Wieso braucht man eine Meldebescheinigung?

Antrag Im Einwohnermeldeamt

Kosten 5,00 Euro (Bar, EC-Karte)

Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht) benötigt wird. Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte zusätzlich zum Wohnsitz auch den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder enthält. Sie ist eine besondere Form der Melderegister-Auskunft. erweiterte Meldebescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

Die Gültigkeit von Meldebescheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle.

Meldebescheinigungen erhalten Sie nur, wenn Sie als Einwohner einer Mitgliedsgemeinde der VGem Westendorf gemeldet sind und früher waren.

Um eine Meldebescheinigung erhalten zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Meldebescheinigung kann auch über den Bürgerservice-Online direkt von zu Hause beantragt werden.

Gegen eine Gebühr von 9 Euro erhalten Sie in den Bürgerämtern unter Vorlage Ihres Ausweises Melde-, Aufenthalts- oder Lebensbescheinigungen.

Es werden umgangssprachlich folgende Bescheinigungen unterschieden. Für alle Bescheinigungen gilt:  Eine Beantragung ist auch postalisch oder per Mail möglich. Die Zusendung kann nur an die im Melderegister hinterlegte Adresse erfolgen. Die Gebühr muss nach Erhalt der Bescheinigung per Überweisung beglichen werden. Die Zusendung dauert ca. 7-14 Tage.

Meldebescheinigung:

Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes.

Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung):

Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung auch der Familienstand, die Konfession, die Staatsangehörigkeit oder nahezu alle anderen im Melderegister gespeicherten Daten aufgeführt werden. Bei Beantragung bitte mitteilen, welche Daten Sie konkret benötigen.

Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert (Gültigkeit: 14 Tage), oder zur Vorlage bei einem Konsulat. Hinweis bei Eheschließungen: Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz

Datenschutzerklärung

Unterlagen

Ausweisdokument

Kosten

9,- €

Lebensbescheinigungen für gesetzliche Rententräger sind gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Sofort

Weitere Informationen

Terminkalender

Onlinedienstleistungen Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken Datenschutzerklärung der Stadt Essen

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten. Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.

Oft müssen Sie bei Ämtern oder Banken eine Meldebescheinigung vorlegen, zum Beispiel bei der Sozialversicherung. Was eine Meldebescheinigung ist und wie Sie sie beantragen, erfahren Sie hier.

Wieso braucht man eine Meldebescheinigung?

Die Meldebescheinigung beinhaltet Daten darüber, wo und seit wann jemand an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Folglich werden Daten wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie die aktuelle Anschrift der Hauptwohnung und ggf. auch der Nebenwohnung angegeben.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Die Beantragung ist im Einwohnermeldeamt oder im Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes möglich.

Was brauche ich, um eine Meldebescheinigung zu bekommen?

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Meldebescheinigung zu erhalten. Wenn Sie persönlich in der Behörde vorsprechen, wird die Bescheinigung in der Regel vor Ort ausgestellt. Sie müssen nur den gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Seit 2015 brauchen Sie außerdem eine Einzugsbescheinigung Ihres Vermieters.

Schaffen Sie es nicht, die Meldebescheinigung persönlich vor Ort zu holen, können sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dafür reicht ein formloses Schreiben unter Beifügung einer Ausweis- oder Passkopie sowie der Wohnungsgeberbestätigung. Online kann man eine Meldebescheinigung nicht beantragen.

Ausstellungsgebühr für eine Meldebescheinigung

Die Kosten für eine Meldebescheinigung betragen meist fünf Euro, in Berlin zehn Euro für die erste Person. Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, geben Sie in Ihrem Schreiben eine Einzugsermächtigung oder überweisen Sie das Geld und fügen eine Bestätigung der Überweisung hinzu.

Foto: © Lucky Business - Shutterstock.com

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)

Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.

Erweiterte Meldebescheinigung (nur vor Ort oder schriftlich möglich) Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
  • frühere Anschrift(en) in Berlin
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)

Hinweis
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.

Online-Verfahren der Dienstleistung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Persönliche Vorsprache erforderlich

    wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • bei Online-Abwicklung

    Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.

  • bei schriftlicher Antragstellung

    • Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
    • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.

  • bei persönlicher Vorsprache

    Personalausweis oder Reisepass

  • bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter

    eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.

  • 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)

Vor Ort oder bei schriftlicher Antragstellung
  • keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
  • 10,00 Euro: je Person
  • 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bankverbindungen der Bezirksämter

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.