Ein Garagendach darf nicht nicht ohne weiteres zu einer Dachterrasse oder gar zu einem Dachgarten umfunktioniert werden. Zunächst müssen Sie berücksichtigen, was die jeweilige Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes vorgibt. Auch kann in örtlichen Satzungen wie etwa dem Bebauungsplan eine Dachterrasse generell untersagt sein. Erkundigen Sie sich deshalb am besten zunächst einmal bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Kommune. Darüber hinaus gibt es in vielen Fällen auch statische Probleme, weil viele Garagendächer auf die hohen Belastungen nicht ausgelegt sind – ziehen Sie bei Ihrem Vorhaben in jedem Fall einen Baustatiker zu Rate, auch wenn keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich ist.
Freistehende Gewächshäuser, die in Ost-West-Richtung aufgestellt werden, haben eine etwas höhere Lichtausbeute als solche in Nord-Süd-Richtung, was sich im Winter positiv auswirken kann. Anlehngewächshäuser werden am besten an eine Südseite gebaut, einigermaßen geeignet sind auch Ost- oder Westseite, ganz ungünstig jedoch die Nordseite. Bevor man sich endgültig für ein Gewächshaus entscheidet, legt man seine Form, Größe und Position mit Hilfe einer Schnur im Garten aus. Die Höhe kann man mit Pflanzstäben darstellen. Wenn alle Kriterien berücksichtigt wurden und der Platz gefällt, hat man den richtigen Standort gefunden. Bücher zu Gewächshäusern und FrühbeetenWer umfassend über Gewächshäuser, Ausstattung, Technik und alle Nutzungsarten von Gemüseanbau, über Kübelpflanzen, Kakteen bis zu exotischen Pflanzensammlungen informiert werden will, wird das Buch “Das Kleingewächshaus” zu schätzen wissen. Das Kleingewächshaus* → Online-Bestellung* Für Kleingewächshaus- und Frühbeetbesitzer, die sich nur für eine gemüsebauliche Nutzung interessieren, gibt es zwei neue Ratgeber im Taschenbuchformat: Der eine ist themenorientiert, der andere ist ein immerwährender Arbeitskalender nach Monaten. Gewächshaus und Frühbeet* → Taschenbuch und Kindle* (Amazon.de) → Taschenbuch, PDF und EPUB** (Verlag Eugen Ulmer)
Gewächshaus und Frühbeet Monat für Monat: säen – pflanzen – pflegen –ernten.* → Jetzt online bestellen* * Werbelink: Buchabbildungen und mit Asterisk gekennzeichnete Links sind Werbelinks Alle Garten-Webprojekte von Eva Schumann Online Publikationen, siehe → www.hobbygarten.de/gartentipps (tinto-Projekt)
Anzeige Anzeige
Und noch dazu auf meinem eigenen Land? Auf alle Fälle sollten Sie von Grenzabständen, Statikberechnungen, Ortssatzungen, Bebauungsplänen, Landesbauordnungen und Nachbarschaftsrecht zumindest schon einmal etwas gehört haben, wenn beabsichtigt wird, in Zukunft die eigenen Pflanzen unter schützendem Glas aufwachsen zu lassen. Oder wird es etwa ein Wintergarten, der sogar noch zu Wohnzwecken genutzt werden könnte? Bei der Errichtung eines Anlehngewächshauses an ein bereits vorhandenes Wohngebäude könnte dieser Verdacht durchaus naheliegend sein?! Auch Wintergärten werden unter bestimmten Bedingungen als in sich geschlossene Bauwerke bewertet, für deren Errichtung eine amtliche Genehmigung erforderlich sein kann. Die speziellen Regelungen zur Verfahrensweise vor dem Baubeginn finden sich in den jeweils gültigen Landesbauordnungen, die in den meisten Fällen von den speziellen baulichen Bestimmungen der einzelnen Kommunen präzisiert werden. Bei etwas umfangreicheren Bauwerken mit entsprechend großer Dachfläche werden Sie kaum umhinkommen, persönlich beim zuständigen Bauamt vorzusprechen. Auch Landschaftsarchitekten und GaLa-Baubetriebe aus der Region geben hier in der Regel bereitwillig (und kostenlos) Auskunft. Selbst wenn die zuständige Behörde für das neue Gewächshaus keine Baugenehmigung zu erteilen braucht, lassen Sie sich solche Informationen vom Sachbearbeiter auf dem Amt immer schriftlich bestätigen. Einmal zugesichert hat die amtliche Bestätigung zwar Bestandsschutz, der allerdings nicht mehr gilt, wenn das Gewächshaus beispielsweise im Nachhinein mit einer Heizungs- oder Wasserinstallation nachgerüstet werden soll. Zu den häufigsten Streitpunkten gehört beispielsweise, dass Bauherren, aus der Unkenntnis heraus, die gesetzlichen Bestimmungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhalten. Ebenso wichtig wie die Gewächshaus BaugenehmigungSelbst wenn alle gesetzlichen Modalitäten und der vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten sind, macht ein klärendes Gespräch mit der angrenzenden Nachbarschaft immer Sinn, bei einer (amtlich stattgegebenen) Grenzbebauung noch mehr. Nachbarn können sich grundsätzlich über alles ärgern, was vorher nicht mit ihnen besprochen wurde, zum Beispiel dann, wenn sie durch den Glasgiebel des neuen Gewächshauses geblendet werden oder ihnen die Sicht von ihrem Grundstück aus versperrt wird.
Um späteren Missverständnissen und eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen: Nehmen Sie beim Besuch im Bauamt am besten eine maßstabsgerechte Zeichnung zu Ihrem persönlichen Bebauungsplan mit, auch wenn das Gewächshaus keiner Baugenehmigung bedarf. Und: Lassen Sie sich die Entscheidung unbedingt schriftlich bestätigen. Text: Sie fragen sich, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gewächshaus brauchen? Sie wollen möglicherweise, dass empfindliche Pflanzen darin überwintern können oder Tomaten und Gurken darin anpflanzen? Wie die rechtliche Lage aussieht, erklären wir Ihnen hier. In Deutschland gibt es keine einheitliche Ordnung darüber, ab wann man eine Baugenehmigung für ein Gewächshaus braucht.
Auch Folgendes sollten Sie beachten:
Nicht jedes Gewächshaus braucht eine Baugenehmigung.(Bild: Pixabay/Uwe Driesel)
Wenn Sie Ihr Gewächshaus gebaut haben, wird Sie auch interessieren, womit Sie Ihr Gewächshaus bepflanzen können. Informationen dazu finden Sie im nächsten Tipp. |