IPhone in der Schweiz kaufen und in Deutschland nutzen

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Für unser Beispiel begleiten wir ein iPhone 13 mit 128 GB Speicher im September 2021 gedanklich auf dem Weg aus den USA nach Deutschland. Das Gerät kostete in Amerika knapp 800 Dollar, zu der Zeit umgerechnet etwa 683 Euro. In Deutschland hätten wir hingegen fast 900 Euro gezahlt. Auf den ersten Blick haben wir also mal eben 217 Euro gespart.

Preise in den USA werden grundsätzlich ohne Steuern angegeben

Da die Preise in den USA netto ausgezeichnet werden, kommt an der Kasse noch die „sales tax“ obendrauf. Die Verkaufssteuer ähnelt der deutschen Mehrwertsteuer. Sie ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch und liegt zwischen 0 und 11,5 Prozent. In New York beträgt die Steuer beispielsweise 8,875 Prozent.

An der Kasse im New Yorker Apple-Store an der Fifth Avenue würdest Du also etwa 870 Dollar hinblättert. Das wären umgerechnet 744 Euro und damit immer noch etwa 155 Euro weniger, als das Gerät beispielsweise im Apple-Geschäft am Marienplatz in München kostet.

Keine „sales tax“ erheben die Staaten Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon. Dort zahlst Du entsprechend weniger für ein iPhone. Du kannst Dein Wunschgerät im amerikanischen Onlineshop bestellen und als Abholort („personal pickup“) einen Apple-Store im entsprechenden US-Bundesstaat wählen. So ist das Gerät bei Deinem Besuch in jedem Fall vorrätig.

Am Zoll kommt ein US-iPhone nicht vorbei

Bei der Einreise nach Deutschland musst Du Deine Neuanschaffung beim Zoll anmelden. Solltest Du nach dem langen Flug vergessen, Dein Schnäppchen anzumelden, droht eine Geldbuße oder sogar ein Strafverfahren. Keine gute Idee ist es, das iPhone aus der Packung zu nehmen, in die Tasche zu stecken und zu behaupten, Du hättest es schon bei der Einreise dabeigehabt. Die Zollbeamten können mit einem kurzen Blick auf die Seriennummer feststellen, ob das Gerät aus den USA oder Deutschland stammt.

Halte beim Zoll die Rechnung bereit. Wenn Du diese nicht vorlegen kannst, schätzen die Beamten den Wert der Ware – was nicht zu Deinen Gunsten ausfallen dürfte.

Da das iPhone in unserem Beispiel mehr als 700 Euro wert ist, zahlst Du dafür 19 Prozent an den Zoll. Läge der Wert unter 700 Euro, würden pauschal 17,5 Prozent Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Die in den USA entrichtete „sales tax“ wird dabei in den Warenwert eingerechnet. Du erhältst die US-Verkaufssteuer bei der Wiedereinreise nach Deutschland nicht zurück. In unserem Beispiel streicht der Zoll also 141 Euro ein.

Das iPhone aus den USA ist 14 Euro günstiger

In Deutschland angekommen, hättest Du insgesamt 885 Euro für das Gerät aus den USA bezahlt, 774 Euro im Apple-Store in den USA und 141 Euro an den Zoll. Im Vergleich zum Kauf bei Apple in Deutschland hättest Du also nur 14 Euro weniger gezahlt. Beim Kauf in einem Budnesstaat ohne „sales tax“ hättest Du immerhin knapp 97 Euro gespart.

Bei Deiner nächsten USA-Reise einfach mal schnell in den Apple-Shop zu springen und ein iPhone als Souvenir mit nach Hause zu nehmen, ist kaum den Aufwand wert, den der Kauf macht. Wir würden Dir daher davon abraten.

Günstiger fährst Du, wenn Du nach Veröffentlichung des neuen iPhones ein wenig wartest und es dann bei einem deutschen Online-Händler kaufst.

Hast Du sowieso vor, Urlaub in Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon zu machen, kannst Du durchaus günstig an ein amerikanisches iPhone kommen. Bedenke allerdings, dass Du danach noch die Spracheinstellungen ändern musst und eine amerikanische Garantie auf das Smartphone hast.

"In der Schweiz ist alles teurer" - das gilt für viele Dinge, aber überraschenderweise nicht für Apple-Produkte. In Basel wird allem Anschein nach bald ein Apple-Store eröffnen. Warum sich der Großeinkauf dort für Deutsche trotzdem nicht lohnen wird:

In der Freien Straße in der Basler Innenstadt, Hausnummer 47, ist seit rund eineinhalb Jahren eine Baustelle. Erst wurde ein Gebäude, in dem einmal das Schuhgeschäft "Botty" war, abgerissen, dann ein Neubau hochgezogen. Dessen schlichte Fassade ist seit einigen Wochen sichtbar, die große Fensterfront im Erdgeschoss allerdings noch schwarz verbrettert, davor stehen immer wieder Wagen von Inneneinrichtungsunternehmen.


Apple-Fans aus der Schweiz sind sich sicher, dass hier der vierte Apple-Store der Schweiz aufmachen wird. "Apple hat keinerlei Aussage zu einem möglichen Apple Store in Basel getroffen", teilte eine von Apple beauftragte PR-Agentur fudder zwar traditionsgemäß mit, aber auf der eigenen Website sucht Apple schon seit mehreren Monaten nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen Apple-Store in Basel. In Schweizer Apple-Fan-Blogs kursieren auch die Baupläne für das Geschäft in der Freie Strasse 47, freudig wird dort das Fortschreiten der Baumaßnahmen kommentiert. Auch Apple-Fans aus Freiburg freuen sich auf den Store. Denn Apple-Produkte kosten in der Schweiz weniger als in Deutschland - zwischen 5 und 10 Prozent. "Ich habe mir schon beim Release des neuen iPads überlegt, zum Einkaufen nach Zürich in den Apple-Store zu fahren", sagt etwa Johannes aus Freiburg (Name von der Redaktion geändert). "Schön bequem mit dem Fernbus für 8 Euro." 

Doch der Einkauf von Apple-Waren in der Schweiz lohnt sich für Einkäufer auf Deutschland nur bedingt. Sie vergessen gerne, dass auf in der Schweiz gekaufte Waren beim Grenzübertritt am Zoll möglicherweise Abgaben gezahlt werden müssen.

Johannes weiß das. "Ich hab's dann nicht gemacht, weil es mir doch ein bisschen zu heiß war mit dem Zoll", sagt er. "Aber wenn in Basel der Store aufmacht,  kann ich mir schon vorstellen, da einzukaufen. Und wenn der Grenzübergang zu ist, wenn ich mit dem Auto drüber fahr, kriegt das ja niemand mit." Ähnlich sieht das auch Emmanuel  (Name von der Redaktion geändert) aus Freiburg: "Ich würde ohne mit der Wimper zu zucken ein MacBook über die Grenze schmuggeln. Leider hab ich mir gerade erst eins gekauft - ganz legal in Deutschland."  

Was passiert, wenn man mit Apple-Einkaufstüte im Zug erwischt wird?


Nichts von dem ganzen Zollkram gewusst? Der Grenzübergang war schon zu? Das gilt alles nicht. "Sie müssen sich aktiv darum kümmern, dass sie Abgaben auf von ihnen gekaufte Waren leisten", mahnt Markus Ückert, Pressesprecher des Hauptzollamt Lörrach. "Nicht alle Grenzübergänge sind immer geöffnet. Wenn sie abgabenpflichtige Waren dabei haben, müssen sie einen Übergang wählen, der geöffnet ist. Dort müssen sie die Rechnung und die Waren vorzeigen, die Abgaben berechnen lassen und bar bezahlen." Wer zum Beispiel in Basel Bad außerhalb der Öffnungszeiten des Grenzübergangs in den Zug steigt, der kann auch von Zollbeamtinnen und -beamten im Zug kontrolliert werden - sie fahren sowohl in den Regionalbahnen als auch in den ICEs und ICs mit.

Wer dann mit einer prall gefüllten Apple-Tüte da sitzt, hat ein akutes Problem: Steuerhinterziehung. "Sie werden dann zunächst befragt, was sie in Basel gemacht haben", sagt Ückert. "Dann wird möglicherweise eine Kontrolle ihrer Sachen durchgeführt. Wenn wir dann Waren finden, die sie nicht verzollt haben, und sie sagen immer noch, dass sie nur zum Kaffeetrinken in Basel waren, dann wird ein Steuerstrafverfahren gegen sie eingeleitet. Denn das ist der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung."

Der beste Fall: Man hat nur Abgaben bis zu einer Höhe von 130 Euro nicht gezahlt. Dann erhält man meist die Möglichkeit, die fälligen Abgaben mit einem Zuschlag in gleicher Höhe sofort zu begleichen, und die Angelegenheit ist erledigt. Hat man höhere Abgaben unterschlagen, gibt es keinen Ausweg. "Dann sind sie gleich im förmlichen Strafverfahren drin."  

Also einfach das neue Macbook in Basel schon in Betrieb nehmen?

Emmanuel hat trotzdem keine Angst. "Ist doch ganz einfach: Das MacBook kaufen, sich in ein schnuckeliges Café mit WLan setzen - zum Beispiel ins Unternehmen Mitte - und das Gerät in aller Ruhe einrichten. Fotos und Dokumente zieht man sich aus der Dropbox oder von 'nem USB-Stick rauf." Reicht es, den neuen Computer einfach aus dem Karton zu nehmen, und in Rucksack oder Handtasche zu stecken?  "Das ist ein Irrglaube", sagt Markus Ückert. "Unsere Beamtinnen und Beamten dürfen alles kontrollieren und sich zeigen lassen. Sie müssen die Ware in allen Facetten darlegen können." Das heißt: Anschalten und Vorzeigen lassen sind durchaus auch möglich. "Wenn man sieht, das Gerät ist augenscheinlich neu, dann sind sie verpflichtet darzulegen, wo sie die Sache her haben," sagt Markus Ückert.

4 Beispielrechnungen: Diese Abgaben werden auf Apple-Einkäufe fällig




Preis im deutschen Apple-Store:
169 Euro
Preis im Schweizer Apple-Store: 189 CHF = 152,75 EUR
Ersparnis: 16,25 Euro Wer von der Schweiz zurück nach Deutschland reist, darf ohne jegliche Abgaben Waren im Gesamtwert von 300 Euro mitbringen. Hat man also nur ein neuer iPod nano im Gepäck, und sonst nichts, werden keine Abgaben fällig. Das gilt allerdings nicht für Menschen, die aus dem grenznahen Gebiet kommt, also in 15 Kilometer Entfernung zur deutsch-schweizerische Grenze wohnen oder in die Schweiz zur Arbeit pendelt. Sie dürfen nur Waren im Gesamtwert 90 Euro einführen. Auf einen iPod nano würden für Pendler und Grenzgänger 17,5 Prozent pauschalierter Abgabensatz fällig. Das wären bei einem preis von 152,75 Euro 26,73 Euro. Damit wäre der iPod nano aus der Schweiz für einen Pendler 10,48 Euro teurer als in Deutschland.

Preis mit Abgaben für Grenzgänger: 179,84 EUR

Würde ein Grenzgänger mit einem iPod-Nano vom Zoll rwischt, könnte er die fälligen Abgaben sowie einen Zuschlag zahlen - also 53,46 Euro.



Preis im deutschen Apple-Store:
569 Euro
Preis im Schweizer Apple-Store: 659 CHF = 532,62 Euro
Ersparnis: 36,38 Euro

Wer Waren im Wert von mehr als 300 und weniger als 700 Euro im Ausland gekauft hat, muss Abgaben nach dem pauschalisierten Abgabensatz von 17,5 Prozent leisten. Bei einem iPad Air im Wert von 532,62 Euro wären das 93,60 Euro. Das zunächst günstigere Schweizer iPad wird durch die Abgaben 52,77 Euro teurer als das deutsche. Preis mit Abgaben: 626,22 Euro

Würde ein Deutscher mit einem iPad-Air vom Zoll erwischt, könnte er die fälligen Abgaben sowie einen Zuschlag zahlen - 197,20 Euro.



Preis im deutschen Apple-Store:
1199 Euro
Preis im Schweizer Apple-Store: 1349 CHF = 1090,29 Euro
Ersparnis: 108,71 Euro Wer ein neues Macbook Air von der Schweiz nach Deutschland bringen will, muss Abgaben nach dem Zolltarif leisten, weil der Wert des Laptops mehr als 700 Euro beträgt. Das ist einigermaßen kompliziert, da je nach Art der Sache zuerst ein unterschiedlicher Zollsatz berechnet wird, bevor auch noch Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Bei Laptops und Tablet-PCs beträgt der Zollsatz allerdings 0 Prozent. Doch allein die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent macht 207,15 Euro aus. Das Macbook wird also 98,44 Euro teurer als ein direkt in Deutschland gekauftes.

Preis mit Abgaben: 1297,44 Euro

Wer mit diesem nicht angemeldeten iPad-Air vom Zoll erwischt, würde gegen ihn Steuerstrafverfahren eröffnet, das allerdings gegen Geldauflage oder Geldstrafe eingestellt werden kann.



Preis im deutschen Apple-Store:
1999 Euro
Preis im Schweizer Apple-Store: 2279 CHF = 1841,93 Euro
Ersparnis: 157,07 Euro

Auch für Desktop-PCs gilt der Zollsatz von 0 Prozent. Bei diesem großen iMac macht die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent 349,96 Euro aus. Der iMac wird so 192,89 Euro teurer als ein in Deutschland gekaufter. 2191,89 Euro

Wer mit einem nicht angemeldeten iMac vom Zoll erwischt, würde gegen ihn Steuerstrafverfahren eröffnet, das allerdings gegen Geldauflage oder Geldstrafe eingestellt werden kann.

  • fudder: Die Design-Vorfahren des iPhone (Juli 2007)

  • fudder: Grossstadtgeheimtipps Basel (Februar 2009)

[Bild 1: Carolin Buchheim; Rest: Apple Inc.]

Schlagworte: Apple, Apple-Store, Apple-Store Basel, Apple-Store Freiburg, Zoll, Zoll-Abgaben, Steuerstrafverfahren, Steuerhinterziehung, Eröffnung Apple-Store Basel, Neuer Apple-Laden Basel, Freie Strasse, Hauptzollamt Lörrach, Markus Ückert