0 5 regelung hybrid welche fahrzeuge 2022

Bild: Ford

Die Bundesregierung fördert mit dem „Umweltbonus“ die Anschaffung von Elektroautos, Wasserstoff-Stromern und Plug-in-Hybriden. Für letztere ändert sich im nächsten Jahr die Förderrichtlinie, sie müssen dann mehr Kilometer rein elektrisch zurücklegen können. Für einige Modelle entfällt deshalb der Zuschuss von derzeit bis zu 6750 Euro. Welche das sind, listet das Neuwagen-Vergleichsportal Carwow auf.

Plug-in-Hybride mit Elektro-Verbrenner-Antrieb und extern aufladbarer Batterie für längere rein elektrische Strecken sind in Deutschland immer beliebter, vor allem als Firmenwagen. Ein Grund dafür neben der Subventionierung des Kaufpreises durch den Staat ist der niedrige Steuersatz: Anstatt der üblichen 1-Prozent-Regelung, die sich auf den Brutto-Listenpreis bezieht, müssen Plug-in-Hybride unter 65.000 Euro mit nur 0,5 Prozent versteuert werden.

Aktuell gilt für die Förderwürdigkeit von Teilzeit-Stromern mit Stecker, dass ihre maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreicht wird. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt die elektrische Mindestreichweite 40 Kilometer. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 erhöht sich dieser Wert auf 60 Kilometer, bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer.

Die Erhöhung der Mindestreichweite im nächsten Jahr – die Emissions-Grenze bleibt gleich – bedeutet, dass einige Modelle nur noch bis Ende 2021 von dem niedrigeren Steuersatz für Firmenwagen profitieren, auch der Umweltbonus fällt weg. Welche das sind, zeigt Carwow hier. Betroffen sind demnach vor allem SUV und Geländewagen. Voraussetzung für die Förderung der Modelle ist, dass der bestellte Neuwagen noch 2021 ausgeliefert wird. Bei Auslieferung im Jahr 2022 erhalten sie die Förderung nicht mehr, da nicht der Tag des Kaufabschlusses zählt, sondern der der Fahrzeugübergabe.

Der staatliche Anteil des gemeinsam vom Bund und den Herstellern finanzierten Umweltbonus wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Für Plug-in-Hybride mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro gibt es 2250 Euro Netto-Rabatt vom Anbieter sowie 4500 Euro vom Staat. Für teurere Modelle bis 65.000 Euro werden 1875 und 3740 Euro gewährt.

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Die Anforderungen an Plug-in-Hybridfahrzeuge werden strikter. Um weiterhin für die finanzielle Unterstützung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu bekommen, müssen Plug-in-Hybride zukünftig ihre elektrische Reichweite um 50 Prozent steigern.

Die Elektrifizierung des Verkehrs schreitet voran. Während E-Autos in den letzten eineinhalb Jahren Verkaufsrekorde brachen und immer beliebter wurden, erfreuen sich Plug-in-Hybride einer großen Beliebtheit als Firmenwagen. Ein Grund dafür ist der niedrige Steuersatz, denn anstatt der üblichen 1-Prozent-Regelung, die sich auf den Brutto-Listenpreis bezieht, müssen Plug-in-Hybride mit nur 0,5 Prozent versteuert werden. Zudem werden auch Plug-in-Hybride mit Prämien gefördert.

Dafür gelten jedoch klare Bedingungen. Aktuell darf ein Hybrid-Fahrzeug maximal 50g CO2 pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km haben. Ab 2022 wird diese Mindestreichweite auf 60 km erhöht, ab 2025 auf 80 km. Die Grenze bei den Emissionen bleibt hingegen gleich. Zum aktuellen Stand würden daher ab nächstem Jahr einige beliebte Modelle bereits aus der Förderung fallen. Dazu zählen zum Beispiel der Audi Q8 TFSI e, der Ford Explorer, der Jeep Wrangler 4xe, der Land Rover Defender PHEV und der VW Touareg eHybrid.

Verzicht auf Förderung

Die Fahrzeuge sind damit nach aktuellem Stand ab nächstem Jahr nicht mehr für den verringerten Steuersatz für Firmenfahrzeuge zugelassen und zukünftige KäuferInnen müssen auch auf bis zu 6.750 Euro BAFA-Förderung samt Herstelleranteil verzichten, wenn der gewünschte Hybrid unter 40.000 Euro kostet. Plug-in-Hybride, die mehr als 40.000 Euro kosten, werden aktuell mit bis zu 5.625 Euro gefördert. Stichtag, ob das neue Auto noch gefördert wird, ist der Tag der Auslieferung, nicht der Bestellung. Die vollständige Liste aller betroffenen Modelle ist hier einzusehen.

"Die Anforderungen für Plug-in-Hybride verschieben sich. Die strikteren Bedingungen zur BAFA-Förderung sorgen zwar dafür, dass manche Fahrzeuge ab nächstem Jahr nicht mehr unterstützt werden, könnten aber gleichzeitig dafür sorgen, dass das Interesse an Plug-in-Hybriden bei Menschen steigt, die nicht in Gegenden wohnen, in denen es ein dichtes Netz aus Ladesäulen gibt und die daher weitere Strecken elektrisch zurücklegen müssen sowie flexibel sein wollen", so Philipp Sayler von Amende, CEO und Co-Founder von carwow Deutschland.

Plug-in-Hybrid-Pkw müssen künftig mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ansonsten gibt es kein Geld mehr vom Staat.

Förder-Endspurt bei Plug-in-Hybriden: Für zahlreiche beliebte Modelle gibt es ab dem kommenden Jahr voraussichtlich keine E-Auto-Prämie mehr. Hintergrund ist einer Verschärfung der Förder-Richtlinien. Stichtag ist der Tag der Auslieferung, nicht der Zeitpunkt der Bestellung.

Zu den Streichkandidaten zählen einer Aufstellung des Vergleichs-Portals "Carwow" zufolge unter anderem Plug-in-Hybridvarianten von Audi Q8, Volvo XC90 und VW Touareg, da sie die dann geforderte elektrische Reichweite nicht bieten. Aktuell liegt der Minimalwert bei 40 Kilometern, ab 2022 müssen es 60 Kilometer sein. Ab 2025 sind 80 Kilometer vorgesehen. Alternativ muss der maximale CO2-Ausstoß auf 50 Gramm pro Kilometer begrenzt sein. Nur wenn mindestens eine von beiden Bedingungen erfüllt ist, gibt es die Förderung von bis zu 6.750 Euro.

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Ähnliche Grenzwerte für Fördergelder oder andere Vergünstigungen existieren auch in anderen EU-Ländern. Die Autohersteller haben die erste Generation ihrer Plug-in-Hybriden noch auf diese Anforderungen hin entwickelt, neuere Modelle haben sich bereits den verschärften Regelungen angepasst. Was ab dem kommenden Jahr mit den nicht mehr förderfähigen Fahrzeugen passiert, hängt vom Einzelfall ab. Die Hersteller können sie unverändert laufen lassen und auf die Förderung verzichten oder die Batteriekapazität und damit die Reichweite anheben. Zumindest bei einem Teil der Fahrzeuge dürfte das technisch ohne große Probleme möglich sein.

Neben Prämien beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen hat die Regierung auch die Steuern für Elektro-Dienstwagen gesenkt, um einen Firmenwagen für Mitarbeiter attraktiver zu machen. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen und wie viel Sie sparen, wenn Sie sich für ein E-Auto oder einen Plug-in Hybrid als Dienstwagen entscheiden.

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Nutzung eines E-Dienstwagens noch reizvoller, denn die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung wurde nochmal halbiert – von 0,5 auf 0,25 Prozent. Lesen Sie weiter, für mehr Information!

⏰  Kurz zusammengefasst

Damit Sie bei Elektroautos von der günstigen Besteuerung profitieren, darf das Fahrzeug nicht mehr als 60.000 Euro kosten. Wir haben einige günstige E-Autos für Sie zusammengestellt:

Steuervorteile bei Dienstwagen

Wenn ein Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt wird, muss dies als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden. Entweder kann ein Pauschalbetrag auf der Grundlage der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, oder man führt ein Fahrtenbuch. Der Vorteil eines Fahrtenbuches ist, dass die genauen Kosten berechnet werden können, was vor allem sinnvoll ist, wenn der Dienstwagen nur selten privat genutzt wird.

E-Autos und Hybride als Firmenwagen

Wer sich für ein Elektro- oder Hybridauto als Firmenwagen entscheidet, der kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Denn anstatt einem Prozent vom Bruttolistenpreis werden für Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro nur 0,25 Prozent angerechnet, die versteuert werden müssen. Ist der Bruttolistenpreis des Elektroautos höher, gibt es immer noch eine Vergünstigung. 0,5 Prozent sind es in diesem Fall.

Bei Hybridautos werden unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent angesetzt. Allerdings müssen Hybridautos folgende Voraussetzungen erfüllen, um von den Steuervorteilen zu profitieren:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
  • Ab 2025 mind. 80 km

Der Gesetzgeber spricht von der “Anschaffung”, nicht einer “Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Da der Steuervorteil allerdings erst seit 2019 gilt, profitiert der Arbeitnehmer nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das Auto bereits 2018 als Dienstwagen in Verwendung gewesen, tritt die normale 1-Prozent-Regelung in Kraft.

Die Regelung für die Steuererleichterung gilt erstmal bis Ende 2030.

Was ist die Viertel-Regelung?

Unter der Viertel-Regelung versteht man die Berechnungsgrundlage für den zu versteuernden Betrag bei der Nutzung eines Elektro-Dienstwagens. Bei einem Verbrenner als Firmenwagen muss als geldwerter Vorteil ein Prozent des Bruttolistenpreises bei der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2020 müssen für einen elektrischen Dienstwagen bis zu 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent geltend gemacht werden, also nur noch ein Viertel des Betrages, der für Verbrenner angesetzt wird – daher: Viertel-Regelung.

0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen: Wie funktioniert das?

Als Berechnungsgrundlage für die zu errechnende Steuerlast wird immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeuges herangezogen, egal, ob das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde oder nicht. Wir versuchen an einem Beispiel zu verdeutlichen, wie die Berechnung funktioniert:

Kauf eines VW ID.3, Pure, 150 PS für einen Bruttolistenpreis von 31.495 €

0,25 % von 31.495 € = zu versteuernder geldwerter Vorteil 78,74 € im Monat und dementsprechend 944,88 € im Jahr.

Gehen wir von einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent aus, würde der ID.3 als Firmenwagen jährlich 378 € Steuern für die private Nutzung kosten.

Kilometerbesteuerung für den Arbeitsweg

Neben des geldwerten Vorteils wird auch noch eine weitere Versteuerung fällig, wenn der elektrische Dienstwagen auch für den Arbeitsweg genutzt wird. Das nennt sich Kilometerbesteuerung und wird zusätzlich fällig – aber auch hier sind Elektro- und Hybridautos im Vorteil.

Üblicherweise fallen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfache Fahrtstrecke an. Bei elektrischen Fahrzeugen wird auch hier nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert, bei Hybriden sind es analog 0,5 Prozent.