Wo bekomm ich mein führungszeugnis her

Das Führungszeugnis, das früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" oder "Unbescholtenheitszeugnis" genannt wurde, ist eine behördliche Bescheinigung über die bisherigen Vorstrafen einer Person. Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin? Hier erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung bei den Berliner Berhörden.

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

Jede Person ab 14 Jahren sowie gesetzliche Vertretungspersonen können ein Führungszeugnis beantragen. Das Zeugnis wird über den betreffen­den Inhalt des Registers (Führungszeugnis) ausgestellt und kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin?

Das Führungszeugnis muss durch die betroffene Person persönlich beantragt werden: Entweder bei der ört­lichen Meldebehörde - in der Hauptstadt sind das die Berliner Bürgerämter - mit Personalausweis oder Reisepass oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Bei Minderjährigen oder anderen Personen, die gesetzlich vertreten werden, kann auch die Vertretungspersonen einen Antrag stellen. Allerdings ist eine Bevollmächtigung zur Antragstellung nicht möglich. Die Vertretungsperson muss bei der Antragstellung ihren Status als gesetzliche Vertretung nachweisen.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Wohnsitz: Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich in Berlin auf.
  • Mindestalter: Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Persönliche Antragstellung: Grundsätzlich gilt die persönliche Vorsprache im Bürgeramt.
  • Für ein Europäisches Führungszeugnis: Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union .

Welche sind die Zuständigen Behörden in Berlin?

Die Dienstleistung kann bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Hier können Sie einen Termin buchen, um ein Führungszeugnis zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Antrag auf das Führungszeugnis (online, persönlich oder schriftlich möglich).
  2. gegebenfalls Zahlungsbeleg für Gebühren: Wenn der Antrag schriftlich gestellt wurde, sollten die Gebühren vorab auf das Konto des Bezirks überwiesen werden und der Zahlungsbeleg dem Antrag beigefügt werden.
  3. Personalausweis oder Reisepass: Bei schriftlichem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Für ein behördliches Führungszeugnis wird außerdem der Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, benötigt sowie ein deren Aktenzeichen und Verwendungszweck. Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis einsehen möchte.

Das Führungszeugnis wird in den Berliner Bürgerämtern beantragt (Symbolbild).
Foto: POP-EYE/Sari_Schildt / POP-EYE

Kann man ein Führungszeugnis schriftlich beantragen?

Ja, neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Dazu muss ein formloses Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt geschrieben werden, in dem folgende Personendaten enthalten sind:

  • Geburtstag
  • Geburts­name
  • evtl. abweichender Familienname
  • Vorname/n,
  • Geburtsort,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift

Außerdem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es ist zu empfehlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen, um sich über die aktuellen Erfordernisse und die anfallenden Gebühren zu informieren.

Kann man ein Führungszeugnis im Internet beantragen?

Ja, das Führungszeugnis kann online beantragt werden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.

Hier geht es zum Online-Portal für das Führungszeugnis.

Wer bekommt das Führungszeugnis ausgehändigt?

Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt sein. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Kann man das Führungszeugnis auch persönlich abholen?

Ja, die Person, die den Antrag gestellt hat, kann sich das Privatführungszeugnis beim Bundesamt für Justiz aus­hän­di­gen lassen. Dazu benötigt man den bei der Meldebehörde aufge­nommenen und ausge­hän­dig­ten Originalantrag sowie einen Lichtbildausweis.

Achtung: Ein Europäisches Führungszeugnis wird nicht ausgehändigt. Das betrifft Antragsteller, die neben oder anstatt der deutschen, die Staats­angehörigkeit eines oder meh­rerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen.

Wie lauten die Kontaktdaten für Besucher?

Die Anschrift des Bundesamtes lautet:

Bundesamt für Justiz– Besucherservice –Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein. In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):
    das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
    das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an. Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Sie können das Führungszeugnis - auch in erweiterter Form bzw. für die direkte Vorlage bei einer Behörde - über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter diesem Link beantragen. Hierzu müssen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät besitzen. Der Antrag kann weiterhin auch persönlich bei der Meldestelle Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft gestellt werden und wird von dort an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Geburtsname der Mutter muss angegeben werden
  • Personalausweis/Reisepass
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Welche Gebühren fallen an? Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 EURO. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.

Wird im Rahmen der Antragstellung über den EAH ein Führungszeugnis verlangt, so ist hiermit ein Führungszeugnis der Beleg-Art O gemeint. Bitte beantragen Sie dies wie beschrieben und laden den Beleg über dessen Beantragung in der Online-Antragstellung hoch.

Quelle: hessenfinder.de

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches" Führungszeugnis genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit, zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.

Wo kann man ein Führungszeugnis beantragen?

Das Führungszeugnis kann man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro, Rathaus .. ) beantragen. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der gleichen Stelle, bei der Sie auch Ihren Ausweis beantragt haben. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - kann ebenfalls einen Antrag stellen.
Der Antrag wird von Ihrer Behörde dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Kann man ein Führungszeugnis über das Internet beantragen?

Alternativ kann man seit dem 01.09.2014 ein Führungszeugnis auch online beantragen. Dies können Sie direkt auf dieser Webseite:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Wie bekomme ich mein Führungszeugnis nach dem Antrag?

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.
Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.

Was kostet ein Führungszeugnis, wenn man es beantragt?

Das Führungszeugnis kostet 13 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

Wie sieht ein Führungzeugnis genau aus?

In etwa so: (persönliche Daten entfernt)

 

Weitere Informationen:

Was steht in einem Führungszeugnis?

Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

Wie lange gilt ein Führungszeugnis?

Aus dem Führungszeugnis kann man nur ersehen, welche Eintragungen das Zentralregister am Tag der Ausstellung enthält. Natürlich können danach andere Verurteilungen hinzu gekommen oder nach Tilgung (Löschung) fortgefallen sein.

Deshalb kann ein früher oder später erteiltes Führungszeugnis im Inhalt abweichen. Üblicherweise werden aber für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten nach der Ausstellung die Führungszeugnisse allgemein anerkannt. Wenn mehr Zeit verstrichen ist, wird meist ein neues, aktuelles Führungszeugnis verlangt, das dann wieder neu beantragt werden muss.

Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht?

Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.