Für welche länder braucht man einen reisepass

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.

Für welche länder braucht man einen reisepass

Quelle: BMI

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Der deutsche Reisepass ist besonders sicher vor Fälschungen und Dokumentenmissbrauch.

Sicherheitsmerkmale

Seit März 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und modernen Materialien.

Geschichtlicher Hintergrund

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern. Die EG-Verordnung zur Einführung von elektronischen Pässen in den EU Mitgliedstaaten wurde im Dezember 2004 verabschiedet.

Die biometrischen Merkmale im Chip können bei der Prüfung, ob Pass und Person wirklich zusammengehören, eingesetzt werden. Automatisierte Grenzkontrollsysteme mit biometrischen Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt.

Im November 2005 wurde in Deutschland ein neuer Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden spätestens bei Abholung des Passes beim Hersteller und im Bürgeramt gelöscht.

Beantragung eines Reisepasses

Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag erhoben.

Für den Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel.

Welche weiteren Dokumente Sie für die Beantragung des Reisepasses benötigen, erfahren Sie z.B. auf der Internetseite Ihres Bürgeramtes.

Für eine Person, die weder männlich ("M") noch weiblich ("F") ist, wird in der visuell lesbaren Zone des deutschen Passes ein "X" eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone wird das "X" durch das Symbol "<" repräsentiert.

Um mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt zu unterbinden, kann eine Person, die eine Änderung nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgenommen hat, ab sofort entscheiden, ob in ihrem Pass bzw. in ihrem ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder die nach der Änderung gültige Angabe eingetragen wird.

Personen, die ihr Geschlecht im deutschen Personenstandsregister auf "divers" geändert haben, können daher auf eigenen Wunsch einen Pass mit der Angabe "weiblich" oder "männlich" beantragen.

Mit der Regelung gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standardbestimmungen der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) an.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.

Kann Ihr Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird.

Reisepass-Varianten

Für antragstellende Personen ab 24 Jahre ist der Reisepass zehn Jahre gültig und enthält regulär 32 Seiten. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben (siehe unten).

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Eine Ausnahme ist der Kinderreisepass.

Informationsvideo zum neuen Reisepass

Informationsvideo zum neuen Reisepass

Reisedokumente für Ausländer

Auskünfte über den elektronischen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose und die Beantragung dieser Ausweisdokumente erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Gesetzliche Grundlagen

Sicherheitsmerkmale

Die zuständige deutsche Auslandsvertretung stellt Reisepässe an deutsche Staatsangehörige auf Antrag aus. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt dann zwischen 2 und 4 Wochen.Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden. Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.

Reisepässe sind für Antragssteller unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, Antragssteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres erhalten einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit.

Nein, Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres bisherigen Reisepasses einen neuen Reisepass beantragen.

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu 1 Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets oder anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.

In besonders eiligen Fällen ist eine persönliche Vorsprache in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung ratsam.

Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich als Deutscher bei der Einreise nach Deutschland mit Ihrem deutschen Reisepass ausweisen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Für die Ausreise aus den USA und die dortige Wiedereinreise sollten Sie Ihren amerikanischen Pass verwenden.

Ja, seit Ende Januar 2013 können nunmehr auch Personalausweise beantragt werden (an allen deutschen Konsulaten in der USA)

Weitere Information zum Personalausweis finden Sie hier:

Information zur Personalausweis

Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA einen neuen Reisepass beantragen.

Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.

Formular Passverlustmeldung

Die Rückreise von den USA nach Deutschland ist entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit dem Personalausweis möglich (solange diese nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, ob man Sie dort mit dem abgelaufenen Reisepass, bzw. dem Personalausweis mitnimmt.

Falls Sie weder über einen Reisepass noch über einen Personalausweis verfügen, kann Ihnen die Ihrem Aufenthaltsort nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung auf Antrag einen sog. „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht und füllen Sie die Verlustanzeige sowie das Antragsformular vollständig aus. Vor Ausstellung des „Reiseausweises als Passersatz“ (2 Passfotos werden benötigt) ist meist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erforderlich. Es empfiehlt sich daher, im Reisegepäck stets eine Kopie des Reisepasses mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass der „Reiseausweis als Passersatz“ lediglich die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht, nicht jedoch die Weiterreise in ein Drittland.

Bitte kontaktieren Sie bei Passverlust Ihre zuständige Auslandsvertretung (Konsulatfinder) um abzusprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall angezeigt ist.

Formular Passverlustmeldung

Bitte füllen Sie das Formular „Wohnortänderung“ vollständig aus. Nach Vorlage dieses Formulars, Ihres Reisepasses, der Abmeldebestätigung (falls in Ihrem Pass noch ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist), der Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltsberechtigung für die USA sowie eines Nachweises über Ihre US-Adresse (z.B. Mietvertrag, Strom-, Telefonrechnung, US-Führerschein), wird die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung gerne Ihren neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen.

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Bei per Post eingereichten Anträgen ist zur Deckung der Portokosten eine Money Order in Höhe von bis zu 25,- US-$ (bei Versand nach Bermuda 50,- US-$) erforderlich.

Änderung des Wohnorts

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