Wo kann ich mich über ein krankenhaus beschweren

Die Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein ist der richtige Ansprechpartner bei Fragen zu Patientenrechten oder einem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung.

Bei Beschwerden, die sich zum Beispiel auf unangemessene Wartezeiten, Kommunikationsstörungen etc. beziehen, geben wir den Vorgang an die zuständigen Kreisstellen ab.

Kreisstellen

Fragen des Patienten zu privatärztlichen Honorarforderungen und den gebührenrechtlichen Vorschriften (GOÄ), sind an das Referat „Gebührenordnung für Ärzte“ der Ärztekammer Nordrhein zu stellen. Dazu benötigen wir den kompletten Schriftverkehr, insbesondere die beanstandete Rechnung und im Falle eines operativen Eingriffs, den Operationsbericht.

GOÄ-Abteilung

Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, bietet die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein eine Überprüfung an, in deren Rahmen der Sachverhalt auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten und der Krankenunterlagen beurteilt wird.

Gutachterkommission

Fragen im vertragsärztlichen Bereich, also beispielsweise die Frage nach der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Die Krankenkasse überprüft mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein das ärztliche Verhalten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Vertragsarztrecht.

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Liegt eine Beschwerde hinsichtlich der Behandlung im Krankenhaus vor, so ist die Ärztekammer hinsichtlich des pflegerischen Teils nicht zuständig. Diese Fälle prüft die Krankenhausleitung oder die Beschwerdestelle des Krankenhauses.

Krankenhausdatenbank NRW

Bei Unsicherheit, welche Stelle für Ihre Beschwerde zuständig ist, können Sie sich auch an die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein wenden. Die Mitarbeiterinnen helfen zu klären, um welche Art Beschwerde es sich handelt und welche Stelle zuständig ist.

Patientenberatung

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Wie reiche ich eine Beschwerde bei der Ärztekammer ein?

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und ist vom Beschwerdeführer zu unterzeichnen.

Wer als Patient ins Krankenhaus kommt, braucht medizinische Hilfe. Aber wohin wenden Sie sich bei Problemen, die gerade durch den Klinikaufenthalt entstehen?

Meistens sind es Fragen des Services, die die Stimmung trüben und den Wohlfühlfaktor senken: Das Essen gefällt nicht, das Zimmer ist nicht richtig sauber, das Tablett wird erst Stunden nach den Mahlzeiten abgeholt. Es können aber auch ernstere Probleme sein, die Sie im Krankenhaus beschäftigen – wenn z. B. die Pflegekraft in der Regel erst nach mehrfachem Klingeln oder längerem Warten kommt, Sie sich von den Ärzten nicht ernst genommen fühlen, eine falsche Behandlung befürchten.

Den Ärger einfach herunterzuschlucken, ist keine gute Idee. Schlimmstenfalls schlägt Ihnen das nicht nur im übertragenen Sinne auf den Magen, sondern kann auch eine erfolgreiche Behandlung behindern. In den vergangenen Jahren hat sich deshalb zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass Patientinnen und Patienten im Krankenhaus eine zuverlässige Anlaufstelle für ihre Beschwerden brauchen. Ein weiterer Vorteil, wenn die Beschwerden an einer Stelle zusammenlaufen: Die Krankenhausleitung kann vom gebündelten Feedback der Patientinnen und Patienten lernen, Optimierungspotential erkennen und letztlich die Qualität von Behandlung und Service steigern.

Beschwerdestellen im Krankenhaus

Zunächst einmal können Sie sich selbstverständlich direkt an die Krankenhausmitarbeiter wenden, die sie mit dem Problem in Verbindung bringen. Ein freundlicher Hinweis, eine höfliche Nachfrage können oft viel bewirken. Manchmal ist aber die Hemmschwelle zu groß oder aber die jeweilige Pflegekraft oder die Ärztin, der Arzt kann an der Situation auch nichts ändern.

Hier setzt das Beschwerdemanagement der Krankenhäuser an. Patientinnen und Patienten können sich mit ihrem Anliegen an die vom Krankenhaus benannten Ansprechpartner wenden. Diese werden dann vermittelnd tätig oder leiten Änderungswünsche weiter. In einigen Bundesländern ist auch vorgegeben, dass jedes Krankenhaus einen sogenannten Patientenfürsprecher als Ansprechpartner haben muss.

Was zeichnet Patientenfürsprecher aus?

Patientenfürsprecher sind keine Mitarbeiter der Krankenhäuser, sondern unabhängig und an keine Weisungen gebunden. In der Regel arbeiten sie ehrenamtlich bzw. sie erhalten nur eine kleine Aufwandsentschädigung. Sie unterliegen der Schweigepflicht und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen und Patienten oder ihrer Angehörigen tätig. Da die Patientenfürsprecher keine Dienstwege einhalten müssen und zugleich im Krankenhaus gut vernetzt sind, können sie oft schnell helfen. Zudem können sie weitere Hilfsangebote nennen, wenn noch an anderen Stellen Unterstützung notwendig ist.

Was Beschwerdestellen und Patientenfürsprecher im Krankenhaus nicht leisten können und dürfen, sind medizinische Beratungen und Rechtsdienstleistungen. Das bedeutet, dass sie keine Einzelfallprüfungen durchführen dürfen. Sehr wohl können sie aber vorliegende Informationen erläutern und auf bestehende Rechte hinweisen. Dies gilt auch für Krankenhausrechnungen, wobei diese allerdings in der Regel erst nach dem Krankenhausaufenthalt erstellt werden. Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden zudem üblicherweise zwischen Krankenhaus und Versicherung abgewickelt. Bei Chefarztbehandlung erhalten Privatpatienten immer eine eigenständige Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ob Ihre Rechnung korrekt erstellt wurde, können Sie mit der GOÄ-Prüfsoftware des PKV-Verbandes feststellen.

Können oder möchten Sie sich nicht an eine Vertrauensperson im Krankenhaus wenden, so steht Ihnen noch eine andere Anlaufstelle zur Verfügung: die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Deren kompetente Mitarbeiter beantworten telefonisch Fragen zu Erkrankungen und deren Behandlung sowie zu Patientenrechten.

Wo kann ich mich über ein krankenhaus beschweren

Gespeichert von Webworker.Hivric am 29. März 2021

Zwingend erforderliche Angaben sind mit einem * gekennzeichnet.

Das Ministerium in Düsseldorf ist oberste Aufsichtsbehörde über die Krankenhäuser und hat somit auch die oberste Rechtsaufsicht über sie. Das heißt: Bei Bedarf wird geprüft, ob die Kliniken alle Vorgaben beachtet haben, die sich etwa aus Gesetzen und Bescheiden ergeben. So ist es im Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW, § 11) festgelegt.

Ausdrücklich werden auch Beschwerden von Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen im Rahmen der Rechtsaufsicht bearbeitet. Sie machen tatsächlich den Hauptanteil der Hinweise aus.  

  • Kontaktaufnahme zum Ministerium per E-Mail:
     

Die konkrete Prüfung der eingegangenen Beschwerden wird von den regional zuständigen Bezirksregierungen und von den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Krankenhaus befindet.

Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen können sich daher mit Hinweisen und Beschwerden auch direkt an die jeweils zuständige Bezirksregierung oder das Gesundheitsamt vor Ort wenden.

Im Rahmen der Krankenhausaufsicht wird jeder Einzelfall akribisch untersucht. Die Krankenhäuser werden bei Bedarf in Augenschein genommen, in jedem Fall aber um Stellungnahme gebeten. Falls erforderlich, erhalten sie konkrete Auflagen, um ihre Probleme zu beheben.

Die Aufsicht erstreckt sich unter anderem auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und sonstiger Vorschriften, die das Krankenhaus betreffen. Aber auch die Vorgaben der Feststellungsbescheide – in denen etwa die Bettenzahl festgeschrieben ist – und des so genannten Versorgungsauftrags können bei der Prüfung eine Rolle spielen.

Wichtig: Das Ministerium ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler geht. Dann sind die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe zuständig.

Möchten Sie eine Beschwerde über ein Krankenhaus einreichen, stehen Ihnen mehrere Wege offen. An wen Sie sich wenden können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Möchten Sie sich über ein Krankenhaus beschweren, suchen Sie am besten zuerst das Gespräch mit dem Chefarzt der Station, wenn Ihre Beschwerde nur eine Station betrifft.

  • Verläuft dieses Gespräch nicht nach Ihrem Wunsch, ist bei den meisten Krankenhäusern der Patientenfürsprecher der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
  • Patientenfürsprecher arbeiten ehrenamtlich, sind damit krankenhausunabhängig. Er kann Sie auch zu der nächsten Ansprechstation, der Krankenhausleitung, begleiten.
  • Können Sie dort ebenfalls Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit klären, wenden Sie sich an das Landesministerium für Gesundheit beziehungsweise Soziales Ihres Bundeslandes.
  • Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Webseite eine Liste der Gesundheits- und Sozialministerien mit den jeweiligen Kontaktdaten veröffentlicht.

Wie Sie eine Beschwerde bei der Targobank einreichen, erklären wir in unserem nächsten Beitrag.