Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben: Show
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.Hinweis
Online-Verfahren der Dienstleistung Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
RechtsgrundlagenWeiterführende Informationen
Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Link).
14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt). Eine Abstammungsurkunde (jetzt: beglaubigter Registerausdruck) gibt immer die biologische Abstammung des Kindes an, also die biologischen Eltern. Urkunden/Auskünfte kann man nur für sich selbst sowie den Ehegatten, den Lebenspartner, die Eltern und die Kinder ohne Vollmacht bekommen. Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 62 Abs. 1 PStG). § 61 PStG Abs. 1, S. 3 - Mindestalter für Antragstellung Jetzt online erledigen...
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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ich habe ein etwas merkwürdiges und vermutlich für den großteil nicht nachvollziehbares Problem.Die Vorgeschichte in Kurzfassung: Ich (24) bin vor kurzem etwa 600 km von meiner alten Heimat weggezogen, also auch von meiner Famile. Grund hierfür war das ich einfach weg wollte und das ich zu meinem Partner ziehen wollte da ich schwanger bin. Meine Eltern kennen ihn nicht und wollen ihnn auch nicht kennenlernen da er Türke ist und nicht ihren vorstellungen für micht entspricht. Ich habe mich damit abgefunden. Nun ist es so das wir heiraten wollen. Ich habe gelesen das ich für das Standesamt diese "Beglaubigte abschrift aus dem Geburtenregister" benötige. Meine Frage wäre jetzt wo und wie ich das denn bekomme? Benötige ich dafür das Familenbuch meiner Eltern und meine Geburtsurkunde? Meine Eltern wollen mir diese nämlich nicht zukommen lassen? Was muss ich tun um diese Abschrift zu bekommen und falls das möglich ist bekommen meine Eltern das mit das ich so etwas beantragt habe? Danke schon mal im Voraus
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Genauso mit dieser Abschrift aus den Geburtenregister...wie alles vom Amt kostet das was. 2 -Gefällt mir
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In Antwort auf kuon86 ... Gefällt mir
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In Antwort auf user1951516459 Oh, telefonisch...das wäre zu schön um wahr zu sein..., also bei mir geht das absolut nicht, trotzdem ich es innerhalb von 2 Tagen versucht habe. Mir wurde gesagt...da könne ja jeder anrufen...ich solle es doch schriftlich machen...aber ehrlich...das ist meines erachtens genauso wie telefonisch...da könnte ja jeder hinschreiben...was soll man dazu noch sagen... Gefällt mir |