Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie mit der Einkommensteuererklärung. Die bis 2016 jährlich in Papierform erteilte Bescheinigung der auf dem Bausparkonto angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL) ist vom Gesetzgeber im Jahr 2017durch das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung abgelöst worden. Die im Sparjahr 2017 auf dem Bausparkonto angelegten vermögenswirksamen Leistungen meldet die LBS bis spätestens zum 28.02.2018 erstmalig elektronisch an die zuständige Finanzbehörde. Voraussetzung für die Meldung der LBS ist die Einwilligung des Bausparers/Arbeitnehmers. Daher benötigen wir Ihre Einwilligungserklärung und Steuer-Identifikationsnummer. Bitte füllen Sie hierzu das Einwilligungsformular (Service/Anträge und Änderungen) aus und schicken es uns unterschrieben an LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG oder eingescannt an Sofern weitere Personen vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto einzahlen, benötigen wir zwingend auch deren Daten, Einwilligung und Steuer-Identifikationsnummer, um eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung zu übermitteln. Welche Daten werden übermittelt? Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung umfasst folgende Daten:
Sie haben zukünftig nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung durch die LBS zustimmen. Die erteilte Einwilligung gilt für alle folgenden Jahre. Sie können die erteilte Einwilligung jeweils vor Beginn des neuen Anlagejahrs widerrufen. Zu Jahresbeginn erhalten alle Kunden den Kontoauszug für das zurückliegende Jahr. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt. Mit MEIN KONTO können Sie jederzeit aktuelle Vertragsinformationen abrufen. Sie nutzen MEIN KONTO noch nicht? Ihr Jahreskontoauszug besteht aus einem Anschreiben und den Kontoauszügen für jeden einzelnen Vertrag sowie ggf. folgenden Unterlagen: Steuerbescheinigung, Antrag auf Wohnungsbauprämie (nur bei postalischem Versand) sowie Information bzw. Einwilligung zur vL-Datenübermittlung.
Den Jahreskontoauszug für das Jahr 2021 erhalten Sie entweder postalisch oder elektronisch über MEIN KONTO bzw. das Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank. Die Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester-Bausparvertrag erhalten Sie mit gesonderter Post bis Ende März 2022. Mit MEIN KONTO haben Sie immer alle Vertragsinfos im Blick, können schnell einen Auftrag übermitteln und künftig Ihren Jahreskontoauszug elektronisch erhalten. Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Online-Kundennummer und und Ihre Vertragsnummer. Beides finden Sie oben links auf dem Kontoauszug. Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2008: Verträge mit Abschlussdatum ab 01.01.2009: Haben Sie den postalischen Versand gewählt, erhalten Sie bei prämienbegünstigten Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag zusätzlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie (WoP). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte Ihrem Schwäbisch Hall-Berater, Ihrem Bankberater oder senden ihn direkt an uns zurück. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie bis zum 31.12. des übernächsten Jahres stellen. Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Jahreskontoauszug rechts oben im Überblick ausgewiesen. Sie können für die vermögenswirksamen Leistungen nur dann Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über der Einkommensgrenze für die Gewährung von Arbeitnehmersparzulage, aber unter der Einkommensgrenze für die Gewährung von Wohnungsbauprämie liegt. Konkret heißt das, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden zwischen 17.900 Euro und 35.000 Euro und bei Verheirateten/Verpartnerten zwischen 35.800 Euro und 70.000 Euro liegt. Sofern wir Ihre vL zu den prämienbegünstigten Einzahlungen hinzurechnen sollen, können Sie uns dies auf dem Wohnungsbauprämienantrag mitteilen. Die von Ihrem Arbeitgeber überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich. Bei Berechtigung können Sie für die Anlage der vL auf dem Bausparkonto Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier. Die Steuerbescheinigung für im Jahr 2021 abgeführte Kapitalertragsteuer erhalten Sie, wenn uns derzeit kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt. Tipp: Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID bis zur Höhe Ihres Sparerfreibetrags hier in MEIN KONTO bzw. im Online Banking Ihrer genossenschaftlichen Bank erteilen. Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie nur, wenn im Jahr 2021 Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, da uns aktuell kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vorliegt. Als Nachweis der Zinsen, die Sie erhalten haben, reicht der Kontoauszug aus. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Zahlungen, die kurz vor Jahresende erst eingegangen sind, nicht mehr auf Ihrem aktuellen Kontoauszug ausgewiesen werden konnten. Sie erhalten voraussichtlich im Februar einen Nachtrag zu Ihrem Kontoauszug, auf dem die Zahlung vermerkt ist. Tipp: Als MEIN KONTO-Nutzer können Sie Umsätze auf Ihren Konten jederzeit überprüfen. Bitte nutzen Sie die Vertrags-IBAN zur Überweisung! Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Überweisung korrekt zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.04.2022 nur noch Überweisungen mit korrekter Vertrags-IBAN annehmen können. Überweisungen ohne korrekte Vertrags-IBAN müssen wir zurücksenden, wodurch Ihnen möglicherweise Nachteile entstehen können. Die Vertrags-IBAN für Überweisungen, Daueraufträge und vL-Zahlungen finden Sie auf dem Kontoauszug. Mehr zur Vertrags-IBAN erfahren Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsiban. Hinweis: Wir verwenden Cookies auf dieser Webseite. Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten auf Ihrem Computer gespeichert werden. Cookies sind weit verbreitet und helfen Seiten optimiert darzustellen und zu verbessern. Sie haben Cookies deaktiviert, so kann es zu Einschränkungen bei der Bedienbarkeit unserer Webseite kommen. Einwilligung in den Einsatz von Cookies Wir wollen für Sie unsere Website optimal und nutzerfreundlich gestalten und Ihnen gerne relevante und passende Inhalte und Angebote anzeigen. Hierfür verwenden wir Cookies. Sie können unter „weitere Optionen" festlegen, welche Cookies wir setzen dürfen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Meinung ändern, können Sie diese Einstellungen jederzeit für die Zukunft am Ende der Datenschutzhinweise ändern. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie mit der Betätigung des Buttons „Alle akzeptieren" in die Nutzung sämtlicher Cookies einwilligen oder auch .Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise und unser Impressum. Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen. |