In Nordrhein-Westfalen haben einzelne Betriebe die Möglichkeit, eine Sperrfristverschiebung fürs Grünland für ihren gesamten Betrieb zu beantragen. Mit dem Antrag kann der Landwirt die offizielle Sperrfrist entweder vorziehen oder nach hinten verlagern. Show
Zuständige Behörde ist die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer. Die Auflagen variieren von Kreis zu Kreis, weil die jeweilige Untere Wasserbehörde ihr Einvernehmen geben muss. Die Sperrfristverschiebung kann in manchen Jahren sinnvoll sein, wenn die Böden zum Beispiel Mitte Januar oberflächig ausreichend gefroren und dann gut befahrbar sind. Ist der Boden so gefroren, wird er besonders gut geschont, obwohl oft schwere Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Da die Pflanzen zu diesem Zeitpunkt allerdings meistens noch keine Nährstoffe benötigen, verpflichtet der Gesetzgeber den Anwender der Gülle dazu, einen Nitrifikationshemmer einzusetzen, der verhindert, dass der in der Gülle enthaltene Stickstoff zu dem auswaschungsgefährdeten Nitratstickstoff umgebaut wird.
Die Diskussionen und Fragen zu unserer Leserfrage:"Wer haftet, wenn der Lohnunternehmer Gülle bei Frost fährt?" zeigt, dass es bei den neuen Regeln zur Gülleausbringung noch Unklarheiten gibt. Die Düngeverordnung spricht ein absolutes Aufbringungsverbot von stickstoffhaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln auf überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Böden aus. Das gilt seit dem 1. Mai 2020 mit der geänderten Fassung der Düngeverordnung. Die bisherige Ausnahmeregelung der DüV 2017, bei gefrorenem Boden Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost fahren zu dürfen, ist damit nicht mehr gültig. Daraus resultiert in den meisten Bundesländern, dass nur gedüngt werden darf, wenn der Boden komplett frostfrei ist. Bayern dagegen definiert lauf LfL z. B. aber Boden als gefroren, wenn der Boden tagsüber nicht mindestens bis in eine Tiefe von 20 cm auftaut. Daher dürfen Sie auf Ihren Flächen in Bayern fahren, wenn der Boden mindestens 20 cm weit aufgetaut ist. Für Stallmist und Kompost gilt eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar. Dennoch ist auch diese Düngung nur erlaubt, wenn der Boden frostfrei ist. Düngung dem Bedarf der Pflanzen anpassenAuch bei frühzeitiger Düngung Anfang Februar bis zum Einsetzen der Vegetation bestehe auf Grünlandflächen kein nennenswertes Risiko von Stickstoffverlusten. Das liegt bei intakten Flächen an der dichten Grasnarbe und dem Wurzelfilz, in dem Nährstoffe sehr gut gebunden werden. Versuchsergebnisse zeigen laut der LWK Niedersachsen zudem, dass in dieser Zeit die Ammoniakverluste geringer sind als bei einer Ausbringung im wärmeren März. Grundsätzlich ist die Düngung dem Bedarf der Pflanzen anzupassen. Dazu sind Düngezeitpunkt und Düngermenge so zu wählen, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden. Der Boden muss dabei aufnahmefähig sein. Bei Wassersättigung des Bodens, schneebedecktem oder gefrorenem Boden dürfen Gülle, Gärreste und andere stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel nicht ausgebracht werden. Seit vergangenem Jahr dürfen flüssige organische Düngemittel, wie zum Beispiel Gülle, Jauche und Gärreste auf bestelltem Ackerland - also Ackerflächen, auf denen aktuell Kulturpflanzen wachsen - nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Ziel: Verringerung von Ammoniak-EmissionenSinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre, die bei breitflächiger Ausbringung von Gülle und Gärresten deutlich höher sind als bei bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteilern. Die Vorschriften gelten zunächst nur für Ackerland, nicht für Grünland und Ackergrasflächen. Dort können in den nächsten Jahren noch weiterhin die gängigen Breitverteiltechniken, etwa nach unten abstrahlende Prallbleche oder Schwenkdüsen, eingesetzt werden. Allerdings werden diese Techniken aufgrund der bekannten Nachteile - schlechtere Stickstoff-Ausnutzung, Windanfälligkeit, mitunter Futterverschmutzung - aber auch auf Grünland nicht mehr empfohlen.
Über zehn Millionen Brutpaare unserer Feld- und Wiesenvögel haben wir seit 1980 verloren. Doch für Kiebitz, Feldlerche & Co. könnte es Hoffnung geben. Dafür brauchen wir jetzt Ihre Unterstützung! Jetzt informieren!
Von bussgeldkatalog.org, 16. Februar 2022 Mit Bedacht düngen und die Umwelt schützenDie Düngeverordnung legt fest, wie und wann der Acker künstlich mit Nährstoffen angereichert werden darf.Der modernen Landwirtschaft stehen mannigfaltige Hilfsmittel zur Verfügung, um die Ernten ertragreicher zu machen. Neben technischen Geräten zur Beurteilung der Bodenbeschaffenheit und dessen Bearbeitung sind es vor allem Düngemittel, die dafür sorgen, dass Landwirte stets mit einem guten Pflanzenwachstum rechnen können. Dünger müssen die richtige Zusammensetzung haben und im rechten Moment in den Boden eingebracht werden, um den Pflanzen die Nährstoffe zu geben, die sie für ihre Entwicklung brauchen. Dabei muss jedoch verhindert werden, dass zu viele Nährstoffe unverbraucht im Boden versickern und letztlich im Grundwasser landen. Auch das Einbringen der Düngemittel in Oberflächengewässer ist gefährlich. An dieser Stelle informieren wir Sie über die deutsche Düngeverordnung, die dem Umweltschutz in der Landwirtschaft dient. Wir betrachten die Ziele und den Inhalt des Gesetzestextes und gehen auf die in naher Zukunft in Kraft tretende neue Düngeverordnung ein, deren Novellierung von der Europäischen Kommission im Oktober 2013 angemahnt wurde.
Warum gelten für den Einsatz von Dünger gesetzliche Vorgaben? Durch Dünger können Landwirte bessere Ernten erzielen, gleichzeitig können die Mittel aber auch der Umwelt schaden. So kann dadurch zum Beispiel das Grundwasser verunreinigt werden. Welche Gesetzestexte gibt es zum Einsatz von Düngemitteln? Eine Übersicht der gesetzlichen Vorgaben finden Sie hier. Was ist das Ziel der gesetzlichen Vorgaben? Durch die Reglementierung von Düngemitteln soll vor allem die Wasserverschmutzung verhindert bzw. eingedämmt werden. Düngeverordnung, Düngemittelverordnung und Düngegesetz – Wo steht was?Die Gesetzeslage zur Düngung des Ackerlandes in Deutschland setzt sich aus drei Gesetzestexte zusammen:
Ziele der DüngeverordnungIm vollen Name der Düngeverordnung wird die Zielsetzung der Verfasser durch eine im deutschen Landwirtschaftsrecht gängige Formulierung umschrieben:
Der Begriff der “guten fachlichen Praxis” beschreibt in der Landwirtschaft (aber auch in der Forst- und Fischwirtschaft) die Grundsätze eines umweltbewussten Wirtschaftens. Neben dem Umweltschutz bezieht sich die Wortgruppe auch auf den Tierschutz in ökonomischen Betrieben.
Es soll also auf lange Sicht Wasserverschmutzung durch Nährstoffüberschuss verhindert werden. Die Vorschriften der Düngeverordnung dienen in erster Linie diesem Ziel. Gleichzeitig wird den Bauern Rechtssicherheit beim Einsatz (Fachbegriff: Ausbringung) von Düngemitteln gegeben. So wird die Reduzierung des Nitratgehalts im Boden und in den Gewässern gewährleistet und Wettbewerbsgleichheit geschaffen.
Nitrat ist eine Stickstoffverbindung, die als Pflanzennahrung dient. Für Menschen ist Nitrat zunächst ungefährlich. Allerdings können Bakterien Nitrat in Nitrit umwandeln, was als krebserregend gilt. Dieser Umwandlungsprozess kann auch im menschlichen Magen stattfinden, weshalb die Weltgesundheitsorganisation (WHO – World Health Organisation) rät, am Tag nicht mehr als 20 mg Nitrat zu sich zu nehmen. Dass Nitrat nicht in Gewässer gelangen soll, hat jedoch vorrangig andere Gründe, auf welche wir im Folgenden eingehen. Problem bei Überdüngung: Eutrophierung der GewässerWenn in der Landwirtschaft zu viel Dünger verwendet wird, bleiben viele Nährstoffe ungenutzt und versickern im Boden. So gelangen die Stoffe ins Grundwasser. Bei landwirtschaftlich genutzten Feldern in Wassernähe besteht zusätzlich die Gefahr, dass durch ungenaue Bedüngung Nährstoffe direkt in die Gewässer gelangen. Neben Stickstoffen dienen noch andere Substanzen, wie etwa Phosphatverbindungen, als Pflanzennahrung im Dünger. Die Regulierung der Ausbringung beider Substanzen soll durch die Düngeverordnung gewährleistet werden. Doch auch im Wasser tummeln sich Pflanzen – zum Beispiel Blaualgen. Der zu hohe Nährstoffgehalt – die Eutrophierung der Gewässer– führt zu einer übermäßigen Algenproduktion, wodurch
Letztlich “kippt das Gewässer um” – es wird zu einer “toten Zone”, in der keine aeroben (also Sauerstoff atmenden) Lebewesen mehr vorkommen. Zusatzinfo: Derselbe Effekt stellt sich im Übrigen auch ein, wenn Menschen Enten im Parkteich füttern. Hierdurch kommt es zu einem Überangebot von Nährstoffen, das letztlich zum Sterben des Gewässers führt. Inhalt der DüngeverordnungDie Düngeverordnung besteht in ihrer derzeitigen Fassung aus fünfzehn Paragraphen und neun Anlagen (Stand August 2020). Die wesentlichen Bestimmungen zur Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln sind in den umfangreichen Paragraphen 3 und 4 der Düngeverordnung festgehalten. Einige wichtige Eckpunkte dieser Bestimmungen sind: Vor der Ausbringung der Düngemittel auf dem Acker müssen der richtige Anwendungszeitpunkt und die notwendige Menge möglichst genau berechnet werden. Denn es soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Pflanzen die Nährstoffe optimal aufnehmen können. Auch soll nach Möglichkeit nur die Menge Düngemittel ausgebracht werden, die zur Ernährung der Pflanzen benötigt werden. Dafür ist also auch die Bodenbeschaffenheit zu untersuchen: Welche Nährstoffe sind vorhanden und welche müssen künstlich beigemengt werden? In Anlage 8 der Düngeverordnung werden Geräte definiert, die nicht den “anerkannten Regeln der Technik” entsprechen und welche damit nach Absatz 10 des dritten Paragraphen DüV seit dem 26.Mai 2017 nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen. Dass Maschinen verboten wurden, die Gülle im hohen Bogen über dem Feld verteilten, rührt vor allem auch daher, dass die Düngeverordnung nicht nur Vorgaben der europäischen Nitrat-Richtlinie erfüllen sollte. Auch der sogenannten “NEC-Richtlinie” gilt es, zu entsprechen. Hierbei hat die Europäische Kommission Luftschadstoffe im Auge. Wenn Gülle durch die Luft geschleudert und dann womöglich nicht gleich im Boden eingearbeitet wird, sorgt das für Luftverschmutzung, unter anderem durch Ammoniak. In Absatz 1 des dritten Paragraphen DüV wird in Gesetzesform gegossen, was selbstverständlich ist:
Auch soll eine Abschwemmung der Nährstoffe in oberirdische Gewässer verhindert werden. Der Dünger ist also direkt in den Boden einzuarbeiten. Im Nachgang sind jährlich Protokolle, sogenannte Nährstoffvergleiche, anzustellen. Hier legt der Landwirt über den Einsatz seiner Düngemittel Rechenschaft ab, § 10 Düngeverordnung. Wann laut Düngeverordnung Gülle zur Düngung verwendet werden darfDünger tierischen Ursprungs (Gülle) unterliegt laut Düngeverordnung einer Sperrfrist.Eine besonderer Augenmerk wird in der Düngeverordnung auf Gülle (auch: Wirtschaftsdünger) gelegt, da diese nährstoffhaltige Mischung aus Tierkot und -urin direkte Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen kann. Für Gülle, aber auch für andere stickstoff- und phosphathaltige Dünger sieht die Düngeverordnung Sperrfristen vor. Diese sind in Paragraph 6 DüV unter Absatz 8 festgehalten:
Unter Landwirten wird das Ende der Sperrfrist, der 31. Januar, spaßhaft als “Gülle-Silvester” bezeichnet. Novellierung der Düngeverordnung aufgrund der EG-NitratrichtlinieZwar wurde die Düngeverordnung spezifisch für die Durchsetzung der Ziele der EG-Nitratrichtlinie verfasst und erlassen. Dennoch musste die EU-Kommission im Oktober 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen. Die Vorgaben der Düngeverordnung sind nach Expertenmeinung nicht ausreichend. Es bestand insbesondere Handlungsbedarf in folgenden Punkten:
Eine Gesetzesänderung wurde beschlossen und ist seit dem 01. Mai 2020 in Kraft . Das Düngegesetz wurde entsprechend angepasst sodass die oben genannten Punkte in der Verordnung erfasst werden konnten. Quellen und weiterführende LinksKonnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: (64 Bewertungen, Durchschnitt: 4,63 von 5)Die Düngeverordnung (DüV) – Düngen nach guter fachlicher Praxis Loading... |