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Nachdem Sie alles Notwendige veranlasst haben, füllen Sie gemein­sam mit dem Fahrer des anderen Fahr­zeugs den Europä­ischen Unfall­bericht aus. In diesem Formu­lar werden der Schadens­hergang und alle wesent­­lichen Daten fest­gehalten.

  • Tragen Sie neben Ihren eigenen auch die Kontakt­daten von Zeugen ein, die etwas zum Unfall­hergang sagen können.
  • Geben Sie unter der Kästchen­reihe die Summe der ange­kreuzten Felder an. Sonst ist der Bericht un­gültig.
  • Unter­schreiben Sie keine Formu­lare, die in einer Sprache ver­fasst sind, die Sie nicht verstehen.
  • Schicken Sie das Formular möglichst zeit­nah an Ihre Versicherung.

Keine Sorge: Indem Sie den Unfall­bericht ausfüllen, gestehen Sie keine Schuld am Unfall ein. Es geht hier ledig­lich darum, die Fakten festzu­halten und zu dokumentieren.

Den Europäischen Unfall­bericht sollten Sie sich aus­drucken und idealer­weise immer im Handschuh­fach haben. Dann ist er nach einem Unfall gleich griffbereit.

Nach einem selbst verschuldeten Unfall kann es vorteil­haft sein, einen kleiner­en Schaden am eigenen be­zieh­ungs­weise am anderen Fahr­zeug selbst zu be­gleichen. So behal­ten Sie Ihren Schaden­freiheits­rabatt und können unter Um­ständen eine Menge Geld sparen. Sollten Sie sich dafür ent­scheiden, setzen Sie eine Abfindungs­erklärung auf und lassen Sie diese vom Unfall­gegner unter­schreiben.

So könnte eine Abfindungserklärung aussehen:

Ich bestätige hiermit als Geschädig­ter (Vor­name, Name, Personalausweis-Nr., Telefon, Straße, Postleit­zahl, Ort, Fahrzeug mit Kennzeichen - wenn abweichend: Fahrzeughalter), für den Unfall am/in (Datum/Unfall­ort) von (Vor­name, Name, Personalausweis-Nr., Telefon, Straße, Postleit­zahl, Ort, Fahrzeug mit Kennzeichen - wenn abweichend: Fahrzeughalter) für den entstand­enen Sach­schaden eine Ent­schädigung von XY Euro er­halten zu haben und erkläre für mich und meinen Rechts­nach­folger ausdrück­lich, in diesem Schadens­fall abgefunden worden zu sein.

Ort, Datum Unterschrift (Unfallverursacher, Geschädigter)

In folgenden Fällen musst du die Polizei verständigen:

  • Hoher Sachschaden
  • Verletzte Personen
  • Unfallstelle, die nicht abgesichert werden kann

Notrufnummern

  • Europaweite Notrufnummer: 112 (bei Unfällen)

Wenn du einen Notruf unter der 112 absetzt, wird je nach Notfall die Feuerwehr, Polizei und der Rettungsdienst verständigt. Du musst also nicht mehrere Anrufe tätigen.

  • Polizei-Notrufnummer: 110 (nur bei Verbrechen)

Mit der 110 erreichst du die nächste Polizeidienststelle. Die Nummer kannst du wählen, wenn du gezielt nur die Polizei verständigen möchtest. Sie ist für das Melden von Verbrechen vorgesehen, zum Beispiel wenn du Zeuge einer Straftat bist.

Auf der Autobahn gibt es außerdem Notrufsäulen, an denen du Hilfe rufen kannst.

Wann muss ich den Unfall der Polizei melden?

Gibt es einen Verdacht auf Straftaten, musst du die Polizei benachrichtigen. Das gilt vor allem bei Fahrerflucht und dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen. Auch wenn die Schuldfrage unklar ist, solltest du die Polizei rufen.

Bei einem Bagatellschaden oder wenn du beim Einparken ein anderes Auto gestreift hast, musst du die Polizei nicht verständigen. Es reicht, die Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Mehr dazu erfährst du später.

4. Unfall dokumentieren

Notiere zunächst die wichtigsten Daten aller am Unfall beteiligten Personen und Schäden. Das sind:

  • Amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Halter, Fahrzeugführer, Verletzten und Unfallzeugen
  • Schäden an den Fahrzeugen oder Sachen (z.B. mitgeführtes Gepäck oder Kleidung)
  • Versicherungsscheinnummern und Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren oder Flüssigkeiten)

Du solltest außerdem eine Unfallskizze anfertigen, die Folgendes enthalten muss:

  • Straßenverlauf: Die verschiedenen Spuren von mehrspurigen Straßen müssen deutlich zu erkennen sein. Auf einem Parkplatz müssen alle parkenden Fahrzeuge in der Nähe der Unfallstelle eingezeichnet werden.
  • vorhandene Straßenschilder: Vermerke bei Unfällen auf Kreuzungen alle relevanten Straßenschilder.
  • Position und Fahrtrichtung der Fahrzeuge: Jedes Auto muss einem Fahrer zugeordnet werden können. Es helfen farbige Markierungen oder Nummern.
  • Augenzeugen: Gibt es Augenzeugen, sollten ihre Positionen angegeben werden.
  • Fußgänger, Bäume und Hindernisse: Ist es relevant, sollten die Positionen der Fußgänger, Bäume oder Hindernisse rund um die Unfallstelle abgebildet werden.

Ereignet sich der Unfall im Ausland, nutze bitte den Europäischen Unfallbericht. Du solltest das Dokument immer im Handschuhfach haben.

5. Unfall der Versicherung melden

Bist du der Unfallverursacher, musst du den Schaden sofort deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Die meisten Versicherer stellen dafür online ein Formular zur Verfügung.

Bist du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, musst du den Schaden dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners melden. Kennst du den Versicherer nicht, kannst du dich beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 2502600 erkundigen. Dort musst du das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners angeben.

Tipp: Damit du auch im Ausland einen Nachweis für deine Kfz-Haftpflichtversicherung hast, benötigst du die Grüne Versicherungskarte. Welche Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland zahlt, erfährst du in unserem Ratgeber „Sicher im Ausland“.

Richtiges Verhalten als Unbeteiligter bei Unfällen

Auch wenn du nicht direkt an einem Unfall beteiligt bist, musst du aufmerksam handeln, besonders auf der Autobahn oder im Tunnel.

Rettungsgasse bilden

Bei einem Stau auf der Autobahn bist du und alle anderen Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Nur so können die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte schnell zum Unfallort gelangen. So bildet ihr die Rettungsgasse richtig:

  • Die Rettungsgasse muss immer zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren gebildet werden.
  • Auf der linken Fahrspur: nach links ausweichen.
  • Auf den übrigen Fahrspuren: nach rechts ausweichen.

Tipp: In unserem Ratgeber findest du weitere Informationen zur Rettungsgasse.

Ich bin an einem Unfall beteiligt. Welches Dokument müssen ich anderen Unfallbeteiligten auf Verlangen vorweisen?

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Sie sind an einem unfall beteiligt welches dokument müssen sie

Das was er wissen will ....

Denn wenn nicht würde er einfach die Polizei rufen und die nehmen dann schon deine relevanten Daten auf
Ein Personalausweis und deine Versicherung sollten aber reichen wenn ihr das ohne Polizei macht

Wenn mein Gegenüber aber auch nur überlegt ob er mir das geben soll würd ich direkt die Cops rufen

Sie sind an einem unfall beteiligt welches dokument müssen sie

Versicherungsnummer und Perso. Alles andere Google.

Soll ich mir jetzt mit dem geld ein neues auto kaufen?Oder erstmal abwarten was kommt
Bitte um Hilfe

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