Leasing oder finanzierung vergleich

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Dieses Problem kennen viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Das alte Auto hat den Geist aufgegeben oder es reicht vom Platzangebot nicht mehr, weil die Familie Zuwachs bekommen hat. Ein neues Gefährt muss also her – aber das eigene Girokonto hat auch schon einmal bessere Zahlen gesehen. Das Auto muss also geleast beziehungsweise finanziert werden.

Wenn die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer sich einen Neuwagen zulegen, zahlen sie nur noch in den wenigsten Fällen bar: Mehr als 60 Prozent der Fahrzeuge werden hierzulande finanziert oder geleast, das ist das Ergebnis des Dat-Reports 2021. Mit der richtigen Finanzierungsstrategie können auch Sie viel Geld sparen.

 

Was ist Leasing und wie funktioniert das?

Eines sollten Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug über Leasing finanzieren wollen, auf jeden Fall beachten: Leasing ist kein Ratenkauf. Grundsätzlich müssen Sie das Fahrzeug am Ende des Leasingzeitraums an die Leasinggesellschaft zurückgeben. Außerdem gilt: Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag, so wie bei einem Autokredit, ist grundsätzlich nicht möglich – wenn die Leasinggesellschaft bei einer solchen Vertragskündigung mitmacht, lässt sie sich das finanziell entgelten. Einzige Ausnahme: Sie haben noch einen älteren Vertrag mit Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Diese Leasingverträge können Sie auch nach Jahren noch widerrufen.

Die Zahlungen an die Leasinggesellschaft bestehen aus der Mietsonderzahlung, die bei Vertragsbeginn geleistet wird, und den monatlichen Raten. Bei der Mietsonderzahlung handelt es sich um eine Vorauszahlung, welche die Kreditsumme reduziert (und somit die Sicherheit für die Leasinggesellschaft erhöht). Die beiden gebräuchlichsten Vertragsformen sind das Kilometer- und das Restwert-Leasing. 

Vorteile beim Leasing

  • Planungssicherheit durch feste monatliche Rate
  • Stets neue Modelle
  • Keine Probleme bei späterem Verkauf

Nachteile beim Leasing

  • Pkw bleibt im Eigentum der Leasinggesellschaft
  • Kein vorzeitiger Ausstieg möglich
  • Eventuelle Probleme bei Fahrzeugrückgabe
 

Kilometer-Leasing

Beim Kilometer-Leasing wird über die gefahrenen Kilometer abgerechnet. Sie werden bei Vertragsabschluss vereinbart, zum Beispiel für ein 36-Monats-Leasing 60.000 Kilometer. Fahren Kundinnen und Kunden (Fachjargon: Leasingnehmer) mehr, müssen sie pro Kilometer einen zuvor fest vereinbarten Satz nachzahlen, fahren sie weniger, bekommen sie für jeden Kilometer Geld zurück.

Sie sollten generell darauf achten, dass Sie für Ihren Leasingvertrag keine unrealistisch niedrige Fahrleistung ansetzen, um die Raten zu drücken. Das gilt häufig für Sonderangebote, die aggressiv beworben werden – mit einer attraktiven Monatsrate. Um diese Rate klein zu bekommen, wird in vielen Fällen die Mietsonderzahlung besonders hoch angesetzt – oder die Fahrleistung besonders niedrig.

Die günstige Monatsrate für ein Mittelklasseauto mit 10.000 Kilometern jährlicher Fahrleistung bleibt nur dann wirklich günstig, wenn Sie auch wirklich wenig fahren. Sonst müssen Sie am Vertragsende reichlich nachzahlen. Üblicherweise sollte man als normaler Autofahrer pro Jahr zwischen 15.000 und 20.000 Kilometer ansetzen.

Das Kilometer-Leasing ist für die Kundinnen und Kunden das sicherste Modell, weil die Leasinggesellschaft nach Vertragsablauf das Risiko mit dem Verkauf des Gebrauchtwagens trägt. Im Normalfall gibt der Kunde das Auto der Leasinggesellschaft zurück und fertig. Streit ist allerdings programmiert bei der Frage, ob das Auto Mängel hat, die über normalen Verschleiß hinausgehen oder gar die Betriebssicherheit gefährden. Dann nämlich muss der Kunde zahlen. Diesen Unsicherheitsfaktor einmal ausgeklammert, hat das Kilometer-Modell für Sie den Vorteil, dass Sie die Kosten genau planen können.

 

Restwert-Leasing

Das Restwert-Leasing lässt sich dagegen kaum genau kalkulieren. Bei Abschluss des Vertrags wird ein Wert festgelegt, den Sie am Ende der Vertragslaufzeit als Abschlusszahlung leisten müssen. Im Idealfall ist dies genau der Betrag, den das Auto noch auf dem Gebrauchtmarkt erlöst. Allerdings lässt sich nicht mit Sicherheit über zwei, drei Jahre voraussagen, wie sich der Gebrauchtwagenmarkt für ein bestimmtes Auto entwickeln wird. Liegt der von einem Gutachter ermittelte Fahrzeugwert bei Rücknahme unter dem kalkulierten Restwert, müssen Sie nachzahlen.

Ist das Auto mehr wert als vorher angenommen, kassiert die Leasinggesellschaft den Mehrerlös, wenn der Vertrag keine Mehrerlösklausel enthält. Die meisten Verträge enthalten aber eine solche Klausel, dann bekommen Sie vom Mehrerlös 75 Prozent, die Leasinggesellschaft 25 Prozent. Nur wenn Sie auch Ihr nächstes Auto bei der Gesellschaft leasen, verzichtet die Leasinggesellschaft auf ihre 25 Prozent und schreibt Ihnen den vollen Mehrerlös gut. Sie können dann dieses Geld als Sonderzahlung fürs neue Auto verwenden.

  • Achtung: Im Wertgutachten wird der sogenannte Händlereinkaufspreis angesetzt. Der liegt um rund 20 Prozent unter dem Marktpreis des Gebrauchtwagens. Tipp: Selber eine Anzeige aufgeben und einen Käufer suchen, der das Auto bei der Leasinggesellschaft zum kalkulierten Restwert auslöst. Diese Mühe kann bares Geld sparen.

Auf eines sollen Sie jedoch schon bei Abschluss des Leasingvertrags achten: Um die Raten möglichst klein zu halten, wird der Restwert oft viel zu hoch kalkuliert. Wenn das Auto dann nicht zu diesem Preis verkauft werden kann, müssen Sie nachzahlen. Dieses Geld fehlt dann beim nächsten Autokauf.

 

Richtig teuer kann Leasing dann werden, wenn das Auto gestohlen wird oder bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet. Denn die eigene Kasko- oder die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt nicht den Neu-, sondern nur den Wiederbeschaffungswert. Der liegt wegen des hohen Wertverlustes im ersten Jahr deutlich unter dem Ablösewert des Leasingvertrags. Die finanzielle Lücke geht zu Lasten des Kunden.

 

Oft missverstanden – das Andienungsrecht

Das sogenannte Andienungsrecht ist in vielen Restwert-Verträgen enthalten und wird von Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals missverstanden. Diese Klausel gibt der Leasinggesellschaft das Recht, vom Kunden den Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit rechtlich bindend zu verlangen.

Umgekehrt, und das verstehen viele Kunden falsch, hat der Kunde aber eben keinen Anspruch auf Übernahme des Autos. Sprich: Bringt das Auto einen höheren Preis als den kalkulierten Restwert, vermarktet die Leasinggesellschaft das Auto. Liegt der tatsächliche Preis unter dem Restwert, muss der Kunde das Auto zum Restwert kaufen – zahlt also drauf.

Übrigens ist es natürlich auch nicht sinnvoll, die Raten hoch anzusetzen, damit der Restwert besonders niedrig ausfällt: Dann macht die Leasinggesellschaft beim Verkauf ein gutes Geschäft, von dem der Käufer nur zu 75 Prozent profitiert.

 

Was ist eine Finanzierung?

Für größere Anschaffungen ist ein klassischer Ratenkredit beziehungsweise ein spezieller Autokredit sinnvoll. Diese Darlehen werden meist zu Laufzeiten zwischen zwölf und 120 Monaten abgeschlossen. Der Kreditzins wird als sogenannter effektiver Jahreszins angegeben. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Der Effektivzins ist die erste Nenngröße, auf die Sie achten müssen, wenn sie sich auf die Suche nach dem günstigsten Kredit machen. Der Effektivzins gibt auf einen Blick Aufschluss, wie teuer das geliehene Geld ist. Denn hier wird nicht nur der reine Kapitalzins berücksichtigt, auch die anfallenden Gebühren müssen eingerechnet werden. So berechnen die meisten Banken zwischen ein und drei Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr. Das verteuert den Kredit.

Entscheidend für Ihre Kreditauswahl sollte immer der sogenannte Zwei-Drittel-Zinssatz sein, also der Zins, den auch zwei Drittel aller Kunden in der Praxis bekommen.

Während die Bearbeitungsgebühren im Effektivzins einkalkuliert sind, können aber noch andere Kosten entstehen. Besonders gerne bieten die Banken ihren Kunden zusätzlich eine Restschuldversicherung an. Verbraucherschützer sehen diese Police allerdings kritisch. Sie sei meist nicht nötig und verteuere zudem den Effektivzins um ein Vielfaches.

 

Leasing und Finanzierung im direkten Vergleich

Welche Vor- und Nachteile beide Varianten bringen, zeigt am besten der direkte Vergleich. Leasing ist im Gegensatz zum herkömmlichen Autokredit ausgesprochen teuer. Als Beispiel dient ein Volkswagen Golf, Listenpreis aktuell bei mehr als 27.000 Euro. Beim Leasing bleibt nach 48 Monaten eine satte Restschuld offen, daraus resultiert dann ein effektiver Jahreszins von mehr als 22 Prozent. Beim Ratenkauf ist hingegen das Fahrzeug nach 48 Monaten komplett abbezahlt. 

Beispielrechnung VW Golf

Leasing Klassischer Autokredit
 Listenpreis  27.615 Euro
 27.615 Euro
 Effektiver Jahreszins
 22,04 Prozent
 2,39 Prozent
 Monatsrate  338 Euro
 603,51 Euro
 Laufzeit  48 Monate
 48 Monate
 Gesamtkosten  16.224 Euro
 28.968,48 Euro
 

Lohnt sich Leasing im Vergleich zur Finanzierung?

Ob es sich für Sie lohnt einen Pkw zu leasen oder zu finanzieren, hängt ganz davon ab, was Sie speziell benötigen. Wechseln Sie gerne regelmäßig das Gefährt? Dann ist ein Leasingangebot für Sie wahrscheinlich die bessere Wahl. Doch gerade bei den aktuellen Mini- und Negativzinsen lohnt sich ein klassischer Autokredit. So können Sie derzeit mit deutlich unter drei Prozent pro Jahr Ihren Neuwagen finanzieren und werden gleichzeitig nach Vertragslaufzeit Eigentümer des Fahrzeugs. Allerdings müssen Sie das Fahrzeug dann noch mehrere Jahre behalten, damit das Darlehen günstiger ist.

Doch auch bei einer Finanzierung des Wunschautos gibt es große Unterschiede und Sie können Geld verlieren. Lesen Sie in unserem Ratgeber zur Neuwagen-Finanzierung, worauf Sie achten sollten und ob ein Darlehen beim Händler immer die bessere Wahl ist.