Ab wann gelten die neuen corona regeln in berlin

Bleiben Sie verantwortungsbewusst

Liebe Berlin-Besucher:innen und Berliner:innen,

wir freuen uns sehr, Sie in Berlin willkommen zu heißen.

Den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes folgend wird ab Freitag, 1. April, nur noch ein Minimum an Corona-Regelungen in Berlin gelten.

  • Im öffentlichen Personennahverkehr müssen Sie weiterhin eine Maske tragen.
  • Beim Einkaufen, sowie beim Besuch von Museen und Attraktionen entfällt die Maskenpflicht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vorsichtshalber eine Maske mitzunehmen. Vor allem beim Besuch von Theatern, Opern- und Konzerthäusern sollten Sie vorab prüfen, ob es individuelle Hygiene-Maßnahmen gibt.
  • Die Testpflicht entfällt, das heißt Sie brauchen keinen negativen Test beziehungsweise einen Impf- oder Genesenen-Nachweis mehr vorlegen, wenn Sie ein Restaurant oder Café besuchen.


Hier finden Sie die offizielle Mitteilung des Berliner Senats.

FAQs

Passen Sie auf sich auf.

Ihr visitBerlin-Team

+++ Bitte beachten Sie die aktuellen Richtlinien und Handlungshinweisen des Robert-Koch-Instituts +++

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In Berlin treten am Freitag, den 4.März, umfangreiche Lockerungen in Kraft. Der Senat hat die Vorgaben der letzten Bund-Länder-Runde am Dienstag umgesetzt und somit beschlossen. Es gibt kaum Abweichungen. Denn die Lage in den Krankenhäusern habe sich deutlich entspannt. Die Booster-Quote liege in Berlin bei fast 60 Prozent, so die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Sie sprach von einem Licht am Ende des Tunnels – wäre da nicht die Ukraine-Krise, die alle in der Stadt besorge.

Die Beschlüsse gelten aber erst mal nur bis zum 19. März. Konkret bedeuten die Lockerungen jetzt, dass die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene zum Ende der Woche aufgehoben werden. Seit dem 1. März gilt in den Berliner Schulen wieder die Präsenzpflicht. Ab dem 4. März öffnen wieder die Clubs mit einer Testpflicht für alle. Und ab dem 4. März haben auch Ungeimpfte, wenn sie negativ getestet sind, Zugang zu Restaurants und Hotels. Die Berliner Zeitung gibt Ihnen einen Überblick über die Beschlüsse.

Das hat der Senat am Dienstag beschlossen

  • Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene fallen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktbeschränkungen noch bis mindestens zum 19.März erhalten (ein Haushalt und zwei weitere Person.)
  • Ab dem 4. März öffnen die Clubs unter 2G plus-Bedingungen. Ein Test ist immer verpflichtend, auch für Gäste mit Booster-Impfung.  Die FFP2-Maske wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend, heißt es offiziell.
  • Für Gastronomie, Hotels und Pensionen soll ebenfalls ab dem 4. März nur noch 3G gelten.
  • Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmern sind unter 3G-Bedingungen möglich. Dann braucht es aber einen festen Sitzplatz und die FFP-Maske.
  • Ab dem 4. März wird bei Großveranstaltungen in Innenräumen eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität unter 2G-plus-Bedingungen zulässig sein. Die Obergrenze für Veranstaltungen im Freien soll unter 2G-plus-Bedingungen bei 25.000 Zuschauern und 75 Prozent liegen. FFP2-Masken werden bei allen Events drinnen wie draußen Pflicht.
  • Für Kosmetik, Massage, Friseur, Fußpflege und andere körpernahe Dienstleistungen gilt nur noch 3G und Maskenpflicht.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Thermen, Hallenbäder, Saunen und Sport im Innenraum: Es gilt ab dem 4. März nur noch die 3G-Regel. Eine Maske gilt als verpflichtend. Sie kann während des Sports abgenommen werden.
  • Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen für Events nur noch einen Antigentest. Ein PCR-Test ist nicht mehr notwendig.
  • Der Genesenenstatus soll wieder auf sechs Monate hochgesetzt werden. Es gelten aber noch wie vor drei Monate. Eine Hochsetzung ist in der Planung. Eine Sprecherin der Berliner Gesundheitsverwaltung sagte, Berlin warte auf grünes Licht vom Bund.
  • In allen Bildungseinrichtungen (Fahrschulen, Volkshochschulen, Musikschulen) gilt nur noch 3G.
  • Die Lockerungen gelten erst mal bis zum 19. März.
  • Darüber hinaus sollen dann ab dem 20. März die tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen sowie die Homeoffice-Pflicht entfallen.
  • Seit dem 1. März gilt in Berliner Schulen wieder die Präsenzpflicht. Das ist schon beschlossen.

Die Corona-Regeln gelten auch nach dem Dienstag weiterhin

  • Im Einzelhandel und in Museen sowie in Galerien braucht man nur die FFP2-Maske. Mehr nicht.
  • In Zoo und Tierpark brauchen Besucher in Innenräumen nur die FFP2-Maske. Eine 2G-Regel gibt es nicht mehr.
  • Für touristische Ausflüge gilt 3G sowie Maskenpflicht.
  • In Bibliotheken und Archiven gilt künftig nur noch 3G sowie Maskenpflicht.
  • Die Kontaktnachverfolgung in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport fällt weg.
  • Der Impf- und Genesenen-Status muss bei Veranstaltungen und in der Gastronomie zwar von Gästen nachgewiesen werden. Eine Dokumentation durch den Gastgeber ist aber nicht mehr nötig.
  • Nach einem positiven Selbsttest braucht es keine Nachtestung mittels PCR-Test mehr. Als zweiter Test genügt ein Test aus einer zertifizierten Teststelle. Nur bei widersprechenden Ergebnissen ist eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen. Die PCR-Testpflicht besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, Personal in Krankenhäusern usw.
  • Bei 2G-plus-Veranstaltungen werden frisch Geimpfte und frisch-doppelt Genesene wie Geboosterte behandelt. Sie brauchen keine zusätzlichen Test. Die Impfung oder Genesung darf nicht länger als drei Monate her sein.
  • Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).
  • Schule und Kita: Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Der Betrieb kann aber eingeschränkt werden. Kontaktpersonen (Lehrer, Schüler Erzieher, Kita-Kinder) müssen nicht mehr in Quarantäne. Nach Auftreten eines positiven Falls müssen sich Kontaktpersonen an fünf Tagen hintereinander freitesten. Ungeimpfte Lehrer sind die einzige Ausnahme: Sie müssen in Quarantäne. Für Kita-Kinder sind darüber hinaus drei Tests pro Woche Pflicht. Kitas können ihre Betreuungsgruppen selbstständig verkleinern. Für Kita-Eltern gilt beim Abholen und Bringen die FFP2-Maskenpflicht. Es gilt für Schüler in allen Jahrgangsstufen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen. Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal die Woche testen lassen. Der Stufenplan des Senats bei hohen Infektionszahlen ist weiterhin gültig. Das heißt: Die Gesundheitsämter können Schulen schließen oder Wechselunterricht anordnen. Auch Kitas können geschlossen werden.
  • Gottesdienste: Es genügt die FFP2-Maskenpflicht.
  • Arbeitsplatz und öffentliche Gebäude: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung, ebenso in Ämtern und ähnlichem.
  • Nahverkehr: In Bussen und Bahnen gelten die 3G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Quarantäne-Regeln: Die Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen bleibt verkürzt. Sie beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist ein Freitesten möglich. Kinder und Jugendliche müssen sieben Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen erlaubt. Geboosterte, frisch Geimpfte oder Genesene müssen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne.
  • Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu Kunden oder sonstigen Dritten haben, müssen sich an jedem Tag ihrer Tätigkeit testen lassen. Von dieser Testpflicht befreit sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene).
  • Für Selbstständige gelten zudem Ausnahmen von der „2G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle).

Hinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es kurzzeitig, dass in Clubs eine Maskenpflicht besteht. Der Senat teilte dazu am Dienstag auf Anfrage mit, dass es eine Pflicht nicht mehr gibt. Der Genesenenstatus bleibt in Berlin außerdem bei drei Monaten. Zuvor hieß es in diesem Text, dass der Genesenenstatus auf sechs Monate hochgesetzt wurde. Die Hochsetzung ist aber laut Senatsangaben erst noch in der Planung.