeit­sta­gen ver­wech­selt. Wenn Arbeit­nehmer mit ein­er 5‑Tage-Woche dann im Arbeitsver­trag lesen, der Jahresurlaub betrage 30 Werk­tage, gehen sie oft­mals davon aus, dass ihnen dann sechs Wochen Jahresurlaub zuste­hen. Denn bei ein­er 5‑Tage-Woche führen ja 30 Urlaub­stage zu sechs Urlaubswochen.

Diese Ansicht, so der der Stuttgarter Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Vizepräsi­dent der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. in Kiel, ist jedoch meist falsch.

So hat das Bun­de­sar­beits­gericht in ein­er  jet­zt veröf­fentlicht­en Entschei­dung vom 21.05.2019, Az. 6 Sa 87/15 wieder bestätigt, dass Arbeit­stage nicht gle­ich Werk­tage sind. Die nach § 3 Abs. 2 Bun­desurlaub­s­ge­setz gel­ten als Werk­tage alle Kalen­dertage, die nicht Sonn- oder geset­zliche Feiertage sind. Damit habe eine Kalen­der­woche sechs Werk­tage, auch wenn der Arbeit­nehmer nur fünf Arbeit­stage habe. Ein Urlaub­sanspruch von 30 Werk­ta­gen müsse deshalb auf eine 5‑Tage-Woche umgerech­net wer­den. Dies führe dann zu einem Urlaub­sanspruch von 25 Arbeitstagen.

Damit hat ein Vol­lzeitar­beit­nehmer mit 5‑Tage-Woche, in dessen Arbeitsver­trag 30 Werk­tage als Urlaub vere­in­bart sind, Anspruch auf 25 Arbeit­stage Urlaub, somit einen Anspruch auf fünf Wochen Jahresurlaub je Kalenderjahr.

Fachan­walt für Arbeit­srecht Henn emp­fiehlt deshalb allen Arbeit­nehmer drin­gend, bei der Prü­fung von Arbeitsverträ­gen auf diese unter­schiedlichen Begriffe zu acht­en und im Zweifels­fall beim Arbeit­ge­ber nachzufra­gen, wie die Regelung gemeint sei.

Henn emp­fahl, dies zu beacht­en und bei Fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Michael Henn Rechtsanwalt/ Fachan­walt für Arbeitsrecht/ Fachan­walt für Erbrecht DASV — Vizepräsident c/o Recht­san­wälte Dr. Gaupp & Coll. Kro­n­prinzs­traße 14 70173 Stuttgart Tel.: 0711 – 3058 930 Fax: 0711 — 3058 9311

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www.drgaupp.de

frage steht oben..verstehe das nicht so ganz

ich habe dieses Jahr 25 Werktage und 21 Arbeitstage und wie kann ich da mein Urlaub ausrechen?

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Unterschied zwischen arbeitstagen und werkstagen

Werktage gehen von Montag bis Samstag und Arbeitstage nur von Montag bis Freitag (im Normalfall)

Unterschied zwischen arbeitstagen und werkstagen

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Lt. Bundesurlaubsgesetz sind Werktage alle Tage die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Also bezieht sich der Urlaubsanspruch in Werktagen auf eine 6-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen dagegen bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche.

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25 Werktage = du hast 4 komplette Wochen plus einen Tag Urlaub. 21 Arbeitstage = du hast 4 Wochen plus einen Tag Urlaub. In deinem Arbeitsvertrag wird nicht beides stehen als geregelte Arbeitszeiten.

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Also Werktage sind Arbeitstage.Bei 5 Tage in der Woche arbeiten ohne Wochenende,also Samstag und Sonntag frei,wären das für den Monat März 23 Arbeitstage/Werktage.Wenn du 25 Tage Urlaub im Jahr hast ist das fast ein Monat .

Unterschied zwischen arbeitstagen und werkstagen

Der Samstag ist (und war immer) ein Werktag, auch wenn die meisten Menschen samstags keinen Arbeitstag haben.

Wieviel Arbeitstage pro Monat bei einer 5 Tage Woche?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe auf eine Antwort, die mir weiterhilft. Ich habe vertraglich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (5 Tage Woche). Warum schreibt mir mein Arbeitgeber in den Lohnabrechnunge immer Anzahl der Arbeitstage pro Monat mit 21,7?

Ich habe mich in der Personalabteilung erkundigt, und die antworteten mit, das wie folgt gerechnet wird: 52 Wochen pro Jahr x 5 Arbeitstage pro Wochen : 12 Monate = 21,66 Arbeitstage pro Monat!!!!!

Ist das auch eure Meinung? Und darf der AG einfach so die 21,66 Arbeitstage auf 21,7 Arbeitstage aufrunden? Werden bei der Berechnung keine Feiertage (z.B. Ostern, Pfingsten, Weihnachten, usw.) abgezogen? Das sind immerhin jährlich mindestens 10 Feiertage! Meine Rechnung würde folgendermaßen aussehen:

52 Wochen im Jahr x 5 Arbeitstage pro Woche - 10 Feiertage : 12 Monate = 20,83 Arbeitstage im Monat!!

Das ist für mich wichtig zu wissen, da ich den AG wechsele und noch 12,5 Tage Urlaub (für 5 Monate) ausbezahlt bekomme. Wenn mein Gehalt z.B. 3000€ Brutto beträgt, und dies auf die 12,5 Urlaubstage umgerechnet wird, dann ist es schon ein Unterschied, ob mit 20,83 oder 21,7 Arbeitstagen gerechnet wird. Hier die Rechnung: 3000€ Gehalt pro Monat : 21,7 Arbeitstage pro Monat x 2,5 Tage Urlaub pro Monat = 345,6€ Urlaubsabgeltung pro Monat. Wenn ich nun mit 20,8 Arbeitstagen rechne, hätte ich Anspruch auf 364€ pro Monat! Das ist für 5 Monate eine Differenz von 92,4€ - ich finde, dies ist viel Geld!

Wie seht ihr die ganze Sache - wie würdet ihr die Arbeitstage pro Monat berechnen?

VIELEN DANK für eure Mühen und Informationen!!!

Viele Grüße und nochmals Danke!

Unterschied zwischen arbeitstagen und werkstagen

Im Ratgeber las ich kurzlich, dass der gesetzliche Mindesturlaub nach Werktagen gewährt wird. Unser Urlaub wird nach Arbeitstagen festgelegt. Wenn es einen Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen gibt, ergeben sich dann nicht auch unterschiedliche Ansprüche auf die Urlaubshöhe?

Sebastian K., Gera

Nach § 3 Bundesur laubsgesetz beträgt der gesetzliche Urlaub jähr lieh mindestens 24 Werk tage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Auch die gesetzliche Arbeitszeit wird gemäß §3 Arbeitszeitgesetz ebenfalls werktäglich berechnet, wobei sich bei sechs Werktagen in der Woche eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden ergibt.

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Ar beitszeit des Arbeitnehmers jedoch wesentlich kürzer und nicht auf alle sechs Tage in der Woche verteilt. Insbesondere wird am Sonnabend nicht gearbeitet. Aber auch andere flexible Ar beitszeiten sind möglich.

Um den gesetzlichen Forderungen des Ar beitszeitgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes gerecht zu wer den, sind bei der Ur laubsgewahrung die Werktage und die tatsächlichen Arbeitstage rechnerisch so in Beziehung zueinander zu setzen, dass bei der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als sechs Wochentage die Gesamtdauer des Urlaubs durch sechs geteilt und mit der Zahl der Arbeitstage in einer Woche multipliziert wird. Bei einer 5-Tage- Arbeitswoche ergibt der gesetzliche Mindestur laub von 24 Werktagen einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (24: 6 x 5). Aus der gleichen Berechnung folgt, dass bei vier Arbeitstagen in der Woche 16, bei drei Arbeitstagen 12 Ur laubstage gewährt wer den.

In allen drei Fällen er gibt sich eine zusammenhängende arbeitsfreie Zeit von vier Wochen.

Die Mehrzahl der Ar beitnehmer erhält einen weit höheren Urlaub als den gesetzlichen Mindesturlaub. In vielen tariflich gebundenen Betrieben beträgt der Ur laubsanspruch der Ar beitnehmer fünf bis sechs Wochen jährlich.

Wird in den betreffenden Tarifverträgen der Urlaubsanspruch nach Werktagen festgelegt, so ist die beschriebene Berechnung des konkreten Urlaubsanspruchs vor zunehmen. Eine Umrechnung entfällt dann, wenn die Festsetzung der Urlaubshöhe nach Arbeitstagen erfolgt.

Die Umrechnung von Urlaubsansprüchen von Werktagen auf Arbeitstage hat keinen Einfluss auf die Höhe des Ur laubsentgelts. Nach dem Bundesurlaubsgesetz wird dem Arbeitnehmer die Arbeitsvergütung fortgezahlt. Das Ur laubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Ar beitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs er halten hat (§ 11 Bundesurlaubsgesetz). Eine geringere Wochenarbeitszeit beeinträchtigt also nicht den Freistellungszeitraum, sie spiegelt sich aber (z.B. bei Teilzeitbeschäftigten) in der Höhe der Urlaubsvergutung wider da diese während des Urlaubs der tatsächlich ausfallenden Arbeitszeit entspricht.

Dr. PETER RAINER

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