Welche steuern gehen vom lohn ab

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, werden Ihnen von Ihrem Bruttogehalt verschiedene Abgaben direkt abgezogen, bevor Sie das Gehalt ausgezahlt bekommen (Nettogehalt). Man unterscheidet zwischen Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Wie viel das genau ist, sehen Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Um vorher eine Idee über die Beträge zu bekommen, können Sie im Internet aber auch Brutto-Netto-Rechner benutzen. In der Grafik „Gehalt in Deutschland“ finden Sie eine Beispielrechnung, was alles von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird.

Welche steuern gehen vom lohn ab

Die wichtigste Steuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in Deutschland die Einkommensteuer, also die Steuer auf Ihren Lohn. Ihr Arbeitgeber wird jeden Monat die Einkommensteuer als „Lohnsteuer“ für Sie an das Finanzamt überweisen. Sie müssen sich erst einmal um nichts kümmern. Bewahren Sie aber Dokumente über die Steuern gut auf. 
Wie hoch die Einkommensteuer ist, richtet sich nach Ihrem Einkommen. Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Außerdem ist für die Höhe der Steuern auch Ihre Steuerklasse wichtig. Sie richtet sich danach, ob Sie zum Beispiel verheiratet sind oder Kinder haben.

Wenn Sie Mitglied in der Kirche sind, überweist Ihr Arbeitgeber auch die Kirchensteuer an das Finanzamt.
 

Sozialversicherung

Deutschland hat ein gut ausgebautes System, was die Menschen im Falle von z.B. Krankheit und Arbeitslosigkeit finanziell absichert.
Wenn Sie in Deutschland eine Summe verdienen, die über einer gewissen Grenze liegt, arbeiten sie sozialversicherungspflichtig. Das heißt, dass Sie Mitglied in bestimmten Versicherungen sein müssen und dort automatisch Beiträge einzahlen. In der Regel sind das:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung: Sie zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel und Therapiemaßnahmen. 
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung: Sie bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Meistens betrifft dies Menschen im hohen Alter.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Rente, nachdem sie in den Ruhestand gegangen sind. Die Höhe der Rente bemisst sich vor allem nach dem Einkommen und der Anzahl von Jahren, die man in Deutschland arbeitet.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung: Sie trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Sie zahlt Arbeitslosen für eine bestimmte Zeit ein Einkommen aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen in der Regel in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert gewesen sein und wieder Arbeit suchen. 

Für die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen zahlen Sie einen festen Prozentsatz Ihres Arbeitslohns. Ihr Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen festen Anteil. Das Geld wird direkt von Ihrem Brutto-Einkommen an die Versicherung gezahlt, Sie müssen keine Beiträge überweisen. In der Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer automatisch Mitglied. Verschiedene Anbieter gibt es nicht. Ein Sonderfall ist die Krankenversicherung.

Sozialversicherungsausweis

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommen Sie einen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer zugeschickt. Die Nummer teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber mit. Bewahren Sie den Sozialversicherungsausweis gut auf, da Sie die Nummer immer wieder brauchen werden und sie auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers gleichbleibt. Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz anfordern.

Steuererklärung

Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Sie den Staat prüfen lassen, ob Sie zu viel Lohn- bzw. Einkommensteuer gezahlt haben. Dazu geben Sie beim Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung ab und geben an, wie viel Sie im vergangenen Jahr verdient haben und wie viel Steuern Ihr Arbeitgeber für Sie an das Finanzamt überwiesen hat. 
In manchen Fällen ist die Steuererklärung Pflicht, zum Beispiel, wenn Sie für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Meistens ist sie aber freiwillig. Da die meisten Menschen vom Staat Geld zurückbekommen, lohnt sich die Steuererklärung aber in vielen Fällen auch, wenn Sie keine Pflicht ist.

Es ist möglich, die Steuererklärung selbst zu machen. Dafür nutzen Sie die Formulare des Finanzamtes oder das Programm ELSTER. Es gibt auch Apps fürs Smartphone und Computerprogramme, die Ihnen helfen können. Ebenso können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden oder einen Steuerberater engagieren.

Aktualisiert am 07.02.2022 10:42 von Melanie Vahland

40% Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben?

Was heißt eigentlich Brutto und Netto?

Ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer kann mit dem Lohnrechner ermitteln, wie viel Netto ihm monatlich vom Bruttolohn übrig bleibt. Das Nettogehalt ist letztendlich der Lohn, der dem Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben überwiesen wird.

Welche steuern gehen vom lohn ab

Brutto = Gehalt vor den Abzügen

Netto = Lohn, der dem Arbeitnehmer nach allen Abzügen überwiesen wird

Abzüge vom Bruttolohn

Das Nettogehalt ist das um verschiedene gesetzliche Abzüge und steuerliche Abgaben verminderte Bruttogehalt. Folgende Abzüge und Beiträge werden vom Bruttolohn abgerechnet:

Lohnsteuer
Abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse

Kirchensteuer
8 - 9% (bei Kirchenzugehörigkeit)

Krankenversicherung
7,3% (allgemeiner Arbeitnehmerbeitragssatz)

Rentenversicherung
18,6% (auf bis zu 7.050 Euro Monatsgehalt im Westen bzw. 6.750 Euro im Osten)

Pflegeversicherung
3,05% (und ggf. 0,35% Kinderlosenzuschlag)

Der prozentuale Anteil der gesamten Abzüge vom Bruttolohn variiert. Das heißt, es lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Prozent vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Rechnet man die Sozialabgaben zusammen, ergibt sich ein Wert von weit über 40%, der sich aber durch bestimmte Freibeträge und Entlastungen wieder verringern lässt. Mit dem Brutto Netto Rechner lässt sich die voraussichtliche Höhe der Abzüge unter Berücksichtigung der individuellen Faktoren und Freibeträge berechnen.

Steuerklassen und der Bruttolohn

Wie hoch die Lohnsteuer und mögliche Freibeträge ausfallen, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. Die Steuerklasse hat daher einen maßgeblichen Einfluss auf das Bruttogehalt. Mit welchem Familienstand man welcher Steuerklasse zugeordnet wird und wie sich das auf den Bruttolohn auswirkt, ist in der folgenden Übersicht dargestellt.

Für kinderlose Alleinstehende

Ledige, geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Personen ohne Kinder

Für Alleinerziehende

Zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für Verheiratete (kombiniert mit Steuerklasse 5)

Höhere Freibeträge und geringere Abzüge als Steuerklasse 6

Für Verheiratete

Automatische Steuerklasse nach der Eheschließung

Für Verheiratete (kombiniert mit Steuerklasse 3)

Kein Grund- oder Kinderfreibetrag

für Neben- und Zweitjobs ab 450 €

Zusätzlich zu einer anderen Steuerklasse, keine Freibeträge

Angaben im Brutto Netto Rechner

Mit Hilfe unseres Brutto Netto Rechners können Sie ermitteln, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Dabei bieten wir zwei Berechnungsmöglichkeiten an: Die einfache Berechnung des Nettogehalts und eine detaillierte Variante, die eine noch präzisere Ermittlung des Nettolohns ermöglicht.

Angaben zur einfachen Berechnung

Für die einfache Berechnung werden die Pflichtangaben zu Ihrem Bruttolohn, Ihrem Geburtsjahr, Ihrer Steuerklasse und Ihrem Bundesland benötigt:

Bruttolohn
Bildet Grundlage zur Berechnung des Nettogehalts

Geburtsjahr
Wird benötigt, um Altersentlastungsbeträge zu berücksichtigen

Steuerklasse
Beeinflusst die Höhe der Steuerfreibeträge und Abzüge

Bundesland
Kann die Höhe von Freibeträgen und Abzügen beeinflussen

Bruttolohn
Bildet Grundlage zur Berechnung des Nettogehalts

Geburtsjahr
Wird benötigt, um Altersentlastungsbeträge zu berücksichtigen

Steuerklasse
Beeinflusst die Höhe der Steuerfreibeträge und Abzüge

Bundesland
Kann die Höhe von Freibeträgen und Abzügen beeinflussen

Angaben zur detaillierten Berechnung

Um Ihr detailliertes Nettogehalt berechnen zu können, müssen Sie beim Online Gehaltsrechner zunächst die Pflichtangaben machen. Darüber hinaus kann ein genaueres Ergebnis ermittelt werden, wenn Sie folgende Angaben ergänzen:

Kirchenzugehörigkeit
Zur Berechnung der Kirchensteuer

Kinder
Für den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung

Versicherungsart
Gesetzlich oder privat

Krankenkasse
(Bei gesetzlich Versicherten) zur Berechnung der Beitragshöhe

Kirchenzugehörigkeit
Zur Berechnung der Kirchensteuer

Kinder
Für den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung

Versicherungsart
Gesetzlich oder privat

Krankenkasse
(Bei gesetzlich Versicherten) zur Berechnung der Beitragshöhe

Monatlicher Versicherungsbeitrag
(Bei privat Versicherten) zur Berechnung der Beitragshöhe

Betriebliche Altersvorsorge
Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt

Steuerfreibeträge
Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden

Geldwerter Vorteil
Zusätzliche Sachleistungen vom Arbeitgeber (z. B. Firmenwagen)

Monatlicher Versicherungsbeitrag
(Bei privat Versicherten) zur Berechnung der Beitragshöhe

Betriebliche Altersvorsorge
Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt

Steuerfreibeträge
Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden

Geldwerter Vorteil
Zusätzliche Sachleistungen vom Arbeitgeber (z. B. Firmenwagen)

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, bekommen Sie mit einem Klick angezeigt, wie hoch der Nettolohn nach den Abzügen vom Bruttolohn auf monatlicher sowie auf jährlicher Basis voraussichtlich ist. Darüber hinaus beinhaltet das Ergebnis die Summe aller steuerlichen und gesetzlichen Abgaben in einer tabellarischen Übersicht.

Wichtige Begriffe zum Brutto Netto Rechner

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Brutto Netto werden im Folgenden kurz und übersichtlich erklärt:

Unter dem Begriff Abzüge versteht man alle gesetzlichen und steuerlichen Abgaben, die vom Bruttogehalt einbehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Einkommensteuer, Sozialabgaben, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Die Arbeitslosenversicherung wird vom Bruttogehalt abgezogen und trägt dazu bei, dass bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Die Höhe der AV liegt seit 2020 bei 2,4% vom Bruttogehalt.

"Brutto" beschreibt das Gehalt vor Abzügen von Steuern und Sozialabgaben. Das Bruttogehalt wird vom Arbeitgeber bei Gehaltsverhandlungen angegeben.

Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen monatlichen Steuervorteil, den Eltern als Lohnsteuerermäßigung geltend machen können. Der Kinderfreibetrag muss gesondert beantragt werden und kann nicht mit Kindergeld zusammen bezogen werden.

Wer Mitglied einer Kirche ist, muss Kirchensteuern zahlen. Diese Steuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent.

Der Abzug des Krankenversicherungsbeitrags wird direkt vom steuerpflichtigen Gehalt abgezogen und beträgt ca. 15 Prozent. Dadurch wird der Arbeitnehmer automatisch gesetzlich krankenversichert.

Die Lohnsteuer ist der Teil der Einkommensteuer, der direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgetreten wird. Lohnsteuerpflichtig sind Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Die Höhe der Lohnsteuer wird je nach Steuerklasse berechnet.

Alle Einnahmen und Ausgaben werden durch den Arbeitgeber verglichen und verrechnet, sodass eine eventuelle Rückzahlung durch das Finanzamt erreicht werden kann. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht mit der Steuererklärung gleichzusetzen.

Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Was dann übrig bleibt, wird als Nettolohn bezeichnet.

Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass nicht alle Kosten privat aufgebracht werden müssen, wenn man pflegebedürftig wird.

Prinzipiell sind Arbeitnehmer zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenverssicherung verpflichtet. Einige Berufsgruppen wie beispielsweise geringfügig Beschäftigte, Richter, Freiberufler und Beamte sind von dieser Versicherungspflicht ausgenommen, können jedoch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um sich im Alter abzusichern.

Der Solidaritätszuschlag war als Steuer für den Wiederaufbau der neuen Bundesländer gedacht, wurde jedoch mittlerweile weitestgehend abgeschafft. Seit 2021 zahlen nur noch wenige Steuerzahler den Solidaritätszuschlag. Dazu gehören vor allem Besserverdienende und Körperschaften wie GmbHs.

Brutto Netto Berechnung für bestimmte Berufsgruppen

Für manche Berufsgruppen gelten anderen Abzüge und Freibeträge. Deshalb muss auch das Nettogehalt unter Umständen anders berechnet werden. Eine Übersicht über unsere Ratgeber zum Thema Brutto Netto Gehalt für bestimmte Berufsgruppen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Beträgt das Bruttogehalt eines Auszubildenden über 450 Euro, muss auch er Steuern und andere Abgaben leisten. Wie die Nettoberechnung in diesem Fall funktioniert, erfahren Sie hier.

Azubis

Freiberufler haben keinen Arbeitgeber, der die Abfuhr der Pflichtabgaben übernimmt. Deshalb ist es für sie umso wichtiger, zu wissen, welche Abgaben sie in welcher Höhe leisten müssen.

Freiberufler

Das Nettogehalt von Beamten kann höher ausfallen, da sie keine Sozialabgaben zahlen und Sonderzahlungen erhalten können. Dafür müssen sie sich jedoch privat krankenversichern.

Beamte

Minijobber, die unter 450 Euro verdienen, müssen in der Regel keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Eine Ausnahme bildet die Rentenversicherung mit 3,9%, von der man sich jedoch freistellen lassen kann.

Minijobber

Mit unserem Teilzeitrechner lässt sich das Nettogehalt anhand der wöchentlichen Arbeitsstunden und des Stundenlohns schätzen. Das erleichtert eine erste Einschätzung, ob sich die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit lohnt.

Teilzeitkräfte

Wer neben dem Studium als Werkstudent arbeitet, verdient in der Regel mehr als 450 Euro. In diesem Fall muss er Steuern und Abgaben zahlen, kann jedoch bei unter 20 Wochenstunden von einigen Abgaben befreit sein.

Werkstudenten

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Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Steuerentlastungen →
  2. Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl →
  3. Gehaltsfrage: Grundlegende Begriffe zum Thema Gehalt →
  4. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 5 Versicherungspflicht →
  5. Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner →

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

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