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! Für Erstimpfungen ab 12 Jahren werden derzeit nur Einzeltermine vergeben. Bitte buchen Sie selbstständig einen zweiten Termin im Abstand von 4 Wochen. ! Bei der Buchung von Terminen für Kinder (5-11 Jahre) wird automatisch ein Termin zur Zweitimpfung im Abstand von 3 Wochen vergeben. ! Auf der Buchungsplattform finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Impfstellen. ! Impftermine mit dem Impfstoff von Novavax können von allen Personen ab 18 gebucht werden.
In den stationären Impfstellen und bei den mobilen Teams können sich alle Personen ab 12 Jahren impfen lassen. Eine Auffrischimpfung ist ab 12 Jahren möglich. Die 2. Auffrischimpfung kann über das Buchungsportal für Personen von 70 Jahren und älter, Betreuten in Pflegeeinrichtungen, immungeschwächten Menschen (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung) und von medizinischem und Pflege-Personal (frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung) gemäß der Ankündigungen der STIKO gebucht werden. Hier finden Sie die entsprechende Mitteilung der STIKO. Kinderimpfungen Alle Informationen bzgl. Impfungen von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier: FAQ zu Kinderimpfungen
In allen Impfstellen sind derzeit Doppeltermine für Kinderimpfungen verfügbar. Als weitere Alternative finden Sie offene Impfaktionen für Kinder in der Liste auf dieser Seite, die gesondert gekennzeichnet sind. Was wird geimpft?Moderna/BioNTech Hauptsächlich wird der Impfstoff der Firma Moderna angeboten und verimpft. Die STIKO empfiehlt dessen Verwendung ab 30 Jahren, zugelassen ist dieser ab 12 Jahren. Personen unter 30 Jahren und Schwangere werden in den Impfstellen mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft. Abweichungen sind bei besonderen medizinischen Konstellationen möglich. Eine generelle Wahlfreiheit beim Impfstoff besteht jedoch nicht. Novavax Seit dem 24.02. können Termine mit dem Impfstoff von Novavax gebucht werden. Eine Priorisierung besteht bei diesem Impfstoff nicht mehr. Wo wird geimpft?In Schleswig-Holstein gibt es zahlreiche Impfmöglichkeiten für Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen. ArztpraxenIn den Arztpraxen können Sie sich nach Terminvereinbarung impfen lassen. Ärztinnen und Ärzte, die eine Corona-Schutzimpfung anbieten, finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Website der KVSH (Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein) Karte ergänzender ImpfangeboteZur interaktiven Karte mit Impfangeboten Mit Termin: ImpfstellenBuchen Sie Ihren Impftermin in einer Impfstelle online! Zur Buchungsplattform für Termine für die Corona-Schutzimpfung Wenn Sie technische Probleme bei der Terminbuchung haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline unter Telefon: 0800 455 655 0 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr). Ohne Termin: Offene ImpfaktionenSamstags finden in den Impfstellen des Landes offene Impfaktionen ohne Termin von 10:30 - 19:00 Uhr statt.
Bei den offenen Impfaktionen können Sie sich ohne Termin impfen lassen. Bringen Sie bitte etwas Geduld mit, es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Warteschlangen bilden. Bitte achten Sie auf die Anweisungen vor Ort und gehen Sie respektvoll mit den Mitarbeitenden um.
Hier finden Sie ergänzend zur Karte eine chronologische Übersicht der offenen Angebote. ! ACHTUNG: Bei der nachfolgenden Liste handelt es sich um eine Planung der Impfaktionen. Die Termine und Uhrzeiten können sich ggf. ändern. Impfaktionen im Land (Stand 18.03.2022 - 12:00 Uhr) (PDF 333KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm) Impfungen an den SchulenSämtlichen Berufsschulen und sämtlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein wurde der Besuch eines mobilen Impfteams angeboten. Die Schülerinnen und Schüler wurden per Brief über das Angebot informiert. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Schulleitungen ob und wann eine Impfaktion in der Schule stattfinden wird. Betriebsmediziner/innenWenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin. Diese führen gegebenenfalls auch Impfungen durch. DownloadsWichtige Impf-Dokumente, wie Aufklärungsbögen, Anamnesebögen usw. Info-Material zur Impfkampagne Mehrsprachige Informationen / multilingual informationMehrsprachige Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Wichtigste in Kürze:
Im Zusammenhang mit den Impfungen gegen COVID-19 kommen viele Fragen auf: Welche Impfstoffe gibt es? Wie gut schützen sie? Gibt es Nebenwirkungen? Zu wichtigen Fragen geben wir hier Antworten. Den Artikel halten wir stets aktuell - denn die Lage verändert sich immer wieder. Wie weit sind die Impfstoffe und wie werden sie für Deutschland zugelassen?Zuständig dafür, einen Impfstoff und die Studien der Hersteller zu prüfen, ist zunächst die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Diese Behörde gibt der Europäischen Kommission eine Empfehlung, ob ein Impfstoff zugelassen werden kann. In Deutschland wiederum prüft dann das Paul-Ehrlich-Institut jede Charge. Die Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer sowie von Moderna, AstraZeneca und von Johnson & Johnson sind für alle EU-Länder zugelassen worden. Der neue proteinbasierte Impfstoff von NovavaxDie EU-Kommission hat dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ebenfalls eine bedingte Zulassung erteilt. Damit sind in Deutschland nunmehr 5 Impfstoffe zugelassen. Nuvaxovid® besteht aus künstlich hergestellten Virusproteinen und einem Wirkverstärker. Der Impfstoff enthält keine abgetöteten Virusbestandteile, wie es bei klassischen Totimpfstoffen der Fall ist. Aber auch mRNA- und Vektorimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren und können so gesehen mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden. Mehr über Impfstofftypen lesen Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts. Mit dem 5. zugelassenen Impfstoff können Sie sich voraussichtlich ab Februar 2022 vor einer Erkrankung schützen. Verimpft werden auch hier 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen. Die Ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt den Impfstoff ab 18 Jahren. In der Schwangerschaft und Stillzeit wird der Impfstoff aufgrund mangelnder Daten nicht empfohlen. Können Schwangere und Stillende aus medizinischen Gründen (Kontraindikationen) nicht mit einem mRNA Vakzin geimpft werden, kann in Einzelfallentscheidungen doch der Impfstoff von Novavax zum Einsatz kommen.Liegt aufgrund einer Immunschwäche eine medizinische Kontraindikation vor oder gab es diese bei bisherigen anderen Impfwirkstoffen, kann mit Novavax geimpft werden. Besteht nach einer ersten Impfung bzw. auch nach der zweiten Impfung eine medizinische Kontraindikation gegen einen mRNA Wirkstoff, so kann die Grundimmunisierung bzw. die Auffrischung mit Novavax fortgesetzt werden - auch wenn der Wirkstoff noch nicht für eine Auffrischungsimpfung empfohlen ist. Ebenso ist es möglich, nach einer durchgemachten Corona Infektion die Grundimmunisierung mit Novavax zu vervollständigen. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt. |