Wo darf ich ein tiny house aufstellen

Unser WEBINAR
zum THEMA →

Wo darf ich ein Tiny House aufstellen?
Was ist rechtlich zu beachten?

Beim Start jedes Wohnwagon-Projekts ist die erste große Frage: Wo soll ich mein neues kleines Zuhause denn hinstellen? In unseren 8 Jahren haben wir unzählige Raumordnungsgesetze durchgeackert, uns intensiv mit den Baubehörden auseinandergesetzt, unsere Pläne laufend verbessert, um dieser neuen Wohnform den Rahmen zu geben, den sie verdient: Nämlich, als Bauwerk und echte Wohn-Alternative ernst genommen zu werden! Mittlerweile sind über 70 Wohnwagons in Österreich, Deutschland und der Schweiz ausgeliefert. Überall wurden genehmigte Aufstellorte dafür gefunden. Die Erfahrungen wollen wir dir hier weitergeben.

Beginnen wir von vorne. Rein theoretisch bieten Tiny Houses viele Freiheiten, die in der Praxis aber durch zahlreiche baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden. Für die Beantwortung der Frage, welche baurechtlichen Vorgaben bei der Anschaffung eines Tiny Houses zu beachten sind, ist zwischen stationären und mobilen Tiny Houses zu unterscheiden. Bei stationären Tiny Houses handelt es sich um normale Wohngebäude, nur eben in kleinerer Ausführung. Deswegen müssen sie auch von der Baubehörde genehmigt werden. Bei mobilen Wohnprojekten auf Anhängern oder Wägen sieht es schon wieder ein bisschen anders aus. In diesem Fall ist das Fundament nicht mit dem Erdboden verbunden und das mobile Tiny House kann temporär auch ohne Baugenehmigung abgestellt werden. Soll es aber länger auf einem Stellplatz stehen oder wird es sogar als Hauptwohnsitz genutzt, unterliegt es wiederum dem Baurecht. Egal, ob es Räder hat oder nicht. Da kommen wir nicht drum herum.

Wir stellen dir nun drei Möglichkeiten vor, wie die Aufstellung deines Tiny Houses rechtlich funktionieren kann.

Die Variante der Einreichung (in Deutschland „Bauantrag“ genannt) ist sicher die konservativste, aber auch die sicherste. Dein Wohnwagon wird dabei als „normales“ Wohngebäude auf Bauland eingereicht, das nur zufällig Räder hat. Dafür müssen jede Menge Vorschriften, Werte und Normen (Raumhöhe, Dämmwerte, Schallschutz, Brandschutz usw.) eingehalten werden. Das ist bei einem Tiny House gar nicht so einfach! Aber auch nicht unmöglich. Uns war es wichtig, da einmal durchzusteigen, vor allem weil wir überzeugt sind, dass wir als echte Wohnform damit deutlich ernster genommen werden.

Und die gute Nachricht: Der Wohnwagon ist einreichfähig! Der Wohnwagon kann somit bei der Baubehörde als normales Bauwerk eingereicht werden – und bekommt in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Baugenehmigung mit Brief und Siegel! Ein echter Meilenstein für uns! Das war echt Arbeit! 

Eine Einreichung bedeutet zwar einen einmaligen Aufwand, aber dafür hast du dann deinen sicheren Wohnort, den dir keiner mehr nehmen kann. Keine Abhängigkeit von Nachbarn oder der Gunst der Politik. Den Formular-Kram, den man dafür braucht, erledigen wir gerne für dich.

Für eine Einreichung muss dein Wohnwagon auf Bauland stehen, aber nicht unbedingt auf deinem eigenen Bauland. Viele Menschen besitzen Baugrundstücke als Wertanlage oder weil die Kinder oder Enkerl dort vielleicht irgendwann mal bauen wollen: Sie wollen es gerade nicht verkaufen, weil sie das Geld nicht brauchen, wollen aber auch nicht, dass jemand anderer darauf fix baut, um die Option nicht zu verlieren. Perfekt für mobile Wohneinheiten! Die Herausforderung ist, es zu finden, denn auf den Immobilienbörsen sind diese Grundstücke nicht inseriert. Am besten fragst du am Bauamt oder besuchst das örtliche Wirtshaus, dort erfährst du von ungenutzten Flächen. Unsere Kunden hatten oft auch schon mit Inseraten in Lokalzeitungen sehr gute Erfahrungen!

Schon gewusst? In Österreich sind etwa 30% der gewidmeten Baufläche nicht bebaut! Das macht Mut für die Grundstückssuche! 


Unsere Kundinnen haben oft selbst die besten Ideen, wie man zu tollen Standplätzen kommt! Wohnwagon Tilla steht zum Beispiel auf einem Grundstück, das von der Kirche gepachtet wird.

Wie überall gibt es auch im Baurecht Ausnahmen und Sonderlösungen. So erlaubt es der Nutzungszweck „Grünland Land- und Forstwirtschaft“ unter gewissen Voraussetzungen, den Wohnwagon aufzustellen. Zum Beispiel, wenn mit dem Gebäude die Pflege und Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche sichergestellt wird.

Im Grünland-Kleingarten lässt sich der Wohnwagon ebenso aufstellen. Hier müssen genauso einige Vorschriften, z.B. die maximale Gebäudehöhe, beachtet und um eine Baubewilligung angesucht werden.

Es werden auch immer wieder Flächen für temporäre Wohnzwecke oder innovative Flaggschiffprojekte zur Verfügung gestellt. Damit kann die Gemeinde ein Statement für zukunftsfähiges Leben setzen. Wichtig ist, dass bei solchen „Sonderlösungen“ offen mit dem Bürgermeister kommuniziert wird. Er ist behördlich gesehen meist die erste Instanz. In einigen Fällen sind uns solche Sondervarianten schon gelungen – eine Garantie oder ein Recht auf eine Sondergenehmigung hat man jedoch nicht.

Als dritte Alternative lässt sich der Wohnwagon auch ganz einfach auf Campingplätzen aufstellen. Das ist – bürokratisch gesehen – die einfachste Lösung. Die Vorschriften sind minimal, es muss nur eine Distanz von mindestens einem Meter zur Nachbarparzelle sichergestellt werden. Gedankenansätze: Ein alter, aufgelassener Campingplatz, den man mit einer Tiny House Siedlung wieder belebt? Ein Naturcampingplatz? Auch da gibt’s ein paar sehr schöne Plätze zu entdecken!

Profitiere von unserer Erfahrung mit derzeit fast 80 genehmigten Tiny Houses in Deutschland, Österreich und der Schweiz! Es liegt uns am Herzen, möglichst viele Menschen tatkräftig dabei zu unterstützen, autarker, gesünder und Ressourcen schonender zu wohnen und zu leben.

In 3 interaktiven Online-Terminen á 1,5 Std. vermitteln Theresa & Christoph dir in einer Gruppe Gleichgesinnter alles Wissenswerte. Sie zeigen dir inspirierende Beispiele glücklicher Tiny House Besitzer, geben dir Tipps, beantworten deine Fragen und begleiten dich individuell bei den ersten Schritten auf dem Weg zu deinem eigenen Tiny House am Wunschstandort. Außerdem lernst Du Leute kennen, die vor denselben Herausforderungen stehen wie du. Wenn du magst, kannst du dich mit ihnen vernetzen – zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung.

Mach den nächsten Schritt zu deinem eigenen Tiny House und sichere dir deinen Platz!

UNSER WEBINAR ZUM THEMA →

Auch in Deutschland findet diese Lebensweise immer mehr Anhänger, obwohl die Gesetzgebung die Idee der Freiheit, die damit verbunden ist, doch stark einschränkt. Für Gartenbesitzer bietet ein Mobilheim neue Möglichkeiten, etwa als kleine Gästewohnung, Arbeits- oder zusätzliches Wohnzimmer im Grünen. Auch wenn man sein Gartenhaus aufpeppt, kann man sich von den durchdachten Tiny Houses einiges abschauen. Allerdings muss man selbst dann die Gesetzeslage beachten. Erkundigen Sie sich besser vorab bei dem Bauamt Ihrer Gemeinde, welche Baumaßnahmen und Nutzungsformen bei einem Gartenhaus in Ihrer Gegend zulässig sind.

Für viele ein Sehnsuchtsort: das Tiny House. Getty Images

Ein umweltfreundliches kleines Haus mit kleinem Garten, keinen Stress mit den Nachbarn und trotzdem keinen finanziellen Klotz am Bein: Die Idee, in einem Tiny House zu leben, klingt für viele Menschen verlockend. Bei einer repräsentativen Umfrage 2021 von Interhyp, einem Vermittler für Baufinanzierungen, gaben 23 Prozent der befragten Deutschen an, dass sie sich vorstellen könnten, in einem Tiny House zu wohnen.

Anbieter für Mini-Häuser gibt es inzwischen genug in Deutschland: ab 27.000 Euro sind die kleinen kompakten Häuser zu haben. Durchschnittlich kostet es etwa 50.000 Euro, sein eigenes Tiny House zu bauen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten – so kann man sich etwa überlegen, ob man ein Tiny House mit Rädern möchte, also mobil bleiben will, oder sein Tiny House an einem festen Standort belassen will.

Neuester Beitrag

Stichworte