Wo steht die steuer identifikationsnummer der kinder

Familien können sich zum Jahreswechsel erneut über ein höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen.  Allerdings muss für Kindergeld-Neuanträge ab 2016 die Steuer-ID zwingend der Familienkasse mitgeteilt werden, sonst wird kein Kindergeld ausgezahlt. Wer bereits Kindergeld erhält, muss sich erst einmal keine Sorgen machen!

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und auch die Bundesagentur für Arbeit haben versichert, dass Eltern die Steuer-ID-Nummern im Laufe des Jahres nachreichen können.

„Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.“
Pressemitteilung vom 11.11.2015, Bundesagentur für Arbeit

Was Eltern künftig beachten müssen

Die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Bei Kindergeld-Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-ID der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal und nicht mehrfach ausgezahlt wird.

Für Neugeborene erhalten die Eltern automatisch die Steuer-Identifikationsnummer vom BZSt per Post. Ist das Schreiben verloren gegangen, sollten sich Eltern an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Es empfiehlt sich, den Kindergeldantrag erst zu stellen, nachdem Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer ihres Kindes mitgeteilt wurde.

Der Kindergeldantrag kann zwar auch ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes gestellt werden. Er kann allerdings erst abschließend bearbeitet werden, wenn diese vorliegt. Vorher erfolgt auch keine Auszahlung des Kindergelds.

Familienkassen akzeptieren Nachreichen

Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert, teilte die Bundesagentur für Arbeit in einer aktuellen Pressemitteilung mit.

Eltern, die schon Kindergeld beziehen und die Steuer-ID  bisher noch nicht angegeben haben, sollten dies aber schnellstmöglich nachholen.

Wichtig: Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug jedoch nicht erfüllt. Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

So teilen Sie Ihrer Familienkasse die Steuer-ID mit!

Wenn Sie ohnehin Belege oder Nachweise einreichen müssen oder aus anderen Gründen bereits in Kontakt mit Ihrer Familienkasse stehen, teilen Sie der Familienkasse die ab 2016 erforderlichen Steuer-Identifikationsnummern bei dieser Gelegenheit am besten gleich mit. Die ID-Nummern müssen der Familienkasse schriftlich übermittelt werden. Leider können Sie die Steuer-ID Ihrer Familienkasse nicht telefonisch mitteilen.

Steuererklaerung-Student.de stellt Ihnen einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Sie einfach der zuständigen Familienkasse Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes mitteilen können. Die Adressen der wichtigsten Familienkassen sind bereits in unserem Programm hinterlegt!

Eine Steueridentifikationsnummer wird nur einmal im Leben und bereits für Ihr Baby vergeben. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes erfahren.

Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer wird kurz nach der Geburt eines Babys vergeben und bleibt ein Leben lang bestehen, unabhängig von Umzügen oder Hochzeit. Dieses ermöglicht eine genaue Identifikation einer Person in Steuersachen und anderen behördlichen Angelegenheiten.

  • Die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes erhalten Sie etwa drei Monate nach der Geburt in schriftlicher Form vom Bundeszentralamt für Steuern, wenn die Meldebehörde die Daten übermittelt hat.
  • Erfolgt die Zustellung nicht in den ersten drei Monaten nach der Geburt, können Eltern die notwendigen Daten selbst an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeben, welches sich dann um das weitere Vorgehen kümmern wird.
  • Die Steueridentifikationsnummer eines Babys ist wichtig, um bspw. Kindergeld zu beantragen. Seit dem ersten Januar 2016 ist die Nummer für den Kindergeldantrag zwingend erforderlich.
  • Sollten Sie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes verlieren, müssen Sie entweder postalisch oder über ein Online-Formular beim Bundeszentralamt für Steuern nachfragen.
  • Die Auskunft über die Nummer erfolgt ausschließlich schriftlich, eine telefonische Abfrage ist daher nicht möglich.

Die Steueridentifikationsnummer Ihres Babys erhalten Sie durch das Bundeszentralamt für Steuern.imago images / Medicimage

Wo steht die steuer identifikationsnummer der kinder

Videotipp: Steuererklärung: So lassen sich Telefonkosten von der Steuer absetzen

Die Steuer-ID ist eine einmalige, elfstellige Zahl. Für was Sie die Steuer-Identifikationsnummer brauchen und woher Sie sie bekommen, erfahren Sie hier.

Die Steuer-ID begleitet jede/n Deutsche/n von der Wiege bis zur Bahre und darüber hinaus. Das heißt im Klartext: Bereits Babys bekommen die Identifikationsnummer zugeteilt und die während des Lebens gesammelten Daten werden erst 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

ID steht für Identifikationsnummer. Elf Ziffern, die seit 2008 jede/n Deutsche/n ein Leben lang begleiten. Sie ist unveränderlich, eindeutig und dauerhaft. Die Steueridentifikationsnummer hilft vor allem den Finanzbehörden, die mit dieser Zahlenkolonne arbeiten. Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten wie Ihren vollständigen Namen, Tag und Ort Ihrer Geburt und Ihre aktuelle Anschrift.

Welche Auswirkungen hat das für Sie?

Durch die Steueridentifikationsnummer arbeiten seit 2008 Banken, die Familienkassen und die Finanzbehörden enger zusammen. Steuerhinterzieher/innen kann der Fiskus so schneller ausfindig machen. Seit 2011 müssen Sie zudem als Bankkunde bzw. Baknkundin immer auch Ihre Steuer-ID angeben, wenn Sie beispielsweise einen Freistellungsauftrag stellen. So lassen sich Kapitalerträge wie Zinsen einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Sparerpauschbetrag überschritten ist. Und seit 2016 müssen Sie Ihre und die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes beim Antrag auf Kindergeld angeben. Hintergrund: So möchte die Familienkasse Doppelzahlungen vermeiden.

Es kann aber auch sein, dass Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit nach Ihrer Steuer-ID fragt. Denn sie alle nutzen die Identifikationsnummer, um den Finanzbehörden steuerlich wichtige Informationen zu übermitteln.

Wo beantrage ich eine Steuer-ID?

Sie müssen die Steueridentifikationsnummer nicht beantragen. Das BZSt sollte Ihnen Ihre Nummer 2008 in einem Brief mitgeteilt haben. Wenn Sie dieses Schreiben nicht mehr finden, können Sie die Zahlenkolonne beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid ablesen. Auch das BZSt informiert Sie im Notfall über Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Senden Sie dazu online das Formular zur Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer ab. Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer aus Gründen des Datenschutzes dann schriftlich mit.

Was macht man mit der Steuer-ID?

Sie sollten Ihre Steueridentifikationsnummer immer bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen an das Finanzamt angeben, am besten gleich im Betreff. Und natürlich bei Ihrer Steuererklärung tragen sie diese elf Ziffern ein. Bei Rentnern und Rentnerinnen wird die Nummer bei der Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung benötigt.

Unser Video gibt einen schnellen Überblick zum Thema Steueridentifikationsnummer:

Wer kann auf meine Daten zugreifen?

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Daten, die mit Ihrer Steueridentifikationsnummer verknüpft sind, nur von den Finanzbehörden verwendet werden. Anderen Stellen, wie zum Beispiel Renten- und Krankenversicherungsträgern, wird nur die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt – weitere Daten bekommen diese Stellen nicht.

Wie komme ich an die Steuer-ID meiner Kinder?

Das BZSt schickt Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch die Steueridentifikationsnummer per Post zu. Falls Sie das Schreiben in Ihren Unterlagen nicht mehr finden können, schickt Ihnen das BZSt das Schreiben erneut zu. Füllen Sie dafür einfach das oben genannte Formular zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer aus.

Die Mitteilung der Steuer-ID erfolgt immer an die aktuelle Meldeadresse des Kindes. Das ist auch im Falle einer Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern der Fall. Benötigt der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, ebenfalls die Steueridentifikationsnummer des Kindes, sollte er das oben genannte Formular ausfüllen und dem Schreiben einen Nachweis über das Sorgerecht – zum Beispiel eine Kopie des Scheidungsurteils – beilegen. Nähere Informationen, sowie die Adresse, an die das Schreiben gesendet werden muss, finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Wie erhalte ich als Ausländer/in eine Steueridentifikationsnummer?

Sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben, sollten Sie automatisch vom BZSt Ihre Steuer-Identifikationsnummer per Post erhalten. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin weitergeben, damit er/sie den Lohnsteuerabzug machen kann.

Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hier aber Einkünfte erzielen, müssen beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt fordert Ihre Steuer-ID dann beim BZSt an. Sie selbst können diese nicht beim BZSt beantragen.

Steueridentifikationsnummer verloren: Was tun?

Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer vergessen haben oder den Brief dazu nicht mehr finden können, schauen Sie einfach auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung nach. Auch dort ist die Steuer-ID vermerkt.

Haben Sie gar keine Unterlagen mehr, können Sie sich an das BZSt wenden. Den Link dorthin finden Sie weiter oben im Text. Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer aus Gründen des Datenschutzes dann schriftlich mit.

Und was ist die Steuernummer? Wofür brauche ich die?

Parallel zur Steueridentifikationsnummer gibt es aktuell auch noch die Steuernummer bei Ihrem aktuellen Finanzamt. Eigentlich sollte mit der Einführung der Steuer-ID die Steuernummer nach und nach abgeschafft werden. Eigentlich, denn die Steuer-Nr. gibt es häufig immer noch. Wann sie endgültig abgeschafft wird, steht noch nicht fest.

Vorteil der Steueridentifikationsnummer: Sie ist im Gegensatz zur Steuernummer einmalig und unveränderlich – egal ob Sie umziehen oder aus anderen Gründen das Finanzamt wechseln.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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