Wie lange muss die inzidenz unter 35 sein

Überblick für den Freistaat

Wie lange muss die inzidenz unter 35 sein

Für einige bayerische Landkreise und Städte könnten bald wieder verschärfte Corona-Regeln gelten.

Corona breitet sich wieder in Deutschland aus und die Inzidenzen steigen. In vielen Kommunen und Kreisen droht eine Verschärfung der Regeln. Hier ein Überblick.

München - Der Sommer ist noch nicht vorbei und schon steigen die Corona-Infektionszahlen wieder an. Allein von Dienstag (17. August) auf Mittwoch (18. August) haben sich die Fälle deutschlandweit verdoppelt. 13 Landkreise und Städte lagen allein in Bayern am Mittwoch über der Inzidenz-Grenze von 50. Zeit also, um noch einmal einen Überblick über die geltenden Corona*-Regeln zu geben.

Corona in Bayern: Allgemeine Bestimmungen

Die Corona-Regeln im Freistaat sind festgelegt in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese gilt seit dem 5. Juni 2021. Sie soll aber im Laufe der Woche noch einmal angepasst werden, um die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz mit aufzunehmen. Vor allem die 3G-Regel fehlt noch in der Verordnung. Die Neuerungen aus der Landeschef-Runde sollen ab 23. August gelten. Dabei geht es vor allem um die Testpflicht im Bereich Kultur, Sport und Gastronomie. In Bayern will man wohl auf die Testpflicht bei einer stabilen Inzidenz unter 35 verzichten. Möglicherweise wird jedoch auf lange Sicht aus der 3G- eine 2G-Regel, wenn es nach Ministerpräsident Markus Söder* (CSU) geht.

In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Regeln klar nach Inzidenzen* aufgeteilt. Es gibt Maßnahmen für einen Wert über und unter 50. Sollte ein Kreis oder Stadt diesen Wert drei Tage in Folge überschreiten, treten zwei Tage danach die strengeren Regeln in Kraft. Um sie wieder loszuwerden, müssen es fünf aufeinanderfolgende Tage unter einem Wert von 50 sein. Dann können nach zwei Tagen die Regeln wieder gelockert werden. Grundsätzlich gilt immer die AHA-Regel. Also Abstand halten, auf Hygiene achten und eine Alltagsmaske tragen.

Werbung

Werbung

(Übrigens: Unser Bayern-Newsletter informiert Sie rund um die anstehende Bundestagswahl über alle Entwicklungen und Ergebnisse aus dem Freistaat – und natürlich auch über alle anderen wichtigen Geschichten aus Bayern.)

Corona in Bayern: Kontaktbeschränkungen und Maskenregeln

In Bayern gilt grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht*. Andere Maskenarten oder Befreiungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Ein Mund-Nasen-Schutz sollte immer dann getragen werden, wenn es nicht mehr möglich ist, ausreichend Abstand zu halten. Das kann entweder in Fußgängerzonen sein - wenn es die Kommune anordnet - oder auch in öffentlichen Gebäuden, beispielsweise in Fahrstühlen oder auf dem Gang. Im öffentlichen Nahverkehr gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. In der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen muss die Maske bis zum Erreichen des Platzes getragen werden. Im Hotel oder in der Arbeit gilt in der Regel auch eine Maskenpflicht.

In Schulen müssen ebenfalls Masken getragen werden. Vor allem zum Schulstart wurde diese Regel noch einmal verschärft, um Ansteckungen durch Reiserückkehrer zu vermeiden. Aber nicht jedes Kind muss eine FFP2-Maske tragen. So sind Kinder unter sechs Jahren generell von der Maskenpflicht befreit. Zwischen sechs und 16 Jahren reicht es, wenn sie eine medizinische Maske tragen.

Bei privaten Treffen gelten folgende Regeln: Unter einer Inzidenz von 50 dürfen sich maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Steigt der Wert über 50 dürfen sich zwar immer noch zehn Personen sehen, aber dann nur noch aus zwei weiteren Haushalten. Kinder unter 14 Jahren sind in beiden Fällen ausgenommen. Ebenfalls nicht bedacht werden dabei Geimpfte und Genesene.

So ist der aktuelle Corona-Stand in Bayern (Video)

Grundsätzlich sind öffentliche Veranstaltungen wie Versammlungen, öffentliche Feiern, Messen und ähnliches bei jeder Inzidenz untersagt. Teilweise gibt es aber Ausnahmeregelungen. So sind Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes wie Demos erlaubt. Auch Gottesdienste und Zusammenkünfte anderer Glaubensrichtungen sind nicht verboten. Für Tagungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen gelten ähnliche Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen. Das heißt, der Veranstalter muss beispielsweise ein Hygienekonzept umsetzen oder die Kontaktdaten der Teilnehmer erheben.

Bei Feiern im privaten oder öffentlichen Raum gelten verschiedene Regeln je nach Inzidenz, die vom Robert-Koch-Institut* (RKI) erhoben wird. Liegt der Wert unter 50 dürfen im Innenbereich 50 geladene Gäste, im Außenbereich 100 zusammenkommen. Über 50 halbiert sich die Zahl. Also 25 innen und 50 außen. Ausgenommen auch hier Geimpfte und Genesene.

Corona in Bayern: Das gilt es beim Besuch von Kulturveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und in Hotels sowie Gastronom

Für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Opern, Kinos usw. gelten folgende Bestimmungen: Unter einem Inzidenzwert von 50 dürfen 1500 Besucher (maximal 200 Stehplätze) mit Mindestabstand und festen Sitzplätzen im Freien an einer Veranstaltung teilnehmen. In Gebäuden ist die Besucherzahl auf 1000 beschränkt. Steigt die Inzidenz über 50, ändert sich an den Zahlen erst einmal nichts. Jedoch müssen jetzt negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden. Ausgenommen sind auch hier wieder Genesene und Geimpfte

Bei Solarien, Saunen, Thermen, Freizeitparks und vergleichbaren Einrichtungen gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz über 50 ebenfalls die Testpflicht. Außerdem müssen die Betreiber einen Hygieneplan und ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.

In der Gastronomie gilt für den Innen- und Außenbereich ein Zeitfenster für die Öffnung von fünf Uhr in der Früh bis ein Uhr in der Nacht. Außerdem dürfen die Gäste nur an festen Plätzen bedient werden - das gilt besonders für Kneipen und Bars, wo Gäste an Theken und Stehtischen nicht bedient werden dürfen. Hotels dürfen bei einer Inzidenz unter 50 Gäste mit negativem Test aufnehmen. Steigt der Wert jedoch wieder über 50 müssen auch in der Gastronomie negative Tests vorgelegt werden. Ab Montag (23. August) gilt hier allerdings die 3G-Regel, dann muss im Innenbereich schon ab einer Inzidenz von 35 ein negativer Test vorgelegt werden. Im Hotel muss außerdem alle 48 Stunden ein neuer Test gemacht werden.

Corona in Bayern: Regeln für den Handel und bei Dienstleistungen sowie im Sport

Grundsätzlich können alle Geschäfte öffnen, Dienstleistungen - auch körpernahe aber nur mit Kontaktdatenerhebung - ausgeführt werden und Märkte stattfinden. Hier gibt es auch keine Einschränkung, wenn die Inzidenz über oder unter 50 liegt. Jedoch könnten Tests mit der neuen 3G-Regel schon ab einer Inzidenz von 35 Pflicht werden. Dies würde dann auch bei Besuchen von Kranken- und Pflegeheimen, bei Besuchen der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, Festen und Sport in Innenräumen zum Tragen kommen.

Beim Sport gelten folgende Regeln: Sollte der Inzidenzwert unter 50 liegen, darf jeder Sport ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ausgeführt werden. Wie oben bereits erwähnt, könnte mit der 3G-Regeln eine Testpflicht für Sport in Innenräumen ab einem Wert von 35 dazu kommen. Sollte der Wert 50 übersteigen, braucht es sicher einen negativen Test. Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn im Freien kontaktfreier Sport mit maximal zehn Personen oder 20 Kindern unter 14 Jahren ausgeübt wird.

Bei Sportveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie bei Kulturveranstaltungen. Jedoch wurde zum 15. Juli eine weitere Lockerung unter einer Inzidenz von 35 beschlossen. Wenn es sich um eine große Sportveranstaltung mit länderübergreifendem Charakter handelt, dann dürfen maximal 35 Prozent der Sitzplätze gefüllt werden, höchstens werden 20.000 Zuschauer zugelassen.

Corona in Bayern: So sieht es bei den Kitas und Schulen aus

Präsenzunterricht soll bis zu einem Inzidenzwert von 100 immer stattfinden. Dafür braucht es aber mindestens zwei Corona-Tests pro Woche. Bei einem Wert unter 25 entfällt die Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen am Platz. Ab 25 gilt sie wieder ab der 5. Jahrgangsstufe. Kitas haben normal geöffnet.

Steigt der Wert jedoch über 50, gilt eine Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen. In den Kitas gibt es nur noch einen eingeschränkten Regelbetrieb. Wie oben bereits erwähnt, soll zum Schulstart für einen begrenzten Zeitraum generell eine Maskenpflicht unabhängig des Inzidenzwertes gelten. (tel) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA