Wo finde ich die sperrfrist bausparvertrag

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie mit der Einkommensteuererklärung. Die bis 2016 jährlich in Papierform erteilte Bescheinigung der auf dem Bausparkonto angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL) ist vom Gesetzgeber im Jahr 2017durch das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung abgelöst worden.

Die im Sparjahr 2017 auf dem Bausparkonto angelegten vermögenswirksamen Leistungen meldet die LBS bis spätestens zum 28.02.2018 erstmalig elektronisch an die zuständige Finanzbehörde. Voraussetzung für die Meldung der LBS ist die Einwilligung des Bausparers/Arbeitnehmers.

Daher benötigen wir Ihre Einwilligungserklärung und Steuer-Identifikationsnummer.

Bitte füllen Sie hierzu das Einwilligungsformular (Service/Anträge und Änderungen) aus und schicken es uns unterschrieben an

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
14463 Potsdam

oder eingescannt an

Sofern weitere Personen vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto einzahlen, benötigen wir zwingend auch deren Daten, Einwilligung und Steuer-Identifikationsnummer, um eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung zu übermitteln.

Welche Daten werden übermittelt?

Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung umfasst folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer des Bausparers/Arbeitnehmers;
  • Anlageart und den jeweils zulagenbegünstigt angelegten Jahresbetrag;
  • das Kalenderjahr, dem die vermögenswirksamen Leistungen zuzuordnen sind und
  • das Ende der Sperrfrist.

Sie haben zukünftig nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung durch die LBS zustimmen. Die erteilte Einwilligung gilt für alle folgenden Jahre. Sie können die erteilte Einwilligung jeweils vor Beginn des neuen Anlagejahrs widerrufen.

Zu Jahresbeginn erhalten alle Kunden den Kontoauszug für das zurückliegende Jahr. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Mit MEIN KONTO können Sie jederzeit aktuelle Vertragsinformationen abrufen. Sie nutzen MEIN KONTO noch nicht?
Dann können Sie sich hier registrieren.

Ihr Jahreskontoauszug besteht aus einem Anschreiben und den Kontoauszügen für jeden einzelnen Vertrag sowie ggf. folgenden Unterlagen: Steuerbescheinigung, Antrag auf Wohnungsbauprämie (nur bei postalischem Versand) sowie Information bzw. Einwilligung zur vL-Datenübermittlung.

  • Neben Ihren Umsätzen und Ihrem Kontostand finden Sie auf dem Kontoauszug folgende Daten: Vertragsnummer und –inhaber, Online-Kundennummer für die Anmeldung in MEIN KONTO, Ihre Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen sowie Ihre Ansprechpartner. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.
  • Darunter finden Sie ggf. mit „WICHTIG“ gekennzeichnete Hinweise zum Beispiel wenn Ihr Vertrag ein bestimmtes Stadium erreicht, Bankverbindungen noch umgestellt werden müssen etc.

Den Jahreskontoauszug für das Jahr 2021 erhalten Sie entweder postalisch oder elektronisch über MEIN KONTO bzw. das Online Banking

Ihrer genossenschaftlichen Bank. Die Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag erhalten Sie mit gesonderter Post bis Ende März 2022.

Mit MEIN KONTO haben Sie immer alle Vertragsinfos im Blick, können schnell einen Auftrag übermitteln und künftig Ihren Jahreskontoauszug elektronisch erhalten. Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Online-Kundennummer und und Ihre Vertragsnummer. Beides finden Sie oben links auf dem Kontoauszug.

Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2008:
Die festgesetzten Prämien werden zunächst als Anspruch auf dem Bausparkonto vermerkt. Die Gutschrift fordert die Bausparkasse beim zuständigen Finanzamt an, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Ablauf der 7-jährigen gesetzlichen Bindungsfrist, Zuteilung des Bausparvertrags oder prämienunschädliche Verfügung.

Verträge mit Abschlussdatum ab 01.01.2009:
Hier entfällt die 7-jährige Bindungsfrist für die Wohnungsbauprämie. Wohnungsbauprämie kann nur derjenige bekommen, der eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann.

Haben Sie den postalischen Versand gewählt, erhalten Sie bei prämienbegünstigten Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag zusätzlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie (WoP). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte Ihrem Schwäbisch Hall-Berater, Ihrem Bankberater oder senden ihn direkt an uns zurück.
Erhalten Sie Ihren Jahreskontoauszug elektronisch über MEIN KONTO oder ins ePostfach Ihrer Bank, bekommen Sie kein zusätzliches Antragspapier. Beantragen Sie Ihre Prämie einfach und schnell über das WoP-Online-Formular.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie bis zum 31.12. des übernächsten Jahres stellen.

Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Jahreskontoauszug rechts oben im Überblick ausgewiesen.

Sie können für die vermögenswirksamen Leistungen nur dann Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über der Einkommensgrenze für die Gewährung von Arbeitnehmersparzulage, aber unter der Einkommensgrenze für die Gewährung von Wohnungsbauprämie liegt.

Konkret heißt das, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden zwischen 17.900 Euro und 35.000 Euro und bei Verheirateten/Verpartnerten zwischen 35.800 Euro und 70.000 Euro liegt.

Sofern wir Ihre vL zu den prämienbegünstigten Einzahlungen hinzurechnen sollen, können Sie uns dies auf dem Wohnungsbauprämienantrag mitteilen. 

Die von Ihrem Arbeitgeber überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich. Bei Berechtigung können Sie für die Anlage der vL auf dem Bausparkonto Arbeitnehmersparzulage erhalten.

  • Sind bei Ihnen erstmals im Jahr 2021 vermögenswirksame Leistungen eingegangen, erhalten Sie das Formblatt „Einwilligung zur Übermittlung der Daten“. Damit Ihre Daten an das Finanzamt übermittelt werden können, müssen Sie einmalig zustimmen und uns das Formular zurücksenden. Dies ermöglicht dem Finanzamt, Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage zu prüfen. Wenn Sie nicht zustimmen, kann das Finanzamt nicht tätig werden. Wichtig: Eine Ersatzbescheinigung in Papierform für Ihre vL darf von Schwäbisch Hall nicht mehr erstellt werden.
  • Auf der Bescheinigung für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist die Institutsnummer vermerkt. Das zuständige Finanzamt benötigt den Institutsschlüssel zur Bearbeitung der Arbeitnehmersparzulage. Die Institutsnummer lautet "100 6924".
  • Wenn Sie bereits 2020 die "Information zur Datenübermittlung" erhalten und nicht widersprochen haben, erhalten Sie diese auch mit dem Jahreskontoauszug 2021.

    Haben Sie 2020 der Datenübermittlung widersprochen, bekommen Sie keine Unterlagen und die Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Soll dies geändert werden, müssen Sie Ihren erteilten Widerspruch schriftlich zurücknehmen.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.

Die Steuerbescheinigung für im Jahr 2021 abgeführte Kapitalertragsteuer erhalten Sie, wenn uns derzeit kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt.

Tipp: Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID bis zur Höhe Ihres Sparerfreibetrags hier in MEIN KONTO bzw. im Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank erteilen.

Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur, wenn im Jahr 2021 Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, da uns aktuell kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vorliegt.

Als Nachweis der Zinsen, die Sie erhalten haben, reicht der Kontoauszug aus.

Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Zahlungen, die kurz vor Jahresende erst eingegangen sind, nicht mehr auf Ihrem aktuellen Kontoauszug ausgewiesen werden konnten. Sie erhalten voraussichtlich im Februar einen Nachtrag zu Ihrem Kontoauszug, auf dem die Zahlung vermerkt ist.

Tipp: Als MEIN KONTO-Nutzer können Sie Umsätze auf Ihren Konten jederzeit überprüfen.
 

Bitte nutzen Sie die Vertrags-IBAN zur Überweisung! Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Überweisung korrekt zugeordnet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.04.2022 nur noch Überweisungen mit korrekter Vertrags-IBAN annehmen können. Überweisungen ohne korrekte Vertrags-IBAN müssen wir zurücksenden, wodurch Ihnen möglicherweise Nachteile entstehen können.  


Die Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen finden Sie auf dem Kontoauszug. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban.

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