Fordern Sie einen Versicherungsdatenauszug an: Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat Sie gar nicht angemeldet? Beschäftigungsbeginn oder -ende stimmen nicht? Das gemeldete Entgelt ist zu gering? Melden Sie sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und beantragen Sie die Überprüfung und Korrektur! Die ÖGK kann Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin verpflichten, die Meldung zu korrigieren und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das ist rückwirkend für 3 Jahre möglich, in Ausnahmefällen für 5 Jahre. Für länger zurückliegende Zeiten und daher verjährte Beiträge zur Pensionsversicherung können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung der Beiträge stellen, und zwar spätestens bis zum Pensionsstichtag. Musterbrief Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, haben wir ein Muster vorbereitet. Bitte füllen Sie es möglichst vollständig aus. Bei Fragen stehen Ihnen unsere BeraterInnen gerne zur Verfügung! Sie sollten Ihre Angaben dokumentieren können, zum Beispiel mithilfe von…
Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von sämtlichen Unterlagen und von Namen, Adressen und Telefonnummern der Zeuginnen und Zeugen bei. Bei E-Mail-Versand gehen natürlich auch ein Scan oder Foto. Sie erhalten von der ÖGK jedenfalls eine einfache schriftliche Mitteilung – auch wenn die Entscheidung negativ ist. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte! Derzeit findet bei der ÖGK persönlicher Kundenverkehr nur eingeschränkt statt. Sie haben daher die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung bzw. Korrektur Ihrer Meldungen auch online einzubringen. Nutzen Sie dafür bitte die E-Mailadresse . HinweisFür Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlicher Dienst, Eisenbahnen und Bergbau gilt das zur ÖGK Gesagte sinngemäß.
Hallo, Ende Januar 2016 wurde mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Das letzte Jahr war ich viel Reisen und habe meinen Freund unterstützt. Ich habe mich in dieser Zeit nicht um meine Krankenversicherung gekümmert, da ich auch nichts gehört hatte. Eigene Dummheit! (Musste zum Glück auch nie zum Arzt). Heute habe ich dann endlich bei der Krankenkasse angerufen und rausgefunden das mich mein Arbeitgeber gar nicht abgemeldet hat und auch noch weiterhin meine Beiträge bezahlt. Ich wollte jetzt gerne eine freiwillige Versicherung abschließen. Kann der Arbeitgeber die Krankenversicherung noch rückwirkend bis Januar 2016 kündigen und muss ich somit die Kosten der Krankenversicherung übernehmen? Die Kosten betragen um die 2000€. Kontaktiere ich direkt den Arbeitgeber? Vielen Dank schonmal im Voraus ...komplette Frage anzeigen
Topnutzer im Thema Krankenkasse
dein Arbeitgeber hat dich lediglich vergessen abzumelden oder die Meldungen hat bei der Datenübertragung zu einem Fehler geführt. diese Meldungen müssen dann manuell nachbearbeitet werden. nur weil die Abmeldung bei der Kasse nicht drin ist, heißt das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber für dich Beiträge zahlt. Beiträge können sich nur aus erzieltem Entgelt errechnen und zahlen. und da du keines mehr erhalten hast, wurde auch nichts mehr gezahlt. für dich heißt dies nun, dass du der Kasse einen Nachweis über die Beendigung deines Beschäftigungsverhältnisses einreichst (z.B. Kopie der Kündigung oder Austrittsmeldung des Arbeitgebers oder Arbeitszeugnis). die Kasse kümmert sich dann um die Abmeldung des Arbeitgebers. für dich steht auf jeden Fall die rückwirkende Zahlung von Beiträgen an, da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, solange man hier in D beim Einwohnermeldeamt mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet war/ist. die rückwirkenden Beiträge kannst du in Raten nachzahlen. die Raten müssen aber zusätzlich zum laufenden Beitrag gezahlt werden. drum herum kommst du nicht...
Wieso sollte der AG deine Beiträge weiter zahlen, wenn du dort nicht mehr arbeitest. Du bist vom Ausscheiden aus der Firma an, automatisch freiwilliges Mitglied und wirst die Beiträge nachzahlen müssen. Ob du inzwischen krank warst, steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.
Arbeitgeber meldet mich nach über einem Jahr rückwirkend bei der Krankenkasse ab Guten Morgen, ich habe folgenes Problem.
Mein Ex-Arbeitgeber hat mich zum 15.07.2012 gekündigt. Ich war Vollzeit beschäftigt also auch Krankenversichert.
Nun ist es aber so gewesen, dass mich der Ex-Chef nie bei der Krankenversicherung abgemeldet hat, d.h ich konnte mich nie selbst versichern bzw, in die Familienversicherung meiner Eltern aufgenommen werden, da mir die Krankenkasse gesagt hat, dass er mich immer noch nicht abgemeldet hat. Ich habe ihn immer wieder drauf angesprochen, ob er mich nun endlich abgemeldet hätte und ob ich sowas wie eine Abmelde Bestätigung bekommen könnte, dass ich mich nun endlich normal versichern könne. Er versicherte mir, ich sei abgemeldet. Krankenkasse sagte das Gegenteil. Jetzt war ich vom 05.06 - 07.06.13 im Krankenhaus, komme nach Hause und bekomme am 13.06 einen Brief vom Krankenhaus,dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt weil ich seit dem 31.08.12 nicht mehr über den Arbeitgeber versichert bin, und möchte von mir nun die Krankenhauskosten erstattet haben. Dann habe ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert, und die sagte mir, dass mich mein Ex-Chef erst am 10.06.2013 rückwirkend für 1 Jahr von der Krankenkasse abgemeldet hat. Aber das ist doch nicht mein Problem bzw. meine Aufgabe mich darum zu kümmern,dass mich mein Arbeitgeber abmeldet ?? Vielleicht hat da jemand einen Ratschlag für mich bzw. Erfahrung mit sowas gemacht. Vielen Dank
saki0612
|