Welcher abschluss ist 10 klasse

Frische Karnevalskrapfen werden traditionell in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens zur Karnevalszeit zubereitet. Gerade am Rosenmontag verspeisen die Schülerinnen und Schüler in der Pause sicher gerne einen köstlichen Krapfen.

Nordrhein-Westfalen bietet ein breitgefächertes Angebot an weiterführenden Schulen. So haben die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule sowie dem Gymnasium.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht der Abschlüsse

Die Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie das Gymnasium ermöglichen den Hauptschulabschluss und den mittleren Schulabschluss. Auf dem Gymnasium und der Gesamtschule wird das Abitur ermöglicht.

Abschluss der Hauptschule

An den nordrhein-westfälischen Hauptschulen wird nach Abschluss des 9. Schuljahres der Hauptschulabschluss ohne zentrales Abschlussverfahren erlangt. Je nach Leistung werden die Schüler anschließend in die 10. Klasse Typ A oder Typ B versetzt. Typ A erwirbt nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss in einem zentralen Abschlussverfahren. Typ B hingegen erhält nach dem erfolgreichen zentralen Abschlussverfahren den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Besonders gute Leistungen erhalten zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Abschluss der Realschule

Nach dem Abschluss der 10. Jahrgangsstufe kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben. Dieser berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn mindestens befriedigende Leistungen in allen Fächer erzielt wurden. Weiterhin kann ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben werden und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.

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Abschluss der Sekundarschule

Die Sekundarschule bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sowohl den Hauptschulabschluss nach der 9. Jahrgangsstufe zu absolvieren, als auch den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der Klasse 10 zu erwerben. Das Abitur wird anders als auf dem Gymnasium nicht in acht Jahren, sondern in neun Jahren angestrebt.

Abschlüsse der Gesamtschule

An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden.Das heißt, der Hauptschulabschluss kann sowohl nach der 9. oder 10. Klasse erworben werden und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der 10. Klasse. Um den mittleren Schulabschluss zu erwerben, müssen mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtunterrichts erreicht werden sowie befriedigende Leistungen in den Grundkursen. In den übrigen Fächern müssen mindestens zwei davon mit befriedigenden Leistungen und der Rest mit ausreichenden Leistungen abgelegt werden. Das Abitur wird in insgesamt neun Jahren erworben.

Abschluss des Gymnasiums

Nach der zehnten Jahrgangsstufe kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss am Ende der 9. Klasse und ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss zu erlangen. Das Abitur wird nach insgesamt 12 Schuljahren erreicht.

Übertritt in Nordrhein-Westfalen – wie funktioniert es?

Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erstellt die Grundschule eine begründende Empfehlung für die weiterführende Schulform, die für ein Kind am geeignetsten erscheint. Durch die Grundschule wird eine Beratung angeboten, die den Eltern die Entscheidung erleichtern soll – letztlich treffen die Entscheidung die Eltern alleine.

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Welcher abschluss ist 10 klasse

Welcher abschluss ist 10 klasse

Der Schulabschluss, der am Ende der 10. Klasse erreicht wird, ist für viele Schülerinnen und Schüler ein Etappenziel für ihren weiteren Weg zum Abitur, für andere der Einstieg in die Berufsausbildung. Die möglichen Abschlüsse zu diesem Zeitpunkt sind der Mittlere Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR). Die Berufsbildungsreife (BBR) kann schon am Ende der 9. Klasse, aber auch noch nach der 10. Klasse erlangt werden. Der MSA ist eine Voraussetzung dafür, nach der 10. Klasse in der gymnasialen Oberstufe weiterzumachen.

Überblick der Schulabschlüsse

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA)
    nach Klasse 10

    Anforderungen
    Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, gemeinsame Prüfung für EBBR und MSA, die Ergebnisse entscheiden über den Abschluss

    Ziel
    Berufsausbildung oder Übergang in die gymnasiale Oberstufe

  • erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR)
    nach Klasse 10

    Anforderungen
    Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, gemeinsame Prüfung für EBBR und MSA, die Ergebnisse entscheiden über den Abschluss

    Ziel
    Berufsausbildung

  • Berufsbildungsreife (BBR)
    nach Klasse 9 oder 10

    Anforderungen
    Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, keine Prüfung, aber Teilnahme an vergleichenden Arbeiten

    Ziel
    Berufsausbildung

  • Berufsorientierender Abschluss (BO)
    nach Klasse 10

    Anforderungen
    Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, Teilnahme an vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik, teamorientierte Präsentation

    Ziel
    Berufsausbildung

  • Ein der BBR gleichwertiger Abschluss
    nach Klasse 10

    Anforderungen
    Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, Teilnahme an vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik, teamorientierte Präsentation

    Ziel
    Berufsausbildung

Leistungen im letzten Jahrgang und Prüfungsnoten

Um einen Schulabschuss zu erreichen, müssen die Schüler mit ihren Noten des letzten Jahrgangs bestimmte Anforderungen erfüllen und sie müssen eine Prüfung bestehen. Für die BBR gibt es statt einer Prüfung die vergleichenden Arbeiten.

Einige Fächer werden leistungsdifferenziert unterrichtet und bewertet:
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Erste Fremdsprache
  • mindestens eine Naturwissenschaft

In diesen Fächern werden die im jeweiligen Anforderungsniveau erreichten Punkte entsprechend der folgenden Tabelle in Noten des Erweiterungsniveaus (E) und des Grundniveaus (G) umgerechnet. Die Noten des nicht leistungsdifferenzierten Unterrichts entsprechen denen des E-Niveaus.

  • Noten im Erweiterungsniveau oder im nicht leistungsdifferenzierten Unterricht

  • Punkte: 15, 14, 13
    1 Punkte: 12; 11; 10

    2

    Punkte: 9, 8, 7

    3

    Punkte: 6, 5

    4

    Punkte: 4

    4

    Punkte: 3

    5

    Punkte: 2, 1

    5

    Punkte: 0

    6

    Punkte: 15, 14, 13 — Punkte: 12, 11, 10

    1

    Punkte: 9, 8, 7

    2

    Punkte: 6, 5

    3

    Punkte: 4

    4

    Punkte: 3

    4

    Punkte: 2, 1

    5

    Punkte: 0

    6

Mittlerer Schulabschluss und erweiterte Berufsbildungsreife

Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.

Sowohl bei den Jahrgangs- als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die EBBR die gleichen Anforderungen. Für den MSA müssen die Schüler jedoch im letzten Jahrgang mindestens in zwei Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben. Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangs- als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die EBBR.

Für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen. Insgesamt sind maximal zwei Ausfallnoten möglich, die ausgeglichen werden müssen.
Dabei können folgende Szenarien eintreten:

  • einmal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig
  • zweimal die Note 5 erfordert in zwei anderen Fächern mindestens eine Note 3 als Ausgleich
    • liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen
  • eine Note 6 erfordert in zwei Fächern eine Note 2 ein Ausgleich
    **eine Note 6 darf nicht in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) auftreten

Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei

  • Note 6 im Kernfach
  • zweimal Note 6
  • zweimal Note 5 in den Kernfächern
  • bei fehlendem Ausgleich
  • wenn mehr als zwei der oben beschriebenen Szenarien auf einmal eintreffen

Welcher abschluss ist 10 klasse

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und das Ziel muss durch Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.

Die Prüfungsnoten

Die Prüfung findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Außerdem müssen die Schüler eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.

Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler mindestens eine Note 4 erreichen, um zu bestehen. Eine einzige Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in einem anderen Prüfungsfach mindestens eine Note 3 erzielt wird.

Welcher abschluss ist 10 klasse

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat im Anschluss die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Nicht bestanden?

Wer die Anforderungen für einen der beiden Abschlüsse nicht erfüllt, erhält als Schulabschluss die nach der 9. Klasse erworbene Berufsbildungsreife. Ein Schüler ohne Berufsbildungsreife, der an der MSA/EBBR-Prüfung freiwillig teilgenommen und nicht bestanden hat, kann die Berufsbildungsreife dann noch unter bestimmten Bedingungen erlangen (siehe BBR nach der 10. Klasse).

Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Für den Weg zum Abitur, also den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, ist das Erreichen des MSA zwingende Voraussetzung. Dabei müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen.

Die Schüler/-innen müssen zudem mindestens in drei Fächern Leistungen auf Erweiterungsniveau erbracht haben. Zwei davon müssen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer Note 5 geben.

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Die Berufsbildungsreife (BBR)

Auch für die Berufsbildungsreife gibt es Mindestanforderungen bei den Jahrgangsnoten. Anstelle einer Prüfung nehmen die Schüler für diesen Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil und müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen.

BBR nach der 9. Klasse

Die Jahrgangsnoten

In mindestens zwei der drei Kernfächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirtschaft, Arbeit, Technik oder 1. Fremdsprache muss auf Grundniveau jeweils mindestens eine Note 4 erreicht werden. Der Notendurchschnitt aller Fächer, der leistungsdifferenzierten auf Grundniveau, muss mindestens 4,0 betragen.

Wer diesen Durchschnitt nicht erreicht oder nicht zwei der drei Kernfächer mit mindestens der Note 4 abschließt, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nachprüfung ablegen, wenn dadurch die Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar ist.

Welcher abschluss ist 10 klasse

In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in dem anderen Fach mindestens die Note 3 erreicht wird.

Welcher abschluss ist 10 klasse

Wer die Berufsbildungsreife am Ende der 9. Klasse nicht schafft, rückt trotzdem in die 10. Klasse auf und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der MSA/EBBR-Prüfung möglich. Wird diese erfolgreich absolviert, können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.

BBR nach der 10. Klasse

Für Schüler, die die Berufsbildungsreife nach der 9. Klasse nicht geschafft haben, und dann in der 10. Klasse auf dem Niveau der 9. Jahrgangsstufe unterrichtet werden, gelten für die Berufsbildungsreife die gleichen Bedingungen wie nach der 9. Klasse.

Wird der Unterricht auf dem Niveau der 10. Klasse erteilt, erfüllt der Schüler dann die Voraussetzungen bei den Jahrgangsleistungen, wenn er in den Fächern Deutsch und Mathematik auf Grundniveau mindestens eine Note 4 und eine Note 5 erreicht hat und der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 4,2 beträgt.

Welcher abschluss ist 10 klasse

Zusätzlich greifen folgende Regelungen

  • Die Schüler/-innen nehmen nicht an der EBBR/MSA-Prüfung, aber zum regulären Termin an den vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Sie müssen in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann durch eine Note 3 und besser ausgeglichen werden.

Welcher abschluss ist 10 klasse

  • Die Schüler/-innen nehmen freiwillig, aber ohne Erfolg an der EBBR/MSA-Prüfung und zum Nachschreibtermin an den vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Sie müssen in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann durch eine Note 3 und besser ausgeglichen werden.

Welcher abschluss ist 10 klasse

  • Die Schüler/-innen nehmen freiwillig, aber ohne Erfolg an der EBBR/MSA-Prüfung teil und erreichen dabei in einem der Kernfächer Deutsch, Mathematik oder 1. Fremdsprache auf dem Anforderungsniveau der eBBR mindestens die Note 4.

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Abschlüsse für Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen"

Um den berufsorientierenden Abschluss am Ende der 10. Klasse zu erreichen, müssen die Schüler in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft, Arbeit, Technik mindestens die Note 4 erreicht haben. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 4,0 betragen. Das Anforderungsniveau ist im Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt “Lernen” definiert.

Welcher abschluss ist 10 klasse

Die Schüler/-innen müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die Berufsbildungsreife teilnehmen.

Außerdem müssen sie eine praktische Arbeitsleistung teamorientiert präsentieren. Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen. Alle diese Leistungen müssen mindestens mit der Note 4 auf dem Anforderungsniveau des berufsorientierenden Abschluss abgeschlossen werden. Maximal eine Note 5 kann durch eine Note 3 oder besser ausgeglichen werden.

Welcher abschluss ist 10 klasse

Einen mit der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss können Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Die Anforderungen unterscheiden sich vom Erwerb der Berufsbildungsreife, weil bei der Benotung das Anforderungsniveau für den Förderschwerpunkt “Lernen” zugrunde gelegt wird.

Jahrgangsnoten

Für den Erwerb dieses Abschlusses müssen die Schüler in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft, Arbeit, Technik mindestens die Note 4 erreicht haben. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen.

Welcher abschluss ist 10 klasse

Die Schüler/-innen müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die Berufsbildungsreife teilnehmen und dabei jeweils mindestens die Note 4 auf dem Anforderungsniveau der Berufsbildungsreife erreichen.

Darüber hinaus müssen sie eine fachpraktische Arbeitsleistung teamorientiert präsentieren. Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen. Diese Leistung muss mindestens mit der Note 3 abgeschlossen werden. Eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik oder eine Note 4 in der Präsentation kann durch eine Note 3 in den vergleichenden Arbeiten oder eine Note 2 in der Präsentation ausgeglichen werden.

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PDF-Dokument - Stand: Juli 2020

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