Wo darf man mit einem e scooter fahren

Die Verleihfirmen für E-Scooter schießen wie Pilze aus dem Boden. Doch gerade weil die Fahrzeuge dann nicht die eigenen sind, sollten die Fahrer besonders vorsichtig damit unterwegs sein, denn jedes Fahrzeug hat eine andere Bremswirkung, jeder Fahrer ein anderes Balancegefühl. Doch leider ist häufig das Gegenteil der Fall. Einfach mal schnell damit bis zur S-Bahn düsen oder zur nächsten Eisdiele - das verführt viele Abkürzungen über Gehwege zu nehmen oder gar die Fußgängerzone zu nutzen. Was für die E-Scooter-Fahrer ein leichtes Vorankommen ist, bedeutet aber für die Fußgänger eine Gefahr.

E-Scooter müssen Radwege benutzen

Als E-Scooter-Fahrer ist man verpflichtet, auf dem Radweg zu fahren. Nur wenn keine andere Möglichkeit besteht, darf man die Straße benutzen, erklärt Michael Marienwald von der Polizei München. Auf alle Fälle tabu ist der Gehweg. Der Grund ist die Geschwindigkeit: E-Scooter können maximal 20 km/h fahren. Sie sind damit zu schnell für den Gehweg, zu langsam für die Straße. Viele E-Scooter-Fahrer ignorieren das allerdings. Sie nutzen statt der Straße den Gehweg. Das ist verboten.

Das Erstaunliche: Der Bußgeldkatalog sieht die gleichen Geldstrafen vor wie für gewöhnliche Fahrradfahrer. Diese betragen zwischen 15 und 30 Euro. Doch kommt es zu einem Unfall, kann das den Führerschein kosten.

Risiko Alkohol

Im Bereich E-Scooter sind die Zahlen auffällig hoch was Alkoholverstöße oder Drogen angeht, sagt Michael Marienwald von der Polizei München. Kein Kavaliersdelikt: Wer berauscht fährt, wird schnell seinen Führerschein los oder wird nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen. Fahranfänger bekommen also eine Sperre. Für E-Bikes gelten die gleichen Regeln wie für E-Scooter. Anders sieht das für E-Roller aus.

E-Roller haben andere Regeln

E-Bikes und E-Scooter - obwohl motorisiert - werden im Verkehr mit Radfahrern gleichgestellt. Anders sieht das bei E-Rollern aus. Sie werden angesehen wie Kleinkrafträder. Elektroroller zählen damit zu Motorrollern, die müssen auf der Fahrbahn fahren. Sie dürfen also auch nicht auf dem Gehweg fahren, ebenso nicht auf dem Radweg.

  • Zum Artikel "Worauf man beim E-Bike-Kauf achten sollte"

Schutz der Unfallopfer

Zurück zu den E-Scootern und E-Bikern. Wenn es auf dem Gehweg zu einem Unfall kommt, werden die Strafen drastischer. Es drohen Führerscheinentzug und auch Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Aber auch wenn der E-Scooter-Fahrer sich falsch verhält, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung, erklärt Christian Siemens vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

E-Scooter sind motorisiert und benötigen deswegen eine Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Beim Unfall kommt diese Versicherung dann für die Schäden des Opfers auf. Der Fahrer kann allerdings von der Versicherung in Regress genommen werden.

E-Skateboards und E-Hoverboards sind verboten

Elektrofahrzeuge wie Hoverboards und E-Skateboards dürfen überhaupt nicht auf öffentlichen Wegen unterwegs sein, denn auch sie müssten eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, da sie schneller als 6 km/h fahren können. Sie bekommen aber keine Zulassung, da sie weder Bremsen noch Lenker haben, darum sind sie auch nicht versicherbar. Das bedeutet, sie dürfen nur auf Privatgrund wie Terrassen und Innenhöfen genutzt werden.

Kommt es zum Unfall, müssen die Nutzer persönlich haften - mit verheerenden Folgen. Sämtliche Schäden muss der E-Hoverboard- oder E-Skateboardfahrer selber tragen, er haftet persönlich, egal bis zu welcher Höhe. Das geht dann schnell bis zur Privatinsolvenz, außerdem begeht man - weil man ein Kraftfahrzeug benutzt, das aber nicht versichert ist - auch eine Straftat.

E-Scooter erfreuen sich besonders in Städten großer Beliebtheit, nicht zuletzt weil sie unkompliziert zu verwenden, kostengünstig im Verbrauch und außerdem leise sind. Wer E-Scooter auf öffentlichen Straßen fährt, muss sich aber an einige gesetzliche Regelungen halten – auch, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu belästigen.

Alle Anbieter von Leih-E-Scootern in Wien findet ihr hier im Überblick – inklusive Preisen und nützlichen Infos.

Die 31. Novelle der StVO ist mit 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Diese regelt unter anderem die richtige Verwendung und Ausstattung von E-Scootern im Straßenverkehr, und gilt einheitlich für alle Bundesländer in Österreich. Alle wichtigen Infos und Vorschriften für die beliebten E-Scooter findet ihr hier im Überblick.

  • „Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“, also E-Scooter, zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“.
  • Bis zu einer Bauarthöchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h bzw. einer Motorleistung von 600 Watt sind E-Scooter überall dort zulässig, wo auch das Radfahren erlaubt ist.
  • Alle Regeln die für Radfahrer bzw. für E-Bikes gelten, gelten auch für Nutzer von E-Scootern – dazu zählt auch die Ausstattung mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, roten Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten, gelbe Rückstrahler auf der Seite sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich ein weißes Licht nach vorne bzw. ein rotes Rücklicht.
  • Alle Verkehrsflächen die mit Fahrrädern befahren werden dürfen, sind somit auch für E-Scooter freigegeben.
  • Wichtig: Elektro-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie „nicht umfallen oder den Verkehr behindern können„.

Regeln für E-Scooter in Österreich im Detail

Regelungen für E-Scooter in Wien

In Wien sind zahlreiche Anbieter von E-Scootern zum Ausleihen aktiv. Durch die unsachgemäße oder rücksichtslose Nutzung der elektrischen Tretroller kommt es aber auch zu diversen Problemen. Um diesen entgegenzuwirken, wurde für Wien ein 9-Punkte-Paket mit Maßnahmen entwickelt:

  • E-Scooter dürfen nur auf Gehsteigen, die mindestens vier Meter breit sind, am fahrbahnseitigen Rand abgestellt werden.
  • Um der Häufung von E-Scootern in einzelnen Stadtteilen entgegenzuwirken, dürfen nur maximal 500 E-Scooter pro Anbieter je im ersten Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 sowie 20, sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels inklusive Donaustadt und Floridsdorf positioniert werden.
  • Vorschriftswidrig abgestellte E-Scooter müssen innerhalb von zwei Stunden vom Anbieter entfernt bzw. umgeparkt werden. Zuvor hatten die Anbieter dafür vier bzw. 12 Stunden Zeit.
  • Im Pilotbezirk Neubau wird die Einführung eigener, markierter Abstellflächen für E-Scooter getestet.
  • Die Anbieter der Leih-E-Scooter sind dazu verpflichtet, bereits in der App konkreter auf den korrekten Umgang mit den Fahrzeugen hinzuweisen. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu den erlaubten Abstellmöglichkeiten, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverboten und mehr.
  • Um nächtliche Lärmbelästigung zu vermeiden, dürfen abgestellte E-Scooter keine akustischen Ortungssignale von sich geben.
  • Verpflichtende Sperrgebiete, in denen sowohl das Fahren als auch das Abstellen von E-Scootern verboten ist, werden in der jeweiligen App des Anbieters dargestellt.
  • In bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen sind automatische elektronische Geschwindigkeitsbegrenzungen Pflicht.
  • Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen sind (auf Wunsch der Polizei) möglich.

Wo darf man mit einem E-Scooter in Österreich fahren – und wo nicht?

  • Verboten ist grundsätzlich das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen.
  • Erlaubt: Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden. Vorgeschrieben ist das Befahren einer Fahrbahn dann, wenn kein Radweg vorhanden ist.
  • Auf Gehsteigen und Gehwegen haben E-Scooter grundsätzlich nichts verloren. Ausnahme: Wenn es von der zuständigen Behörde per Verordnung erlaubt ist, darf ein Gehsteig/Gehweg in Schritttempo befahren werden.
  • In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen darf ein E-Scooter genutzt werden – allerdings mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.
  • Mit dem E-Scooter gegen die Einbahn fahren – auch das ist überall dort erlaubt, wo es Fahrradfahrern gestattet ist.
  • Im Test von e-media bekam der E-Scooter Xiaomi die Note Sehr Gut – Hier den Test lesen. Weitere E-Scooter, die aktuell beliebt sind, findet ihr hier.

Welche Verhaltensregeln gelten für E-Scooter-Fahrer?

  • Allgemeines Gefährdungsverbot: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen per Verordnung erlaubt ist – hier muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden bzw. die Geschwindigkeit der Fußgänger-Situation angepasst werden.
  • Fahren zu zweit: Verboten. Auf einem E-Scooter darf eine Fahrt im öffentlichen Verkehr nur alleine angetreten werden.
  • Telefonieren während der Fahrt mit dem E-Scooter wird, ebenso wie beim Fahrradfahren, verboten (bzw. nur mit Freisprecheinrichtung).
  • Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.
  • Auch in punkto Promillegrenze muss man sich an die Regelungen wie beim Fahrradfahren richten: Höchstens 0,8 Promille
  • Mindestalter: E-Scooter dürfen im Straßenverkehr ab einem Alter von 12 Jahren verwendet werden, mit Fahrradausweis auch im Alter von 9 bzw. 10 Jahren. Jüngere Kinder nur dann, einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson unterwegs sind.
  • Außerdem gilt eine Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahre.
  • Während beim Abbiegen mit einem Fahrrad immer ein Handzeichen geben werden muss, ist das beim E-Scooter zu gefährlich – hier wird der Gesetzgeber noch eine andere Lösung präsentieren müssen, die verkehrstauglich ist.

Modell Mi M365 von Xiaomi inkl. Straßenzulassung

  • Der motorisierte Scooter aus Aluminium in Luftfahrtqualität lässt sich in 3 einfachen Schritten auf eine tragbare Größe zusammenfalten und wiegt nur 12,5 kg
  • Bleiben Sie sicher beim Pendeln mit ultrahellem Scheinwerfer und einem roten Rücklicht, das beim Bremsen blinkt, um Fußgänger und Fahrzeuge zu warnen
  • Effiziente und reaktionsfreudige Vorder- und Hinterradbremsen, mit Scheibenbremsen und eABS regenerativem Antiblockiersystem

Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein?

Die Ausrüstung eines E-Scooters ist ein weiterer wesentlicher Punkt, um regelkonform unterwegs zu sein. Für E-Scooter gelten grundsätzlich die Ausstattungsvorschriften für Räder, die man in der Fahrradverordnung nachlesen kann. Hier unser kompakter Überblick über alle Ausstattungsmerkmale von E-Scootern im Straßenverkehr:

  • E-Scooter müssen mit einer „wirksamen Bremsvorrichtung“ ausgestattet sein
  • weiße Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien vorne sind Pflicht
  • rote Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien, die nach hinten abstrahlen, sind ebenso Voraussetzung
  • auch gelbe Rückstrahler auf der Seite sind vorgesehen, um ordnungsgemäß unterwegs zu sein
  • bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht müssen E-Scooter zudem mit einem weißen Licht (vorne) bzw. roten Licht (hinten) ausgerüstet sein.

Probleme mit E-Scootern

Nachrüsten von E-Scootern

Gerade bei den Reflektoren gibt es bei einigen Scooter-Modellen Bedarf an Nachrüstung – die aber mit entsprechenden reflektierenden Klebefolien einfach und günstig nachgeholt werden kann. Bei den seitlichen Reflektoren reicht eine Anbringung am Rand des Trittbretts oder an der Seite der Radgabeln.

Schwieriger ist eine Nachrüstung beim Rücklicht – weshalb es einfacher ist, bereits beim Kauf darauf zu achten, dass dieses serienmäßig inkludiert ist.

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Elektromobilität: Womit darf man wo fahren? (E-Scooter, E-Bike, E-Skateboard, Hoverboard und Segway)
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E-Scooter Fahren und Parken auf dem Gehsteig

  • E-Scooter dürfen auf Gehwegen, Gehsteigen oder Schutzwegen in Österreich grundsätzlich nicht verwendet werden.
  • Ausnahme: Behördlich per Verordnung freigegebene und gekennzeichnete Abschnitte. Verordnungen für eine erlaubte Benutzung von Gehsteigen/wegen sind z.B. dort angedacht, wo die Benützung der Fahrbahn nicht sinnvoll ist.
  • Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt bzw. geparkt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

Versicherung: Braucht man ein Kennzeichen für E-Scooter?

  • Für E-Scooter bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit bzw. bis 600 Watt Motorleistung ist kein Kennzeichen bzw. keine Versicherungsplakette notwendig. Zu einer Haftpflichtversicherung wird aber dennoch geraten.
  • Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bzw. ist ein Motor mit mehr als 600 Watt Leistung verbaut, wird ein solcher E-Scooter als Motorfahrrad definiert. Heißt: Typisierung, Versicherung und Zulassung ist notwendig. Ein Führerschein der Klasse AM oder B ist dann somit ebenfalls Pflicht. Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 15 Jahren (mit Mopedführerschein), andernfalls ist die Benutzung im öffentlichen Verkehr erst nach Innehabung eines anderen Führerscheins erlaubt.

Gesetze und Regeln für E-Scooter in Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen für E-Scooter in Deutschland haben wir hier für euch zusammengefasst.

E-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung für Österreich und Deutschland

Seit 2019 haben bereits viele Hersteller ihre E-Scooter-Modelle beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht und eine Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten. Damit entsprechen diese Modelle auch den österreichischen Normen, um sie im Straßenverkehr verwenden zu dürfen – erreichen allerdings nur 20 km/h Spitzengeschwindigkeit. Tipp: Manche Modelle wie der Streetbooster One reizen die gesetzliche Toleranzgrenze von 10% in Deutschland voll aus und erreichen 22 km/h Spitze.

E-Scooter mit Straßenzulassung DE + AT

Modell MAX G30LD von Segway-Ninebot inkl. Straßenzulassung

  • Der motorisierte Scooter aus Aluminium in Luftfahrtqualität lässt sich in 3 einfachen Schritten auf eine tragbare Größe zusammenfalten und wiegt nur 12,5 kg
  • Bleiben Sie sicher beim Pendeln mit ultrahellem Scheinwerfer und einem roten Rücklicht, das beim Bremsen blinkt, um Fußgänger und Fahrzeuge zu warnen
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Modell Pro 2 von Xiaomi inkl. Straßenzulassung

  • E-Scooter mit Straßenzulassung (ABE) zur Nutzung auf öffentlichen Straßen (Datenbestätigung im Lieferumfang beiliegend mit Angabe der Fahrzeugidentifikationsnr. (FIN) + auf der...
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  • 474Wh Lithium Ionen Akku mit ultra langer Reichweite von bis zu 45km bei einem Reifenluftdruck von 3,5 bar (auch abhängig von Straßengegebenheiten, Körpergröße & -gewicht)....

Egret-Ten V4 36 V inkl. Straßenzulassung

  • Egret-Ten V4 36 V: Unser Egret-Ten kombiniert Design, Fahrspaß und Sicherheit! Nun gibt es den mehrfachen Testsieger auch in der Light Version – weniger stark motorisiert und...
  • FAHRKOMFORT: Der E-Scooter verfügt über 10-Zoll-Luftreifen, ein breites Trittbrett sowie einen höhenverstellbaren Lenker, fünf steuerbare Fahrmodi und eine...
  • FEATURES: Der Egret-Ten V4 36 V lässt sich mit wenigen Handgriffen aufklappen und zusammenfalten. Mit nur 18 kg Gesamtgewicht kann er bequem transportiert, im Kofferraum verstaut...

velix E-Kick Version 2021 inkl. Straßenzulassung

  • ELEKTRO-ROLLER FÜR LÄNGERE STRECKEN: 37V-10,4AH Lithium-Akku gewährleistet eine GROSSE REICHWEITE von ca. 30-40 km! ZULADUNG beträgt 120 kg! Der eScooter ist KLAPPBAR, bequem...
  • MIT ABE FÜR STRAßEN & RADWEGE: Dank leistungsstarkem 350W MOTOR erreicht man schnell die max. erlaubten 20 km/h. Fahrspaß OHNE FÜHRERSCHEIN! Für Erwachsene, Jugendliche ab dem...
  • KOMFORTABELES SICHERES FAHRVERGNÜGEN: 8,5“ LUFTREIFEN mit einem STOßDÄMPFER vorne und zwei FEDERBEINEN hinten! SCHEIBENBREMSEN vorne & hinten! LED-Licht vorne & hinten!

E-Scooter mit Straßenzulassung nur für AT

Modell Mi M365 von Xiaomi inkl. Straßenzulassung

  • Der motorisierte Scooter aus Aluminium in Luftfahrtqualität lässt sich in 3 einfachen Schritten auf eine tragbare Größe zusammenfalten und wiegt nur 12,5 kg
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Die beliebtesten E-Scooter am Markt

Es folgt eine Auswahl von E-Scootern, hier haben wir insgesamt noch mehr beliebte E-Scooter für Österreich und Deutschland euch zusammengefasst.

Bestseller: E-Scooter

Hier findet ihr die beliebtesten E-Scooter zusammengefasst in einer Bestseller-Liste. Die Auswahl wird stündlich aktualisiert.

# Vorschau Produkt Bewertung Preis
1 Xiaomi Mi Electric Scooter 1S (DE) Faltbarer E-Scooter mit Straßenzulassung + Appanbindung aus... Aktuell keine Bewertungen 449,00 EUR 399,00 EUR Gibt's hier
2 urbetter Elektroroller Erwachsene E Roller 48V 13Ah E Scooter Elektro Scooter 10 Zoll Luftreifen, C1... Aktuell keine Bewertungen 599,99 EUR Gibt's hier
3 Viron E-Scooter mit Straßenzulassung Elektro Scooter ABE Aluminium Elektroroller Faltbar Roller... Aktuell keine Bewertungen 519,00 EUR Gibt's hier
4 Ninebot KickScooter MAX G30LD Powered by Segway Aktuell keine Bewertungen 699,00 EUR 488,00 EUR Gibt's hier
5 Ninebot KickScooter MAX G30D II Powered by Segway Aktuell keine Bewertungen 879,00 EUR 799,90 EUR Gibt's hier
6 Ninebot KickScooter ES1LD Powered by Segway mit Straßenzulassung Aktuell keine Bewertungen 349,00 EUR Gibt's hier
7 Mega Motion E Scooter mit Straßenzulassung, ABE Faltbarer Elektroroller 25 km Reichweite, 36 V/ 7.5... Aktuell keine Bewertungen 459,99 EUR Gibt's hier
8 i9 E Scooter, iScooter Elektroroller für Erwachsene bis zu 28 km Reichweite, 8,5 Zoll Vollreifen,... Aktuell keine Bewertungen 319,44 EUR Gibt's hier
9 PATONA E-Scooter mit Straßenzulassung - 20 km/h - 250 W Motor - 20 km Reichweite - klappbar -... Aktuell keine Bewertungen 319,99 EUR Gibt's hier
10 Scoot One Elektroscooter E 7 – E Scooter mit Straßenzulassung ABE – herausnehmbarer... Aktuell keine Bewertungen 629,00 EUR Gibt's hier

Aktuelle Angebote bei E-Scooter

In folgender Liste findet ihr die derzeit besten Angebote für E-Scooter – die Angebote werden stündlich aktualisiert und stehen teilweise nur kurzfristig zur Verfügung.

Rechtslage bei E-Mobilität

Verschiedene E-Fahrzeuge und die dazu momentan gültige Rechtslage in Österreich und Deutschland haben wir hier für euch im Überblick:

  • E-Scooter
  • E-Bikes
  • E-Skateboards
  • Segways
  • Hoverboards

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