Wir verwenden in unseren Artikeln grundsätzlich Partnerlinks, wo immer es sinnvoll erscheint. Sie unterstützen MacTechNews durch Verwendung dieser Partnerlinks. Beim Kauf eines verlinkten Artikels erhalten wir einen kleinen Prozentsatz als Provision, für Sie bleibt der Preis aber identisch. Für unser Beispiel begleiten wir ein iPhone 13 mit 128 GB Speicher im September 2021 gedanklich auf dem Weg aus den USA nach Deutschland. Das Gerät kostete in Amerika knapp 800 Dollar, zu der Zeit umgerechnet etwa 683 Euro. In Deutschland hätten wir hingegen fast 900 Euro gezahlt. Auf den ersten Blick haben wir also mal eben 217 Euro gespart. Preise in den USA werden grundsätzlich ohne Steuern angegebenDa die Preise in den USA netto ausgezeichnet werden, kommt an der Kasse noch die „sales tax“ obendrauf. Die Verkaufssteuer ähnelt der deutschen Mehrwertsteuer. Sie ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch und liegt zwischen 0 und 11,5 Prozent. In New York beträgt die Steuer beispielsweise 8,875 Prozent. An der Kasse im New Yorker Apple-Store an der Fifth Avenue würdest Du also etwa 870 Dollar hinblättert. Das wären umgerechnet 744 Euro und damit immer noch etwa 155 Euro weniger, als das Gerät beispielsweise im Apple-Geschäft am Marienplatz in München kostet. Keine „sales tax“ erheben die Staaten Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon. Dort zahlst Du entsprechend weniger für ein iPhone. Du kannst Dein Wunschgerät im amerikanischen Onlineshop bestellen und als Abholort („personal pickup“) einen Apple-Store im entsprechenden US-Bundesstaat wählen. So ist das Gerät bei Deinem Besuch in jedem Fall vorrätig. Am Zoll kommt ein US-iPhone nicht vorbeiBei der Einreise nach Deutschland musst Du Deine Neuanschaffung beim Zoll anmelden. Solltest Du nach dem langen Flug vergessen, Dein Schnäppchen anzumelden, droht eine Geldbuße oder sogar ein Strafverfahren. Keine gute Idee ist es, das iPhone aus der Packung zu nehmen, in die Tasche zu stecken und zu behaupten, Du hättest es schon bei der Einreise dabeigehabt. Die Zollbeamten können mit einem kurzen Blick auf die Seriennummer feststellen, ob das Gerät aus den USA oder Deutschland stammt. Halte beim Zoll die Rechnung bereit. Wenn Du diese nicht vorlegen kannst, schätzen die Beamten den Wert der Ware – was nicht zu Deinen Gunsten ausfallen dürfte. Da das iPhone in unserem Beispiel mehr als 700 Euro wert ist, zahlst Du dafür 19 Prozent an den Zoll. Läge der Wert unter 700 Euro, würden pauschal 17,5 Prozent Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Die in den USA entrichtete „sales tax“ wird dabei in den Warenwert eingerechnet. Du erhältst die US-Verkaufssteuer bei der Wiedereinreise nach Deutschland nicht zurück. In unserem Beispiel streicht der Zoll also 141 Euro ein. Das iPhone aus den USA ist 14 Euro günstigerIn Deutschland angekommen, hättest Du insgesamt 885 Euro für das Gerät aus den USA bezahlt, 774 Euro im Apple-Store in den USA und 141 Euro an den Zoll. Im Vergleich zum Kauf bei Apple in Deutschland hättest Du also nur 14 Euro weniger gezahlt. Beim Kauf in einem Budnesstaat ohne „sales tax“ hättest Du immerhin knapp 97 Euro gespart. Bei Deiner nächsten USA-Reise einfach mal schnell in den Apple-Shop zu springen und ein iPhone als Souvenir mit nach Hause zu nehmen, ist kaum den Aufwand wert, den der Kauf macht. Wir würden Dir daher davon abraten. Günstiger fährst Du, wenn Du nach Veröffentlichung des neuen iPhones ein wenig wartest und es dann bei einem deutschen Online-Händler kaufst. Hast Du sowieso vor, Urlaub in Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon zu machen, kannst Du durchaus günstig an ein amerikanisches iPhone kommen. Bedenke allerdings, dass Du danach noch die Spracheinstellungen ändern musst und eine amerikanische Garantie auf das Smartphone hast.
In der Freien Straße in der Basler Innenstadt, Hausnummer 47, ist seit rund eineinhalb Jahren eine Baustelle. Erst wurde ein Gebäude, in dem einmal das Schuhgeschäft "Botty" war, abgerissen, dann ein Neubau hochgezogen. Dessen schlichte Fassade ist seit einigen Wochen sichtbar, die große Fensterfront im Erdgeschoss allerdings noch schwarz verbrettert, davor stehen immer wieder Wagen von Inneneinrichtungsunternehmen. Apple-Fans aus der Schweiz sind sich sicher, dass hier der vierte Apple-Store der Schweiz aufmachen wird. "Apple hat keinerlei Aussage zu einem möglichen Apple Store in Basel getroffen", teilte eine von Apple beauftragte PR-Agentur fudder zwar traditionsgemäß mit, aber auf der eigenen Website sucht Apple schon seit mehreren Monaten nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen Apple-Store in Basel. In Schweizer Apple-Fan-Blogs kursieren auch die Baupläne für das Geschäft in der Freie Strasse 47, freudig wird dort das Fortschreiten der Baumaßnahmen kommentiert. Auch Apple-Fans aus Freiburg freuen sich auf den Store. Denn Apple-Produkte kosten in der Schweiz weniger als in Deutschland - zwischen 5 und 10 Prozent. "Ich habe mir schon beim Release des neuen iPads überlegt, zum Einkaufen nach Zürich in den Apple-Store zu fahren", sagt etwa Johannes aus Freiburg (Name von der Redaktion geändert). "Schön bequem mit dem Fernbus für 8 Euro." Doch der Einkauf von Apple-Waren in der Schweiz lohnt sich für Einkäufer auf Deutschland nur bedingt. Sie vergessen gerne, dass auf in der Schweiz gekaufte Waren beim Grenzübertritt am Zoll möglicherweise Abgaben gezahlt werden müssen. Was passiert, wenn man mit Apple-Einkaufstüte im Zug erwischt wird? Nichts von dem ganzen Zollkram gewusst? Der Grenzübergang war schon zu? Das gilt alles nicht. "Sie müssen sich aktiv darum kümmern, dass sie Abgaben auf von ihnen gekaufte Waren leisten", mahnt Markus Ückert, Pressesprecher des Hauptzollamt Lörrach. "Nicht alle Grenzübergänge sind immer geöffnet. Wenn sie abgabenpflichtige Waren dabei haben, müssen sie einen Übergang wählen, der geöffnet ist. Dort müssen sie die Rechnung und die Waren vorzeigen, die Abgaben berechnen lassen und bar bezahlen." Wer zum Beispiel in Basel Bad außerhalb der Öffnungszeiten des Grenzübergangs in den Zug steigt, der kann auch von Zollbeamtinnen und -beamten im Zug kontrolliert werden - sie fahren sowohl in den Regionalbahnen als auch in den ICEs und ICs mit. Wer dann mit einer prall gefüllten Apple-Tüte da sitzt, hat ein akutes Problem: Steuerhinterziehung. "Sie werden dann zunächst befragt, was sie in Basel gemacht haben", sagt Ückert. "Dann wird möglicherweise eine Kontrolle ihrer Sachen durchgeführt. Wenn wir dann Waren finden, die sie nicht verzollt haben, und sie sagen immer noch, dass sie nur zum Kaffeetrinken in Basel waren, dann wird ein Steuerstrafverfahren gegen sie eingeleitet. Denn das ist der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung." Der beste Fall: Man hat nur Abgaben bis zu einer Höhe von 130 Euro nicht gezahlt. Dann erhält man meist die Möglichkeit, die fälligen Abgaben mit einem Zuschlag in gleicher Höhe sofort zu begleichen, und die Angelegenheit ist erledigt. Hat man höhere Abgaben unterschlagen, gibt es keinen Ausweg. "Dann sind sie gleich im förmlichen Strafverfahren drin."Also einfach das neue Macbook in Basel schon in Betrieb nehmen? Emmanuel hat trotzdem keine Angst. "Ist doch ganz einfach: Das MacBook kaufen, sich in ein schnuckeliges Café mit WLan setzen - zum Beispiel ins Unternehmen Mitte - und das Gerät in aller Ruhe einrichten. Fotos und Dokumente zieht man sich aus der Dropbox oder von 'nem USB-Stick rauf." Reicht es, den neuen Computer einfach aus dem Karton zu nehmen, und in Rucksack oder Handtasche zu stecken? "Das ist ein Irrglaube", sagt Markus Ückert. "Unsere Beamtinnen und Beamten dürfen alles kontrollieren und sich zeigen lassen. Sie müssen die Ware in allen Facetten darlegen können." Das heißt: Anschalten und Vorzeigen lassen sind durchaus auch möglich. "Wenn man sieht, das Gerät ist augenscheinlich neu, dann sind sie verpflichtet darzulegen, wo sie die Sache her haben," sagt Markus Ückert.4 Beispielrechnungen: Diese Abgaben werden auf Apple-Einkäufe fällig
Preis mit Abgaben für Grenzgänger: 179,84 EUR Würde ein Grenzgänger mit einem iPod-Nano vom Zoll rwischt, könnte er die fälligen Abgaben sowie einen Zuschlag zahlen - also 53,46 Euro.
Wer Waren im Wert von mehr als 300 und weniger als 700 Euro im Ausland gekauft hat, muss Abgaben nach dem pauschalisierten Abgabensatz von 17,5 Prozent leisten. Bei einem iPad Air im Wert von 532,62 Euro wären das 93,60 Euro. Das zunächst günstigere Schweizer iPad wird durch die Abgaben 52,77 Euro teurer als das deutsche. Preis mit Abgaben: 626,22 Euro Würde ein Deutscher mit einem iPad-Air vom Zoll erwischt, könnte er die fälligen Abgaben sowie einen Zuschlag zahlen - 197,20 Euro.
Preis mit Abgaben: 1297,44 Euro Wer mit diesem nicht angemeldeten iPad-Air vom Zoll erwischt, würde gegen ihn Steuerstrafverfahren eröffnet, das allerdings gegen Geldauflage oder Geldstrafe eingestellt werden kann.
Auch für Desktop-PCs gilt der Zollsatz von 0 Prozent. Bei diesem großen iMac macht die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent 349,96 Euro aus. Der iMac wird so 192,89 Euro teurer als ein in Deutschland gekaufter. 2191,89 Euro Wer mit einem nicht angemeldeten iMac vom Zoll erwischt, würde gegen ihn Steuerstrafverfahren eröffnet, das allerdings gegen Geldauflage oder Geldstrafe eingestellt werden kann.
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