Wo bekomme ich die beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Geburtsname, Vorname(n) und (optional) das Geschlecht der geborenen Person
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
  • Religionszugehörigkeit (optional)

Mehrsprachige / Internationale Geburtsurkunde Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Hinweis


  • Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Online-Verfahren der Dienstleistung

Voraussetzungen

  • Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen

    Die Urkunde kann beantragt werden von:

    • der beurkundeten Person selbst
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen

    Online möglich oder persönlich vor Ort

    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können

  • ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)

    (unter "Formulare")
    Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Verwandtschaftsnachweis

    wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

    wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug

  • ggf. Vollmacht

    wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird

Formulare

  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

  • Antragsteller muss über 16 Jahre alt sein.

    • Bei persönlicher Vorsprache: Personalausweise oder Reisepässe, wenn vorhanden alte Geburtsurkunde, ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses - Datenschutz.
    • Personenstandsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis klärt/nachweist; sofern der Antragsteller nicht mit dem Urkundeninhaber übereinstimmt.
    Beantragung und Abholung auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich. Verwandte in gerader Linie (Vater/Mutter oder Tochter/Sohn oder Ehegatten/Lebenspartner) erhalten die Urkunde auch ohne Vollmacht.

    Keine telefonischen Bestellungen! Geburtsurkunden können schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) oder persönlich beantragt werden.

    Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.

    Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz versehen - Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes -.

    Wichtiger Hinweis!: Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, z.B. Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Sie müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.

Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Link).

  • 14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

  • Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt).

    Eine Abstammungsurkunde (jetzt: beglaubigter Registerausdruck) gibt immer die biologische Abstammung des Kindes an, also die biologischen Eltern.

    Urkunden/Auskünfte kann man nur für sich selbst sowie den Ehegatten, den Lebenspartner, die Eltern und die Kinder ohne Vollmacht bekommen. Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

    Andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt  (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 62 Abs. 1 PStG).

    § 61 PStG Abs. 1, S. 3 - Mindestalter für Antragstellung

  • Jetzt online erledigen...

    • Onlinedienst: Urkundenanforderung

    Ermittlung der zuständigen Einrichtung

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    Stand der Information: 14.03.2022

    Hallo

    Wo bekomme ich die beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister
    ich habe ein etwas merkwürdiges und vermutlich für den großteil nicht nachvollziehbares Problem.Die Vorgeschichte in Kurzfassung: Ich (24) bin vor kurzem etwa 600 km von meiner alten Heimat weggezogen, also auch von meiner Famile. Grund hierfür war das ich einfach weg wollte und das ich zu meinem Partner ziehen wollte da ich schwanger bin. Meine Eltern kennen ihn nicht und wollen ihnn auch nicht kennenlernen da er Türke ist und nicht ihren vorstellungen für micht entspricht. Ich habe mich damit abgefunden. Nun ist es so das wir heiraten wollen. Ich habe gelesen das ich für das Standesamt diese "Beglaubigte abschrift aus dem Geburtenregister" benötige. Meine Frage wäre jetzt wo und wie ich das denn bekomme? Benötige ich dafür das Familenbuch meiner Eltern und meine Geburtsurkunde? Meine Eltern wollen mir diese nämlich nicht zukommen lassen? Was muss ich tun um diese Abschrift zu bekommen und falls das möglich ist bekommen meine Eltern das mit das ich so etwas beantragt habe?

    Danke schon mal im Voraus

    Wo bekomme ich die beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister


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    Geburtenregiester
    Geburtenregiester kann man im Rathaus nachschauen und kopierenn lasssen. Kann man auch per Internet erfragen und sich schicken lassen je nach Gemeinde. Am besten im Rathaus anrufen und nachfragen. Alles Gute euch beiden

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    Geburtenregiester
    Geburtenregiester kann man im Rathaus nachschauen und kopierenn lasssen. Kann man auch per Internet erfragen und sich schicken lassen je nach Gemeinde. Am besten im Rathaus anrufen und nachfragen. Alles Gute euch beiden

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    RathausAlso grundsätzlich würde ich dir sehr raten, den versöhnenen Weg mit deinen Eltern zu suchen. Familie ist sehr wichtig und kann durch schwierige Zeiten tragen. Klar geht es ohne...muss aber ja nicht sein. Die beiden Menschen haben dich großgezogen und sie lieben dich, auch wenn du das nicht merkst oder merken willst. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bekommst du vom Rathaus, genauer gesagt vom Standesamt. Dort muss man jedes geborene Kind melden. D.h.die wissen auch das es dich gibt wenn deine Eltern dir die Geburtsurkunde nicht geben wollen. Ich weiß eben nur nicht ob man das überall im Rathaus bekommen kann oder nur im Heimatort. Da kannst du ja mal im Standesamt deines jetzigen Wohnortes anfragen.Die Geburtsurkunde von dir ist dein Eigentum. Deine Eltern dürfen die dir nicht vorenthalten. Das ist quasi ein Nachweis das es dich gibt. Die Eltern haben das solange wie sie für dich Sorgerecht haben. Bist du volljährig solltest du im Besitz dieser sein. Daher würde ich die von deinen Eltern einfordern. Aber du kannst dir beim Standesamt auch eine neue austellen lassen. Das kostet eben nur Gebühren.

    Genauso mit dieser Abschrift aus den Geburtenregister...wie alles vom Amt kostet das was.

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    ...
    Schau in deinen Ausweis, da steht dein Geburtsort drin. An das dortige Standesamt wendest du dich, um eine Abschrift aus dem Geburtenregister zu erhalten. Üblicherweise geht das online oder telefonisch, die Abschrift wird dir dann gegen Gebühr zugesendet.

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    In Antwort auf kuon86

    ...
    Schau in deinen Ausweis, da steht dein Geburtsort drin. An das dortige Standesamt wendest du dich, um eine Abschrift aus dem Geburtenregister zu erhalten. Üblicherweise geht das online oder telefonisch, die Abschrift wird dir dann gegen Gebühr zugesendet.

    Oh, telefonisch...das wäre zu schön um wahr zu sein..., also bei mir geht das absolut nicht, trotzdem ich es innerhalb von 2 Tagen versucht habe. Mir wurde gesagt...da könne ja jeder anrufen...ich solle es doch schriftlich machen...aber ehrlich...das ist meines erachtens genauso wie telefonisch...da könnte ja jeder hinschreiben...was soll man dazu noch sagen...

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    Es geht eben nicht telefonisch...

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    In Antwort auf user1951516459

    Oh, telefonisch...das wäre zu schön um wahr zu sein..., also bei mir geht das absolut nicht, trotzdem ich es innerhalb von 2 Tagen versucht habe. Mir wurde gesagt...da könne ja jeder anrufen...ich solle es doch schriftlich machen...aber ehrlich...das ist meines erachtens genauso wie telefonisch...da könnte ja jeder hinschreiben...was soll man dazu noch sagen...

    Du musst eine Kopie deines Personalausweises plus die entsprechende Gebühr vorab hinschicken (2018 waren das 10 Euro) sowie ein kurzes Anschreiben, was du benötigst. Das ist nicht kompliziert. 

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