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Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.Wir erteilen jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks. Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Die Höhe Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr festgesetzt. Der Grundsteuerjahresbescheid ist ein sogenannter Einheitsbescheid. Er enthält für alle vier Grundbesitzabgaben die Berechnungen und auch deren Zahlungsfristen. Dadurch richten sich die Fälligkeiten auch für die anderen Abgabearten nach den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer. Die Grundbesitzabgaben sind somit, wie die Grundsteuer, in vier Teilen einmal pro Quartal zu zahlen. Und zwar zu den festen Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sie haben auch die Möglichkeit, die Grundsteuer einmal jährlich komplett zu bezahlen; dieser Jahresbetrag wird am 1. Juli eines Jahres fällig. Wer diese Variante wählt, muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres einen schriftlichen Antrag stellen. Hinweis: Die beantragte Zahlungsweise ist dann solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird. Die Änderung ist ebenfalls bis 30. September mit Wirkung ab dem Folgejahr zu beantragen.
Die Zahlung richten Sie bitte an die Stadtkasse Köln. Wichtig ist, dass Sie unter Verwendungszweck das Kassenzeichen eintragen. Für die Grundbesitzabgaben unterhält die Stadtkasse folgende Kontoverbindung: Sparkasse KölnBonnKonto-Nummer 93222974 Bankleitzahl (BLZ) 370 501 98 BIC COLSDE33XXX Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Weitere Informationen hierzu sowie ein Formular zum Download erhalten Sie unter folgendem Link: Lastschrifteinzug Anschrift Steueramt
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler) Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler) S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler) Fahrplanschnellsuche
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