Arbeitslosengeld 2, auch Hartz 4 genannt, wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / Sueddeutsche Zeitung Photo
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, kann meist Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) bekommen – so funktioniert der Antrag. Unser Rechner ermittelt die Höhe.
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, umgangssprachlich „Hartz 4“ genannt) ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Anders als das Arbeitslosengeld 1 wird das ALG 2 nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert. Es sichert das Existenzminimum ab. Wer arbeitslos, aber erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Arbeitslosengeld 2 erhalten. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu niedrig ist, Arbeitslosengeld 2 als aufstockende Leistung beantragen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes 2 richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf, einem Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts dienen und die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkosten, Bedürfnisse des täglichen Lebens und für eine Teilnahme am kulturellen Leben abdecken soll. Dieser Geldbetrag wird Regelsatz genannt. Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben Personen, die: Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen persönlich bei Ihrem Jobcenter – vor Ort, telefonisch oder per formlosem Anschreiben (zur Dienststellensuche). Dort erhalten Sie auch den Antrag auf Arbeitslosengeld 2. Sie können ihn auch im Internet herunterladen und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde. Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und allerhand Nachweise, wie etwa über Wohn- und Heizkosten, beigebracht werden. Grundsätzlich muss das Jobcenter nach § 88 Absatz 1 SGG innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antragsteller beim Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben. Ist der Antrag negativ beschieden worden, kann der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch einen Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen – am besten postalisch per Einschreiben. Bleibt es trotz Widerspruch bei der Entscheidung, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.
Stand Januar 2022 erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 einen Regelsatz von 449 Euro im Monat. Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, erhalten beide aktuell jeweils 404 Euro. Für Kinder unter fünf Jahren gibt es 285 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren 311 Euro, für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre beträgt der Regelsatz 376 Euro. Hilfsbedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 360 Euro.
Dazu kommen:
- Kosten für Wohnraum und Heizung,
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
- Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, und Lernförderung,
- Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen, etwa in der Schwangerschaft,
- Einmalige Unterstützungen, beispielsweise Anschaffungskosten bei einem Wohnungsumzug (Erstausstattung).
Mehrbedarf. Es gibt typische Lebenssituationen, in denen Bezieher von Arbeitslosengeld II neben dem Regelbedarf weitere finanzielle Unterstützung brauchen. Die Bewilligung dieses sogenannten Mehrbedarfs steht nicht im Ermessen des Jobcenters, sondern ist gesetzlich festgelegt. Die Fallgruppen stehen in § 21 SGB II. Er wird beispielsweise bei Schwangeren ab der zwölften Schwangerschaftswoche gewährt, bei dezentraler Wasserversorgung und Menschen, die sich etwa wegen einer Krankheit kostenintensiv ernähren müssen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Empfänger von Arbeitslosengeld II zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Jobcenter haben. So hat etwa das Thüringer Landessozialgericht einer Familie Recht gegeben, die Geld für einen Computer mit Bildschirm und Drucker beantragt hat. Die Tochter benötigt ihn für den Unterricht von zu Hause aus (Az. L 9 AS 862/20 B ER).
Einmalige Unterstützungen. Auf Antrag schießt das Jobcenter in außergewöhnlichen Situationen Geld zu. Der Antrag kann formlos gestellt werden, ist aber unbedingt notwendig. Anderenfalls geht das Jobcenter davon aus, dass der Bezieher von ALG II eine Situation, etwa einen Umzug, allein meistert und keine finanzielle Hilfe benötigt. Ob Geld fließt, entscheidet das Jobcenter. Oft kommt es darüber zum Streit. Dann müssen die Sozialgerichte entscheiden.
Spezieller Bedarf wegen Übergröße. So ging etwa der Fall eines Teenagers aus Hamburg vor Gericht: Weil er 1,97 Meter groß ist und die Schuhgröße 48 hat, brauchte er sowohl übergroße Schuhe als auch ein übergroßes Bett. Seine Familie bezog Arbeitslosengeld II und das Jobcenter weigerte sich, die dafür entstehenden Kosten zu tragen. Dagegen legte die Familie Klage ein. Einige Jahre später hat das Landessozialgericht Hamburg nun teilweise für den heute 26-jährigen Mann entschieden. Jugendliche haben wegen ihrer Körpergröße Anspruch auf die Erstausstattung mit einem übergroßen Bett. Bezahlt werden müsse nicht nur das Bett selbst, sondern auch Zubehör wie die Matratze, eine Bettdecke und das Lattenrost. Keinen Anspruch sieht das Gericht hingegen für Schuhe in Übergröße. Diese müssten aus dem Regelbedarf finanziert werden. (Az. L 4 AS 328/19)
Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, wenn sie nicht erwerbsfähig sind und keine Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung erhalten oder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Sozialgeld entspricht in Höhe und Ausgestaltung dem Arbeitslosengeld 2.
Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Arbeitslosengeld 2 eine wichtige Rolle. Dafür ist keine wirkliche Gemeinschaft erforderlich, denn Antragsteller gelten allein schon als Bedarfsgemeinschaft. Lebt der Antragsteller mit anderen Personen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.
Als Bedarfsgemeinschaft in der Regel gelten
- Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
- eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
- eheähnlich Zusammenlebende.
Dazu gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unverheiratet und erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Keine Bedarfsgemeinschaften sind reine Haushalts- und Wohngemeinschaften.
Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbsloser nicht als hilfebedürftig gilt. Denn bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Aber es gibt Freibeträge. Sie zieht das Jobcenter bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 vom Einkommen und Vermögen ab.
Der Grundfreibetrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich.
Der Grundfreibetrag für Vermögen beträgt 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3 100 Euro.
Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit – beispielsweise Kapital- und Zinserträge, einmalige Einnahmen wie Steuererstattungen, Abfindungen oder Erbschaften und private Renten.
Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Wohneigentum. Das bedeutet aber nicht, dass Antragsteller immer ihre Wohnung verkaufen müssen, bevor sie als hilfebedürftig gelten. Handelt es sich nämlich um selbst genutztes Wohneigentum und hat es eine angemessene Größe, gehört es zum Schonvermögen und wird bei der Vermögensanrechnung nicht herangezogen. In diesem Fall trägt das Jobcenter auch die laufenden Kosten für die selbst genutzte Immobilie wie noch fällige Zinsen, die Eigentümer für ihre Kredite aufbringen müssen, notwendige Instandhaltungskosten, Grundsteuer sowie Heiz- und Nebenkosten. Grundsätzlich aber nicht dazu zählen die Tilgungsraten für noch nicht abbezahltes Eigentum.
Was eine angemessene Größe für ein Haus ist, darüber hat das Bundessozialgericht bereits entschieden. Ein angemessenes Familienhaus dürfe im Regelfall eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern nicht überschreiten. Dies gelte für einen Vierpersonenhaushalt (Az. B 11b AS 37/06 R). Für jede Person mehr oder weniger werden 20 Quadratmeter addiert beziehungsweise abgezogen. Die zugestandene Größe für angemessenes Wohneigentum liegt jedoch mindestens bei 80 Quadratmetern – selbst bei einem Ein-Personenhaushalt. Bei Eigentumswohnungen sind jeweils zehn Quadratmeter weniger erlaubt als bei Häusern.
Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Dazu zählen die Miete sowie Neben- und Heizkosten. Wenn im Mietvertrag der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gefordert ist, zählt auch diese zum Unterkunftsbedarf (Bundessozialgericht, Az. B 4 AS 76/20 R). Strom und Internet gehören zwar auch zu den Kosten, die für eine Wohnung anfallen, müssen jedoch mithilfe des Regelsatzes gedeckt werden.
Für die Kostenübernahme muss der Wohnraum angemessen sein. Außerdem spielt die Höhe der Miete und ob ein Ein-Personen- oder Mehr-Personen-Haushalt vorliegt eine wichtige Rolle. Angemessen ist der Wohnraum in der Regel, wenn die Wohnung nicht größer als 45 bis 50 Quadratmeter für eine allein lebende Person ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich anzusetzen. Hierbei handelt es sich um grobe Richtwerte.
Wie hoch die Miete sein darf, hängt von den in der jeweiligen Gemeinde üblichen Kosten für Wohnraum ab. Eine Orientierung darüber, welche Mieten am Wohnort üblich sind, gibt der örtliche Mietspiegel.
Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Wohnung zu groß oder zu teuer ist, kann sie verlangen, dass der Antragsteller umzieht. Gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann das schwierig werden. Bemüht sich der Antragsteller mit großem Aufwand um eine neue Wohnung, ist dabei aber nicht erfolgreich, kann das Jobcenter dies anerkennen und für die bisherige Wohnung weiterhin aufkommen.
Darüber hinaus kann es im Einzelfall Gründe geben, die einen Umzug unzumutbar erscheinen lassen, etwa wenn der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 pflegebedürftig oder schwer körperlich eingeschränkt und nicht in der Lage ist, einen Umzug zu bewältigen.
Der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld 2 beträgt normalerweise 12 Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dann prüft das Jobcenter, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld immer noch besteht.
Wer Arbeitslosengeld 2 bekommt, hat bestimmte Verhaltens-, Melde- und Mitwirkungspflichten. Kommt er ihnen nicht nach, drohen ihm Kürzungen der finanziellen Hilfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld 2 unentschuldigt trotz Aufforderung, sich beim Jobcenter zu melden, nicht dort erscheinen oder sich anderweitig melden. Oder etwa wenn sie ohne wichtigen Grund eine neue Arbeitsstelle nicht antreten.
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