Wie erfahre ich ob mein Arbeitgeber mich abgemeldet hat

Fordern Sie einen Versicherungsdatenauszug an:

Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc.

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hat Sie gar nicht angemeldet? Beschäftigungsbeginn oder -ende stimmen nicht? Das gemeldete Entgelt ist zu gering? Melden Sie sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und beantragen Sie die Überprüfung und Korrektur!  

Die ÖGK kann Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin verpflichten, die Meldung zu korrigieren und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das ist rückwirkend für 3 Jahre möglich, in Ausnahmefällen für 5 Jahre. 

Für länger zurückliegende Zeiten und daher verjährte Beiträge zur Pensionsversicherung können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung der Beiträge stellen, und zwar spätestens bis zum Pensionsstichtag. 

Musterbrief

Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, haben wir ein Muster vorbereitet. Bitte füllen Sie es möglichst vollständig aus. Bei Fragen stehen Ihnen unsere BeraterInnen gerne zur Verfügung!


Sie sollten Ihre Angaben dokumentieren können, zum Beispiel mithilfe von…  

  • Arbeitsvertrag
  • Dienstzettel
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Baustellenausweis
  • Zeugen und Zeuginnen (z.B. KollegInnen, Vorgesetzte) 

Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von sämtlichen Unterlagen und von Namen, Adressen und Telefonnummern der Zeuginnen und Zeugen bei. Bei E-Mail-Versand gehen natürlich auch ein Scan oder Foto. 

Sie erhalten von der ÖGK jedenfalls eine einfache schriftliche Mitteilung – auch wenn die Entscheidung negativ ist. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte!

Derzeit findet bei der ÖGK persönlicher Kundenverkehr nur eingeschränkt statt. Sie haben daher die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung bzw. Korrektur Ihrer Meldungen auch online einzubringen. Nutzen Sie dafür bitte die E-Mailadresse .

Hinweis

Für Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlicher Dienst, Eisenbahnen und Bergbau gilt das zur ÖGK Gesagte sinngemäß.

Hallo,

Ende Januar 2016 wurde mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Das letzte Jahr war ich viel Reisen und habe meinen Freund unterstützt. Ich habe mich in dieser Zeit nicht um meine Krankenversicherung gekümmert, da ich auch nichts gehört hatte. Eigene Dummheit! (Musste zum Glück auch nie zum Arzt). Heute habe ich dann endlich bei der Krankenkasse angerufen und rausgefunden das mich mein Arbeitgeber gar nicht abgemeldet hat und auch noch weiterhin meine Beiträge bezahlt. Ich wollte jetzt gerne eine freiwillige Versicherung abschließen.

Kann der Arbeitgeber die Krankenversicherung noch rückwirkend bis Januar 2016 kündigen und muss ich somit die Kosten der Krankenversicherung übernehmen? Die Kosten betragen um die 2000€. Kontaktiere ich direkt den Arbeitgeber?

Vielen Dank schonmal im Voraus

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Wie erfahre ich ob mein Arbeitgeber mich abgemeldet hat

Topnutzer im Thema Krankenkasse

dein Arbeitgeber hat dich lediglich vergessen abzumelden oder die Meldungen hat bei der Datenübertragung zu einem Fehler geführt. diese Meldungen müssen dann manuell nachbearbeitet werden. nur weil die Abmeldung bei der Kasse nicht drin ist, heißt das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber für dich Beiträge zahlt. Beiträge können sich nur aus erzieltem Entgelt errechnen und zahlen. und da du keines mehr erhalten hast, wurde auch nichts mehr gezahlt.

für dich heißt dies nun, dass du der Kasse einen Nachweis über die Beendigung deines Beschäftigungsverhältnisses einreichst (z.B. Kopie der Kündigung oder Austrittsmeldung des Arbeitgebers oder Arbeitszeugnis). die Kasse kümmert sich dann um die Abmeldung des Arbeitgebers.

für dich steht auf jeden Fall die rückwirkende Zahlung von Beiträgen an, da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, solange man hier in D beim Einwohnermeldeamt mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet war/ist.

die rückwirkenden Beiträge kannst du in Raten nachzahlen. die Raten müssen aber zusätzlich zum laufenden Beitrag gezahlt werden.

drum herum kommst du nicht...

Wie erfahre ich ob mein Arbeitgeber mich abgemeldet hat

Wieso sollte der AG deine Beiträge weiter zahlen, wenn du dort nicht mehr arbeitest.

Du bist vom Ausscheiden aus der Firma an, automatisch freiwilliges Mitglied und wirst die Beiträge nachzahlen müssen.

Ob du inzwischen krank warst, steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.

Arbeitgeber meldet mich nach über einem Jahr rückwirkend bei der Krankenkasse ab

Guten Morgen,

ich habe folgenes Problem. Mein Ex-Arbeitgeber hat mich zum 15.07.2012 gekündigt. Ich war Vollzeit beschäftigt also auch Krankenversichert. Nun ist es aber so gewesen, dass mich der Ex-Chef nie bei der Krankenversicherung abgemeldet hat, d.h ich konnte mich nie selbst versichern bzw, in die Familienversicherung meiner Eltern aufgenommen werden, da mir die Krankenkasse gesagt hat, dass er mich immer noch nicht abgemeldet hat. Ich habe ihn immer wieder drauf angesprochen, ob er mich nun endlich abgemeldet hätte und ob ich sowas wie eine Abmelde Bestätigung bekommen könnte, dass ich mich nun endlich normal versichern könne. Er versicherte mir, ich sei abgemeldet. Krankenkasse sagte das Gegenteil.

Jetzt war ich vom 05.06 - 07.06.13 im Krankenhaus, komme nach Hause und bekomme am 13.06 einen Brief vom Krankenhaus,dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt weil ich seit dem 31.08.12 nicht mehr über den Arbeitgeber versichert bin, und möchte von mir nun die Krankenhauskosten erstattet haben.

Dann habe ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert, und die sagte mir, dass mich mein Ex-Chef erst am 10.06.2013 rückwirkend für 1 Jahr von der Krankenkasse abgemeldet hat. Aber das ist doch nicht mein Problem bzw. meine Aufgabe mich darum zu kümmern,dass mich mein Arbeitgeber abmeldet ??

Vielleicht hat da jemand einen Ratschlag für mich bzw. Erfahrung mit sowas gemacht.

Vielen Dank saki0612

Wie erfahre ich ob mein Arbeitgeber mich abgemeldet hat

  • Hallo und einen schönen Tag wünsche ich allen ! nun zu meinem Problem. Ich bin / war befristet auf ein Jahr eingestellt. Der Arbeitsvertrag bei Firma AAA endete zum 07.06.2012. Nun vorgestern am 22.06.12 bekam ich erst meine letzte Lohnabrechnung vom Mai. Zusammen mit dieser auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und einen Ausdruck zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Aus beiden Dokumenten geht hervor, das mein Arbeitgeber mich zum 31.05.12 abgemeldet hat, ein Anruf bei meiner Krankenkasse bestätigt mir das und teilt mit, das mein Versicherungsverhältnis derzeit ungeklärt sei. Nun ist es aber so, dass mein Arbeitgeber ( Firma AAA ) mich über den 07.06.12 hinaus weiter beschäftigt hat. Schon Anfang Mai führte ich Gespräche mit meinem Arbeitgeber, wobei dieser mir zusicherte, das ich einen neuen Arbeitsvertrag bekomme, welcher bis heute noch aussteht. Allerdings bin ich der Meinung das es sich mit einem neuen befristeten Vertrag sowieso erledigt hat, denn nach Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs.:5, ist mein früherer A-Vertrag nun in einen unbefristeten Vertrag mit Firma AAA übergegengen. Aber jetzt scheint es komplieziert zu werden und erklärt auch weshalb immer von "Firma AAA " spreche. Schon ca Anfang Mai fand eine Betriebsversammling statt, in der uns mitgeteilt wurde das Firma AAA sich mit einer anderen Firma zu sagen wir Firma BBB-2 vereint, oder übergeht, fusioniert oder wie auch immer. ein genauer Zeitpunkt wurde nicht mitgeteilt. Firma BBB war bisher ein Kunde der Firma AAA, so dass es nicht verwunderlich schien für diese zu arbeiten, da dies auch in der Vergangenheit schon so war. Jedenfalls scheint die neue Firma BBB-2 nun zu existieren, welche praktisch eine Tochter der Firma BBB ist, wobei meine alte Firma AAA aber noch existiert und nicht liquidiert ist. was bedeutet das mein Arbeiteverhältnis mit Firma AAA existiert und meine Rechte nicht einfach ohne meinen Willen übertragen werden können. Morgen werde ich meinen Arbeitgeber, die Firma AAA auffordern die Fehlmeldugen zu korrigieren und mich unverzüglich bei der Krankasse anzumelden. Dablei bleibt noch zu erwähnen, das meine Branche zu denen gehört, wo Sofortmeldungszwang ebsteht, mit Bußgelb bis zu 25 000 Euro. Wie verhalte ich mich nun richtig, muss ich sofort klagen, wenn die Firma nicht einlenkt, kann ich auch bei Firma BBB-2 auf unbfristeten A-Vertrag bestehen? Darf ich überhaupt noch arbeiten , da nicht versichert, oder sollte ich sofort zum Arbeitsamt gehen ?

    Bin für guten Rat sehr dankbar

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist [QUOTE=fepi;1137983]Hallo und einen schönen Tag wünsche ich allen ! nun zu meinem Problem. Ich bin / war befristet auf ein Jahr eingestellt. Der Arbeitsvertrag bei Firma AAA endete zum 07.06.2012. Nun vorgestern am 22.06.12 bekam ich erst meine letzte Lohnabrechnung vom Mai. Zusammen mit dieser auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und einen Ausdruck zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Aus beiden Dokumenten geht hervor, das mein Arbeitgeber mich zum 31.05.12 abgemeldet hat, ein Anruf bei meiner Krankenkasse bestätigt mir das und teilt mit, das mein Versicherungsverhältnis derzeit ungeklärt sei. Nun ist es aber so, dass mein Arbeitgeber ( Firma AAA ) mich über den 07.06.12 hinaus weiter beschäftigt hat. Schon Anfang Mai führte ich Gespräche mit meinem Arbeitgeber, wobei dieser mir zusicherte, das ich einen neuen Arbeitsvertrag bekomme, welcher bis heute noch aussteht. Allerdings bin ich der Meinung das es sich mit einem neuen befristeten Vertrag sowieso erledigt hat, denn nach Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs.:5, ist mein früherer A-Vertrag nun in einen unbefristeten Vertrag mit Firma AAA übergegengen. Aber jetzt scheint es komplieziert zu werden und erklärt auch weshalb immer von "Firma AAA " spreche. Schon ca Anfang Mai fand eine Betriebsversammling statt, in der uns mitgeteilt wurde das Firma AAA sich mit einer anderen Firma zu sagen wir Firma BBB-2 vereint, oder übergeht, fusioniert oder wie auch immer. ein genauer Zeitpunkt wurde nicht mitgeteilt. Firma BBB war bisher ein Kunde der Firma AAA, so dass es nicht verwunderlich schien für diese zu arbeiten, da dies auch in der Vergangenheit schon so war. Jedenfalls scheint die neue Firma BBB-2 nun zu existieren, welche praktisch eine Tochter der Firma BBB ist, wobei meine alte Firma AAA aber noch existiert und nicht liquidiert ist. was bedeutet das mein Arbeiteverhältnis mit Firma AAA existiert und meine Rechte nicht einfach ohne meinen Willen übertragen werden können. Morgen werde ich meinen Arbeitgeber, die Firma AAA auffordern die Fehlmeldugen zu korrigieren und mich unverzüglich bei der Krankasse anzumelden. Dablei bleibt noch zu erwähnen, das meine Branche zu denen gehört, wo Sofortmeldungszwang ebsteht, mit Bußgelb bis zu 25 000 Euro. Wie verhalte ich mich nun richtig, muss ich sofort klagen, wenn die Firma nicht einlenkt, kann ich auch bei Firma BBB-2 auf unbfristeten A-Vertrag bestehen? Darf ich überhaupt noch arbeiten , da nicht versichert, oder sollte ich sofort zum Arbeitsamt gehen ?

    Bin für guten Rat sehr dankbar

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist Hallo Sie arbeiten also aktuell trotz offiziellem Ende der Befristung noch beim AG weiter? Gruß,

    LeoLo

    Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    Allerdings bin ich der Meinung das es sich mit einem neuen befristeten Vertrag sowieso erledigt hat, denn nach Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs.:5, ist mein früherer A-Vertrag nun in einen unbefristeten Vertrag mit Firma AAA übergegengen.

    Glückwunsch, da habe Sie sich bereits sehr gut informiert.

    Schon ca Anfang Mai fand eine Betriebsversammling statt, in der uns mitgeteilt wurde das Firma AAA sich mit einer anderen Firma zu sagen wir Firma BBB-2 vereint, oder übergeht, fusioniert oder wie auch immer. ein genauer Zeitpunkt wurde nicht mitgeteilt.

    Sollte da im Hintergrund ein Betriebsübergang nach § 613a BGB geplant sein, dann hat das grundsätzlich keine Auswirkung auf Ihren bisherigen Arbeitsvertrag. Es besteht darüber hinaus keine Notwendigkeit, mit dem neuen Betriebsinhaber einen neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln! Also Vorsicht, wenn es darum geht im Zuge dieser Massnahme einen Aufhebungsvertrag mit AG AAA zu unterzeichnen.

    kann ich auch bei Firma BBB-2 auf unbfristeten A-Vertrag bestehen?

    Wie gesagt, ihr bisheriger AV geht auf den neuen Betrieb über. Sie haben einen gültigen AV, der mittlerweile unbefristet ist, wenn Sie seit dem 8.6. mit Wissen des AG in dem Betrieb weiter gearbeitet haben.

    Darf ich überhaupt noch arbeiten , da nicht versichert,

    Dürfen Sie meiner Meinung nach. Sie sind auch versichert.

    oder sollte ich sofort zum Arbeitsamt gehen ? oder sollte ich sofort zum Arbeitsamt gehen ?

    Da sehe ich derzeit keine Notwendigkeit.

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    Hallo, ja sicher...ich arbeite dort nach wie vor

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist ja, dann sieht es wohl nicht so schlecht für mich aus. Ich befürchte nur, das es von Seiten der Firma zu keinem einlenken kommt.

    Ich müsste ja schon dafür sorgen, dass ich wieder angemeldet werde

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    Ich müsste ja schon dafür sorgen, dass ich wieder angemeldet werde

    Kasse nochmal anrufen, denen sagen, dass du da weiterhin arbeitest und die Abmeldung offenbar ein Fehler sein muss. Evtl. muss man was schreiben, oder ein Formular ausfüllen oder sonst einen Beweis führen. Frag die.

    Die Kasse soll den AG ansprechen.

    bewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist Nun ist wieder eine Woche vergangen und ich habe Post ven der Krankenversicherung erhalten. Ich bin derzeit nicht versichert. Keiner der beiden Firmen halten es, trotz Aufforderung für nötig mich an zu melden. Ich bezweifle,dass eine ordentliche Betriebsübernahme im Sinne des § 165 BGB statt findet.

    An welche Behörde sollte ich mich wenden, dass Druck auf den AG ausgeübt wird ?

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist § 165
    Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

    Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    sorry ...ich hatte § verwechselt, meinte doch § 613a BGB

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    habe ich überhaupt die Möglichkeit zu prüfen, ob eine solche Betriebsübernahme statt gefunden hat ?

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    Direkt prüfen kann man das m.E. nicht, aber wenn es eine GmbH ist, dann hilft vielleicht ein Blick ins Handelsregister.

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    ja, da ist nichts zu finden, ausser das die alte gmbh im status noch aktiv ist, wie ich hörte wohl auch noch bis jahresende.....sehr merkwürdig das alles, da geht was nicht sauber über die bühne

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist Hallo Es ist Aufgabe der KK sich um die ordnungsgemäße Anmeldung bzw Abführen der Sozialversicherungsbeiträ ge zu kümmern, wenn Sie das AV dort gemeldet haben. Fragen Sie dort einmal nach, ob man den AG angeschrieben hat. Gruß,

    LeoLo

    Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

  • AW: Arbeitgeber hat mich abgemeldet, obwohl obwohl das Arbeitsverhälznis nicht beendet ist

    Es ist Aufgabe der KK sich um die ordnungsgemäße Anmeldung bzw Abführen der Sozialversicherungsbeiträ ge zu kümmern, wenn Sie das AV dort gemeldet haben. Fragen Sie dort einmal nach, ob man den AG angeschrieben hat.

    Habe schon mit der gkv gesprochen, aber sie meinen, dass sie da nichts machen können, der AG hat mich abgemeldet und ob dass rechtens ist oder nicht können sie nicht prüfen, da das Arbeitsrecht und nicht versicherungsrecht ist Ich bin als nicht mal mehr Krankenversichert.

    Werde dann wohl am montag den vorgang beim zoll und dem gewerbeaufsichtsamz melden...es geht nicht anders, wollt es eigendlich vermeinden, aber naja