In Nordrhein-Westfalen wird für den Übergang aus der Klasse 4 der Grundschule in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein koordiniertes Aufnahmeverfahren durchgeführt. Ziel des koordinierten Aufnahmeverfahrens ist es, Doppel- und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird den Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse ein Anmeldeschein durch die Grundschule ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder mit diesem Anmeldeschein an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Jedes Kind kann nur an einer Schule angemeldet werden. An diesem Verfahren beteiligen sich in Bonn auch die Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen). Anmeldezeiträume für die verschiedenen Schulformen in Bonn für das Schuljahr 2022/2023: Für das Anmeldeverfahren in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2022/2023 wurden für die städtischen weiterführenden Schulen in Bonn folgende Anmeldezeiträume festgelegt: Gesamtschulen: Hauptschulen, städtische Realschulen und Gymnasien: Ablauf des Verfahrens für Regelschüler und Regelschülerinnen Erst nach dem Ende der einheitlichen Anmeldefrist entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule Ihr Kind aufnehmen kann, behält sie den Anmeldeschein im Original. Sie bekommen von der Schule eine Bestätigung über die Aufnahme. Sollte die Schule Ihr Kind nicht aufnehmen können, erhalten Sie von der Schule eine schriftliche Ablehnung. Gleichzeitig erhalten Sie mit der Ablehnung den Anmeldeschein im Original zurück. Mit der Absage werden Ihnen zudem andere Schulen der gewünschten Schulform benannt, an denen noch Plätze frei sind. Mit dem Anmeldeschein können Sie Ihr Kind dann an einer dieser Schulen anmelden oder sich selbstständig um einen Platz an einer anderen Schule bemühen. Ablauf des Verfahrens für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: Für die Aufnahme von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Schulen mit Gemeinsamem Lernen gelten grundsätzlich auch die oben genannten Fristen. Sie erhalten als Eltern von Ihrer Grundschule dazu ein gesondertes Schreiben, welches die für Ihr Kind wohnortnächsten Schulen der unterschiedlichen Schulformen mit Gemeinsamem Lernen und eine Auflistung der Förderschulen im Bereich der Sekundarstufe I enthält. Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten die Erziehungsberechtigten der Viertklässler im Dezember über die „Ranzenpost“ ihres Kindes. Wichtiger Hinweis zu den Tagen der offenen Tür An den städtischen Schulen werden Tage der offenen Tür in diesem Jahr aufgrund der Corona Pandemie erneut nicht in gewohnter Weise stattfinden können. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Schulen, für die Sie und Ihre Kinder sich interessieren, wann und in welcher Form der Tag der offenen Tür stattfinden wird. Bitte achten Sie beim Betreten des Schulgeländes auf die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen (zurzeit Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sowie Einhaltung der 3G Regelung). Allgemeine Informationen Individuelle Beratungsgespräche in den Grundschulen Individuelle Beratungsgespräche in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Zeitlicher Ablauf des Anmeldeverfahrens Das Anmeldeverfahren an den städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien findet vom 14.02.2022 bis zum 04.03.2022 statt. Hinweise zum Anmeldeverfahren
Wichtig: Eine rechtsverbindliche Anmeldung ist nur durch die Abgabe des Anmeldescheins im Original möglich! Die Aufnahmeentscheidung liegt gem. § 46 Abs. 1 SchulG NRW bei den Schulleiterinnen und Schulleitern. Bei Anmeldeüberhängen (mehr Anmeldungen als Schulplätze) wählen die Schulleitungen die Schüler anhand der Kriterien des § 1 Abs 2 Ausbildungs und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe I (APO S I) aus. Die Kriterien sind folgende:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Absage erhalten haben? Im Anmeldeverfahren für die städtischen Hauptschulen, Realschulen und die Gymnasien: Erreichbarkeit Behindertengerechter Zugang über Rampe am HaupteingangAufzug im Haus vorhandenGebäude verfügt über zwei ausgewiesene Schwerbehinderten-Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum hinteren Eingang; dort befindet sich auch ein Treppenlift für den behindertengerechten Zugang im rückwärtigen Gebäudeteil barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
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