Welche länder können mit personalausweis bereist werden

Zuletzt überprüft: 11/10/2021

Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des Reiseverkehrs

Als EU-Bürger/-in brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen.

Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raumen keinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). In Schengen-Ländern können nationale Vorschriften gelten, nach denen Sie verpflichtet sind, bestimmte Papiere und Dokumente zu besitzen oder mit sich zu führen, wenn Sie sich im betreffenden Land befinden.

Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.

Nach den Schengen-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände – bei Gefahren für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit – berechtigt, erneut vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen.

Hier finden Sie nähere Informationenen und die Liste der Länder, die vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt haben. Achten Sie darauf, dass Sie bei Reisen in diese Länder Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch unter normalen Umständen eventuell eines dieser Papiere vorzeigen müssen.

Folgende Länder gehören zum grenzfreien Schengen-Raum:

Folgende Länder gehören nicht zum Schengen-Raum:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern

Bei Reisen in ein oder aus einem Nicht-Schengen-Land müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Dokumente Sie zur Einreise in das Nicht-Schengen-Land, das Sie besuchen wollen, benötigen.

Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seinen von einer Bank ausgestellten Personalausweis dabei, der in Schweden als Identitätsnachweis anerkannt wird.

Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da in Spanien nur von den schwedischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt werden.

Was gilt in Ihrem Land als gültiger Personalausweis/Pass?

Einreiseverbot

In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „ öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit" die Einreise verweigern.

Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „ tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung" darstellen.

Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.

Für AuslandsösterreicherInnen, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines Personalausweises bei der zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland erfolgen.

Auch einige ausgewählte Honorar(general)konsulate können Anträge entgegennehmen. Von AntragstellerInnen, die dieses Service in Anspruch nehmen möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von EUR 30,00 für Personalausweisanträge eingehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz des erhöhten Aufwandes der Honorarkonsulate dieses Zusatzservice zur Verfügung steht, um den AntragstellerInnen mitunter längere Anfahrtswege zu ersparen.

Hinweis: AuslandsösterreicherInnen können einen Personalausweis auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen. Als AuslandsösterreicherIn sollten Sie jedoch beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (bei AuslandsösterreichernInnen, die schon länger als fünf Jahre im Ausland leben) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.

Sonntag, 01. Juli 2018

Laut Passport Index 2018 benötigen deutsche Reisende für 36 Länder der Welt ein Visum. Bei den anderen reicht der Ausweis oder Reisepass.

(Foto: imago/Winfried Rothermel)

Drängende Fragen vor dem Urlaub: Reicht ein Personalausweis oder brauche ich einen Reisepass? Und wie sieht es mit einem Visum aus? Gibt es die Einreiseerlaubnis am Flughafen oder muss ich sie vorher beantragen? Ein Überblick.

Ein Urlauber freut sich auf seine Reise nach Marokko, fährt zum Flughafen - und dort der Schock: Er darf nicht mitfliegen. Der Grund: ein fehlender Reisepass, der für die Einreise in das nordafrikanische Land Pflicht ist. So erging es einem Mann, der vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Reiseveranstalter klagte (Az.: 410 C 3837/16) - ohne Erfolg. Der Kläger hatte bei der Online-Buchung bestätigt, die Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben. Das gezahlte Geld war verloren.

Das Beispiel zeigt: Es ist für Touristen elementar wichtig, die erforderlichen Ausweisdokumente und Einreisegenehmigungen zu kennen. Je nach Reiseziel gibt es große Unterschiede. Manche Länder machen es dem Reisenden leicht, andere eher schwer. Eine Übersicht:

Reisen in Europa: Urlaub mit Personalausweis

Die gute Nachricht für Reisende, die das Urlaubsglück nicht in der Ferne suchen: Für den Aufenthalt in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) reicht ein gewöhnlicher Personalausweis. Das sind derzeit immerhin 28 Länder, darunter die überaus beliebten Urlaubsziele Spanien, Italien, Griechenland, Österreich und Frankreich. Im Schengen-Raum gibt es zwar keine Grenzkontrollen mehr. Es wird jedoch empfohlen, trotzdem stets ein Ausweisdokument mitzuführen.

Auch die meisten europäischen Staaten, die keine EU-Mitglieder sind, akzeptieren als Einreisedokument den deutschen "Perso". Das sind laut den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (AA) die Schweiz, Island, Norwegen, Andorra, Monaco, Liechtenstein, San Marino, Vatikanstadt, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Albanien, Mazedonien, Montenegro und mit Einschränkungen Moldawien und Kosovo. In manchen Fällen müssen Reisende hier eine maximale Aufenthaltsdauer beachten. Ausnahmen sind Ukraine, Weißrussland und Russland.

Außerhalb Europas gibt es kaum Länder, die eine Einreise allein mit dem Personalausweis erlauben. Dazu zählt aber die Türkei, die größtenteils in Asien liegt - 90 Tage Aufenthalt sind maximal möglich. In Tunesien reicht der Personalausweis laut AA für Pauschaltouristen, die mit dem Flugzeug anreisen und entsprechende Buchungsunterlagen dabei haben.

Urlauber außerhalb Europas: meist nur mit Reisepass

Bei Urlaub im außereuropäischen Ausland müssen Touristen fast in jedem Fall einen Reisepass mitnehmen. Dieser muss in der Regel noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Ein Visum brauchen deutsche Touristen allerdings ganz oft nicht. Laut Passport Index 2018 der Beratungsfirma Arton Capital gilt dies aktuell für 126 Länder der Erde.

So verlangen die meisten Länder des amerikanischen Doppelkontinents von deutschen Reisenden kein Visum - der Reisepass genügt. Das gilt etwa in Mexiko, der Dominikanischen Republik, Costa Rica, Kolumbien, Ecuador, Peru, Bolivien, Brasilien, Argentinien und Chile.

Für die Einreise in die USA und nach Kanada müssen Touristen vor Reisebeginn elektronische Einreisegenehmigungen einholen (Esta und Eta). Das wird in der Regel schon am Abflughafen in Deutschland überprüft. Die Gebühren werden ebenfalls online bezahlt. Australien bietet ein vergleichbares elektronisches Visum an - kostenlos.

Auch in Asien können deutsche Touristen mit Reisepass ohne weitere Bürokratie in viele Länder einreisen. Dazu zählen zum Beispiel Japan, Südkorea, Thailand, Vietnam, Indonesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Israel. In Afrika sind es zum Beispiel Marokko, Südafrika und Namibia. Auch in Neuseeland ist kein Visum nötig.

Der deutsche Reisepass ist zehn Jahre gültig, wenn man ihn nach Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Welche Länder einen vorläufigen Reisepass akzeptieren, ist sehr unterschiedlich.

Visum bei Einreise: Visa on Arrival

Visum ist nicht gleich Visum. Viele Länder bieten "Visa on arrival", die direkt bei der Einreise am Flughafen oder an einer Landesgrenze ausgestellt werden. Laut Passport Index 2018 sind es momentan 36 Länder. "Der Aufwand ist je nach Reiseland sehr unterschiedlich", sagt Alexander Braun vom Visa Dienst Bonn.

In Ägypten etwa kann der Urlauber am Flughafen die Visagebühr bezahlen und das Visum wird in den Pass geklebt. Manchmal muss der Reisende auch gar nichts zahlen, etwa auf den Philippinen. Das gebührenfreie Visum ist dort praktisch nichts anderes als der Stempel im Reisepass. Andere Länder, die "Visa on arrival" anbieten, sind zum Beispiel Jordanien, Nepal, Kambodscha und Kenia. Wichtig: Nicht alle Grenzstationen stellen die "Visa on arrival" aus.

Nur wenige Staaten verlangen ein echtes Visum

Es sind nicht mehr viele Länder, für die deutsche Touristen zwingend vor der Reise ein Visum beantragen müssen. In diesen Fällen können sie sich nicht einfach ins Flugzeug setzen und aufbrechen. Alexander Braun nennt hier zunächst "die großen Drei": China, Indien und Russland. "Diese Länder sind vergleichsweise restriktiv und wissensdurstig." In China gibt es in einigen Regionen Visa-Erleichterungen für Transit-Reisende.

Wer nach Indien will, muss für das Visum nicht zu einer Botschaft oder zu einer Visaagentur. Das Land bietet - wie einige andere Staaten auch - ein elektronisches Visum an. Es wird online beantragt und bezahlt. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden hat, trägt die Fluggesellschaft eine Mitschuld, wenn sie den Passagier ohne Visum transportiert - in dem Fall ging es um einen Flug nach Indien. Das Bußgeld kann die Airline nicht einfach vom Passagier zurückverlangen.

Laut Passport Index 2018 benötigen deutsche Reisende für 36 Länder der Welt ein Visum. Darunter sind allerdings viele Staaten, die nicht als typische Reiseländer zählen - etwa Algerien, Kamerun, Kongo, Ghana und Saudi-Arabien, aber auch Kuba und Myanmar.

Grundsätzlich gilt immer: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Urlauber sollten sich deshalb vor jeder Reise neu informieren, welche Papiere und Unterlagen sie benötigen.

Quelle: ntv.de , Philipp Laage, dpa