Mit welchem impfstoff werden über 70 jährige geimpft

link Zur Buchungsplattform

! Für Erstimpfungen ab 12 Jahren werden derzeit nur Einzeltermine vergeben. Bitte buchen Sie selbstständig einen zweiten Termin im Abstand von 4 Wochen.

! Bei der Buchung von Terminen für Kinder (5-11 Jahre) wird automatisch ein Termin zur Zweitimpfung im Abstand von 3 Wochen vergeben.

! Auf der Buchungsplattform finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Impfstellen.

! Impftermine mit dem Impfstoff von Novavax können von allen Personen ab 18 gebucht werden.

In den stationären Impfstellen und bei den mobilen Teams können sich alle Personen ab 12 Jahren impfen lassen.
In den Impfstellen können Erst-, Zweit-, oder Auffrischimpfungen gebucht werden. Bei einer Auffrischimpfung muss der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung (immer 2 Impfungen auch bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson) mindestens 3 Monate und zu einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson mindestens 28 Tage, betragen.

Eine Auffrischimpfung ist ab 12 Jahren möglich.

Die 2. Auffrischimpfung kann über das Buchungsportal für Personen von 70 Jahren und älter, Betreuten in Pflegeeinrichtungen, immungeschwächten Menschen (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung) und von medizinischem und Pflege-Personal (frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung) gemäß der Ankündigungen der STIKO gebucht werden. Hier finden Sie die entsprechende Mitteilung der STIKO.

Kinderimpfungen

Alle Informationen bzgl. Impfungen von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier: FAQ zu Kinderimpfungen

In allen Impfstellen sind derzeit Doppeltermine für Kinderimpfungen verfügbar.
Die Termine finden immer donnerstags und mittwochs nachmittags statt. In Neumünster werden an allen Nachmittagen Impftermine für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren angeboten.

Als weitere Alternative finden Sie offene Impfaktionen für Kinder in der Liste auf dieser Seite, die gesondert gekennzeichnet sind.

Was wird geimpft?

Moderna/BioNTech

Hauptsächlich wird der Impfstoff der Firma Moderna angeboten und verimpft. Die STIKO empfiehlt dessen Verwendung ab 30 Jahren, zugelassen ist dieser ab 12 Jahren. Personen unter 30 Jahren und Schwangere werden in den Impfstellen mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft. Abweichungen sind bei besonderen medizinischen Konstellationen möglich.

Eine generelle Wahlfreiheit beim Impfstoff besteht jedoch nicht.

Novavax

Seit dem 24.02. können Termine mit dem Impfstoff von Novavax gebucht werden. Eine Priorisierung besteht bei diesem Impfstoff nicht mehr.

Wo wird geimpft?

In Schleswig-Holstein gibt es zahlreiche Impfmöglichkeiten für Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen.

Arztpraxen

In den Arztpraxen können Sie sich nach Terminvereinbarung impfen lassen. Ärztinnen und Ärzte, die eine Corona-Schutzimpfung anbieten, finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Website der KVSH (Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein)

Karte ergänzender Impfangebote

Zur interaktiven Karte mit Impfangeboten

Mit Termin: Impfstellen

Buchen Sie Ihren Impftermin in einer Impfstelle online!

Zur Buchungsplattform für Termine für die Corona-Schutzimpfung

Wenn Sie technische Probleme bei der Terminbuchung haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline unter Telefon: 0800 455 655 0 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr).

Ohne Termin: Offene Impfaktionen

Samstags finden in den Impfstellen des Landes offene Impfaktionen ohne Termin von 10:30 - 19:00 Uhr statt.

Bei den offenen Impfaktionen können Sie sich ohne Termin impfen lassen.
An einigen Standorten finden auch Impfungen für Kinder im Alter von 5-11 Jahren statt. Die einzelnen Standorte können Sie der interaktiven Karte entnehmen.

Bringen Sie bitte etwas Geduld mit, es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Warteschlangen bilden. Bitte achten Sie auf die Anweisungen vor Ort und gehen Sie respektvoll mit den Mitarbeitenden um.

Hier finden Sie ergänzend zur Karte eine chronologische Übersicht der offenen Angebote.

! ACHTUNG: Bei der nachfolgenden Liste handelt es sich um eine Planung der Impfaktionen. Die Termine und Uhrzeiten können sich ggf. ändern.

Impfaktionen im Land (Stand 18.03.2022 - 12:00 Uhr) (PDF 333KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

Impfungen an den Schulen

Sämtlichen Berufsschulen und sämtlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein wurde der Besuch eines mobilen Impfteams angeboten. Die Schülerinnen und Schüler wurden per Brief über das Angebot informiert. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Schulleitungen ob und wann eine Impfaktion in der Schule stattfinden wird.

Betriebsmediziner/innen

Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin. Diese führen gegebenenfalls auch Impfungen durch.

Downloads

Wichtige Impf-Dokumente, wie Aufklärungsbögen, Anamnesebögen usw.

Info-Material zur Impfkampagne

Mehrsprachige Informationen / multilingual information

Mehrsprachige Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Bürger:innen eine Auffrischungsimpfung.
  • Die kostenlosen Auffrischungsimpfungen bekommen Sie bei niedergelassenen Ärzt:innen, mobilen Impfteams, Betriebsärzt:innen oder den Impfzentren der Länder.

Im Zusammenhang mit den Impfungen gegen COVID-19 kommen viele Fragen auf: Welche Impfstoffe gibt es? Wie gut schützen sie? Gibt es Nebenwirkungen? Zu wichtigen Fragen geben wir hier Antworten. Den Artikel halten wir stets aktuell - denn die Lage verändert sich immer wieder.

Wie weit sind die Impfstoffe und wie werden sie für Deutschland zugelassen?

Zuständig dafür, einen Impfstoff und die Studien der Hersteller zu prüfen, ist zunächst die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Diese Behörde gibt der Europäischen Kommission eine Empfehlung, ob ein Impfstoff zugelassen werden kann. In Deutschland wiederum prüft dann das Paul-Ehrlich-Institut jede Charge.

Die Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer sowie von Moderna, AstraZeneca und von Johnson & Johnson sind für alle EU-Länder zugelassen worden.

Der neue proteinbasierte Impfstoff von Novavax

Die EU-Kommission hat dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ebenfalls eine bedingte Zulassung erteilt. Damit sind in Deutschland nunmehr 5 Impfstoffe zugelassen. Nuvaxovid® besteht aus künstlich hergestellten Virusproteinen und einem Wirkverstärker.

Der Impfstoff enthält keine abgetöteten Virusbestandteile, wie es bei klassischen Totimpfstoffen der Fall ist. Aber auch mRNA- und Vektorimpfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren und können so gesehen mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden. Mehr über Impfstofftypen lesen Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Mit dem 5. zugelassenen Impfstoff können Sie sich voraussichtlich ab Februar 2022 vor einer Erkrankung schützen. Verimpft werden auch hier 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen. Die Ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt den Impfstoff ab 18 Jahren. In der Schwangerschaft und Stillzeit wird  der Impfstoff aufgrund mangelnder Daten nicht empfohlen. Können Schwangere und Stillende aus medizinischen Gründen (Kontraindikationen) nicht mit einem mRNA Vakzin geimpft werden, kann in Einzelfallentscheidungen doch der Impfstoff von Novavax zum Einsatz kommen.Liegt aufgrund einer Immunschwäche eine medizinische Kontraindikation vor oder gab es diese bei bisherigen anderen Impfwirkstoffen, kann mit Novavax geimpft werden.

Besteht nach einer ersten Impfung bzw. auch nach der zweiten Impfung eine medizinische Kontraindikation gegen einen mRNA Wirkstoff, so kann die Grundimmunisierung bzw. die Auffrischung mit Novavax fortgesetzt werden - auch wenn der Wirkstoff noch nicht für eine Auffrischungsimpfung empfohlen ist. Ebenso ist es möglich, nach einer durchgemachten Corona Infektion die Grundimmunisierung mit Novavax zu vervollständigen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.