Grundsteuer was heißt das jährlich abgebucht oder monatlich

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Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.Wir erteilen jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks. Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

Die Höhe Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr festgesetzt.

Der Grundsteuerjahresbescheid ist ein sogenannter Einheitsbescheid. Er enthält für alle vier Grundbesitzabgaben die Berechnungen und auch deren Zahlungsfristen. Dadurch richten sich die Fälligkeiten auch für die anderen Abgabearten nach den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer.

Die Grundbesitzabgaben sind somit, wie die Grundsteuer, in vier Teilen einmal pro Quartal zu zahlen. Und zwar zu den festen Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Grundsteuer einmal jährlich komplett zu bezahlen; dieser Jahresbetrag wird am 1. Juli eines Jahres fällig. Wer diese Variante wählt, muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres einen schriftlichen Antrag stellen.

Hinweis:
Die Fälligkeit verschiebt sich auf den nächst folgenden Werktag, wenn ein vorgegebener Zahlungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Das gilt nicht für Rosenmontage.

Die beantragte Zahlungsweise ist dann solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird. Die Änderung ist ebenfalls bis 30. September mit Wirkung ab dem Folgejahr zu beantragen.

Die Zahlung richten Sie bitte an die Stadtkasse Köln. Wichtig ist, dass Sie unter Verwendungszweck das Kassenzeichen eintragen.

Für die Grundbesitzabgaben unterhält die Stadtkasse folgende Kontoverbindung:

Sparkasse KölnBonnKonto-Nummer 93222974

Bankleitzahl (BLZ) 370 501 98

BIC COLSDE33XXX
IBAN DE63 3705 0198 0093 2229 74

Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Weitere Informationen hierzu sowie ein Formular zum Download erhalten Sie unter folgendem Link:

Lastschrifteinzug

Anschrift Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln Zugänglichkeit Zeichenerklärung Telefon 0221 / 221-21686 Telefax 0221 / 221-21689 KontaktSicheres Formular E-Mail: E-Mail an Steueramt Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

  1. Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
  2. Der Zutritt zu unseren Dienstgebäuden ist nur nach der 3G-Regelung gestattet. Der negative Testnachweis kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
  3. Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
  4. Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Detaillierte Informationen für Ihren Besuch finden Sie hier.

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler) Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)

S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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Grundsteuer was heißt das jährlich abgebucht oder monatlich

  • Der Einheitswert (ab 01.01.2022 auch Grundsteuerwert) für das Grundstück wurde Ihnen bereits auf den 01.01. des Jahres zugerechnet, da nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag die Lieferung des Grundstücks (der Übergang der Nutzen und Lasten) bereits im vergangenen Jahr bzw. zum 01.01. dieses Jahres vereinbart wurde. Bis zur Eintragung im Grundbuch sind Sie daher als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen. Einen entsprechenden Bescheid über die Zurechnung und die Höhe des Einheitswerts (ab 01.01.2022 auch Grundsteuerwert) müssten Sie bereits erhalten haben.

  • Wenn sich die steuerlichen Verhältnisse nicht geändert haben (Eigentümer, Höhe der Grundsteuer, Zahlweise) wird ein Bescheid in Papierform nicht mehr erstellt, so dass keine Zweitschrift zugeschickt werden kann. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in diesen Fällen durch die öffentliche Bekanntmachung in den Tageszeitungen. Sie können die erforderlichen Daten ggf. aus dem zuletzt in Papierform erteilten Bescheid entnehmen (z.B. Steuernummer, Jahresbetrag der Grundsteuer).

  • Bei vierteljährlicher Zahlweise wird die festgesetzte Jahressteuer mit je einem Viertel jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.

    Als Jahreszahler wird die Jahressteuerschuld am 01.07. des Jahres fällig.

  • Eine Umstellung auf jährliche Zahlweise ist bis zum 30.09. schriftlich (Fax oder E-Mail ebenfalls möglich) zu beantragen und wird dann ab dem folgenden Jahr wirksam. Im Januar des Jahres mit erstmaliger Gültigkeit wird dann ein förmlicher Bescheid erteilt.

  • Das Finanzamt erhält über das Grundbuch eine entsprechende Änderungsmitteilung der Eigentumsverhältnisse. Außerdem bekommt die Bewertungsstelle eine Kontrollmitteilung über den Erwerbsvorgang von der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Bremerhaven. Eine Mitteilung des Eigentümers ist grds. nicht notwendig, kann bei Bedarf aber formlos per Brief oder E-Mail geschehen. Bei Bekanntwerden des neuen Eigentümers rechnet das Finanzamt diesem für das folgende Jahr den Steuergegenstand in einem neuen Feststellungsbescheid zu. Die Abgaben für das laufende Jahr sind weiterhin zu entrichten, da die Steuerschuldnerschaft erst mit dem der Lieferung folgendem Jahr auf den Erwerber übergeht.

  • Hierfür ist die schriftliche Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats notwendig. Telefonisch oder per Mail können die SEPA-Lastschriftmandate wegen der dann fehlenden Unterschriften nicht erteilt werden.

    Bei dem Vordruck bitte beachten, dass zweimal eine Unterschrift erforderlich ist (als Steuerschuldner und als Kontoinhaber). Außerdem bitte immer die Steuernummer (beginnend 57/ bzw. 457/ in Bremen und im Freihafengebiet sowie 77 bzw. 477 in Bremerhaven) und die Belegenheit eintragen.

    Einen Vordruck können Sie sich aus dem Internet herunterladen.

    Für Grundstücke in Bremen und dem Freihafen in Bremerhaven können Sie sich einen Vordruck SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben (https://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/SEPALastschriftmandat%20Grundbesitzabgaben_neues_Formular.pdf) herunterladen.

    Für Grundstücke in Bremerhaven können Sie sich beim Magistrat der Stadt Bremerhaven einen Vordruck SEPA-Lastschriftmandat (https://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/94/Sepa+Mandat.pdf) herunterladen.

    Ansonsten kann Ihnen der Vordruck auch zugeschickt werden.

  • Auskünfte über die Verhältnisse bei Ihrem Nachbarn dürfen aufgrund des Steuergeheimnisses nicht erteilt werden. Nur zur Höhe Ihrer Grundsteuer können Aussagen getroffen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsteuerbescheid ein Folgebescheid des Grundsteuermessbetragsbescheids ist, der wiederum Folgebescheid des Bescheids über den Einheitswert oder Grundsteuerwert ist. Bei der Höhe dieses Wertes fließen unter anderem die Gebäudefläche und das Baujahr ein. Das Finanzamt gibt Ihnen gerne nähere Auskünfte, welche Faktoren bei Ihrem Grundstück berücksichtigt wurden.

  • Oben links auf dem Einheitswertbescheid bzw. dem Grundsteuerbescheid (für Grundstücke in Bremen) wird die Steuernummer ausgewiesen. Dieses ist auch das Aktenzeichen, welches in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.

  • Der Grundsteuermessbetrag ist nicht zu zahlen. Er ist nur die Grundlage, nach dem die Grundsteuer zu entrichten ist. Erst wenn ein Grundsteuerbescheid erteilt wird, wird die zu zahlende Steuer festgesetzt. Im Grundsteuerbescheid steht auch, wann die Steuer fällig wird.

  • Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen, die fälligen Beträge werden auch weiterhin abgebucht. Dies ist auch im Bescheid ersichtlich, da die abzubuchenden Beträge mit einem Sternchen gekennzeichnet sind.

  • Die Beträge, die aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats eingezogen werden, sind im Bescheid mit einem Sternchen hinter dem Betrag gekennzeichnet. Die Folgebeträge werden ebenfalls abgebucht (auch wenn diese nicht mit Sternchen gekennzeichnet sind).

    Folgebeiträge des Deichverbandsbeitrags sind ggf. auf der Rückseite des Bescheids ersichtlich.

    Sind in dem Bescheid keine Beträge mit Sternchen gekennzeichnet, erfolgt auch keine Abbuchung, selbst wenn vorher die fälligen Beträge abgebucht wurden. Im Zweifelsfall oder zur Klärung damit zusammenhängender / weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewertungsstelle.

  • Für die Stadtgemeinde Bremen sowie die Grundstücke im Freihafen von Bremerhaven stehen folgende Bankkonten zur Verfügung:

    Deutsche Bundesbank

    IBAN: DE59 2500 0000 0025 0015 32

    BIC: MARKDEF 1250

    Sparkasse Bremen AG:

    IBAN: DE 68 2905 0101 0001 0906 46

    BIC: SBREDE 22

    Für die Stadtgemeinde Bremerhaven finden Sie die Bankverbindung der Stadtkasse des Magistrats hier Stadtkasse.Bremerhaven.de (https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/buergerservice/adressen-oeffnungszeiten/stadtkasse.22537.html).

    Es besteht auch die Möglichkeit , ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann ersparen Sie sich den Aufwand für die Überweisungen.

  • Nein, es wird nur ein Bescheid erteilt. Dieser ergeht dann mit Wirkung für und gegen alle Miteigentümer.

  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Steuerschuldner ist derjenige, dem das Grundstück am 1.1. d.J. zugerechnet wurde. D.h., wenn der Grundbesitz im Laufe des Jahres verkauft wird, ist der vorherige Eigentümer trotzdem noch Schuldner der Grundsteuer und muss die fälligen Teilbeträge am 15.02., 15.05. 15.08 und 15.11. bezahlen. Die fälligen Beträge werden noch für das gesamte Jahr eingezogen, wenn ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.

    Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen über die Entrichtung der Steuer, die zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber getroffen werden, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat des Erwerbers wird aber auch bereits im Jahr der Veräußerung berücksichtigt.

  • Bei Fragen, die ausschließlich den Zahlungsverkehr betreffen, wenden Sie sich bitte vorzugsweise an die Zentrale Finanzkasse in der Landeshauptkasse (für Bremer Grundstücke) bzw. die Stadtkasse des Magistrats Bremerhaven (für Bremerhavener Grundstücke). Die Durchwahl telefonnummer finden Sie links unten in der Fußzeile Ihres Grundsteuerbescheids.

  • Eine Erstattung der Grundsteuer wird nicht vorgenommen, da die Grundsteuer mit Beginn des Kalenderjahres entsteht und daher nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird (§ 9 Grundsteuergesetz). Steuerschuldner ist dabei derjenige (oder mehrere), dem der Steuergegenstand zugerechnet ist (§ 10 Grundsteuergesetz). D. h., wenn der Grundbesitz im Laufe des Jahres verkauft wird, ist der vorherige Eigentümer trotzdem noch Schuldner der Grundsteuer und muss die fälligen Teilbeträge am 15.02., 15.05. 15.08 und 15.11. bezahlen. Die fälligen Beträge werden noch für das gesamte Jahr eingezogen, wenn ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen über die Entrichtung der Steuer, die zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber getroffen werden, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat wird aber auch bereits im Jahr der Veräußerung berücksichtigt.

  • Die Grundsteuerpflicht wird neu begründet, wenn eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht, z.B. ein bereits bestehendes Gebäude wird in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, für ein Grundstück wird erstmalig ein Erbbaurecht bestellt ein Grundstück wird durch Vermessung geteilt und teilweise an andere Eigentümer veräußert. Bei Neubegründung einer wirtschaftlichen Einheit erhalten Sie einen Feststellungsbescheid für das Grundstück.

  • Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag, der bei einem Erbfall unverändert bleibt. Auf den Grundsteuermessbetrag wird der für das Kalenderjahr gültige Hebesatz angewendet.

    • Grundbesitzabgaben sind gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz (GrStG) in viertel- oder halbjährlichen Beträgen zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
    • Für überzahlte Beträge ist eine Erstattung durchzuführen.
    • Die Zusammenfassung der Quartale zu einer Zahlung ist davon abweichend auf Antrag bis zum 30.09. für das Folgejahr zulässig, vgl. § 28 Abs. 3 GrStG.

  • Bitte setzen Sie sich mit der Bewertungsstelle in
    Verbindung.

  • Bitte setzen Sie sich mit der Bewertungsstelle in Verbindung.

  • Dies ist grundsätzlich möglich, da die Eigentümeridentität vom Finanzamt nicht geprüft wird.

  • Bitte den Differenzbetrag umgehend überweisen, da sonst die Erteilung von Mahnungen nicht verhindert werden kann und ggf. auch Vollstreckungsmaßnahmen in Gang gesetzt werden. Bei verspäteter Zahlung entstehen außerdem Säumniszuschläge in Höhe von 1 v.H. pro Monat auf den säumigen Betrag, der allerdings auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag abgerundet wird.