Wo kann man erzieher lernen

Die Erzieherausbildung bereitet an Berufsschulen fundiert und praxisnah auf die Arbeit mit Kindern vor. Es sind sowohl Erstausbildungen als auch Umschulungen möglich. Erzieher haben derzeit sehr gute Berufsaussichten.

Die Erzieherausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und endet mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Ausbildung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Berufsanfänger absolvieren die Weiterbildung meist in Vollzeit an einem Berufskolleg oder einer Fachschule. Aber auch eine berufsbegleitende Umschulung zum Erzieher ist möglich. Manche Berufsfachschulen ermöglichen den angehenden Erziehern, gleichzeitig das Abitur oder Fachabitur zu erwerben. Die Erzieherin Ausbildung dauert in Vollzeit meist 2 Jahre, als Teilzeit Weiterbildung etwa 4,5 Jahre.

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Erzieher sind in Betreuungseinrichtungen für Kinder tätig. Meistens sind das Kindertagesstätten in städtischer, kirchlicher oder privater Trägerschaft. Weitere mögliche Arbeitsorte sind Jugendheime, Betriebskindergärten, Übermittagsbetreuungen an Schulen sowie Behörden und Beratungsstellen. Dort betreuen und fördern Erzieher Kinder und Jugendliche. Sie gestalten den Alltag in der Einrichtung und begleiten beim Spielen, Singen und Malen. Um die Entwicklung und Talente ihrer Schützlinge zu fördern, bieten sie vielfältige Projekte an. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit des Erziehers ist es, die Kinder zu beobachten und ihre Entwicklung aufzuzeichnen.

Anbieter der Erzieherausbildung

Die Erzieherausbildung ist an zahlreichen städtischen oder kirchlichen Berufskollegs, Fachschulen und Berufsfachschulen möglich. Dort findet der schulische Unterricht in Teilzeit oder Vollzeit statt, ja nachdem, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Umschulung zum Erzieher handelt. Zur Erzieherausbildung gehört auch ein sogenanntes Anerkennungsjahr. Dieses findet je nach Ausbildungsform entweder im Anschluss an die Weiterbildung oder während des 2. Ausbildungsjahres statt. Dieses Pflichtpraktikum absolvieren die Auszubildenden in einer Kinderbetreuungsstätte.

Neben den Berufsfachschulen bieten teilweise auch private Bildungseinrichtungen die Erzieherausbildung an. Oft richten sich diese Angebote an Berufserfahrene, die bereits in der Kinderbetreuung arbeiten und nachträglich den Berufsabschluss erwerben möchten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Meist ist jedoch ein Mittlerer Schulabschluss notwendig, um die Erzieherausbildung aufzunehmen. Vor allem für die Weiterbildung oder Umschulung zum Erzieher an Fachschulen ist zudem Berufspraxis gefordert. Teilweise benötigen die Bewerber auch einen ersten Berufsabschluss, etwa zum Kinderpfleger oder Erziehungshelfer. Zusätzlich sind ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest Voraussetzung. Wer die Erzieherausbildung bei der Fachschule eines kirchlichen Trägers absolvieren möchte, muss oft auch evangelisch oder katholisch getauft sein.

Zu diesen formalen Aufnahmekriterien kommen zudem noch Aufnahmeverfahren, die sich je nach Ausbildungsstätte unterscheiden. Viele Fachschulen wünschen sich eine Bewerbung mit Lebenslauf und Anschreiben. Häufig fordern sie auch Motivations- und Empfehlungsschreiben und führen Bewerbungsgespräche durch.

Für die berufliche Tätigkeit gibt es außerdem einige persönliche Voraussetzungen. Zu den wichtigsten Eigenschaften eines Erziehers gehören Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz. Besonders für die Arbeit mit den Eltern ist außerdem Kommunikationsstärke gefragt.

Inhalte der Ausbildung

Die Erzieherausbildung gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen beruflichen Teil. Im berufsübergreifenden Teil beschäftigen sich die angehenden Erzieher mit allgemeinbildenden Fächern. Der berufliche Teil der Ausbildung ist wiederum in berufspraktische und fachbezogene Inhalte gegliedert.

Folgende Unterrichtsfächer sind Teil der Erzieherausbildung:

  • Deutsch
  • Fremdsprache
  • Politik, Soziologie
  • Ethik, Religion
  • Sozialpädagogische Grundlagen
  • Sozialpädagogische Konzepte und Strategien
  • Ökologie, Umwelt- und Gesundheitspädagogik
  • Organisation, Verwaltung, Recht
  • Medien sozialpädagogischen Handelns (zum Beispiel Kinder- und Jugendliteratur, Musik, Spiel, Bewegung, Gestaltung, Audiovisuelle Medien)

Prüfung und Abschluss

Die Erzieherausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Zu dieser sind Schüler zugelassen, die die Projektarbeiten und Klausuren während der Ausbildung erfolgreich bestanden und ihr Pflichtpraktikum abgeleistet haben. Teilnehmer einer Umschulung zum Erzieher bei einem privaten Bildungsträger können ebenfalls an der staatlichen Prüfung teilnehmen.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil schreiben die Teilnehmer mindestens 2 Klausuren in den fachbezogenen Fächern. Der praktische Teil ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung einer erzieherischen Aufgabe. Ist der Erwerb der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife Teil der Ausbildung, kommen noch weitere schriftliche und mündliche Prüfungen hinzu.

Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung dürfen die Absolventen den bundesweit anerkannten Berufsabschluss "Staatlich anerkannter Erzieher" führen.

Berufsaussichten

Erzieher haben derzeit sehr positive Berufsaussichten. Durch den neuen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz sind zahlreiche neue Betreuungseinrichtungen und Elterninitiativen entstanden. Dort herrscht großer Personalmangel. Nach der Erzieherausbildung können sich die Absolventen also zwischen zahlreichen Stellen entscheiden. Für den beruflichen Aufstieg bieten sich einige Weiterbildungen an. Für Erzieher eignet sich beispielsweise die Weiterbildung zum Fachwirt Erziehungswesen oder Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, um Leitungsaufgaben übernehmen zu können.

Gehalt

Erzieher werden in der Regel nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Aufgabenbereich unterscheidet sich die Eingruppierung in die Entgeltstufe des Tarifs. Der Tariflohn für Erzieher umfasst eine Spanne von 2.700 € bis 3.200 € brutto pro Monat bei einer Stelle in Vollzeit. Private Träger orientieren sich beim Gehalt meist ebenfalls am Tarif des öffentlichen Dienstes. Teilweise sind jedoch niedrigere oder auch weitaus höhere Gehälter möglich. In der Leitungsposition einer Kindertagesstätte ist ein Verdienst von bis zu 4.000 € möglich. Hierfür ist jedoch eine Weiterbildung notwendig, beispielsweise zum Fachwirt.

Zusammenfassung

Darum lohnt sich eine Erzieherausbildung oder Umschulung zum Erzieher:

  • Wer gerne mit Kindern arbeiten möchte, findet in dieser Ausbildung die besten beruflichen Voraussetzungen.
  • Die Ausbildung ist einheitlich geregelt und der Abschluss bundesweit anerkannt.
  • Erzieher sind derzeit auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt.
  • Absolventen können durch Weiterbildungen, etwa zum Fachwirt, auf der Karriereleiter weiter aufsteigen.

Bild: SenBJW

Als Erzieherinnen und Erzieher sind Sie neben den Eltern an der Bildung und Erziehung der Kinder beteiligt. Lernprozesse vollziehen sich während des gesamten Kita-Alltags, denn Kinder lernen spielend, sind neugierig und stellen viele Fragen. Sie begleiten die Kinder bei ihren individuellen Lern- und Entwicklungsschritten und gestalten das Lernumfeld.

Der Erzieherberuf basiert auf einer qualifizierten und umfassenden Ausbildung. Fundiertes Wissen in den Bereichen der Pädagogik und Psychologie sind die Grundlagen für die Ausbildung und bilden die für den Beruf benötigten Kompetenzen. Wer sich für den Erzieherberuf interessiert und an der Arbeit mit Kindern Freude hat, trifft mit dem Beruf die richtige Wahl.

Einsatzmöglichkeiten neben Kitas

Als Erzieherin oder Erzieher können Sie natürlich nicht nur in einer Kita arbeiten, sondern Sie werden auch in den Schulen, der Jugendsozialarbeit, den Jugendfreizeitstätten oder im Rahmen der Hilfen zur Erziehung als Fachkraft gebraucht.

Die Broschüre informiert Sie über den Erzieherberuf und die Voraussetzungen für eine Einstellung in Berlin. Sie finden Informationen zur Bewerbung, zum Auswahl- und Einstellungsverfahren als auch zur Anerkennung von pädagogischen Fachkenntnissen verwandter Berufe.

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Ein Netz von 15 Bildungsberatungsstellen bietet Ihnen Unterstützung und Beratung zu individuellen Möglichkeiten in den Beruf. Alle Anlaufstellen finden Sie in dem Flyer ‘Schlaumacher gesucht!’.

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Sie haben sich entschlossen eine Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin zu beginnen? Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen für Sozialpädagogik und dauert 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit der Vollzeitausbildung oder der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung.

Die Vollzeitausbildung wird als rhythmisiertes dreijähriges Vollzeitstudium angeboten, bei dem sich fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile (integrierte Praxisphasen) abwechseln. Das dreijährige berufsbegleitende Teilzeitstudium erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses begleitet durch eine Fachschule.

Voraussetzungen für die Ausbildung sind entweder der Mittlere Schulabschluss, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, sowie abhängig vom Abschluss bereits erste Arbeitserfahrungen.

Das müssen Sie mitbringen:

  • Fachhochschulreife (Fachabitur) im Fachbereich Sozialwesen oder
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife mit einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
    • Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich oder
    • Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
    • Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mindestens drei Jahren oder
    • Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren

Die klassische Vollzeitausbildung erfolgt ganztägig an einer Fachschule für Sozialpädagogik und dauert drei Jahre. In die Ausbildung sind drei Praktika integriert, im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mit einem Umfang von je 12 Wochen, im dritten Jahr mit 20 Wochen.
Der Bildungsgang ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderfähig.

Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung

Die 3-jährige berufsbegleitende Teilzeitausbildung findet in einem engen Theorie-Praxisverbund statt. Sie setzt eine mindestens halbtags ausgeübte erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Parallel zu dieser Tätigkeit erfolgt die Theorievermittlung durch den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik an zwei Tagen in der Woche.

Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers ist bundesweit geregelt und generalistisch ausgerichtet. D.h., eine Erzieherin und ein Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in ganz verschiedenen Arbeitsfeldern wahr. Um darauf vorbereitet zu sein, absolvieren ab dem Schuljahr 2019/2020 die Personen in berufsbegleitender Ausbildung zusätzlich zur fachpraktischen Tätigkeit 200 Stunden in einem zweiten sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld. Dies erfolgt im Rahmen des regulären Unterrichts „in anderen Lernformen“ (als Teil des sog. Profilunterrichts – geregelt in § 28 Abs. 3 der Sozialpädagogikverordnung – SozPädVO vom 13. Juni 2016).

Dabei muss das zweite sozialpädagogische Tätigkeitsfeld von dem Arbeitsgebiet der Einrichtung, in welchem die Studierenden während der Teilzeitausbildung regulär beschäftigt sind, klar abgegrenzt sein. Es gilt die nachfolgende Aufteilung der sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (Förderung von Kindern ab 0 Jahren bis zum schulpflichtigen Alter)
  • Schulischer Bereich (Ergänzende Förderung und Betreuung an Ganztagsschulen „eFöB“)
  • Hilfen zur Erziehung (z. B. Heimerziehung nach § 34 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Mit dieser Regelung erfolgt der Einsatz während des Teilzeitstudiums somit in mindestens zwei Arbeitsfeldern. Dies sichert auch, dass der Abschluss bundesweit anerkannt ist.

Die Facharbeit

Die Ausbildung wird mit dem Verfassen einer Facharbeit (bzw. eines Erfahrungsberichts in der Teilzeitausbildung) sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgeschlossen. Hinweise zum Verfassen der Facharbeit finden Sie hier:

Fachrichtung Sozialpädagogik

PDF-Dokument (244.6 kB)

Mit dem Kultusministerkonferenzbeschluss „Rahmenvereinbarung Fachschulen“ vom 10. September 2020 ist unter anderem für den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Erzieher/-in“ die neue Bezeichnung “Bachelor professional in Sozialwesen” als Zusatztitel eingeführt worden.
Dieser Zusatztitel weist keinen akademischen Grad aus. Der Zusatztitel erscheint auf dem Abschlusszeugnis ab Februar 2021, welches durch die Fachschule ausgehändigt wird (Übergangsweise auch als Beiblatt). Der Zusatztitel wird nicht rückwirkend bescheinigt.
Hierbei handelt es sich um keine gesonderte bzw. erweiterte Berufsanerkennung, diese kann nicht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Abschlusszeugnis beantragt werden.

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie eine dreijährige Ausbildung für den Erzieherberuf absolvieren. Diese Ausbildung wird in den ersten beiden Jahren vom Jobcenter oder von der Arbeitsagentur im Rahmen einer Umschulung gefördert.

Im dritten Ausbildungsjahr haben Sie einen Vollzeit-Arbeitsvertrag mit dem Ausbildungsträger und verdienen monatlich mindestens 1900 Euro brutto. Wenn Sie Interesse haben, gehen Sie bitte so vor:
  • Wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter oder Ihre Arbeitsagentur und lassen die Voraussetzungen für eine Umschulungsförderung prüfen.
  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, suchen Sie sich einen Praxisplatz in einer Kindertages- oder Jugendhilfeeinrichtung und vereinbaren ein Arbeitsverhältnis vor Aufnahme der Ausbildung. Der Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Umschulungsförderung.
  • Danach erhalten Sie als Bestätigung einen Bildungsgutschein von Ihrem Jobcenter bzw. Ihrer Arbeitsagentur.

Weitere Informationen zur Umschulungsförderung erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter bzw. Ihrer Arbeitsagentur. Fragen zum Erzieherberuf beantworten Ihnen gern die Beratungsstellen, die Sie in unserem Faltblatt “Schlaumacher gesucht!” finden.

Staatliche Fachschulen für Sozialpädagogik

einschließlich Fachschulen in freier Trägerschaft

PDF-Dokument (238.5 kB) - Stand: Mai 2021

Wenn Sie über langjährige Erfahrung im pädagogischen Bereich und über fundierte Fachkenntnisse verfügen, ermöglicht Ihnen die Nichtschülerprüfung den Abschluss als Erzieherin oder Erzieher. Für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme der regulären fachschulischen Ausbildung. Es handelt sich hierbei um eine externe Prüfung, nicht um eine Ausbildung.

Für weitere Informationen und den Antrag zur Nichtschülerprüfung 2021 wenden Sie sich bitte an die Prüfungsvorsitzende der Nichtschülerprüfung im Land Berlin Frau Matlik (Jane-Addams-Schule).

Tel. +49 30 420276340 Fax: +49 30 420276321

Antragstellung vom 22. Februar bis 15. März 2022

PDF-Dokument (263.1 kB) - Stand: November 2021

Antragstellung *vom 22. Februar bis 15. März 2022 *

PDF-Dokument (134.6 kB) - Stand: November 2021

gültig ab 2. Schulhalbjahr 2020/2021

PDF-Dokument (587.4 kB) - Stand: Januar 2021

Schuljahr 2021/2022
1. Prüfungstermin (November 2021)

PDF-Dokument (461.8 kB)

Informationen zu den mündlichen Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend SozpädVO vom 13. Juni 2016

PDF-Dokument (184.4 kB) - Stand: Januar 2021

Wenn Sie bereits einen Beruf einer verwandten Berufsgruppe ausüben, besitzen Sie unter Umständen aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse und können unter Fortbildungsauflagen auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bei einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.

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