Konto gesperrt wie komme ich an mein geld

Dass sich ein Sparbuch in den heutigen Zeiten wegen der Niedrigzinsen kaum noch lohnt, ist kein Geheimnis. Um im Alltagsleben zurechtzukommen, ben�tigt man aber immer noch ein Bankkonto, �ber das man auf sein Geld zugreifen kann. In einigen F�llen hat die Bank allerdings das Recht, Konten zu sperren. Wann ist das m�glich und kann es Ihnen auch passieren?

Konto gesperrt - die Folgen

Die Folgen einer Kontosperrung durch die Bank sind vor allem eines: �rgerlich. Ist das Konto gesperrt, kann man �ber das darauf liegende Geld nicht mehr verf�gen. Es kann nichts abgehoben werden, �berweisungen werden nicht get�tigt, auch keine Dauerauftr�ge. Das ist vor allem dann fatal, wenn es dadurch dazu kommt, dass Schulden nicht beglichen werden, und man im Zweifelsfall einen negativen Schufa-Eintrag wegen Nichtzahlung bekommt. Das Geld bleibt aber wo es ist: auf dem Konto. Es liegt immer noch dort, nur der Umgang damit ist dem Kontoinhaber bei einer Kontosperrung nicht mehr gestattet.

Gr�nde f�r die Kontosperrung

Es gibt eine Reihe von Gr�nden, die es der Bank erlauben, ein Konto zu sperren. Ein naheliegender ist der, dass der Kunde die Sperrung selbst verlangt hat. Wer seine Karte verliert - im Automaten vergessen oder der Geldbeutel wurde gestohlen - wendet sich meist direkt an seine Bank und verlangt, die Karte beziehungsweise das Konto sperren zu lassen, damit niemand Unbefugtes �ber die Bankkarte auf das Konto zugreifen kann.

Aber nicht nur auf Verlangen des Kunden kann die Bank ein Konto sperren. Sie darf dies beispielsweise auch aus Sicherheitsgr�nden. Wird die PIN wiederholt falsch eingegeben, ist es der Bank erlaubt, die Karte einzuziehen und das Konto zu sperren. Das ist auch m�glich, wenn ungew�hnlich hohe Geldsummen �ber das Konto transferiert beziehungsweise abgehoben werden.

Die Bank darf ein Konto au�erdem bei einem sogenannten vertragswidrigen Verhalten sperren. Dies w�re zum Beispiel dann der Fall, wenn Raten zu sp�t bezahlt werden oder das Konto h�ufig oder ungenehmigt �berzogen wird. Wird der Dispo-Rahmen �berzogen oder ein Konto ohne Dispo l�uft ins Minus, ist die Bank im Recht, das Konto zu sperren.

Geldw�sche oder Todesfall berechtigen zur Kontosperrung

Auch Dritte k�nnen die Bank beauftragen, ein bestimmtes Konto zu sperren. Dies ist beispielsweise bei Straftaten der Fall. Besteht der Verdacht auf Geldw�sche bei einem Kontoinhaber, kann die Staatsanwaltschaft der Bank auftragen, das Konto zu sperren. Auch bei Zwangsvollstreckungen, bei denen es zu einer Kontopf�ndung kommt, hat die Bank das Recht, ein Konto zu sperren.

Das Konto wird ebenfalls gesperrt, wenn der Kontoinhaber verstirbt und er keiner anderen Person eine Vollmacht �ber sein Konto einger�umt hat. Achtung hierbei auch im Fall eines gemeinsamen Kontos: Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, dass der �berlebende Inhaber allein �ber das urspr�nglich gemeinsame Konto verf�gen darf, hat er das Nachsehen. Das Konto wird gesperrt und nur die Erben des Verstorbenen k�nnen die Sperrung aufheben lassen.

Redaktion finanzen.net

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Konto gesperrt wie komme ich an mein geld
Bei einer Kontosperrung sind keine Auszahlungen am Automaten mehr möglich.

Laut Angaben des Statistik-Portals „Statista“ gab es Ende des Jahres 2016 rund 102,7 Millionen Girokonten in Deutschland. Die meisten davon wurden bei Landesbanken und Sparkassen geführt, es folgen Kreditbanken sowie genossenschaftliche Zentralbanken und Kreditgenossenschaften.

Ein eigenes Konto bei der Bank ist für Personen äußerst wichtig. Ohne ein solches erweisen sich so alltägliche Dinge wie das Zahlen der Miete oder der Stromrechnung als fast unüberwindbares Hindernis. Umso größer ist der Schreck, wenn es zu einer Kontosperrung kommt. Welche Bedeutung diese hat und wann ein Konto gesperrt werden kann, erklären wir im Folgenden.

Welche Folgen hat eine Kontosperre?

Kontosperren führen dazu, dass der Kontoinhaber keinen Zugriff mehr auf sein Guthaben hat. Er kann kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen vornehmen.

Wann wird ein Konto gesperrt?

Das kann viele Gründe haben. Die Bank kann beispielsweise eine Kontosperrung anordnen, wenn der Kontoinhaber den Dispokredit überzieht oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Welche Folgen hat eine Kontopfändung?

Auch bei einer Pfändung kann das Konto gesperrt werden. Die Sperre wird erst dann aufgehoben, wenn die Schulden beglichen wurden oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

Welche Folgen hat es, wenn ein Bankkonto gesperrt wird?

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Funktioniert die EC-Karte nicht mehr? Eine Kontosperrung könnte das Problem sein.

Eine Kontosperrung hat schwerwiegende Auswirkungen. Dazu gehört es, dass Sie nicht mehr auf das Guthaben zugreifen, kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen mehr tätigen können. Zudem werden Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr ausgeführt.

Des Weiteren kann die Sperrung des Kontos dazu führen, dass ein Negativeintrag bei der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien erfolgt, was wiederum eine schlechtere Kreditwürdigkeit nach sich zieht. Doch wie kann es überhaupt zu einer Kontosperrung kommen? Diese kann durch viele Umstände ausgelöst werden. Im Folgenden gehen wir auf übliche Gründe ein.

Wann darf die Bank mein Konto sperren?

Eine der Institutionen, die eine Kontosperrung in Auftrag geben kann, ist die Bank selbst. Sie sperrt das Konto unter anderem dann, wenn der Dispo-Kredit überzogen oder Kreditraten nicht pünktlich bezahlt wurden – insofern dieses Recht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist.

Zu einer Kontosperrung durch die Bank kann es außerdem kommen, wenn die Sachbearbeiter ungewöhnliche Kontobewegungen feststellen oder die PIN am Geldautomaten oder EC-Terminal zu oft falsch eingegeben wurde.

Des Weiteren kann ein Gemeinschaftskonto, über welches die Inhaber nur gemeinsam verfügen können, gesperrt werden, wenn eine der betroffenen Personen verstirbt. Wurde zuvor keine Vereinbarung darüber abgeschlossen, dass im Falle des Ablebens einer der Kontoinhaber der andere allein über das Konto verfügen kann, so muss zunächst festgestellt werden, wer die Erben sind. Diese können die Kontosperrung dann aufheben.

Ihr Konto kann wegen einer Pfändung gesperrt werden

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Um bei einer Pfändung die Kontosperrung aufheben zu lassen, müssen Sie Ihre Schulden bezahlen.

Ein weiterer Auslöser für eine Kontosperrung ist eine sogenannte Kontopfändung. Doch wann kommt es dazu? Haben Sie Schulden angehäuft, wird der Gläubiger Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließend eine Mahnung zukommen lassen. Wurden die offenen Forderungen bis dahin immer noch nicht beglichen, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten.

Zunächst muss ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Im Anschluss kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid bzw. -titel erwirken. Daraufhin kann eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Eine der Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden kann, ist die Kontopfändung.

Hierzu muss das Gericht zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – kurz PfÜB genannt – erlassen. Wurde dieser sowohl der Bank als dem Schuldner zugestellt, wird die Pfändung wirksam, was zu einer Kontosperrung führt. Auch hier kann der Kontoinhaber nicht mehr über sein Guthaben verfügen, Überweisungen & Co sind nicht mehr möglich. Stattdessen erhält der Gläubiger Zugriff auf das Konto.

Konto gesperrt wegen Pfändung: Und nun?

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Viele Schuldner fragen sich: „Wie lange darf ein Konto gesperrt werden?“

Bei einer Pfändung kann das Konto gesperrt werden und das enthaltene Guthaben wird dann an den Gläubiger überwiesen. Um sich vor dem totalen Verlust des Geldes zu schützen und damit weiterhin das Existenzminimum des Schuldners gewährleistet ist, muss in einem solchen Fall schnell gehandelt werden.

Schuldner haben nämlich die Möglichkeit, einer vollständigen Kontosperrung zuvorzukommen. Hierzu müssen Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto – kurz P-Konto genannt – umwandeln bzw. ein neues Konto dieser Art einrichten lassen.

Auf dem P-Konto ist ein Betrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat (Stand August 2018) geschützt. Geld kann bis zu dieser Grenze abgehoben werden, auch Überweisungen und Lastschriften sind möglich. So können trotz Pfändung weiterhin Rechnungen bezahlt und die Lebenshaltung finanziert werden. Das auf dem Konto befindliche Guthaben, welches den Grundfreibetrag übersteigt, wird an den Gläubiger ausgezahlt.

Wie bereits erwähnt ist schnelles Handeln wichtig. Wird das P-Konto nämlich nicht rechtzeitig eingerichtet, kommt es zur Kontosperrung und der Gläubiger kann das komplette Guthaben abbuchen. Laut § 850k Abs. 1 des Zivilprozessordnung gilt Folgendes:

Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.

Was ist beim P-Konto zu beachten?

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Um der vollständigen Kontosperrung zu entgehen, können Sie bei der Bank ein Pfändungsschutz-Konto einrichten lassen.

Um ein P-Konto zum Schutz vor einer Kontosperrung einzurichten, müssen Schuldner einen entsprechenden Antrag bei ihrer Bank stellen. Wie bereits erwähnt kann dabei ein bestehendes Konto umgewandelt oder aber ein neues eingerichtet werden. Die Bank kann sich dagegen nicht sperren. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von vier Tagen nach Antragsstellung ein solches Konto zur Verfügung zu stellen.

Gut zu wissen: Für die Umwandlung bzw. Einrichtung eines P-Kontos dürfen Banken keine Gebühren erheben. Allerdings können – wie für ein herkömmliches Girokonto auch – Kontoführungsgebühren anfallen. Außerdem kann in gewissen Fällen der Grundfreibetrag, der vor der Pfändung geschützt ist, erhöht werden.

Das ist eine Möglichkeit, wenn die Summe nicht ausreicht, um damit das Existenzminimum zu wahren. Ist ein Schuldner etwa zu Unterhaltszahlungen verpflichtet oder werden auf sein Konto Hartz-4-Leistungen für die Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt, so lässt sich der Grundfreibetrag erhöhen. Hierzu muss der Bank ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Auch das Kindergeld oder andere Sozialleistungen können so geschützt werden.

Zusätzlich mögen sich viele Betroffene fragen, ob ein P-Konto, welches als Schutz vor der Kontosperrung nach einer Pfändung eingerichtet wird, auch dazu benutzt werden kann, um Guthaben anzusparen.

Konto gesperrt trotz P-Konto – Kann das sein?

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Bei Verstößen kann auch das P-Konto gesperrt werden.

Wie wir bereits erwähnt haben, ist ein gewisses Guthaben auf dem P-Konto geschützt. Nur der darüber hinausgehende Betrag darf gepfändet werden. Nun kann es aber auch dazu kommen, dass eine Kontosperrung trotz P-Konto erfolgt. Wie kann das sein?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Jede Person darf nur ein einziges Pfändungsschutz-Konto besitzen – ansonsten könnten mehrere Freibeträge addiert werden. Ein K-Konto wird gesperrt, wenn sich herausstellt, dass ein Schuldner gegen diese Regel verstoßen hat. Des Weiteren muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Kontosperrung durch das Finanzamt

Mit Schulden beim Finanzamt ist nicht zu spaßen. Zahlen Sie Umsatz-, Gewerbe-, Kfz- oder Einkommenssteuer nicht rechtzeitig, müssen Sie mit hohen zusätzlichen Gebühren rechnen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhebt das Amt nämlich pro Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent. Zusätzlich drohen Strafzahlungen

Zusätzlich leitet das Amt schnell Schritte gegen den Schuldner ein. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern muss es sich nicht erst ans Gericht wenden, um eine Vollstreckung zu erreichen. Auch ohne vorheriges Mahnverfahren kann das Finanzamt eine Kontosperrung durch eine entsprechende Kontopfändung in Auftrag geben.

Lässt das Finanzamt Ihr Konto sperren, besteht die Pfändung so lange, bis die Schulden beglichen wurden. Möchten Sie die Sperrung von Ihrem Konto so schnell wie möglich aufheben lassen, kommen Sie um die rasche Zahlung Ihrer Schulden nicht herum. Als Alternative haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch dabei den zusätzlichen Säumniszuschlag zahlen müssen.

Bei Verlust oder Diebstahl: EC-Karte und Zugriff aufs Konto sperren

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Das Finanzamt sperrt Ihr Konto, wenn Sie nicht pünktlich Ihre Steuern zahlen.

Haben Sie Ihre EC-Karte verloren oder wurde diese gestohlen, ist schnelles Handeln gefragt – im schlimmsten Fall könnte sonst Ihr Konto leergeräumt werden. Ist es erst einmal so weit gekommen, dann sind Sie meist selbst für den Verlust verantwortlich. In der Regel ist die Bank nämlich nicht dazu verpflichtet, für die Erstattung des verlorenen Geldes zu sorgen.

Doch was müssen Betroffene tun? Die EC-Karte und damit der Zugriff aufs Konto sollte so schnell wie möglich gesperrt werden. Das können Sie entweder direkt in der Filiale der entsprechenden Bank tun oder aber Sie rufen die zentrale Nummer für die Sperrung von EC-Karten an (116 116). Auch jede Bank hat dafür speziell eingerichtete Nummern.

Bei einer Sperrung der EC-Karte können Sie trotzdem noch am Schalter Geld abheben. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine komplette Kontosperrung vorzunehmen. Dann sind nämlich auch keine Abhebungen per Lastschrift mehr möglich.

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