Wo bekomme ich den kindergeldantrag

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe ist nach der Anzahl Ihrer Kinder gestaffelt:

  • für das erste und zweite Kind jeweils EUR 219,00,
  • für das dritte Kind EUR 225,00 und
  • für jedes weitere Kind EUR 250,00

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

  • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn 
    • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
    • arbeitsuchend gemeldet ist.
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,
    • Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst.
    • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
    • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert.
    • Wenn Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann. 

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

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Den Antrag auf Kindergeld für ein im Oktober oder November 2020 geborenes Kind reichen Sie bei der LFamK ein. Sie leitet den Antrag weiter an die Familienkasse der BA. In diesen Fällen kann es zu Verzögerungen bei der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes kommen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Für ab Dezember 2020 geborene Kinder reichen Sie den Antrag auf Kindergeld direkt bei der Familienkasse der BA ein. Dafür steht Ihnen der Online-Kindergeld-Service der Bundesagentur für Arbeit unter www.familienkasse.de zur Verfügung, mit dem Sie Anträge auf Kindergeld stellen und die im Antragsformular eingetragenen Daten vorab elektronisch und verschlüsselt an die Familienkasse der BA übertragen können. Den Kindergeldantrag müssen Sie dann noch ausdrucken, unterschreiben und mit den benötigten Anlagen und Nachweisen bei der Familienkasse einreichen.

Wo bekomme ich den kindergeldantrag

Ihr wollt das Kindergeld für euren Nachwuchs beantragen und seid euch unsicher, in welcher Form dies erledigt werden und wohin alle der notwendigen Formulare geschickt werden müssen? Hier in diesem Ratgeber-Beitrag findet ihr passend dazu alle Antworten zu dem Kindergeldantrag.

Wo bekomme ich den kindergeldantrag

So erfolgt der Kindergeldantrag 2022

Um nun das Kindergeld beantragen zu können, müsst ihr euch an die zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort sollte der vollständig ausgefüllte Kindergeldantrag hingeschickt werden, damit dieser bearbeitet werden kann. Um feststellen zu können, welche Familienkasse für euch zuständig ist, ruft ihr euch am besten das Ortsverzeichnis der Familienkassen auf. Dort findet ihr die genaue Anschrift, sodass ihr das Schreiben losschicken könnt. Als Alternative könnt ihr das Kindergeld auch gerne direkt online betragen, was viel Zeit spart.

Welche Kindergeld-Formulare sind für den Antrag notwendig?

Für den Kindergeldantrag sind verschiedene Formulare auszufüllen. Diese findet ihr allesamt auf unserer Übersichtsseite zu den Kindergeld-Formularen. Verwendet hierzu das Formular KG1 sowie die Anlage Kind. Je nach Sonderfall ist es unter Umständen ebenfalls notwendig, dass weitere Kindergeld-Formulare ausgefüllt werden müssen. Dies gilt zum Beispiel für Kinder, die nicht mehr bei den Eltern leben oder bereits das 18. Lebensjahr überschritten sowie eine Ausbildung oder ein Studium begonnen haben.

So muss der Kindergeldantrag gestellt werden

Als Erstes ladet ihr euch die Kindergeld-Formulare herunter, die allesamt für euch zur Beantragung dieser sozialen Leistung notwendig sind. Dann gilt es sämtliche Formulare vollständig mit den Kontakten und richtigen Angaben auszufüllen. Zu guter Letzt müssen die Kindergeld-Formulare dann noch ausgedruckt und unterschrieben werden. Alle Dokumente sendet ihr dann in einem Schreiben zur Bearbeitung an die zuständige Kindergeldkasse.

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Wo bekomme ich den kindergeldantrag
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Hinweis

Seit dem Jahr 2016 fordert die Familienkasse, dass die Steueridentifikationsnummern der Eltern und des Kindes in dem Kindergeldantrag vermerkt werden. Beachtet also bitte, dass ihr diese Informationen mit angebt, sodass es nicht zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von eurem Antrag kommt.

Kann der Kindergeldantrag online bearbeitet und abgeschickt werden?

Tipp: Kindergeld direkt online beantragen

Ja! Seit dem Jahr 2018 könnt Ihr das Kindergeld auch direkt hier online beantragen. Ihr könnt die Anträge also direkt online ausfüllen und zur Familienkasse schicken.

Der Familienkasse Veränderungen zum Kindergeld mitteilen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jegliche relevanten Änderungen der Familienkasse mitzuteilen sind, um das Kindergeld erhalten zu können. Wechseln ihr also beispielsweise eure Anschrift und seid umgezogen, so haltet die zuständige Familienkasse auf jeden Fall auf dem Laufenden, da ansonsten im schlimmsten Fall mit Rückzahlungen zu rechnen ist und kein Anspruch mehr besteht.

Um der Familienkasse nun über die Veränderungen zu informieren, reicht es aus, wenn ihr dies über den praktischen Online-Service der Bundesagentur für Arbeit erledigt. Besucht hierzu einfach diese Webseite und folgen Sie allen Anweisungen.

Wohin muss der Kindergeldantrag geschickt werden?

Weiter oben hier in diesem Ratgeber-Beitrag sind wir bereits auf das Ortsverzeichnis der Familienkasse eingegangen. Für jedes Bundesland listet die Bundesagentur für Arbeit hierbei die jeweiligen Adressen und Kontaktdaten auf. Genau an diese Anschrift schickt ihr dann den komplett ausgefüllten Kindergeldantrag. Dort erfolgt danach eine Prüfung, ob dieser vollständig ist. Ist dies nicht der Fall, so bekommt ihr eine Rückmeldung mit den fehlenden Dokumenten bzw. Informationen. Außerdem kann es auch möglich sein, dass bestimmte Details auch von anderen Ämtern zu eurer Person abgefragt werden, was die Zeit zur Bearbeitung des Antrags erhöht.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Kindergeldantrags?

In der Regel bearbeiten die Familienkassen innerhalb von vier Wochen die eingegangenen Kindergeldanträge. Allerdings kann es durchaus einmal der Fall sein, dass eine Überbelastung der Mitarbeiter in den Familienkassen besteht und aufgrund dessen dieser Zeitraum nicht eingehalten werden kann. Solltet ihr innerhalb von sechs Wochen nach dem Absenden vom Kindergeldantrag hingegen noch keine Rückmeldung erhalten haben, so ruft am besten einmal bei der kostenlosen Service-Telefonnummer 0800 4 5555 30 an und fragt nach dem aktuellen Status.

Was steht in dem Kindergeld-Bescheid?

Nach der erfolgreichen Bearbeitung von eurem Kindergeldantrag bekommt ihr einen Bescheid. Aus diesen Dokumenten könnt ihr unter anderem die Höhe der monatlichen Zahlungen vom Kindergeld entnehmen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitpunkt, wann mit dem Eingang des Kindergeldes auf dem Konto zu rechnen ist.

Der Kindergeldanspruch: Gibt es eine Verjährung?

Solltet ihr es einmal vergessen haben das Kindergeld zu beantragen, so müsst ihr euch in der Regel keine Sorgen machen. Laut dem Kindergeldanspruch könnt ihr dies rückwirkend bis zu sechs Monate erledigen und das Geld somit nachträglich überwiesen bekommen.

Hier ein Beispiel zur Verjährung vom Kindergeldanspruch
Euer Kind wurde am 10. September 2019 geboren. Ihr stellt den Antrag auf das Kindergeld erst am 10. Januar 2020. In einem solchen Fall bekommt ihr das Kindergeld rückwirkend ab dem September 2019 auf dem Konto ausgezahlt.